Beschlüsse der ausserordentlichen Versammlungen 2013

TOP 3. Ableitung des Wasseres auf der Dachterrasse mit Kanälen.
Antrag: Dass die CCR beschliesst, vor der Abdichtung der Dachterrasse ein System von Ablaufkanälen zur Ermöglichung des dort augenblicklich gestauten Regenwassers herzustellen, Diese Kanäle werden mit zunehmender Tiefe und der jeweils notwendigen Breite in Längsrichtung und quer dazu bis zu den Abläufen in den bestehenden Kunstgranit- Belag geschnitten und nicht abgedeckt. Vor Vergabe der Arbeiten werden 3 Kostenvoranschläge verschiedener Firmen eingeholt, wobei der Höchstbetrag für die beschriebene Vorbereitungsarbeit zur Abdichtung niedriger als 6.000,– € ausfallen muss. Die Arbeit wird wie auch schon der auf der ordentlichen Generalversammlung zugeteilte, für die Abdichtung notwendige Betrag aus der Reserve finanziert.
Begründung: Die Massnahme wird als notwendig erachtet, um eine vermeidbare Gewichtsbelastung, Schmutzbildung und die Entstehung unerwünschter und schädlicher Flora in Zukunft zu verhindern.
Der Verwaltung liegen drei Kostenvoranschläge vor, welche sich auf 5.300,-, 5.700,- und 6.350,- € vor Steuern belaufen. Es kommt zur Diskussion über die Notwendigkeit eines Kanalsystems. Einige Eigner halten dies fur unnötig, da die Pfützen automatisch verdunsten. Andere meinen, dass die anstehende Dachsanierung vollständig sein sollte, da die Verdunstungszeit auf dem Poliurea-Belag länger sein werde, was zu hässlichen Farbrändern beitragen und zudem eine unnötige Gewichtsbelastung bedeuten würde. Einigkeit herrscht darüber, die Kanäle bei der Firma Machado in Auftrag zu geben, damit die Firma die Komplettgarantie für das neue Dach übernehmen solle.
Darüber kommt es zur Abstimmung. Das Abstimmungsergebnis:
Dafür: 23 Stimmen 22,699 %
Dagegen: 12 Stimmen 17,989 %
Enthaltungen: 0 Stimmen 0,000 %
Ergebnis: Der Antrag Ableitung des Wassers auf der Dachterrasse mit Kanälen ist als Be-
schluss mehrheitlich angenommen.
TOP 4. Bevollmächtigung des Präsidenten zur Abtretung des Gemeinschaftsgartens
an die Gemeinde La Matanza.
Antrag: Dass die CCR den Präsidenten bevollmächtigt, dem kürzlich gestellten Antrag der Gemeindeverwaltung von La Matanza nachzukommen und ohne Gegenleistung das Gelände des Gemeinschaftsgartens um das Trafohaus herum zwischen dem Müllraum des Gebäudes Costa Rica und der Kurve der Avda. Berlin abzutreten.
Begründung: Die Gemeinde benötigt eine gewisse Fläche von öffentlichen Grünzonen als Bedingung für die Eingemeindung der Urbanisation El Puntillo del Sol, weshalb sich die Klassifizierung des Grundstücks durch die Abtretung auf lange Sicht nicht ändern wird und die Gemeinde darüber hinaus die Verpflichtung zur Instandhaltung dieses Gartens übernimmt.
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Außerordentliche Versammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 15/06/2013
Nach längerer Diskussion über die Vor- und Nachteile neigen auch die zuerst skeptischen Eigner dazu, der Abtretung zuzustimmen. Unabhängig von dem Vorteil, dass die Gemeinde damit verpflichtet wäre, diese Grünanlage instandzuhalten, wird von den einheimischen Eignern das Argument vorgebracht, man könne damit das Verhältnis der CCR zur Gemeindeverwaltung positiv beeinflussen, was bei späteren Eingaben (beispielsweise Anträgen auf Baugenehmigungen) von grosser Bedeutung sein kann. Umgekehrt könnte eine Ablehnung des Wunsches der Gemeinde zu Reibungen bei den zukünftigen Beziehungen führen. Zudem sei nicht sicher, zu welchem Preis und wann die Verwaltung von La Matanza die CCR für das Grundstück entschädigen werde, und anteilige müssten in diesem Fall auch die Eigner der CCR wieder für den Betrag der Entschädigung aufkommen.
Es kommt zur Abstimmung. Das Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35 Stimmen 40,688 % Dagegen: 0 Stimmen 0,000 % Enthaltungen: 0 Stimmen 0,000 %
Ergebnis: Der Antrag zur Bevollmächtigung des Präsidenten zur Abtretung des Gemein- schaftsgartens an die Gemeinde La Matanza wird als Beschluss einstimmig angenommen.