Beschlüsse 2007

BESCHLÜSSE DER JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG VOM 5 MÄRZ 2007

TOP 8. Anträge des Präsidiums:

TOP 8.1. Antrag auf Beschlussfassung über generelle Vertretung in rechtlichen Auseinandersetzungen.

Die Wohnungseigentümerversammlung beschliesst, den Präsidenten zu bevollmächtigen, die CCR in allen anhängigen oder zukünftig durchzuführenden gerichtlichen Verfahren , gegen die Eigner des Appartements 59 und etwaiger neu notwendiger Verfahren, aufgrund der Feststellung der Buchführung, zu vertreten.

Die Vertretungsberechtigung gilt auch für alle Verhandlungen und Absprachen im Zusammenhang mit der Eingemeindung von seiten der Gemeindeverwaltung La Matanzas.

Die Präsidentin erklärt hierzu, dass in Zukunft jeder Eigner mit über 600 Euro Schulden bei der CCR zweimal ermahnt und auf etwaige gerichtliche Schritte aufmerksam gemacht werden soll. Danach soll Klage eingereicht werden.

Es wird über diesen Beschluß abgestimmt, mit der neuen Bedingung gegen säumige Zahler

mit einem Zahlungsrückstand von über 600 Euro vorzugehen.

Das Abstimmungsergebnis stellt sich wie folgt dar:

Dafür: 98 Stimmen 61,416% Dagegen: 0Stimen 0 % Enthaltungen: 0 Stimmen 0 %

Ergebnis: Der vorstehende Beschluss ist einstimmig angenommen.
TOP 8.3. Antrag auf Erneuerung der Bevollmächtigung des Präsidenten zur

Abfangung des Hangs hinter dem Gebäude (wurde 2006 nicht ausgeführt).

Die Wohnungseigentümerversammlung beschließt, den Präsidenten zu bevollmächtigen, weitere Sicherungsmaßnahmen am Hang auf der Straßenseite des Gebäudes in Auftrag zu geben.

Es sollen drei Kostenvoranschläge für das Jahr 2008 vorgelegt werden.

Das Abstimmungsergebnis stellt sich wie folgt dar:

Jahreshauptversammlung Comunidad Costa Rica vom 5 März 2007 -1-

Dafür: 98 Stimmen 61,416% Dagegen: 0Stimen 0 % Enthaltungen: 0 Stimmen 0 %

Ergebnis: Der vorstehende Beschluss ist einstimmig angenommen.

TOP 8.4. Antrag auf Weiterführung der Sanierungsarbeiten an den Treppenaufgängen (wurde 2006 nicht ausgeführt).

Die Wohnungseigentümerversammlung beschliesst, im Anschluss an die bereits durchgeführten Treppenhaussanierungsarbeiten alle weiteren Treppenaufgänge des Hauses je nach Bedarf beizuarbeiten.

Das Abstimmungsergebnis stellt sich wie folgt dar:

Dafür: 98 Stimmen 61,416% Dagegen: 0Stimen 0 % Enthaltungen: 0 Stimmen 0 %

Ergebnis: Der vorstehende Beschluss ist einstimmig angenommen.

TOP 8.6. Antrag auf erneute Aussetzung des Sondereigentums- Sanierungsbeschluss von

2001.

Die Wohnungseigentümerversammlung beschliesst, dass der unangefochtene Sondereigentums-Sanierungsbeschluss der Eigentümerversammlung vom 05.03.2001 (dort TOP 8.6.) erneut, zunächst wieder befristet auf das Geschäftsjahr 2007/2008, ausgesetzt wird, da die CCR für Vorausleistungen zu Lasten der Sondereigentümer, die mit deren Unterhaltungsarbeiten am aussen erkennbaren Sondereigentum nach wie vor in Verzug sind, im kommenden Geschäftsjahr keine Mittel zur Verfügung hat.

Herr Yanes meint, die CCR solle gemäß rechtsgültiger Beschlüsse eventuell vernachlässigtes Sondereigentum sanieren lassen und die Kosten den Eignern später auferlegen.
Die Präsidentin erläutert, alle Eigner die ihr aussen erkennbares Sondereigentum im schlechten Zustand halten, werden von der Eigentümergemeinschaft angemahnt, bei nicht reagieren des angemahnten Eigners, behält sich die CCR weitere Massnahmen vor die sie für notwendig erachtet.

