Beschlüsse 2014

TOP 6.2 Fassadenanstrich des Gebäudes.

Antrag:

Dass die CCR den Fassadenanstrich des gesamten Gebäudes gemäss den technischen Einzelheiten und Kosten eines der vorgelegten Kostenvoranschläge beschliesst, wobei Mehrfachwahl möglich ist und am Ende die prozentual meistgewählte Option als angenommen gilt. Die Finanzierung erfolgt durch Ausschöpfung des Investitionetats im laufenden Haushaltsjahr (siehe Haushaltsplan) und Reduzierung der Reserven in Höhe des Restbetrages.

Herr Hübener erklärt, es lägen drei Kostenvoranschäge vor, und zwei weitere seien vor der Versammlung noch durch Herrn Yanes eingegangen, welche er selbst aber noch nicht habe einsehen könne.

Nachdem festgestellt wurde, dass darüber hinaus die drei vorliegenden Kostenvoranschläge sich nicht nur im Preis stark unterscheiden, sondern auch noch Klärungsbedarf hinsichtlich des preiswertesten Angebots besteht, das der Verwaltung erst am Nachmittag vor der Versammlung zugänglich gemacht wurde, schlägt Herr Duwensee die Prüfung der Angebote und die Vergabe der Arbeiten durch eine Kommission vor, die aus dem Präsidium und einer oder zwei weiteren Personen gebildet werden soll. Herr K.H. Schliebitz und Herr Yanes werden vorgeschlagen.

Der Vorschlag wird allgemein befürwortet, und die beiden genannten Herren erklären sich einverstanden, an dem Entscheidungsprozess mitzuwirken.

Die Finanzierung erfolgt gemäss Antragstext wie im Haushaltsplan vorgesehen (24.000 €) mit Freigabe und Entnahme des Differenzbetrages je nach den definitiven Kosten aus der Balkonreserve.

Zunächst wird jedoch geklärt, ob das Gebäude im Jahr 2014 komplett gestrichen werden soll, oder ob die Rückseite, wie der Präsident auf eine Frage von Herrn Blank hin anregt, im Hinblick auf die hohen Investitionskosten, die anstehenden Arbeiten zur Verlegung vieler Wasserzähler in die Fassade und die vermutliche Notwendigkeit der Verblendung der Decken der Laubengänge für ein Jahr zurückgestellt werden sollte. Die Balkon-Reserve müsste bei einem Teilanstrich unter Auslassung der rückwärtigen Fassade nur um maximal 20.000 € reduziert werden.

a. Es wird darüber abgestimmt, ob nur die Frontfassade mit den drei Eingängen, die beiden Seitenfassaden und die Dachterrasse des Gebäudes gestrichen und der Anstrich der rückwärtigen Fassade mit den drei Brücken zurückgestellt wird.

Das Abstimmungsergebnis

Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist als Beschluss einstimmig angenommen.

b. Es wird darüber abgestimmt, ob auch die Rückseite des Gebäudes mit den drei Brücken im Jahr 2014 gestrichen werden soll, wobei die Finanzierung komplett aus den Reserven bestritten wird.

Das Abstimmungsergebnis:

Dafür Dagegen Enthaltungen

14 Stimmen 45 Stimmen 0 Stimmen

11,597 % 44,304 % 0,000 %

Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist als Beschluss mehrheitlich abgelehnt.

c. Die Entscheidung darüber, welcher der nun mehr fünf vorliegenden Kostenvoranschläge angenommen wird, fällt nach genauer Überprüfung und Abwägung der Angebote das neu zu wählende Präsidium mit Unterstützung von Herrn K.H. Schliebitz und Herrn Yanes.

Darüber kommt es zur Abstimmung.

Das Abstimmungsergebnis

Dafür Dagegen Enthaltungen

59 Stimmen 0 Stimmen 0 Stimmen

55,901 % 0,000 % 0,000 %

Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist als Beschluss einstimmig angenommen.
TOP 6.3 Erneuerung der Fernsehanlage im Gebäude bis zu Verteilern auf den 6 Stockwerken.

