Beschlüsse 2015

BESCHLÜSSE DER ORDENLICHEN VERSAMMLUNG DER COMUNIDAD COSTA RICA VOM 7. MÄRZ 2015

TOP 6. Anträge des Präsidenten:

TOP 6.2 Register der Balkone mit Anstrichschäden.

Antrag:

Dass die CCR ein Register der Balkone mit Anstrichschäden an Brüstung und/oder Decke anlegt, um die betroffenen Eigentümer über die dringende Notwendigkeit zu informieren, dass die Böden und/oder Brüstungen ihres Eigentums abgedichtet werden müssen.

Der Präsident erläutert kurz, dass er die Ursachen für die kurz nach dem Anstrich des Gebäudes aufgetretenen Blasen in jedem Einzelfall untersuchen wolle und dazu eine Liste über die Lage der Schäden an jedem betroffenen Balkon anlegen wolle, was mit keinerlei Kosten für die Comunidad verbunden sei. Er bittet um die Übermittlung von Schadensmeldungen an das Verwaltungsbüro.

Einige Eigner ergänzen, dass der Ursprung der Schäden auch in der unsachgemässen Ausführung der Malerarbeiten liegen könnte und dass man die Firma daher mit einbeziehen solle, da die Comunidad eine Garantie von fünf Jahren bekommen hat.

Darüber kommt es zur Abstimmung.

Das Abstimmungsergebnis

dafür

App. und Garagen: Alle übrigen

} 53 Stimmen

= 57,811 %

dagegen

App. und Garagen: 6

} 1 Stimme

= 0,750 %

Enthaltungen

App. und Garagen: keine

} 0 Stimmen

= 0,000 %

Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist als Beschluss mehrheitlich angenommen. Top 6.6. Legalisierung der Situation des Appt. 28 (Gemeinschaftsbüro).

Antrag:

Dass die CCR die Einleitung der gesetzlichen Schritte zur Eigentumsübertragung des Appartement 28 auf die Eigentümergemeinschaft einleitet, um die Situation des Büros zu legalisieren und die Horizontalteilung zu berichtigen.

Der Präsident erklärt, er habe den Antrag im Hinblick auf die Notwendigkeit gestellt, bei der Beantragung eines Wasserzählers für das Büro bei der Gemeinde im Laufe des Jahres einen Eigentumsnachweis beibringen zu müssen.

Es kommt zur Abstimmung.

Das Abstimmungsergebnis

-1-
Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 07/03/2015

dafür

App. und Garagen: Alle übrigen

} 48 Stimmen

= 46,091 %

dagegen

App. und Garagen:

} 3 Stimmen

= 3,398 %

Enthaltungen

App. und Garagen:

} 3 Stimmen

= 9,072 %

Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist als Beschluss ist mehrheitlich angenommen. Top 6.7. Überarbeitung der Hausordnung.

Antrag:

Dass die CCR den überarbeiteten Text der Hausordnung beschliesst, der 2008 zuletzt aktualisiert

wurde und an einigen Stellen überholt ist.

Herr Hübener stellt fest, dass alle Eigner die Auszüge der Hausordnung mit den geänderten oder ergänzten Absätzen erhalten haben, erläutert die Neuerungen und fragt, ob es zu den bekannten Ergänzungen noch Kommentare gebe.

Von einigen Eignern wird bei der Ergänzung des Artikels 4.10 (Wäscheleinen) beanstandet, dass die Uhrzeit für die Genehmigung der Wascheleinen angeben wurde. Es sei logischer, die Uhrzeiten durch die Wendungen „nach Einbruch der Dunkelheit“ bzw. „bei Tagesanbruch“ auszutauschen, da im Winter die Tage kürzer seien. Dies wird im Saal begrüsst.

Der Präsident regt an, die Abstimmung über die Änderungen der Hausordnung zusammen durchzuführen, wogegen keine Einwände bestehen.

Es kommt zur Abstimmung mit der beschriebenen Änderung.

