Beschlüsse 2004

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Beschlüsse der ordentlichen Jahreshauptversammlung 2004 TOP 8. Anträge des Präsidiums:

TOP 8.2. Beschlussfassung zu Balkon und Balkonverglasungen:

Der entsprechende Beschlussvorschlag ist mit der Einladung vorgelegt.

Anlass zu diesem Antrag gab Herr Lindenmann, der bei der CCR Jahreshauptversammlung 2003 um eine Ausnahmebewilligung für seine Konstruktion der Balkonverglasung seiner Apps 74 A und 74 B gebeten hatte. Beraten werden sollte damit auch über die unzulässigen Balkonausbauten App.: Nr 108 sowie App.: Nr 70, die ebenfalls nicht beschlussgemäß ausgebaut wurden. Im Protokoll der Jahreshauptversammlung 2003 ist wörtlich aufgeführt:

„Der abschließende Beschluss über den Ausnahme – Antrag des Eigentümers Lindenmann vom 12.12.2002 wird erst behandelt, wenn ein statischer Nachweis der Balkonanlage Lindenmann (im zweiten Geschoss von unten) bis zum 31.12.2003 zur Überzeugungsbildung der CCR vorgelegt wird.“

Die Präsidentin stellt folgenden Beschlussantrag:

A n t r a g : „Die Wohnungseigentümergemeinschaft der CCR beschließt, dass der Beschluss vom 02.03.1998 bezüglich der Balkonausbauten sofort ausgesetzt wird, bis der Nachweis erbracht ist, dass die Statik der Balkonanlagen nach den gesetzlichen Bestimmungen gegeben ist.

Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Mitteilung der Präsidentin vom 08.01.2004 (Anlage 3) für alle Eigner bindend.“

Zur Begründung weist die Präsidentin auf das Gutachten des Herrn Architekten Marrero vom 19.02.2004 und auf das Gutachten des Herrn Prof. Dr Strathmann vom 04.02.2004 hin.

Nach korrektem statischem Nachweis der Balkonanlage der CCR muss dann ein erneuter Beschluss über die Balkonausbauten unterbreitet und diskutiert und abgestimmt werden.

Das Abstimmungsergebnis stellt sich wie folgt dar:

106 Stimmen 0 Stimmen

16 Stimmen
Ergebnis: Der vorstehende Beschluss ist mehrheitlich angenommen.

TOP 8.7. Erweiterung und Neugestaltung der TV – Anlage:

Zur Beratung steht der Beschlussvorschlag:
„Die Wohnungseigentümerversammlung der CCR beschließt, eine auf Teneriffa ansässige TV – Firma mit der Neugestaltung der vorhandenen TV – Anlage auf digitales Fernsehen,

Dafür: Dagegen: Enthaltungen:

73,801% 0%

10,312%

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welches auch die Erweiterung auf das spanische TV – Angebot einschließt, zu beauftragen und einen Wartungsvertrag abzuschließen.“
Daraufhin wird zur Abstimmung gestellt:

A n t r a g : Die Wohnungseigentümerversammlung beschließt, 10.000,00 Euro für die Finanzierung der Umgestaltung der vorhandenen TV-Anlage durch die Firma Leber aus dem laufenden Haushalt zu entnehmen.

Ergebnis:

Es wird betont, dass natürlich nach Umgestaltung der TV-Anlage alle Antennen und zusätzlichen Satellitenschüsseln abgebaut werden müssen.

Anschließend werden die Eigner, die positiv abgestimmt haben, um Beschluß gebeten,

ob sie bereit sind, die restlichen Kosten von 5,000,00 Euro, (momentane – vorbehaltliche- Umlage 52,00 Euro pro App. bzw. Anschluss) zu übernehmen.

Dafür: Dagegen: Enthaltungen:

103 Stimmen 19 Stimmen

72,011% 12,102%

0 Stimmen
Ergebnis: Der vorstehend wiedergegebene Beschluss ist mehrheitlich angenommen.

0%

Diese Abstimmung ergibt:

99 Stimmen 2 Stimmen

2 Stimmen
Ergebnis: Der vorstehende Beschluss ist mehrheitlich gefasst.

Die Präsidentin führt zurück zu TOP 8.3., nachdem sie ihrerseits auf die fortgeschrittene Zeit hingewiesen hatte und eine sachliche Diskussion erneut anmahnte. Zur Beschlussfassung steht an:

TOP 8.3. Beschlussfassung zu „Ausgleich von durch Einzelbeschluss beschiedener Aufwandsentschädigungen“;

A n t r a g :Die Wohnungseigentümergemeinschaft beschließt, dass beschlussgemäß ge- nehmigte Aufwandsbeträge unter Berück-sichtigung der jeweiligen CCR- Quoten verrechnet werden können.
Diese Art der Verrechnung ist in der Vergangenheit schon seit Jahren durchgeführt worden. Eine weitere Begründung erübrige sich.

