Beschlüsse 2008

BESCHLÜSSE DER JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG DER COMUNIDAD COSTA RICA VOM 7 MÄRZ 2008

TOP 8. Anträge des Präsidiums:

TOP 8.5. Fortführung der Balkonsanierung:

Die Präsidentin bittet um das Vorziehen dieses Tagesordnungspunktes, da die dafür zuständige Architektin Ma Isabel González-Monje Domínguez sowie der Bauleiter Herr
Marco Díaz Acosta schon eingetroffen sind. Darüber kommt es zur Abstimmung.

Das Abstimmungsergebnis:
Ergebnis: Dem Vorziehen des Top 8.5 wird einstimmig zugestimmt.

………

Antrag:

Die Gemeinschaft Costa Rica beantragt, dass zunächst nur Bodenproben für die geplanten Fundamente der Stahlkonstruktion entnommen und analysiert werden sollen, bevor die Balkonunterfangung weiter betrieben wird. Die Eigner sollen in der nächsten Eigentümerversammlung erneut beschließen, wie das Projekt der Balkonsanierung fortzuführen ist.

Das Abstimmungsergebnis:

Dafür: 58 Stimmen 61,779% Dagegen: 0 Stimmen 0% Enthaltungen: 0 Stimmen 0%

Ergebnis: Der Antrag ist mit Stimmenmehrheit angenommen. TOP8.3. AktualisierungderHausordnung:

Es wird die Aktualisierung der Hausordnung beschlossen, die der Einladung zur Generalversammlung 2008 beigefügt ist.

Antrag:
Die Wohnungseigentümerversammlung beschließt, die vorliegende aktualisierte Hausordnung zu genehmigen und damit die bisher gültige Hausordnung durch diese neue Version zu ersetzen.
Nach längerer Diskussion, insbesondere über die Regelung der Zubereitung von Mahlzeiten auf den Balkonen, einigt man sich darauf, die überarbeitete Hausordnung nur im Paragraphen 4.1 zu ändern. Aufgrund der vielen neuen Eigner, die in ihren Wohnungen Umbau- und Renovierungsarbeiten an den Wochenenden

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Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 07/03/08

ausführen, wird die Genehmigung für derartige Arbeiten an Privateigentum auch auf die Samstage von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr erweitert.

Über die überarbeitete Hausordnung mit dem veränderten Paragraphen 4.1 kommt es zur Abstimmung:

Das Abstimmungsergebnis:

Dafür: 47 Stimmen 50,523% Dagegen: 5 Stimmen 4,824% Enthaltungen: 4 Stimmen 4,708%

Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist mit Stimmenmehrheit angenommen. TOP8.6. EinführungeinerGrundgebührbeiderWasserversorgung.

Jährlich gibt es Eigentümer, die aus unterschiedlichen Gründen keinen Wasserverbrauch aufweisen. Dies bedeutet aber nicht, dass sie ihre Installationen nicht einsatzbereit halten.

Antrag:
Es wird beschlossen, eine jährliche Grundgebühr für solche Eigentümer, die keinen oder einen minimalen Wasserverbrauch aufweisen, einzuführen.
Die ordentliche Haupt-versammlung legt eine jährliche Grundgebühr für das jetzige Jahr fest. Für das Jahr 2008 Zahlung einer minimalen Grundgebühr für den Wasserservice von —- €/Jahr.

Nach eingehender Diskussion wird dieser Antrag in zwei Abstimmungen gesplittet. Die erste Abstimmung erfolgt über die Einführung einer Wassergrundgebühr mit Anrechnung bei Mehrverbrauch.

Das Abstimmungsergebnis:

Dafür: 30 Stimmen 31,235% Dagegen: 26 Stimmen 28,820% Enthaltungen: 0 Stimmen 0%

Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist mit Stimmenmehrheit angenommen.

Die zweite Abstimmung bezieht sich auf die Höhe der anrechenbaren Grundgebühr. In einer kurzen Aussprache wird ein Minimalbetrag von 15,00 € im Jahr als angemessen erachtet.