Dies wird von allen Anwesenden begrüsst.
Es wird über den vorgelegten Beschlussentwurf unmittelbar abgestimmt:

Jahreshauptversammlung Comunidad Costa Rica vom 5 März 2007 -2-

Dafür: 3 Stimmen 1,620% Dagegen: 95Stimmen 59,79% Enthaltungen: 0 Stimmen 0 %

Ergebnis: Der Beschluss ist mehrheitlich gefasst.

TOP 8.7. Antrag auf Weiterbetreibung der notwendigen Balkonsanierungsarbeiten.

Die Wohnungseigentümerversammlung beschließt, nach Erlangung der statischen Bemessung für die auf der Eigentümerversammlung 2006 vorgestellten Abstützungs- möglichkeiten im neuen Geschäftsjahr 2007/2008 Angebote für die Ausführung der Stütz-konstruktion einzuholen, um möglichst bald mit der ersten Phase der Balkonsanierung zu beginnen.

Frau González Subiri fragt welche Arbeit man der Architektin übergeben hat und erläutert, bevor man nach einer Lösung sucht, sollte man das Problem der Balkone kennen. conocer el
Herr Schliebitz erinnert an die vorangegangenen Versammlungen und die dort vorgelegten Unterlagen. Herr Hübener schlägt vor, dieses Thema im Baukommitee zu erörtern. Der Antragstext sei so allgemein, dass er in jedem Fall angenommen werden könne, und die Notwendigkeit der Weiterverfolgung der Balkonsanierung sei offenbar nicht zweifelhaft.

Es wird über den Antragstext abgestimmt.

Das Abstimmungsergebnis stellt sich wie folgt dar:

Dafür: 92 Stmmen 58,220% Dagegen: 6 Stmmen 3,196% Enthaltungen: 0 Stimmen 0 %

Ergebnis: Der vorstehende Beschluss ist mehrheitlich angenommen. TOP 8.8. Antrag auf Flexibilisierung der Quotenzahlung.

Die Wohnungseigentümerversammlung beschließt, zusätzlich zum bestehenden System der Zahlung der Jahresumlage in 2 Raten den interessierten Eigentümern die Möglichkeit einzuräumen, Ihre Jahresquote in maximal 12 gleiche Beträge zu splitten und monatlich zu bezahlen, ohne dadurch in die Schuldnerliste aufgenommen zu werden.

Herr Hübener führt aus, dass die anfallenden Kosten der CCR auch zum größten Teil monatlich anfallen und somit mit den Einnahmen gedeckt werden könnten..
Frau Derichs weist darauf hin, dass durch dieses System der Kostenvoranschlag nicht eingehalten werden könne und notwendige Reparaturen sich um ein Jahr verschieben könnten.

……….

Jahreshauptversammlung Comunidad Costa Rica vom 5 März 2007 -3-

Frau González Subiri hält es für wichtig, dass die Quoten bis zum fünften Tag des jeweiligen Monats im Voraus bezahlt werden.
Herr Derichs fügt hinzu, dass dieser Beschluss einen Monat nach Erhalt des Protokolls wirksam werden solle.

Es wird über den Antrag abgestimmt.

Dafür: 67tmmen 40,593
Dagegen: 0 Stimmen 0% Enthaltungen: 31Stimmen 20,823%

Ergebnis: Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. TOP 8.11. Antrag auf Erweiterung der Hausmüllanlage.

Die Wohnungseigentümerversammlung beschliesst, den Bereich um die bestehende, offene Hausmüllanlage durch weitgehende Abmauerung der Zone der Container, Schaffung eines gesonderten Raums für Sperrmüll und Sanierung der Pflanzzone um den Gummibaum herum umzugestalten.

……..
Es wird um drei Kostenvoranschläge gebeten.