Es kommt zur sofortigen Abstimmung ohne Diskussion

Dafür: 109 Stimmen 76,010% Dagegen: 13 Stimmen 8,103%

Dafür: Dagegen: Enthaltungen:

69,321% 1,184%

1,506%

-3-

Enthaltungen: 0 Stimmen
Ergebnis: Der Beschluss ist mehrheitlich gefasst.

TOP 8.4. Beschlussfassung zur Ergänzung der Geschäftsordnung der CCR vom 06.03.1995;

Antrag:

0%

Die Wohnungseigentümergemeinschaft beschließt, dass § 5.1 der

Geschäftsordnung, beschlossen am 06.03.1995, wie folgt gefasst wird:

„5.1.

Anträge zur Tagesordnung sind mit Begründung schriftlich mindestens vier Wochen vor

der Eigentümerversammlung dem/der Präsident/in zuzu-stellen.

Der Antragsteller hat die Anträge und deren Begründung in der Eigentümerversammlung

grundsätzlich persönlich vorzutragen. Eine Bescheidung über Anträge eines nicht anwesenden Eigners ist nur dann ausnahmsweise möglich, wenn eine schriftliche

Bevollmächtigung des antragstellenden Eigentümers vorliegt.

Wenn weder Antragsteller noch ein mit schriftlicher Bevollmächtigung ausgestatteter

Vertreter in der Eigentümerversammlung sind, werden die fristgerecht vorgelegten Anträge

nicht behandelt.

Auch bei der Eigner-Antragsstellung und deren Begründung gilt § 4 der Geschäftsordnung

(Redeordnung).“

Da offensichtlich die Begründung ausreichend in der Einladung zur Eigentümerversammlung vorgetragen war, wird eine Diskussion nicht gewünscht, sondern sofort wie folgt abgestimmt:

Dafür: Dagegen: Enthaltungen:

der die Geschäftsordung der CCR in der Fassung vom 03.1995 teilweise neu

fasst.

TOP 8.5. Beschlussfassung zur Ergänzung des § 7 der Geschäftsordnung der CCR vom 06.03.1995:

107 Stimmen 13 Stimmen

74,908% 8,103%

2 Stimmen
Ergebnis: Der Beschluss ist mehrheitlich zustande gekommen,

1,102%

Antrag:

Die Wohnungseigentümerversammlung der CCR beschließt, dass § 7 der

Geschäftsordnung vom 06.03.1995 wie folgt ergänzt wird:

„7.8.

Der antragstellende Eigentümer, der zur Jahrehauptversammlung auf Kosten der CCR seine

Anträge übersetzen ließ, diese aber nicht in der Jahreshauptversammlung selbst vertritt oder

durch einen mit schriftlicher Vollmacht ausgestatteten vorbringen lässt, kann auf Antrag des Präsidiums mit den Kosten belastet werden, die durch Übersetzung des/der

Antrages/Anträge entstanden sind.

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Insoweit muss ein Kostenübernahmebeschluss dann ergehen.“

In der Diskussion bei 8.5. weist Herr Barroso darauf hin, dass der Vorschlag offensichtlich nicht demokratisch sei.

Mangels weiterer Diskussionsbeiträge wird abgestimmt.

Dafür: Dagegen: Enthaltungen:

109 Stimmen 13 Stimmen

76,010% 8,103%

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0% 06.03.1995 ergänzt, ist mehrheitlich gefasst.

TOP 8.6. Beschlussfassung zur Korrektur der §§ 5.2. 10 und 12 der Hausordnung vom 04.03.1996:

Antrag:

0 Stimmen
Ergebnis: Der Beschluss, der die Geschäftsordnung der CCR in der Fassung vom

Die Wohnungseigentümergesellschaft der CCR beschließt, die §§ 5.2., 10 und

12 der Hausordnung vom 04.03.1996 wie folgt zu korrigieren:

„5.2.:

Die Flachdachflächen stehen nur den Eignern, deren Gästen oder Mietern als Liege- und

Begegnungsflächen zur Verfügung, jedoch nicht für störende sportliche Aktivitäten wie z.B.

Fußball, Handball spielen, Skating, Rollschuh- und Fahrrad fahren etc“

10.:

Die Worte „-Balkonbrüstung braun“ werden ersatzlos gestrichen.“

12.: Müllentsorgung

Der Hausmüll muss in die von der Gemeinde bereit gestellten Container entsorgt werden.

Leerungen erfolgen drei mal wöchentlich. Sperrgut wird in jeder ersten Woche des Monats

entsorgt und zwar Mittwoch, Donnerstag oder Freitag.

Der Sperrmüll ist erst unmittelbar vor dem Entsorgungszeitpunkt neben die Müllcontainer zu

deponieren.

Wenn die Eigner die Sperrmüllentsorgungstermine nicht einhalten können, beispielsweise bei

früherer Abreise, ist eine Zwischenlagerung mit dem/r Vizepräsidenten/in bzw. mit der

Verwaltung abzustimmen.“

Mangels Diskussion wird der Vorschlag sofort zur Abstimmung gestellt.

