Beschlüsse 2013

BESCHLÜSSE DER JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG DER COMUNIDAD COSTA RICA AM 2 MÄRZ 2013

TOP 6. Anträge des Präsidenten:

TOP 6.2 Teilweise Freigabe der Balkonreserve.

Antrag: Dass die CCR die Freigabe von 50 % der zweckgebundenen Reserven zur Verwendung für allgemeine Investitionen in das Gebäude aufgrund der Dringlichkeit von Massnahmen beschliesst, deren Kosten das Investitionspotential der Gemeinschaft in diesem Jahr bei Beibehaltung der derzeitigen Umlage übersteigen würden.

Es kommt nochmals zur Diskussion über das 2012 vorgestellte Gutachten des Dr. Architekt Guigou, dessen Inhalt unterschiedlich interpretiert wird. Einige Eigner, unter Ihnen Herr Uwe Schliebitz, wiederholen, dass sie es für fahrlässig halten, die Untersuchung der Struktur der Balkone nicht weiterzuverfolgen, und dass es auch andere, vorherige Gutachten gebe, deren Schlussfolgerung nach die Balkone unterfangen werden müssten.

Andere Eigentümer, unter ihnen Herr Lindenmann, geben zu bedenken, dass das Gebäude bereits fünf Erdbeben schadenfrei überstanden habe und dass Herr Dr. Guigou, ein angesehener Architekt in Spanien sei, empfehle, unabhängig von der Balkonfrage das gesamte Gebäude in einen guten Zustand zu versetzen, da es auch an anderen Punkten Renovierungsbedarf gebe.

Der Präsident bittet nun, darüber abzustimmen.

Das Abstimmungsergebnis Dafür: 44 Stimmen 48,462 % Dagegen: 13 Stimmen 12,564 % Enthaltungen: 1 Stimme 0,428 %

Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist als Beschluss mehrheitlich angenommen. TOP 6.3 Sanierung der Dachterrasse

Antrag:

Dass die CCR die Abdichtung und Sanierung der Dachterrasse wegen der bestehenden Undichtigkeiten im Randbereich und der aufgrund der Beschaffenheit der alten Isolierschicht unmöglichen Teilreparatur des Daches mit Vorgehensweise gemäss Variante A) oder B) beschliesst.

Variante A) Das Präsidium wird aus 3 Kostenvoranschlägen gemäss dem einheitlichen Ausschreibungstext das für die CCR vorteilhafteste Angebot wählen und der entsprechenden Fachfirma je nach Verfügbarkeit von Mitteln den Zuschlag für die Teilsanierung der Dachterrasse im Jahr 2013 erteilen, nämlich etwa die halbe Fläche, die von Wasserdurchtritt betroffen ist (Summe der Flächen über den grossen Wohnungen und über den Studios) mit der Möglichkeit, die Arbeit in der nahen Zukunft zu vervollständigen.

Variante B) Das Präsidium wird die Firma Impermeabilizaciones Machado, S.L., beauftragen, gemäss des gültigen Kostenvoranschlags eine Isolierschicht des Poliurea-Systems in Farbe nach Wahl (rot oder grau) auf der gesamten Dachterrasse aufzubringen.

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Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 02/03/2013

In jedem Fall muss die Dichtigkeit des Daches von der ausführenden Firma für 10 Jahre garantiert werden. Die Kosten für die beschriebenen Arbeiten werden aus der Festgeld- Reserve bestritten, da die Sanierung der Dachterrasse augenblicklich gegenüber der Balkonabstützung als prioritär anzusehen ist.

Der Präsident zeigt den Eignern Fotos von Dächern, die mit dem System Poliurea abgedichtet sind und wiederholt seinen Standpunkt, dass er aufgrund der komplizierten Anwendung des Materials und der mangelhaften Ästhetik des fertigen Produkts nicht bereit sei, für diese Sanierungsmassnahme die Verantwortung zu übernehmen. Er zweifele jedoch nicht an der Dichtigkeit der vorgeschlagenen Dachhaut.

Nach intensiver Diskussion über die technischen Aspekte bei den vorgeschlagenen Varianten und der Feststellung, dass bei einer konventionellen Sanierung des Daches die Finanzierung des 2. Bauabschnitts nicht gesichert sei, tendieren die Eigentümer aufgrund der geringeren Kosten zur Variante B.

Es kommt zur Abstimmung über die Variante A.

Das Abstimmungsergebnis Dafür: 18 Stimmen 18,457 % Dagegen: 39 Stimmen 42,315 % Enthaltungen: 1 Stimme 0,682 %

Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist als Beschluss ist mehrheitlich abgelehnt. Es kommt zur Abstimmung über die Variante B.

Das Abstimmungsergebnis

Dafür: 32 Stimmen 36,467 % Dagegen: 22 Stimmen 21,684 % Enthaltungen: 4 Stimmen 3,303 %

Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist als Beschluss ist mehrheitlich angenommen. TOP 6.4 Sanierung der Fassaden des Gebäudes und Anstrich, 1. Phase

Antrag:

Dass die CCR wegen der in verschiedenenen Wohnungen aufgetretenen Wasserschäden die Versiegelung der bestehenden Risse und die Sanierung des Verputz der 4 Fassaden beschliesst. Angesichts der Tatsache, dass die Arbeiten wegen des unmöglichen Zugangs zu vielen betroffenen Zonen nicht vorzuberechnen sind, wird das Präsidium die Arbeit der Vorbereitung der Fassaden für den neuen Anstrich aufgrund der Seriösität, Fachwissen und Erfahrung im Gebäude an die Firma Obras y Servicios Tamara S.L. übergeben, durchzuführen in Regiestunden mit Berechnung der gearbeiteten Stunden zum Preis von 19,–€/Arbeitsstunde plus verwendete Materialien bei Gegenzeichnung der Arbeitszettel durch ein noch zu benennendes Mitglied der Eigentümergemeinschaft.