Antrag:

Dass die CCR die Ersetzung der störanfälligen Fernsehantennenanlage mit Kopfstation für Kabelfernsehen und der Verkabelung von Wohnung zu Wohnung durch eine neue, digitale Kopfstation zum Empfang der deutschen und schweizer Programme über Satellit sowie der spanischen Programme über TDT mit der Möglichkeit des Empfangs von Vía Digital (Pay TV)

beschliesst, die zusätzlich zur bestehenden Anlage installiert wird und aussen am Fahrstuhlschacht in einem Kabelkanal bis in die 6 Laubengänge verkabelt wird, wo abschliessbare Verteilerkästen den Anschluss jedes Appartements individuell und auf Kosten des jeweiligen Eigentümers möglich machen, während die bestehende Anlage solange eingeschaltet bleibt, wie es die technischen Komponenten ohne weitere Erneuerung von Modulen oder Reparatur von Kabeln erlauben. Aufgrund der durch den Fassadenanstrich gebundenen Investitionsmittel (siehe Antrag 1) erfolgt die Finanzierung des Projekts gemäss den technischen Einzelheiten und Kosten eines der vorgelegten Kostenvoranschläge durch eine ausserordentliche, auf 1 Jahr beschränkten Quotenerhöhung, einer Sonderumlage oder Reduzierung der Festgeldreserve, was von der Eigentümerversammlung in einer zweiten Abstimmung zu klären ist, soweit der Antrag grundsätzlich befürwortet wird. Die

Abstimmung erfolgt für jeden der vorgelegten Kostenvoranschläge separat, wobei Mehrfachwahl möglich ist und am Ende die prozentual meistgewählte Option als angenommen gilt. Als Anmerkung noch abschliessend: Die Verkabelung in die einzelnen Wohnungen der interessierten Eigentümer wird zunächst provisorisch an der Decke der Gänge vorgenommen, bis die Notwendigkeit für weitere Neuinstallationen abschliessend geklärt ist und mittelfristig entsprechend dimensionierte Kabelkanäle bzw. Verblendungen an den Decken montiert werden können.

Frau Kristine Flach bittet zunächst darum, folgenden Text wörtlich ins Protokoll zu übernehmen, den sie zu Versammlungsbeginn bei der Verwaltung schriftlich eingereicht hat.

„Hierdurch lehne ich den Antrag mit folgenden Begründungen ab:

1.Formfehler: da die Angebote bei der Einladung den Eignern nicht vorlagen, kann hierüber nicht abgestimmt werden und ist anfechtbar.

2.Feststellung: es sollte festgestellt werden, in welchen Appartements, nach Änderung der Frequenzen, jetzt immer noch ein schlechter TV- Empfang besteht.

3.Erledigung: es sollten alle alten anstehenden Projekte- Balkonanstrich, Parkplatzbeleuchtung usw. erledigt werden.“

Herr Hübener erklärt zu seinem Antrag, die Fernsehanlage sei eine Kabelanlage mit vorsortierten Programmen in begrenzter Anzahl. Die Module kommen nach Jahren des Betriebs an die Grenze

Ihrer Belastbarkeit und müssen nach und nach zum Preis von knapp 1.000 € pro Stück ausgetauscht werden. Die Verkabelung von Appartement zu Appartement ist problematisch und entspricht nicht mehr heutigen Vorschriften. Jeder Signalausfall in einer Wohnung ist mit einem grossen verwaltungstechnischen Aufwand verbunden, da die Eigner des betroffenen Strangs befragt werden müssen und um Zutritt für den Techniker in die Wohnungen gebeten werden muss, was nicht selten mehrfache Besuche zur Folge hat, bis der Fehler lokalisiert ist.

Herr K. H. Schliebitz erwidert, dass die Kopfstation der Fernsehanlage nicht veraltet, sondern auf dem neuesten, technischen Stand sei, dass es jedoch verschiedene Systeme gebe. Er betont, dass man die Module der bestehenden Anlage auch erneuern könne.

Herr Kutz, der die beiden Kostenvoranschläge verglichen hat, erklärt, er bevorzuge das zur Diskussion gestellte Modell des digitalen Direktempfangs der Satelliten, weil es einen Empfang sämtlicher Kanäle ohne Kodierung in zwischengeschalteten Modulen erlaube.
Vor allem sei es aber damit möglich, das Signal des spanischen Pay-TV Vía Digital zu senden, was die bestehende Anlage nicht leiste.

Zudem sei der Einbau der neuen Kopfstation über dem mittleren Aufzug wegen der besseren Signalverteilung beiderseits der vorgesehenen Verteilerkästen vorteilhafter als die Umstellung der bestehenden Anlage über dem ersten Eingang auf ein digitales Signal.