Herr Karl-Heinz Schliebitz erklärt, dass umfangreicher Sperrmüll oft wochenlang sichtbar in der Hofeinfahrt neben den Müllcontainern deponiert wird. Um dies zu vermeiden sei es ratsam, für den Sperrmüll eine Extrabox zu erstellen.
Herr Burzaco fragt an, ob man nicht gleichzeitig einen Antrag beim Rathaus für einen Glas- und einen Papiercontainer stellen könne.

Frau González Subiri hält dies für einen guten Vorschlag und möchte dies dem Antrag hinzufügen.

Es wird über den erweiterten Antrag abgestimmt.
Ergebnis: Der erweiterte Antrag ist einstimmig angenommen.

TOP 9. Anträge der Eigner
TOP 9.1. (Eignerantrag Lindenmann, Schütz, Häberli, Eichmüller):

A n t r a g : Erweiterung der Fernsehanlage um auch die Schweizer Programme zu

empfangen

Die Fernsehanlage im Edf. Costa Rica so zu erweitern, dass die Schweizer Fernsehprogramme SF1/ SF2 und SF. Info in den Apartments empfangen werden können. Dieser Antrag beinhaltet lediglich die Antennenanlagen, Receiver gehen auf Kosten der Eigner.

…….

Jahreshauptversammlung Comunidad Costa Rica vom 5 März 2007 -4-

Es wird über den Antrag abgestimmt.

Dafür: 95 Stimmen 59,796% Dagegen: 0 Stimmen 0% Enthaltungen: 3Stimmen 1,620 %

Ergebnis: Der Antrag ist mehrheitlich angenommen.

TOP 9.2. (Eignerantrag Ehepaar Klemke):

A n t r a g : Wechsel des Personal der Gartenpflege

Über das ganze Jahr hindurch hat die Gartenarbeit, die von der Firma LABOSORD durchgeführt wurde, Mängel aufgezeigt, die trotz mehrmaliger Reklamationen nicht abgestellt wurden, da es von Seiten der Firma LABOSORD immer wieder zu Personalwechsel kam.

Dank des tatkräftigen Einsatz von Frau Hoffmann wurden diese Mängel ausgeglichen. Frau Hoffmann wird daher als Gartenpflegerin der Anlage Costa Rica vorgeschlagen.
Unter den Bedingungen, dass für die größeren und schweren Gartenarbeiten wie auch für die Arbeiten im Barranco eine Firma beauftragt werden solle und Frau Hoffmann einen Arbeitsvertrag erhälten solle, kommt es zur Abstimmung.

……..
Es wird über den Antrag abgestimmt.
Ergebnis: Der Antrag ist einstimmig angenommen.

TOP 9.3. (Eignerantrag Derichs):

A n t r a g : Schadensersatzansprüche bei Verstößen gegen Balkonbelastungen der

Etagen I. II. III. (von unten).

Die Wohnungseigentümerversammlung der CCR beschließt, dass alle Eigentümer oder deren Rechtsvorgänger, die nach dem 01.03.2004 belastende Veränderungen der Balkonanlagen, in
den gefährdeten Etagen I, II und III vorgenommen haben, alle anderen Eigentümer von zusätzlichen Kosten der Sanierungsmassnahmen einschließlich Gutachten und Unterhaltungsarbeiten im Innenverhältnis völlig freizustellen und die zusätzlichen Gesamtsanierungskosten allein zu tragen haben.

Herr Yanes meint,dass der Antrag gesetzeswidrig sei, weil er die Eigentümer einiger Etagen diskriminiere.
Nach Diskussion einigen sich die Anwesenden darauf, aus dem Antragstext die Etagenangaben I, II und III zu streichen und alle Etagen einzubeziehen und in dieser Form zur Abstimmung zu bringen.

Jahreshauptversammlung Comunidad Costa Rica vom 5 März 2007 -5-

Es wird über den Antrag abgestimmt.

Dafür: 86 Stimmen 51,461% Dagegen: 5 Stimmen 4,186% Enthaltungen: 7Stimmen 5,769 %

Ergebnis: Der Antrag ist mehrheitlich angenommen.

TOP 9.4. (Eignerantrag Derichs):
A n t r a g : Verkaufsbescheinigung zur Vorlage beim beurkundenden Notar.