Das Abstimmungsergebnis

dafür

App. und Garagen: Alle übrigen

} 51 Stimmen

= 51,040 %

dagegen

App. und Garagen:

} 1 Stimme

= 0,750%

Enthaltungen

App. und Garagen:

} 2 Stimmen

= 6,771%

Ergebnis: Die neu ergänzte Hausordnung wird als Beschluss mehrheitlich angenommen.

TOP 7. Anträge der Eigner

7.1. Antrag von Herrn K.H. Schliebitz: Anstrich der Nordfassade

Die Eigentümergemeinschaft beschließt, dass im Rahmen des geplanten Anstrichs der Ostfassade (Barranco) der Anstrich der Nordfassade (Hofeinfahrt) nioch nachträglich ohne grossen finaziellen aufwand farblich gestaltet wird. Hierdurch könnte das erscheinungsbild der sehr wuchtig wirkenden Giebelwand erheblich verbessert werden.- 2 -Beispiele einer möglichen Gestaltung sind

Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 07/03/2015

diesem Antrag beigefügt. es sind jedoch auch andere Gestaltungen möglich. Die abschließende Gestaltung legt entweder die Eigentümerversammlung heute fest oder eine Eigentümergruppe, die von der Eigentümergemeinschaft zu benennen ist.

Herr K.H. Schliebitz stellt seine Gestaltungsvorschläge über den Projektor der Eigentümer- gemeinschaft vor und erinnert daran, dass er diese bereits im vergangenen Jahr vor Beginn der Anstricharbeiten eingebracht habe und die Malerfirma bereit gewesen sei, sie ohne Mehrkosten auszuführen.

Herr Hübener entgegnet, dass er eine solche Massnahme nicht allein habe entscheiden wollen und dass zum jetzigen Zeitpunkt die Arbeiten Geld kosten würden, da man die Hebebühne erneut beschaffen müsste.

Der Präsident schlägt aber vor, die Hausnummer „49“ des Gebäudes an die Nordfassade unter den Schriftzug „Costa Rica“ zu malen, da diese nirgendwo angebracht sei, obwohl sie Bestandteil der Adressen der Eigner sei. Dies wird allgemein befürwortet.

Es kommt zur Abstimmung.

Das Abstimmungsergebnis:

dafür

App. und Garagen: Alle übrigen

} 46 Stimmen

= 47,896 %

dagegen

App. und Garagen:

} 4 Stimmen

= 3,209 %

Enthaltungen

App. und Garagen:

} 4 Stimmen

= 7,456 %

Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist mehrheitlich angenommen.
7.3 Antrag von Herrn S. Yanes: Verlegung der Wasserzähler und Absperrhähne auf die Flure

Begründung:
Der Hauptzähler der Comunidad wie auch der Absperrhahn für den Hauptzufluss sind für jeder- mann erreichbar.

Somit schlage ich der Eigentümergemeinschaft vor, eine nicht verlängerbare Frist von ein paar Monaten (z.B. drei Monate) einzuräumen, damit alle Eigner ihre Wasserzähler mit den dazu- gehörigen Absperrhähnen auf die Flure verlegen. Auch sollten Zeiten für das Abstellen des Wassers im Gebäude festgelegt werden, damit eine fortwährende Belästigung vermieden wird. Nach Ablauf der Frist wird die Absicherung des Hauptzählers und Hauptabsperrhahns wiederhergestellt, und das Wasser im ganzen Haus wird für Bauarbeiten oder private Schäden nur im Falle ausserordentlicher Dringlichkeit abgestellt.

Die Eigner bevollmächtigen die Comunidad für den Fall, dass diese ein Leck in irgendeiner Wohnung feststellt, das Glas ihres Wasserzählerkastens einzuschlagen, um den Absperrhahn zu schließen, es sei denn, dass dieser zu öffnen sei oder ein Schlüssel desselben bei dei Comunidad hinterlegt sei.

Es kommt zur Abstimmung.

Das Abstimmungsergebnis:

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Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 07/03/2015

dafür

App. und Garagen:

} 25 Stimmen

= 32,496 %

dagegen

App. und Garagen:

} 22 Stimmen

= 19,521 %

Enthaltungen

App. und Garagen:

} 7 Stimmen

= 6,544 %

Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist mehrheitlich angenommen. 7.9. Antrag von Herrn S. Yanes: Neue Fernsehinstallation.