Dafür: Dagegen: Enthaltungen:

109 Stimmen 13 Stimmen

76,010% 8,103%

0 Stimmen
Ergebnis: Der Beschluss, der die Hausordnung der CCR in der Fassung vom 04.03.1986

korrigiert, ist mehrheitlich gefasst.
TOP 8.9. Beschlussfassung zur Neugestaltung der 3 Treppenhaustüren:

A n t r a g : Die Eigentümerversammlung der CCR beschließt, die 3 Treppenhaustüren in den Zugangsfluren durch Stahlkonstruktionen mit den notwendigen „Panik-Schließ- Vorrichtungen“ zu erneuern.

Die Präsidentin schlägt vor, da der Kostenvoranschlag 2004 keine Position für eine entsprechende Reparatur/Erneuerung vorsieht, zunächst nur Kostenvoranschläge

0%

Dafür: Dagegen: Enthaltungen:

108 Stimmen 13 Stimmen

75,336% 8,103%

1 Stimmen
Ergebnis: Der Beschluss ist mehrheitlich gefasst.

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einzuholen und dann 2005 darüber zu beraten und zu beschließen. Ein Betrag könnte vorsorglich im nächsten Jahreshaushalt einbezogen werden.

Es kommt zur Abstimmung:

0,674%

TOP 8.10. Sondereigentums-Sanierungsbeschluss (Grundlage 05.03.2001):

Antrag: Die Wohnungseigentümerversammlung CCR beschließt, dass der unangefochtene Sondereigentums-Sanierungsbeschluss der Eigentümerversammlung vom 05.03.2001 erneut, zunächst wieder befristet auf das Geschäftsjahr 2004/2005, ausgesetzt wird, da die CCR für Vorausleistungen zu Lasten der Sondereigentümer, die mit deren Unterhaltungsarbeiten am außen erkennbaren Sondereigentum nach wie vor in Verzug sind, im kommenden Geschäftsjahr keine Mittel zur Verfügung hat.

Die Präsidentin erklärt, dass die Verwaltung mangels finanzieller Mittel nicht in der Lage sei, den Beschluss vom 05.03.2001 zu realisieren. Es wird darum über den vorgelegten Beschlussentwurf unmittelbar abgestimmt:

Dafür: Dagegen: Enthaltungen:

109 Stimmen 12 Stimmen

76,010% 7,651%

1 Stimmen
Ergebnis: Der Beschluss ist mehrheitlich gefasst.

TOP 9. Anträge der Eigner: TOP 9.6. (Eignerantrag Barroso):

Dafür: Dagegen: Enthaltungen:

120 Stimmen 1 Stimmen 1 Stimmen

82,675% 0,682% 0,756%

0,452%

A n t r a g : „Die Eigentümergemeinschaft soll über
spezieller Software zur Verwaltung von Eigentümergemeinschaften und eine Anschließung an das Internet entscheiden.“

Die Präsidentin unterstützt diesen Antrag und berichtet, dass Ana einen Kostenvoranschlag vorliegen habe, demnach ein neuer PC inklusive einem Buchhaltungsprogramm für Hausverwaltungen für ca. 1000,00 Euro angeboten wird.

Ergebnis: Der Beschluss über die Anschaffung eines Computers und Software für Hausverwaltung ist mehrheitlich gefasst.

den Kauf

eines

Computers, von

Es kommt zu folgender Abstimmung:

Abstimmung:

-7-

TOP 9.12. (Eignerantrag Barroso):
Antrag: „DieEigentümerversammlungsollüberdie EinstellungeinesGärtners

entscheiden.“

Die Präsidentin meint, dass man über diesen Antrag nicht abstimmen müsse – da die Einstellung eines Gärtners sowieso zur Notwendigkeit geworden ist, nachdem Herr Gutjahr die entsprechenden Arbeiten nicht mehr ausführen wird.

Allerdings wird Herr Barroso befragt, zu welchem konkreten Betrag er denn glaubt, einen professionellen Gärtner einstellen zu können.

Herr Barroso antwortet, er habe mehrere Unternehmen befragt und die Kosten lägen zwischen 10,00 bis 15,00 Euro pro Stunde.

Herr Yanes weist darauf hin, dass eine Absprache mit der Gemeinde sinnvoll sein könne, die Behinderte beschäftige bzw. vermittle, die dann die Gartenarbeit durchführen könnten.

Die Präsidentin weist darauf hin, dass ein Angebot schon im vergangenen Jahr vorlag, welches sich auf 384,00 Euro/Monat (2 x 4 Std. pro Woche) = 4.608,00 Euro/Jahr belief.

83,439% 0%

0,674%
Ergebnis: Der Beschluss; einen Gärtner für die CCR einzustellen, ist mehrheitlich gefasst.

Dafür: Dagegen: Enthaltungen:

121 Stimmen 0 Stimmen 1 Stimmen