Die CCR beschließt, dass ihre jeweilige Verwaltung angewiesen wird, in den üblichen Bescheinigungen, die zum Verkauf einer Wohnung, Garage oder gewerblicher Einheit dem beurkundenden Notariat vorzulegen ist, ausdrücklich vermerkt werden muss:

  •  Rückstände der CCR gegenüber dem Verkäufer bestehen nicht,
  •  Wenn der Erwerber die Rückstände übernehmen soll, diese zu beziffern, und zwar sowohl nach Hauptsachebetrag wie mit der Zinsforderung, die derBeschlusslage der CCR entspricht.
  •  Dass die gesamten Beschlüsse der CCR einschließlich deren Begründung inden üblichen Büroöffnungszeiten eingesehen werden können.
    Eine Geschäftsordnung der CCR in der Eigentümerversammlung vom06.03.1995 i. d.F. der Beschlussergänzung vom 01.03.2004 beschlossen ist,
  •  Eine Hausordnung in der Eigentümerversammlung der CCR am 04.03.1996beschlossen wurde,
  •  Das mit der Beurkundung beauftragte Notariat ausdrücklich darum gebetenwird, die entsprechende Bescheinigung der CCR als Anlage zu dem notariellen Kaufvertrag und damit zu den entsprechenden Vertragsausfertigungen zu nehmen.Herr Yanes und die Präsidentin wenden ein, man könne dem Notar nicht vorschreiben, was er in den Kaufvertrag aufzunehmen habe. Herr Derichs ist jedoch der Auffassung, man könne ihn darum bitten, die erweiterten Angaben in den Vertrag einfliessen zu lassen. Oft kenne die Verwaltung der CCR die neuen Eigentümer nicht, weil die Verkäufe beispielsweise über Immobilienhändler abgewickelt werden. Die Präsidentin möchte zu diesem Antrag noch dazufügen wenn man eine Kaufbescheinigung beantragt, werden dem Intressenten zusammen mit der Bescheinigung sämtliche Unterlagen ausgehändigt. Der Antragssteller unterzeichnet eine Empfangsbescheinigung um damit sein Einverständnis kund zu tun, welche im Register der Eigentümergemeinschaft hinterlegt wird.Von vielen Anwesenden wird der Vorschlag schliesslich positiv aufgenommen. Es wird über den Antrag abgestimmt.Jahreshauptversammlung Comunidad Costa Rica vom 5 März 2007 -6-

Dafür: 79 Stimmen 47,982% Dagegen:19 Stimmen 13,434% Enthaltungen: 0Stimmen 0 %

Ergebnis: Der Antrag ist mehrheitlich angenommen.

TOP 9.5. (Eignerantrag Derichs):
A n t r a g : Wassergeldrückstände

Die Wohnungseigentümergemeinschaft der CCR beschließt, dass den Eigentümern oder deren Mietern/Nutzern dann, wenn sie seit mehr als einem halben Jahr mit Unkostenanteilen für Wasser (in Höhe von mehr als 50% des durchschnittlichen eigenen Wasserverbrauchs im Jahr) in Rückstand sind, die Verpflichtung obliegt, einen Handwerker in das Sondereigentumseinheit einzulassen und das Sperren der Wasserleitung zu dulden. Kosten, die insoweit anfallen, sowohl für den Ein- wie für den Ausbau der Sperreinrichtung, hat der jeweilige Eigentümer (Mieter/Nutzer) selbst zu zahlen und der CCR unverzüglich zu erstatten. Die jeweiligen Schuldner (Eigentümer) sind mit einer Frist von 4 Wochen vorher schriftlich zu informieren. Sowohl Frau González Subiri als auch Herr Yanes wenden ein, dass man in Spanien weder ohne richterliche Genehmigung in eine Wohnung eindringen dürfe noch das Wasser wegen Zahlungsrückständen abstellen könne. Herr Hübener bestätigt diese Sichtweise.

Frau González Subiri ergänzt, falls nach zweimaliger Ermahnung der Eigner sich immer noch im Zahlungsrückstand befindet, wird die CCR sich vorbehalten, rechtliche Schritte einleiten.