Über die Notwendigkeit einer neuen Verkabelung der Fernsehanlage an den Decken der Laubengänge direkt in die Appartement besteht aufgrund der bekannten Schwierigkeiten und hohen Wartungskosten weitreichende Übereinstimmung unter den Anwesenden.
Allerdings wird auch offenbar, dass die rechtliche Zulässigkeit der progressiven Reduzierung von Modulen der bestehenden Anlage je nach deren Lebensdauer geprüft werden muss, ebenso wie die vorgesehene Beschränkung der neuen Anlage auf je einen Verteilerpunkt pro Etage, was für die Eigentümer zur Folge hätte, dass sie die Verkabelung der neuen Anlage in ihre Wohnungen privat bezahlen müssten.

Herr Yanes, der zur Versammlung auch einen zusätzlichen Kostenvoranschlag zur Erneuerung der Fernsehanlage beigebracht hat, verlangt ausserdem, dass die neue Anlage aus den Reserven der Gemeinschaft finanziert werden müsse, bevor man über eine zusätzliche Belastung der Eigner durch Quotenerhöhung oder Umlage rede.

Zur Vergabe der Arbeiten wird von der Versammlung allgemein eine Kommission gewünscht, die im Falle der Annahme des Antrags die vorliegenden Angebote begutachten und die Entscheidung über die ausführende Firma treffen soll. Dieser Kommission soll das zu wählende Präsidium und – im Fall von Parität – Herr Kutz zusätzlich als Experte angehören.

Antrag:

Um unnötige Diskussionen zu vermeiden, wird zunächst darüber abgestimmt, ob die Eigen- tümergemeinschaft an der bestehenden Fernsehanlage festhalten möchte und keine neue Anlage installieren will.

Das Abstimmungsergebnis

Dafür Dagegen Enthaltungen

15 Stimmen 40 Stimmen 4 Stimmen

13,742 % 38,444 % 3,715 %

Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist als Beschluss ist mehrheitlich abgelehnt.

Frau Flach verlässt die Versammlung.
Damit ändert sich das Quorum auf 53,568% und 58 Eigentümer.

Antrag:

a. die alte Fernsehanlage soll bestehen und erhalten bleiben und parallel dazu eine neue, digitale Kopfstation im ehemaligen Maschinenraum des mittleren Aufzugs eingebaut werden, die vertikal am Aufzugschacht in einem Kabelkanal bis in jedes der sechs Stockwerke verkabelt wird, wo Ver- teiler eingerichtet werden, an die jede Wohnung angeschlossen werden könnte. Die Vergabe der Arbeiten soll von einer Kommission vorbereitet und durchgeführt werden, die aus dem neuen Präsidium, Herrn Yanes und, im Fall von Parität, Herrn Kutz bestehen wird.

Es kommt zur Abstimmung.

Das Abstimmungsergebnis

Dafür Dagegen Enthaltungen

42 Stimmen 15 Stimmen 1 Stimmen

40,160 % 13,196 % 0,212 %

Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist als Beschluss ist mehrheitlich angenommen.

b. Als nächstes stellt sich die Frage der Finanzierung des Projekts, das nach vorliegendem Kostenvoranschlag mit Kosten von ca. 8.000 Euro verbunden sein wird. Da der Haushaltsplan ausgeschöpft ist, wird über die drei möglichen Modelle abgestimmt, wobei – vorbehaltlich der rechtlichen Zulässigkeit – die meistgewählte Option als angenommen gilt.

b.1. Durch ausserordentliche Quotenerhöhnung für ein Jahr Das Abstimmungsergebnis

Dafür Dagegen Enthaltungen

29 Stimmen 26 Stimmen 3 Stimmen

28,521 % 23,107 % 1,940 %

31,982 % 19,811 % 1,775 %

b.2. Durch Sonderumlage Das Abstimmungsergebnis

Dafür Dagegen Enthaltungen

39 Stimmen 18 Stimmen 1 Stimmen

b.3 Aus Reserven der Eigentümergemeinschaft. Das Abstimmungsergebnis

Dafür Dagegen Enthaltungen

22 Stimmen 36 Stimmen 0 Stimmen

19,811 % 33,757 % 0,000 %

Ergebnis: Die drei Abstimmungen haben ergeben, dass die Versammlung mehrheitlich eine Finanzierung der Fernsehanlage über eine Sonderumlage wünscht (vorbehaltlich rechtlicher Unvereinbarkeit).

TOP 6.4 Vergütung des Verwaltungspersonals Antrag:

Dass die CCR eine Erhöhung der Löhne von Frau Ma Jesús Rodriguez Hernandez und Frau Annette Becker um 3 % beschliesst, die seit dem Jahr 2007 unverändert sind und gemäss der Aussage unserer Gestoría nicht mehr den Tarifbestimmungen entsprechen, was die Anpassung schon aus Günden des Inflationsausgleich notwendig erscheinen lässt.

