CCR Hausverwaltung Okt. 2008
Infos für Handwerker:
Bauarbeiten sind an Samstagen von 8.00 – 13.00 Uhr möglich.
An Sonntagen sind keine Bauarbeiten zulässig, im Übrigen ist die Hausordnung zu beachten.
Das Abstellen der Wasserversorgung ist unbedingt der Hausverwaltung einen Tag vorher zu melden und am Schwarzen Brett bekanntzugeben, damit sich die Bewohner des Hauses rechtzeitig mit dem nötigen Wasser versorgen können.
Von den vorhandenen zwei Absperrventilen der Wasserversorgung im Bad darf nur immer das rechte Ventil benutzt werden, weil sonst tieferliegende Wohnungen Schaden nehmen könnten.
Der Einbau der Wasseruhr (einschließlich des Absperrventils) mit Sichtfenster zum Außenflur ist entsprechend den schon vorhandenen Beispielen anderer Wohnungen durchzuführen ( weißer Alu-Rahmen, bündig mit der Außenwand, siehe App.n°57).
Bei Arbeiten am Leitungsschacht (Küche, Bad) ist unbedingt zu vermeiden, dass Baumaterialien oder Schutt in den Schacht fallen, weil dieser Schacht Öffnungen zu den darunterliegenden Garagen hat und somit auch Fahrzeuge beschädigt werden können. Außerdem könnten im Schacht vorhandene Abwasserrohre Schaden nehmen.
Veränderungen an tragenden Bauteilen (z.B. Decken, Wände, Unterzüge, Stützen)sind unzulässig.
Neue Deckendurchbrüche im Fußboden zur Verlegung von Rohrleitungen sind im Hinblick auf die Tragfähigkeit der Decke mit der Hausverwaltung bzw. Baukommission unbedingt abzustimmen.
Die Abflussrohre von Küche und Bad verlaufen unterhalb der Fußbodendecke und damit in der darunterliegenden Wohnung. Um neue Abflussrohre fachgerecht verlegen zu können, müssen die Arbeiten von der darunterliegenden Wohnung aus durchgeführt werden. Hierzu ist die vorhandene abgehängte Deckenkonstruktion zu entfernen und nach den Arbeiten wieder anzubringen.
Schäden durch die Verlegung von Frischwasser -und Entwässerungsleitungen bzw. durch die Beseitigung der abgehängten Decke in der darunterliegenden Wohnung sind auf Kosten des Auftrag gebenden Wohnungseigentümers zu beseitigen; ebenso baubedingte Wasserschäden. Es wird dringend empfohlen, vor Beginn der Arbeiten eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Der Anschluss von Dunstabzugshauben an den Leitungsschacht ist nicht zulässig. Küchengerüche könnten sonst in andere Wohnungen eindringen. Empfohlen wird der Umluftbetrieb mit Geruchsfilter.
Eingriffe in die Antennenanlage im Sondereigentum der Wohnung sind unzulässig und zwar schon im Bereich der Antennensteckdose. Kosten, die zur Schadensbeseitigung anfallen, sind von dem Eigner zu zahlen, in dessen Sondereigentum der Eingriff festgestellt wird.
Das ursprüngliche Entwässerungsgefälle der Balkone darf nicht verändert werden.
Wegen des darunter verlaufenden Personen- und Kraftfahrzeugverkehrs dürfen die Abflüsse der Balkonanlagen nicht zur Beseitigung von Flüssigkeiten benutzt werden. Balkone dürfen nur mit einem feuchten Putzlappen gereinigt werden, nicht aber mit Wassergüssen! Die Abflüsse dienen nur zum Abfluss des Regenwassers während eines Regens!
Die Wandmontage von Musikgeräten und Lautsprechern ist wegen der extremen Schallübertragung unzulässig. Bei der Bodenaufstellung von Musikgeräten, Lautsprechern sowie Waschmaschinen ist die Schallübertragung durch eine Schalldämmschicht zu reduzieren.
Bauschutt ist abzufahren und darf nicht im oder am Müllcontainer entsorgt werden.
Die Gemeinschaftsanlagen (Flure, Treppen, Aufzugskabine) sind täglich mehrfach und nach Arbeitsschluss zu reinigen.
Hinweise:
- Verwaltung > App. 28 Tel. 922 577301
- Bürozeiten: Montags von 16:30 bis 19:30 Uhr
- Dienstags- Donnerstags und Freitags von 9:00 bis 13:00 Uhr.