Original document
BESCHLÜSSE DER ORDENTLICHEN VERSAMMLUNG DER COMUNIDAD COSTA RICA VOM 7. MÄRZ 2005
7.2. Antrag:
Öffnung der Lüftungsschächte
Die Wohnungseigentümerversammlung der CCR soll zur besseren Funktion der Lüftungsschächte (Kaminwirkung) beschließen , dass weitere Luftschächte wie der „Musterschacht“ –bei aktuellem Bedarf- auf dem Solarium zu öffnen sind.
Da es sich bestätigt hat, dass der Probeschacht im Mittelbereich zu besseren Ergebnissen geführt hat, sollen alle anderen Lüftungsschächte entsprechend geöffnet werden.
Die Präsidentin hat die Firma Tamara um einen Kostenvoranschlag gebeten. Die Gesamtkosten für die Öffnung der 23 vorhandenen Lüftungsschächte betragen 2700 €. Bei Anbringen von drehbaren Gebläsen aus verzinktem Stahl erhöhen sich die Kosten um 750 €. Die Lüftungsschächte sollen aber nicht alle auf einmal geöffnet werden, sondern je nach Bedarf, wenn schlechte Gerüche in den Apartments auftreten.
Über den Antrag wird abgestimmt: Dafür: 105 Dagegen: 11 Enthaltungen: 0
74,455% 7,582 % 0,000%
Ergebnis: Der Antrag wird mehrheitlich angenommen
7.3. Neugestaltung des (mittleren) Haupttreppeneinganges (Hofseite). Antrag:
Die Wohnungseigentümerversammlung der CCR soll beschließen, die Türe des Treppenhauseinganges (Mitte) mit der notwendigen „Panik-Schließ- Vorrichtung“ zu erneuern.
Die Präsidentin berichtet, dass bei der Firma Tamara ein Kostenvoranschlag eingeholt wurde, der sich auf 1.045 € beläuft.
Über den Antrag wird abgestimmt: Dafür: 98 Dagegen: 18
Enthaltungen: 0
69,742 % 12,295 % 0,000%
Ergebnis: Der Antrag wird mehrheitlich angenommen
Seite 1 von 4
8.4. Wiederholung eines oder mehrerer abgelehnter Anträge des Vorjahres
Antrag:
Über den Antrag wird abgestimmt: Dafür: 99
Die Wohnungseigentümergemeinschaft der CCR soll beschließen, dass nicht beschiedene oder abgelehnte Eigneranträge der CCR bei einer unmittelbar wiederholten Vorlage im Folgejahr zur Abstimmung eine Unterstützung von mindestens 25 % der Eigentümeranteile der Anwesenden und/oder vertretenen Stimmen vorliegen müssen.
Dagegen:
Enthaltungen:
13
4
69,724 % 9,152 %
3,161 %
Ergebnis: Der Antrag wird mehrheitlich angenommen
8.5 Antrag zur Wiederherstellung von Privateigentum (Grundlage 05.03.2001)
Antrag:
Über den Antrag wird abgestimmt: Dafür: 116
Top 9
9.1. Antrag:
Anträge der Eigner.
Antrag von Herrn Weiske.
Vermietung von Parkplätzen (früher von Alimar), maximal 15 Plätze, 15 € monatlich pro Parkplatz, Vorauszahlung für das ganze Jahr und keinerlei Haftung von Seiten der CCR.
Die Eigentümergemeinschaft soll noch einmal und zeitlich beschränkt für 2005/2006 die Rückstellung des Beschlusses zur Wiederherstellung des Sondereigentums vom 5.03.2001 beschließen, denn im folgenden Haushaltsjahr wird die CCR nicht über genügend finanzielle Mittel verfügen, um Vorausleistungen für Sondereigentümer zu tätigen, die jetzt wieder, wie schon in der Vergangenheit, mit den Instandhaltungsarbeiten am Privateigentum, das von außen sichtbar ist, im Rückstand sind.
Dagegen: Enthaltungen:
0
0
82,037 % 0,000 %
0,000 %
Ergebnis: Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Seite 2 von 4
Dafür: 113 Dagegen: 3 Enthaltungen: 0
79,215 % 2,822 %
0,000 %
Ergebnis: Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. Antrag 8.4.:
Und der Beschluss:
Punkt 5.1. der Regelung zur Abhaltung von V ersammlungen.
Die Anträge zur Tagesordnung müssen mit den entsprechenden Begründungen schriftlich an den/die Präsident/in mindestens vier Wochen vor der Versammlung gerichtet werden.
Die Person, die den Antrag stellt, muss in jedem Fall ihren Vorschlag mit der entsprechenden Begründung persönlich in der Versammlung einbringen. Ein Beschluss über Vorschläge eines Eigentümers, der nicht auf der Versammlung anwesend ist, kann nur gefasst werden, wenn eine schriftliche Genehmigung eines Vertreters des Eigentümers, der den Antrag gestellt hat, vorliegt.
Wenn weder der Antragsteller noch ein Vertreter desselben mit einer schriftlichen Genehmigung anwesend sind, werden die Vorschläge weder diskutiert noch einer Abstimmung unterzogen, selbst wenn sie innerhalb der Frist eingereicht wurden.
Auch für das Vorbringen eines Antrages durch einen Eigentümer und dessen Begründung gilt Art. 4 der Regelung zur Abhaltung von Versammlungen (Recht auf W ortmeldung)
Antrag 8.5
Punkt 7.8. der Regelung zur Abhaltung der V ersammlungen:
Der Eigentümer, der einen oder mehrere Anträge einbringt, welche auf Kosten der CCR für die Jahreshauptversammlung übersetzt werden, und der dann aber auf der Versammlung weder anwesend noch mit schriftlicher Genehmigung vertreten ist, dem können auf Ersuchen des Präsidiums die durch die Übersetzung des V orschlages / der V orschläge entstandenen Kosten auferlegt werden. Für diese Maßnahme muss ein Beschluss über die Kostenauferlegung vorliegen.
Seite 3 von 4
Die Anwendung dieser Beschlüsse aus im Vorjahr abgehaltenen Versammlung werden der Abstimmung unterzogen
Dafür: 116 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
82,037 % 0,000 %
0,000 %
Ergebnis: Die Anwendung dieser Beschlüsse wird einstimmig angenommen.
Seite 4 von 4