Das Abstimmungsergebnis:

Dafür Dagegen Enthaltungen

56 Stimmen 0 Stimmen 2 Stimmen

52,083 % 0,000 % 1,485 %

Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist mehrheitlich angenommen.

7.2. Antrag von Herrn S. Yanes: Verantwortung bei Beschädigung des Anstrichs der Balkonbrüstung.

Begründung: Als das Gebäude das letzte Mal saniert wurde, wurde beschlossen, dass die Eigentümer ihre Balkone zu isolieren hätten, um Schäden zu vermeiden. Jetzt wurde aufgrund der offensichtlichen Beschädigung offenbar, dass einige dies versäumt haben.

Somit schlage ich der Eigentümerversammlung vor zu beschliessen, welche Massnahmen vor dem erneuten Anstrich getroffen werden sollen, um das zu verhindern, was beim letzten Mal passiert ist, nämlich die vorzeitige Beschädigung einiger Brüstungen.

Herr Duwensee und Herr K.H. Schliebitz erklären auf Anfrage, wie in Deutschland mit Eigentümern verfahren wird, die ihr Sondereigentum nicht in dem Masse instandhalten, wie es die Erhaltung des Gemeinschaftseigentums verlangt. Dort erwirke man per Gericht, dass beispielsweise Sperr- oder Isolierschichten erneuert werden.

Herr Hübener stellt fest, dass die Eigentümer, deren Balkone im Verlauf der Arbeiten im vergangenen Sommer auf der Unterseite Risse durch Feuchtigkeit im Beton aufwiesen, von der Verwaltung aufgefordert worden seien, Abhilfe zu schaffen. Man könne jedoch niemand zwingen und auch keine Reparaturarbeiten auf Rechnung der Eigentümer durchführen lassen, ohne dass es dazu ein Gerichtsurteil gebe.

Herr Yanes besteht auf einer gerichtlichen Klärung. Die Versammlung einigt sich darauf, die Eigentümer des besonders beschädigten Balkon der Wohnungen Nr. 92A und Nr.92B anzuzeigen, um einen Präzedenzfall zu erwirken, falls der Antrag angenommen wird.

Das Abstimmungsergebnis:

Dafür Dagegen Enthaltungen

32 Stimmen 7 Stimmen 19 Stimmen

29,986 % 6,371 % 17,211 %

Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist mehrheitlich angenommen.

7.3 Antrag von Herrn S. Yanes: Ausführung der anhänigen Beschlüsse

Begründung: Auf einer der vergangenen Jahreshauptversammlungen wurde die Erneuerung der Parkplatzlaternen sowie die Verbesserung der elektrischen Zuleitungen beschlossen.

Somit bitte ich die Eigentümerversammlung, die Ausführung der Arbeiten zu realisieren und gleichzeitig eine elektrische Zuleitung für eine mögliche Parkplatzschranke im Eingangsbereich zu verlegen.

Herr Hübener erklärt, er habe mit der Ausführung des Beschluss zur Erneuerung der Hoflaternen abgewartet, da er andere Vorhaben für wichtiger erachtet habe und die Möglichkeit bestehe, dass die Gemeinde La Matanza im Zuge der Eingemeindung und Erneuerung der Strassenbeleuchtung auch die Laternen auf dem Parkplatz der CCR zur Verfügung stellen könnte, analog zum Zaun am Trafohaus.

Dagegen wird argumentiert, man könne durch die Beantragung der neuen Laternen bei der Gemeinde den Status des Privat-Parkplatz vor dem Gebäude verlieren, was keineswegs wünschensnwert wäre.

Allgemein wird die Sanierung der Hoflaternen nach den häufigen Ausfällen in diesem, feuchten Winter befürwortet. Eine Abstimmung ist überflüssig, da der Beschluss darüber bereits besteht.

Es kommt zur Abstimmung darüber, ob bei Erneuerung der Hoflateren auch gleichzeitig eine elektrische Zuleitung für eine mögliche Schranke an der Einfahrt zum Parkplatz verlegt werden soll, ohne dass es um die Schranke selbst geht.

Das Abstimmungsergebnis:

Dafür Dagegen Enthaltungen

22 Stimmen 11 Stimmen 25 Stimmen

27,084 % 9,273 % 17,211 %

Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist mehrheitlich angenommen.
7.4 Antrag von Herrn S. Yanes: Nichteinhaltung des Beschlußes über die Erhaltung der

Fenstergitter zum Laubengang hin.