Es wird über den vorgelegten Beschlussentwurf unmittelbar abgestimmt:

Dafür: 98 Stimmen 61,416% Dagegen: 0 Stimmen 0% Enthaltungen: 0Stimmen 0 %

Ergebnis: Der Antrag ist einstimmig angenommen.

TOP 9.6. (Eignerantrag Derichs):

A n t r a g : Wechselseitige Rücksichtnahme bei Umbauarbeiten/Reparaturen

Die CCR beschließt, dass Reparaturen/Umbauarbeiten, am Gemeinschaftseigentum der CCR und/oder am/im Sondereigentum anderer Nachbarmiteigentümer vorher abzustimmen sind. Im Übrigen sollten die Arbeiten längstens mit einer Frist von einem Monat fertig gestellt werden…

Es wird beschlossen, dass dieser Abschnitt in die neue Hausordnung aufgenommen wird und die geforderten vier Wochen auf 45 Tage aufgestockt werden.

Jahreshauptversammlung Comunidad Costa Rica vom 5 März 2007 -7-

Es wird über den modifizierten Antrag abgestimmt.

Dafür: 98 Stimmen 61,416% Dagegen: 0 Stimmen 0% Enthaltungen: 0Stimmen 0 %

Ergebnis: Der Antrag ist einstimmig angenommen.

TOP 9.7. (Eignerantrag Derichs):

A n t r a g : Unterhaltung des gesamten Eingangsbereiches

Die Wohnungseigentümergemeinschaft CCR beschließt, dass alle Eingangsbereiche (Hof-/Seeseite) entsprechend der Absicht, die Eingangsbereiche der CCR in gutem bis sehr gutem Zustand zu erhalten, auch entsprechend unterhalten werden müssen und Nachbesserungsarbeiten kurzfristig zu realisieren.

……
Es wird über den Antrag abgestimmt.

Dafür: 98 Stimmen 61,416% Dagegen: 0 Stimmen 0% Enthaltungen: 0Stimmen 0 %

Ergebnis: Der Antrag ist einstimmig angenommen.

TOP 9.8. (Eignerantrag Derichs):

A n t r a g : Ergänzung der Geschäftsordnung der CCR vom 06.03.1995 i. d. F.

01.03.2004 hinsichtlich Zweisprachigkeit

Die Geschäftsordnung sollte wie folgt verändert werden:
„ Anträge zur Tagesordnung sind mit Begründung schriftlich vier Wochen vor der Eigentümerversammlung dem Präsidenten/der Präsidentin zuzustellen und von der Verwaltung nur noch zweisprachig (spanisch/deutsch) für die Versammlung zu erstellen.“
Im übrigen sind alle für die CCR bedeutsamen Verhandlungen, einschließlich Einladung einerseits, Anträge und derer Begründung , aber auch hinsichtlich der Protokolle anderseits zweisprachig (spanisch/deutsch ) zu führen.

Frau Derichs erklärt, man sollte in der Geschäftsordnung den Punkt 5.1 abändern, in dem festgehalten ist, dass alle Förmlichkeiten in drei Sprachen abzugeben sind.

Jahreshauptversammlung Comunidad Costa Rica vom 5 März 2007 -8-

Stattdessen solle aufgrund des Wegzugs der meisten englischsprachigen Eigner eine Zweisprachigkeit, nämlich spanisch und deutsch, eingeführt werden.
Es wird klargestellt, dass die Verwaltung die Übersetzung von Anträgen und ähnlichem Schriftverkehr in die jeweils andere Sprache vornimmt und auch die Kosten dafür übernimmt. Falls es von Nöten ist, wird ein vereidigter Übersetzer hinzugezogen.

Es wird über den Antrag abgestimmt.

Dafür: 98 Stimmen 61,416% Dagegen: 0 Stimmen 0% Enthaltungen: 0Stimmen 0 %

Ergebnis: Der Antrag ist einstimmig angenommen.

Jahreshauptversammlung Comunidad Costa Rica vom 5 März 2007 -9-

Jahreshauptversammlung Comunidad Costa Rica vom 5 März 2007 – 10 –