Das Abstimmungsergebnis:

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Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 07/03/08

Dafür: 38 Stimmen 38,137% Dagegen: 18Stimmen 21,918% Enthaltungen: 0 Stimmen 0%

Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist mit Stimmenmehrheit angenommen.

TOP 8.8. Über das Einbauen der schweizer Fernsehkanäle in das Satellitensystem des

Gebäudes

In der Jahreshauptversammlung 2007 wurde beschlossen, dass die Schweizer Fernsehkanäle in das Satellitensystem des Gebäudes durch Entfernung einiger nicht unbedingt erwünschter deutscher Kanäle aufgenommen werden sollten. Nach Aussage von Fernsehspezialisten können diese allerdings nicht ohne weiteres eingebaut werden. Die Installation einer neuen separaten Empfangsanlage über Eutelsat sei nötig, was eine Investition von 1.114,46 € für ausschließlich 3 Fernsehkanäle bedeuten würde, deren Nutzen einzig und allein 4 Eigner hätten.

Auf der anderen Seite haben die spanischen Eigner das ganze Jahr hindurch ihre Geduld bewiesen, indem sie, jedoch vergebens, auf das spanische Satellitensystem gewartet haben, welches ihnen zusätzlich zu den vorhandenen, analogen Fernsehen den Zugang zu einem größeren Angebot an Programmen des digitalen Fernsehens ermöglicht hätte.

Antrag:
Es wird eine Aktualisierung der TV-Anlage vorgeschlagen, von der alle Eigner Nutzen ziehen könnten.

Dieser Antrag wird für ein Jahr zurückgestellt unter der Bedingung der Einholung verschiedener Lösungsvorschläge. Darüber kommt es zur Abstimmung.

Das Abstimmungsergebnis:

Dafür: 54 Stimmen 59,097% Dagegen: 2Stimmen 0,958% Enthaltungen: 0 Stimmen 0%

Ergebnis: Die Rückstellung des Antrags ist mit Stimmenmehrheit angenommen.

TOP 8.9. Zum Vorgehen der Gemeinschaft in den Wohnungen im Notfall.

Die Verwaltung der CCR hat keine Verpflichtung und Erlaubnis im Falle eines Notfalls in die Wohnung eines Eigentümers einzutreten, weil sie privat ist. Somit kann die Verwaltung auch nicht für die Schäden verantwortlich gemacht werden, die nicht durch die CCR selbst verursacht wurden.

Es ist richtig, dass die CCR im Falle eines Notfalls in die unbewohnte Wohnung betreten kann, sofern die Schlüssel im Büro der Gemeinschaft hinterlegt worden sind und eine schriftliche Bewilligung des Eigentümers, welche die Gemeinschaft zum Eintritt in seine Wohnung ermächtigt, vorliegt. Die CCR übernimmt jedoch auch in dieser Situation keine Verantwortung für Schäden, welche nicht direkt durch die CCR

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Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 07/03/08

verursacht worden sind und betritt eine Wohnungen nur, um die entstandenen Schäden nachzuprüfen, ohne jegliche weitere Art der Verantwortung, außer der Benachrichtigung des Eigentümers über die Sachlage.

Antrag:
Die Wohnungseigentümerversammlung beschließt, dass die Verwaltung der CCR nicht verpflichtet ist in die Eigentumswohnungen einzudringen, wenn der Eigner nicht eine Vollmacht unterzeichnet hat, in der er seine Erlaubnis dazu gibt, im Notfall in seine Wohnung einzutreten und auch keine Schlüssel oder Telefonnummer einer Vertrauensperson (die über seine Schlüssel verfügt) im Büro hinterlegt hat, die es ermöglichen würden, bei Notfällen in seine Wohnung einzutreten, um die entstandenen Schäden nachzuprüfen und ihn über die Sachlage zu informieren.

Das Abstimmungsergebnis:

Dafür: 56 Stimmen 60,055% Dagegen: 0Stimmen 0% Enthaltungen: 0 Stimmen 0%

Ergebnis: Der Antrag ist einstimmig angenommen.