Begründung: Man braucht nur einmal eine Runde über den Laubengang zu gehen, um den Zustand einiger der Gitter zu sehen, die zum Teil ziemlich bis sehr beschädigt sind, was eine klare Missachtung des Beschlusses darstellt.

Somit schlage ich der Versammlung vor zu beschliessen, dass eine Mahnung mit Erhaltsbestätigung (etwa per Bürofax) und Kosten zu Lasten des Eigentümers verschickt werden soll, die darauf hinweist, dass im Falle unzureichender Erhaltung die Gitter auf Kosten des Eigentümers von der Firma gestrichen werden, die auch mit dem Hausanstrich beauftragt wird.

Herr Hübener verliest die Antwort des Anwalts der Comunidad Costa Rica, Herrn Juan Pedro Sánchez, auf die Anfrage der Verwaltung zum Antrag. Der Anwalt warnt vor der Vergabe von Reparaturarbeiten zu Lasten der Eigentümer ohne einen bestehenden Richterspruch (siehe auch vorstehenden Antrag 7.2.). Die Eigentümer können sonst nicht zur Kostenübernahme gezwungen werden.

Die Verwaltung, erklärt sich bereit, die Eigentümer vernachlässigter Gittertüren und Fenstergitter zu erfassen und per Bürofax zu den entsprechenden Sanierungsmassnahmen aufzufordern, um eine entsprechende, spätere Klage vor Gericht vorzubereiten.

Herr Yanes ist mit einer derartigen Einschränkung seines Antragstextes einverstanden.

Das Abstimmungsergebnis:

Dafür Dagegen Enthaltungen

58 Stimmen 0 Stimmen 0 Stimmen

53,568 % 0,000 % 0,000 %

Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist einstimmig angenommen.

7.5 Antrag von Herrn S. Yanes: Beeinträchtigung der Ästhetik des Hauses wegen von auf den Terrassen aufgehängter Wäsche.

Begründung: Zum Wäschetrocknen werden Leinen und Wäscheständer benutzt, die vom Parkplatz und von der Straße am Gebäude Punta Azul aus sichtbar sind, was das Erscheinungsbild des Hauses negativ beeinträchtigt.

Somit schlage ich der Versammlung vor, die Verpflichtung zum Gebrauch von klappbaren Wäscheständern auf dem Balkon zu beschliessen, die nicht zu sehen wären.

Frau Quitteck gibt zu bedenken, dass dieses Verbot zum Gebrauch eines Wäschtrockners führen könnte, welcher dann mit entsprechender Mehrbelastung auf dem Balkon aufgestellt wird.

Herr Lindenmann bemängelt, dass grosse Wäschestücke auf einem Klappständer schlecht trocknen.

Nach dem Vorschlag, das Trocknen der Wäsche auf den Leinen nur über die Nacht zu erlauben, endet die Diskussion.

Darüber kommt es zur Abstimmung

Das Abstimmungsergebnis:

Dafür Dagegen Enthaltungen

19 Stimmen 14 Stimmen 25 Stimmen

15,722 % 13,778 % 24,068 %

Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist mehrheitlich angenommen. 7.6 Antrag von Herrn S. Yanes: Hunde im Haus.

Begründung: Es besteht schon ein Beschluß über die Hunde im Haus und die einzuhaltenden Regeln, die nicht respektiert werden. Aber nun kommen noch Hundehalter dazu, deren Tiere fast

den ganzen Tag über allein gelassen werden, den diese dann bellend verbringen, wenn ihnen danach zumute ist. Oder die Hunde sind bellend in der Wohnung eingesperrt, ohne dass jemand sie davon abhält.

Somit schlage ich der Versammlung vor zu beschliessen, welche Massnahmen zu treffen sind, damit dies nicht eintritt und das normales Zusammenleben der Bewohner nicht gestört wird.

Es besteht Einigkeit über die Brisanz des Problems. Nach kurzer Diskussion kommt man überein, dem verantwortlichen Eigner nach entsprechenden Mahnungen ein kostenpflichtiges Bürofax zustellen zu lassen. Sollte auch dies keinen Erfolg bringen, komme abschliessend nach individueller Abwägung eine Anzeige bei der Polizei oder bei der Tierschutzbehörde bzw. die Einschaltung des Rechtsanwalts in Frage.

Das Abstimmungsergebnis:

Dafür Dagegen Enthaltungen

58 Stimmen 0 Stimmen 0 Stimmen

53,568 % 0,000 % 0,000 %

Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist einstimmig angenommen.