Beschlüsse 2006

TOP 8. Anträge des Präsidiums:
TOP 8.3 Weitere Sicherungsmaßnahmen für den Barranco:
Frau Derichs meint, dass die Arbeiten, die die Sicherungsmaßnahmen für den Barranco betreffen, mit der Baukommission abgesprochen werden sollen. Da der vorliegende Kostenvoranschlag über 25.000,- Euro geht, die zu diesem Zweck nicht zur Verfügung stehen, schlägt Herr Hübener den Eignern vor, die Arbeiten in Phasen des Umfangs wie bereits durchgeführt vorzunehmen, d. h. mit Investition von ca. 6000,- Euro jährlich.
Auf Nachfrage von Frau Schliebitz erklärt Herr Hübener, dass der Kostenvoranschlag unter solchen, geänderten Bedingungen sicherlich nicht mehr gültig sein könne.
Herr Derichs weist auf den neuen Beschluss Präsident/Baukomitee hin und empfiehlt, dass bei grösseren Auflagen jeweils interne Abstimmungen zwischen Präsident, Verwalter und Baukomitee erfolgen sollte, insbesondre wenn der Auftrageumfang mehr als 6000,-€ pro Auftrag im Jahr umfasse.
Das Abstimmungsergebnis stellt sich wie folgt dar:
Dafür: Dagegen: Enthaltungen:
102 Stimmen 0 Stimmen
73,294% 0% 0,756%
1 Stimme
Ergebnis: Der vorstehende Beschluss ist mehrstimmig angenommen.
TOP 8.6. Sondereigentums-Sanierungsbeschluss (Grundlage 05.03.2001):
Antrag:
Die Wohnungseigentümerversammlung CCR beschließt, dass der unangefochtene Sondereigentums – Sanierungsbeschluss der Eigentümerversammlung vom 05.03.2001 erneut, zunächst wieder befristet auf das Geschäftsjahr 2005/2006, ausgesetzt wird, da die CCR für Vorrausleistungen zu Lasten der Sondereigentümer, die mit deren Unterhaltungsarbeiten am außen erneut, erkennbaren Sondereigentum nach wie vor in Verzug sind, im kommenden Geschäftsjahr keine Mittel zur Verfügung hat.
Frau Derichs erklärt auf Anfrage von Frau González Subiri, dass die Verwaltung mangels finanzieller Mittel nicht in der Lage sei, den Beschluss vom 05.03.2001 über die Sanierung von Privateigentum (Wohnungstüren, Gitter etc.) zu realisieren.
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Jahreshauptversammlung Comunidad Costa Rica vom 6 März 2006

Sie halte die Aufrechterhaltung des Beschlusses jedoch nach wie vor für sinnvoll, damit die Eigner an Ihre Pflicht zur Erhaltung ihres Eigentums erinnert werden, was auch der Präsident befürwortet.
Es wird über den vorgelegten Beschlussentwurf unmittelbar abgestimmt:
Dafür: Dagegen: Enthaltungen:
102 Stimmen 0 Stimmen
1 Stimme
73,838% 0% 0,212%
Ergebnis: Der Beschluss ist mehrheitlich gefasst.
TOP 8.7 Fortsetzung der notwendigen Balkonsanierungsarbeiten:
………..
Der Präsident stellt folgenden, Beschlussantrag:
Antrag:
Nach Vorstellung einer optisch sich anpassenden Abstützungsmöglichkeit nach den Plänen des Architekten Hartwig D’heim beschliesst die Wohnungseigentümergemeinschaft, einen Statiker mit den notwendigen Berechnungen für die Absicherung der zur Zeit und möglicherweise erst zukünftig gefährdeten Balkone, ggfls in dem vom Statiker zeitlich zu konkretisierenden Teilabschnitten, zu beauftragen. Dabei soll vorgesehen sein, die Ausführungsaufträge unverzüglich zu erteilen, sobald die finanziellen Mittel von der WEG zur Sanierung beschlossen bzw. zur Verfügung stehen.
Das Abstimmungsergebnis stellt sich wie folgt dar:
Dafür: Dagegen: Enthaltungen:
103 Stimmen 74,050% 0 Stimmen 0% 0 Stimmen 0%
Ergebnis: Der vorstehende Beschluss ist einstimmig angenommen. TOP 9. Anträge der Eigner
TOP 9.2. (Eignerantrag Ehepaar Schliebitz):
Antrag:
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Jahreshauptversammlung Comunidad Costa Rica vom 6 März 2006

Es wird um einen Stromanschluss für Garage Nr. 6 gebeten. Der Stromanschluss soll auf eigene Kosten erstellt werden.
Es wird beschlossen dass Strom vergeben werden kann aber nur unter folgenden Bedingungen:
Wenn keine Fassadenänderung dadurch vorgenommen wird d.h. keine Kabelverlegung auf Fassadenwände, der Strom auf eigene Kosten erstellt wird, und mit eigenem Stromzähler und UNELCO Anschluss.
Es wird über den Antrag abgestimmt.
Dafür: Dagegen: Enthaltungen:
103 Stimmen 74,050% 0 Stimmen 0% 0 Stimmen 0%
Ergebnis: Der Antrag ist einstimmig angenommen.
TOP 11. Verschiedenes:
………
Der Präsident bittet noch einmal um förmliche Abstimmung über die Notwendigkeit der Einhaltung der Bedingungen des bestehenden Arbeitsvertrages mit Ana (4 Std. täglich, im Wesentlichen Büropräsenz), da zu erwarten ist, dass diese Zeiten in Zukunft eingeschränkt werden und damit auch der Vertrag geändert werden muss.
Daraufhin wird abgestimmt.
Dafür: Dagegen: Enthaltungen:
103 Stimmen 74,050% 0 Stimmen 0% 0 Stimmen 0%
Ergebnis: Der Feststellungsantrag auf Einhaltung der vertraglich festgelegten Arbeitsbedingungen durch Ana ist einstimmig angenommen.