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Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 02/03/2013

Parallel dazu wird die CCR ihrem Hausmeister, Stefan Adenstedt, die ersten Anstricharbeiten an geeigneten Wand- & Deckenflächen der rückwärtigen Fassade übertragen, durchzuführen in Regiestunden mit Berechnung der gearbeiteten Mehrstunden zum Preis von 12,–€/Arbeitsstunde plus verwendete Materialien bei Gegenzeichnung der Arbeitszettel durch ein noch zu benennendes Mitglied der Eigentümergemeinschaft.

Der Maximalbetrag, der während des Geschäftsjahrs 2013 in die beschriebenen Arbeiten investiert wird, ist 24.000,– € gemäss dem im Kostenvoranschlag der CCR zugewiesenen Betrag.
Es kommt zu einer Debatte:

Es wird gefragt, warum nicht drei Kostenvoranschläge eingeholt worden seien, worauf der Präsident erwidert, dass die Sanierung der Balkonfassade unmöglich vorzuberechnen sei, weil man erst aus nächster Nähe bzw. bei Berührung der schadhaften Stellen das Ausmass der Schäden erkenne.

Des weiteren wird eine Garantie gefordert. Der Präsident antwortet, dass bei den problematischen, beschädigten Fassaden zum Meer und zu beiden beiden Querseiten hin für 2013 noch kein Anstrich geplant sei. Für den im Jahr 2014 vorgesehenen Anstrich werde man verschiedene Angebote einholen und auch eine Garantie anfordern.

Ausserdem wird angeregt, mit dem Anstrich auf den Laubengängen der rückwärtigen Fassade zu warten, bis alle Wasseruhren in die Fassade verlegt seien. Die Firma, die die Balkone streichen wird, solle auch die rückwärtige Fassade übernehmen. Der Präsident erklärt hierzu, dass die rückwärtige Fassade grosse Flächen enthalte, die ohne Gerüste renoviert werden könnten und sich in einem Zustand befinden, der keine Spezialfarbe notwendig mache. Herr Adenstedt habe beim Anstrich der grünen Handläufe bewiesen, dass er einfache Malerarbeiten durchaus preisgünstig und qualitativ befriedigend durchführen kann, auch unter Einbeziehung von regulären Hausmeisterstunden. Auf die Frage, was man mit 24.000,– € erreichen könne, antwortet der Präsident, dass er davon ausgehe, die gesamten Fassaden des Gebäudes zum Antrich vorbereiten zu können.

Es kommt zur Abstimmung.

Das Abstimmungsergebnis: Dafür: 50 Stimmen 54,924 % Dagegen: 7 Stimmen 5,848 % Enthaltungen: 1 Stimme 0,682 %

Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist mehrheitlich angenommen. TOP 7. Anträge der Eigner

7.3 Antrag von Herrn K.H. Schliebitz: Beseitigung der Wasserschäden der Garage 19 sowie zweiter und dritter Eingang und im Bereich des Daches.

Antrag: Die Eigentümergemeinschaft beschließt, dass umgehend die Wasserschäden im Bereich des Leitungsschachtes der Garage 19, erster und zweiter Eingang sowie des Daches von einer kompetenten Fachfirma beseitigt werden. Im Bereich des Daches, jedoch ohne das gesamte Dach (ca. 1000qm) zu erneuern.

Begründung: Wenn die Beseitigung dieser Schäden noch länger verzögert werden, können tragende Bauteile (z.B. Stahlträger) in Mitleidenschaft gezogen werden (siehe auch hierzu das Gutachten vom 26.3.2012 des Architekten Guigou).

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Es besteht allgemeiner Konsens darüber, Wasserschäden umgehend zu reparieren. Über den Antrag kommt es zur Abstimmung.

Das Abstimmungsergebnis Dafür: 58 Stimmen 61,454 % Dagegen: 0 Stimmen 0,000 % Enthaltungen: 0 Stimmen 0,000 %

Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist einstimmig angenommen.

7.8 Antrag von Frau Schliebitz Michaela:Entlastung der Balkone durch Entfernen aller zusätzlich belastenden Elemente.

Antrag: Die Eigentümergemeinschaft beschließt, dass mindestens auf den Etagen eins bis vier alle baulichen Veränderungen, wie z.B. nach außen versetzte Tür-und Fensteranlagen und Mauern an den ursprünglichen Standort zurückversetzt werden. Ebenfalls dürfen keine schweren Geräte, z.B. Waschmaschinen auf den Balkonen/Wandschränken aufgestellt werden.

Begründung: in den vorliegenden Gutachten des Bausachverständigen Dr. Carlos Guigou vom März 2012 wird ausdrücklich darauf himgewiesen, dass die Balkone nicht durch zusätzliche Elemente belastet werden dürfen. „…und Veränderungen im Belastungssystem zu vermeiden (durch zusätzliche Belastungen wie neue Bodenbeläge, Außenwände, etc.)“ sh. S. 12.

Der Präsident erklärt, dass dieser Antrag nicht fristgerecht eingereicht worden sei und somit darüber nicht abgestimmt werden könne. Ausserdem sei dieser Antrag inhaltlich identisch mit einem seit 2004 bestehenden Beschluss der damaligen Präsidentin Frau Derichs unter Antrag 8.2 Balkonausbauten und Anlage 2 vom 8/01/2004. Die Verwaltung werde diesem Sachverhalt nochmals Nachdruck verleiten, indem sie allen Eignern erneut das entsprechende Schreiben zustellt.

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