Begründung:
Wie schon diskutiert wurde, ist die TV-Installation veraltet und verursacht ständige Probleme.

Somit schlage ich der Eigentümergemeinschaft vor, die komplette Erneuerung der TV-Installation zu beschliessen.

Herr Hübener erklärt, dass er die prinzipiell im vergangenen Jahr beschlossene Erneuerung der TV- Anlage aus rechtlichen Vorbehalten wegen der nicht vorgesehenen Anschlüsse der neuen Kabel in den Wohnungen sowie der Form der Beschlussfassung nicht ausgeführt habe und deshalb froh über den Antrag von Herrn Yanes sei.

Es wird festgestellt, dass die bestehende Anlage trotz der erheblichen Mittel, die im vergangenen Jahr zur Erhaltung der Module ausgegeben wurden, nach der Frequenzumstellung der spanischen TDT-Programme Anfang des Jahres nicht mehr in der Lage sei, das kanarische Regionalprogramm in alle Wohnungen zu übertragen. Auf Anfrage von Herrn Hübener, wer Empfangsprobleme habe, hebt die Mehrzahl der anwesenden Eigner die Hand.

Herr Yanes legt einen Kostenvoranschlag für eine Anlage vor, die mit nur einem Kabel pro Stockwerk auskomme und somit die Verunstaltung der Laubengänge mit grossen Kabelkanälen vermeide. Der Preisunterschied zu der von Media-Service und Kubo vorberechneten SAT-Anlage sei dabei gering und die Firma habe gute Referenzen.

Herr Hübener führt aus, dass das Satellitensignal bei dieser Anlage in einer Kopfstation moduliert werden müsse und – anders als bei der bestehenden Anlage – als TDT-Signal in die TV-Geräte eingespeist werde. Dadurch seien keine Receiver mehr notwendig.

Herr Yanes stellt ausserdem fest, dass die neue Kopfstation zukünftig für die Umsetzung der anstehenden Veränderungen im Fernsehempfang vorbereitet sei.

Es wird über die Vor- & Nachteile beider Systeme diskutiert. Herr Hübener erklärt, dass die von Herrn Yanes eingebrachte Ein-Kabel-Anlage zwar ca. 2000 Euro teurer sei als die SAT-Anlage von Media-Service oder Kubo, dass aber bei letzerem Angebot noch keine Kabelkanäle enthalten seien, wodurch am Ende die SAT-Anlage teurer werde.

Herr Hübener bittet zunächst um Abstimmung über den Antrag von Herrn Yanes, ob die Eigentümer die Erneuerung der TV-Anlage mit Einspeisung in die Wohnungen über den abgehängten Decken bzw. auf Putz bis zu den Antennendosen wünschen.

Darüber kommte es zur Abstimmung
Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 07/03/2015

-4-

Das Abstimmungsergebnis:

dafür

App. und Garagen: Alle übrigen

} 38 Stimmen

= 39,365 %

dagegen

App. und Garagen:

} 11 Stimmen

= 14,711 %

Enthaltungen

App. und Garagen:

} 5 Stimmen

= 4,485 %

Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist mehrheitlich angenommen.

Angesichts des Ergebnisses fragt Herr Hübener nun, welches der beiden Systeme von den Eignern gewünscht wird: Wer stimmt für die direkte SAT-Anlage gemäss dem Angebot von „Media Service“ oder „Kubo“? Die Gegenstimmen bevorzugen dementsprechend das von Herrn Yanes eingebrachte Ein-Kabel-System mit Kopfstation der Firma „Instalaciones Satélite, S.L.“.

Darüber kommt es zur Abstimmung.

Das Abstimmungsergebnis:

Dafür

App. und Garagen: Alle übrigen

} 30 Stimmen

= 34,461 %

dagegen

App. und Garagen:

} 18 Stimmen

= 14,678 %

Enthaltungen

App. und Garagen:

} 6 Stimmen

= 9,422 %

Ergebnis: Die Mehrheit der anwesenden und vertretenen Eigentümer entscheidet sich für die direkte Satelliten-Empfangsanlage.

-5-

Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 07/03/2015