TOP 8.11. Modernisierung der veralteten Aufzugstechnik

Die Eigentümerversammlung beschließt, dass die vorhandene veraltete, störanfällige und damit kostenintensive elektromechanische Aufzugstechnik mittelfristig durch eine moderne Technologie ersetzt wird. Neue Komponenten der Steuerung, des Antriebs, der Türen, der Führungsschienen, der Bremsen sowie der Seiltechnik arbeiten heutzutage nahezu lautlos und bieten eine erheblich höhere Betriebssicherheit für intensiv benutzte Aufzüge. Die verschleißanfällige Relaistechnik wird dabei durch moderne Elektronik ersetzt und reduziert somit die Betriebskosten verbunden mit einer Energieeinsparung von bis zu 30%.

Frau Consolacion González Subiri weist daraufhin, dass dieses Thema aufgrund zahlreicher aktueller Störfälle höchste Dringlichkeit hat und deshalb heute über den ersten Schritt in diese
Richtung abgestimmt werden sollte. Der ursprüngliche Kostenvoranschlag der Firma Schindler musste infolge neuer Schäden überarbeitet werden und beläuft sich nun auf über 4000,-€. Zur eigenen Sicherheit und Lebensqualität der Eigner, sollten diese Arbeiten so bald als möglich in Auftrag gegeben werden.

Das Abstimmungsergebnis:

Dafür: 56 Stimmen 60,055% Dagegen: 0Stimmen 0% Enthaltungen: 0 Stimmen 0%

Ergebnis: Der Antrag ist einstimmig angenommen.

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TOP 9. Anträge der Eigner

9.1. Antrag von Herrn Lindenmann:

A n t r a g : Reduzierung von Schadenereigniskosten

Sobald ein Wasserschaden bei einem unbewohnten Appartement festgestellt wird, sind sofort, spätestens innerhalb drei Arbeitstagen, Schadensminderungsmaßnahmen durch die Verwaltung zu ergreifen.
Das Appartement ist sofort zu reinigen, auszutrocknen und zu lüften. Bei starken Schäden sind zudem Luftentfeuchtungsmaschinen zu installieren und diese laufen zu lassen bis das Appartement wieder ausgetrocknet ist. Die dadurch entstandenen Kosten sind dem Schadensverursacher in Rechnung zu stellen.

Das Abstimmungsergebnis:

Dafür: 29 Stimmen 31,688% Dagegen: 27Stimmen 28,367% Enthaltungen: 0 Stimmen 0%

Ergebnis: Der Antrag ist mit Stimmenmehrheit angenommen.
9.3. Antrag von Frau Orbelinda Díaz Pérez und Herrn Alexis Trujillo Rodríguez:

Antrag:
Möglichkeit des Austauschs der Wohnungseingangstür gegen eine Aluminiumtür, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass in einigen Wohnungen bereits solche vorhanden sind. Falls dies bereits, wie wir informiert sind, in vorrangegangenen Protokollen diskutiert wurde, sollte es für uns kein Hindernis sein, eine solche einzubauen. Wenn dies nicht der Fall sein sollte und Sie unseren Antrag ablehnen, möchten wir bitten, dass Sie entsprechende Maßnahmen ergreifen.

Es wird empfohlen, dem Antrag zuzustimmen, da es inzwischen sehr gute Holzimitationen von Aluminium gibt. Allerdings müsse der Farbton mit den anderen Eingangstüren übereinstimmen und im Büro der CCR vor Auftragserteilung ein Muster zur Genehmigung vorgelegt werden. Es müsse weiterhin eine Kassettentür bleiben und die Zarge müsse nach wie vor in dem bekannten Grünton der anderen Eingangstüren lackiert werden. Wenn diese Bedingungen eingehalten werden, könne die Eingangstür der Antragsteller als Mustertür gelten für alle anderen Eigner, die ein ähnliches Vorhaben planen. Das Vorgehen sei genauso wie bei den Revisionstüren der Wasserzähler.

Es wird über den in diesem Sinne genauer ausgearbeiteten Antrag abgestimmt.

Das Abstimmungsergebnis:

Dafür: 50 Stimmen 53,900% Dagegen: 6Stimmen 6,155% Enthaltungen: 0 Stimmen 0%

Ergebnis: Der Antrag ist mit Stimmenmehrheit angenommen.

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