TOP 5. Antrag von Frau Derichs zur Generalversammlung vom 3/3/2012, Abstimmung über die noch nicht behandelten Punkte.
Top 5.1 Punkt 2
Die Geschäftsordnung der CCR wird mit sofortiger Wirkung dahingehend konkretisiert, dass bautechnische Aufträge für die CCR nur bis zu 6.000,-€ vom jeweiligen Präsident/in jeweils schriftlich erteilt werden dürfen, nach Vorlage eines detaillierten Angebotes und korrespondierender Auftragsbestätigung. Ausgenommen sind akute Notaufträge, die dann jeweils von einem anderen Wohnungseigentümer am selben Tag gegengezeichnet werden müssen.
Darüber kommt es zur Abstimmung.
Das Abstimmungsergebnis:
Dafür: 24 Stimmen 32,129%
Dagegen: 14 Stimmen 12,655%
Enthaltungen: 0 Stimmen 0,000%
Ergebnis: Der Antrag zur Konkretisierung der Geschäftsordnung ist als Beschluss
mehrheitlich angenommen. TOP 5.2 Punkt 3, 3.1 ,3.2 und 3.3.
Punkt. 3: Aufträge über 6.000,-€ für Gesamtbaumaßnahmen dürfen erst nach förmlicher Beschlussfassung der CCr erteilt werden, wenn eine
Punkt.3.1. exakte Ausschreibung vorliegt,
Punkt.3.2. mindestens 3 Auftragsinteressenten ein schriftliches Angebot nach Prüfung auf sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Ausschreibung oder mit Alternativvorschlägen vorgelegt haben.
Punkt.3.3. Die Ausschreibungsadressaten, die sich nicht an der Ausschreibung beteiligen wollen, oder nur für den Fall, dass ihnen dann, wenn einem Dritten der Auftrag erteilt werden sollte, Angebotsbearbeitungskosten in einem genauen umschriebenen Festpreis erstellen wollen, entsprechend schriftliche Bestätigung vorliegen.
Herr Yanes meint das dies alles im Wohnungseigentumsgesetz festgelegt sei und es deshalb ungültig sei was hier beschlossen wird.
Herr Hübener meint dass dies nachgeprüft werde wenn dies der Fall sein sollte ist das Gesetz einzuhallten da es über den Beschlüssen einer Eigentümergemeinschaft stehe, die Gemeinschaft aber in diesem Augneblichk darüber absti,mmen soll da wir ja nun einmal hier sind.
-1-
Außerordentliche Versammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 02/06/2012
Über die Punkte 3., 3.1, 3.2, 3.3 kommt es zur Abstimmung. Das Abstimmungsergebnis:
Dafür: 24 Stimmen 32,129% Dagegen: 14 Stimmen 12,655% Enthaltungen: 0 Stimmen 0,000%
Ergebnis: Der Antrag der Punkte 3. ,3.1, 3.2, 3.3, (siehe oben) wird als Beschluss mehrheitlich angenommen
TOP 5.3 Punkt 4.
Punkt 4.
Aufträge, die in Teilabschnitten ausgeführt werden, nicht über Teilaufträge jeweils unter 6.000,-€ aufgeteilt werden dürfen.
Darüber kommt es zur Abstimmung Das Abstimmungsergebnis:
Dafür: 24 Stimmen 32,129% Dagegen: 6 Stimmen 5,632% Enthaltungen: 0 Stimmen 0,000%
Ergebnis: Der Antrag Punkt 4. (siehe oben) wird als Beschluss mehrheitlich angenommen.
Top 5.1 Punkt 2
Die Geschäftsordnung der CCR wird mit sofortiger Wirkung dahingehend konkretisiert, dass bautechnische Aufträge für die CCR nur bis zu 6.000,-€ vom jeweiligen Präsident/in jeweils schriftlich erteilt werden dürfen, nach Vorlage eines detaillierten Angebotes und korrespondierender Auftragsbestätigung. Ausgenommen sind akute Notaufträge, die dann jeweils von einem anderen Wohnungseigentümer am selben Tag gegengezeichnet werden müssen.
Darüber kommt es zur Abstimmung.
Das Abstimmungsergebnis:
Dafür: 24 Stimmen 32,129%
Dagegen: 14 Stimmen 12,655%
Enthaltungen: 0 Stimmen 0,000%
Ergebnis: Der Antrag zur Konkretisierung der Geschäftsordnung ist als Beschluss
mehrheitlich angenommen. TOP 5.2 Punkt 3, 3.1 ,3.2 und 3.3.
Punkt. 3: Aufträge über 6.000,-€ für Gesamtbaumaßnahmen dürfen erst nach förmlicher Beschlussfassung der CCr erteilt werden, wenn eine
Punkt.3.1. exakte Ausschreibung vorliegt,
Punkt.3.2. mindestens 3 Auftragsinteressenten ein schriftliches Angebot nach Prüfung auf sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Ausschreibung oder mit Alternativvorschlägen vorgelegt haben.
Punkt.3.3. Die Ausschreibungsadressaten, die sich nicht an der Ausschreibung beteiligen wollen, oder nur für den Fall, dass ihnen dann, wenn einem Dritten der Auftrag erteilt werden sollte, Angebotsbearbeitungskosten in einem genauen umschriebenen Festpreis erstellen wollen, entsprechend schriftliche Bestätigung vorliegen.
Herr Yanes meint das dies alles im Wohnungseigentumsgesetz festgelegt sei und es deshalb ungültig sei was hier beschlossen wird.
Herr Hübener meint dass dies nachgeprüft werde wenn dies der Fall sein sollte ist das Gesetz einzuhallten da es über den Beschlüssen einer Eigentümergemeinschaft stehe, die Gemeinschaft aber in diesem Augneblichk darüber absti,mmen soll da wir ja nun einmal hier sind.
-1-
Außerordentliche Versammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 02/06/2012
Über die Punkte 3., 3.1, 3.2, 3.3 kommt es zur Abstimmung. Das Abstimmungsergebnis:
Dafür: 24 Stimmen 32,129% Dagegen: 14 Stimmen 12,655% Enthaltungen: 0 Stimmen 0,000%
Ergebnis: Der Antrag der Punkte 3. ,3.1, 3.2, 3.3, (siehe oben) wird als Beschluss mehrheitlich angenommen
TOP 5.3 Punkt 4.
Punkt 4.
Aufträge, die in Teilabschnitten ausgeführt werden, nicht über Teilaufträge jeweils unter 6.000,-€ aufgeteilt werden dürfen.
Darüber kommt es zur Abstimmung Das Abstimmungsergebnis:
Dafür: 24 Stimmen 32,129% Dagegen: 6 Stimmen 5,632% Enthaltungen: 0 Stimmen 0,000%
Ergebnis: Der Antrag Punkt 4. (siehe oben) wird als Beschluss mehrheitlich angenommen.