1. Finanzierung der TV-Anlage.
Antrag: Dass die auf der vergangenen Generalversammlung beschlossene Erneuerung der TV- Anlage im Gebäude gemäss den vorliegenden Kostenvoranschlägen aus den Investitionsmitteln des laufenden Haushaltsjahres, die wegen der Verschiebung der Malerarbeiten noch nicht verplant sind (20.590,– Euro), sowie durch Reduzierung der Reserven in Höhe des nicht gedeckten Restbetrages (14.105,56 Euro) finanziert wird.
Herr Hübener erinnert zur Begründung daran, dass er zur ordentlichen Hauptversammlung keine Mittel für die Fernsehanlage in den Haushaltsplan aufnehmen konnte, da es sich um einen Eignerantrag gehandelt habe. Nach Ablehnung des vom Präsidenten vorgeschlagenen Anstrich der rückwärtigen Fassade sei es nur logisch, die dafür im Haushalt vorgesehenen Mittel jetzt zur Finanzierung der Fernsehanlage einzusetzen. Nach Aussage des Rechtsanwalts der CCR müsse dies jedoch explizit beschlossen werden, weshalb die ausserordentliche Versammlung notwendig wurde, um das Projekt angesichts der prekären, bestehenden Anlage noch im Geschäftsjahr 2015 umzusetzen. Die Finanzierung des über den Investitionsetat 2015 hinausgehenden Rests habe er aus dem bestehenden Reservefonds vorgeschlagen, um eine Sonderumlage zu vermeiden, was den Eigentümern angesichts der Existenz dieses Fonds nur schwer vermittelbar gewesen wäre.
Es kommt zu einer kurzen Diskussion über die Qualität der bestehenden Anlage, während der einige Anwesende anmerken, dass die Anlage seit der Erneuerung der Module zufriedenstellend arbeite, während andere, insbesondere die Nutzer des spanischen Fernsehens, die beschränkte Nutzbarkeit durch nicht empfangbare Kanäle und Unmöglichkeit der Einspeisung von Vía Digital bemängelten.
Herr Hübener bittet dann um Abstimmung über die die vorgeschlagene Finanzierung der Fernsehanlage.
Das Abstimmungsergebnis: 15
Ergebnis: Der Antrag zur Finanzierung der Fernsehanlage ist als Beschluss mehrheitlich angenommen.
TOP 3. Haftpflicht bei Renovierungsmassnahmen.
Antrag: Dass die Eigentümer verpflichtet werden, zusätzlich zur Anzeige geplanter Renovierungsarbeiten in ihren Wohnungen die jeweils damit beauftragte Firma zu benennen und den Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung dieser Firma vorzulegen, um eventuelle Forderungen wegen Folgeschäden am Gemeinschaftseigentum gegenüber den Verursachern geltend machen zu können.
Herr Hübener führt zur Begründung aus, dass zu Anfang des Jahres durch einen Badezimmerumbau ein Wasserschaden in einer Garage verursacht wurde, den die Versicherung der CCR nun aufgrund des entfernten Schutts aus dem Installationsschacht nicht bezahle, weil eindeutig der Verursacher für die Regulierung verantwortlich sei. Da den Umbau aber keine Fachfirma durchgeführt hat, sei die CCR nun dabei, den Eigentümer zur Zahlung zu veranlassen, was sich schwierig gestalte. Zur Vermeidung derartiger Situationen habe er vorgeschlagen, das auch im Gebäude Punta Azul angewandte Verfahren in der CCR einzuführen.
-1-
dafür
App. und Garagen:
} 24 Stimmen
= 24,630 %
dagegen
App. und Garagen:
} 10 Stimmen
= 15,125 %
Enthaltungen
App. und Garagen:
} 1 Stimme
= 0,212 %
Außerordentliche Versammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 07/08/2015
Bei der anschliessenden Diskussion wird klargestellt, dass man einem Eigner nicht verbieten könne, selbst in seiner Wohnung tätig zu werden. Gleichzeitig sei aber kein Eigentümer gesetzlich zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung gezwungen. Somit könne der Antrag in der vorgeschlagenen Form nicht greifen.
Herr Duwensee regt an, statt der „Verpflichtung“ eine „dringende Empfehlung“ zur Vorlage der Versicherung zu beschliessen, um bei den Eigentümern das Bewusstsein für die Gefahr zu schärfen, obwohl diese letztendlich in jedem Fall für die Schäden haften, die von ihrem Eigentum ausgehen.
Herr Hübener bittet daraufhin zur Abstimmung über den geänderten Text:
„Dass es den Eigentümern dringend empfohlen wird, zusätzlich zur Anzeige geplanter Renovierungsarbeiten in ihren Wohnungen die jeweils damit beauftragte Firma zu benennen und den Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung dieser Firma vorzulegen, um eventuelle Forderungen wegen Folgeschäden am Gemeinschaftseigentum gegenüber den Verursachern geltend machen zu können.“
Darüber kommt es zur Abstimmung. Das Abstimmungsergebnis:
dafür
App. und Garagen: Alle anderen
} 25 Stimmen
= 24,842 %
dagegen
App. und Garagen:
2(Gar.9B),4(5,Gar.10), 19(20,21,22,Gar.3,Gar.8,Gar.9A,Gar.11), 31,36,45,46, 47,91B
} 9 Stimmen
= 14,369 %
Enthaltungen
App. und Garagen: 26
} 1 Stimme
= 0,756 %
Ergebnis: Der Antrag über die Empfehlung einer Haftpflichtversicherung bei Umbauarbeiten ist als Beschluss mehrheitlich angenommen.