Protokoll 2004

Documento original

 

Übersetzung der Niederschrift

der 27. ordentlichen und außerordentlichen Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica (CCR) am 01.03.2004.

TOP 1. Begrüßung durch die Präsidentin:

Die Versammlung beginnt mit dem zweiten Aufruf um 14:00 Uhr in einem Veranstaltungsraum des „Casa del Vino“ (Weinmuseum) in La Baranda, Sauzal.

Die Präsidentin beginnt:

„Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie zur diesjährigen ordentlichen und außerordentlichen Jahreshauptversammlung. Zugleich begrüße ich auch in Ihrem Namen Herrn Martí, unseren Übersetzer, und alle neuen Eigner unseres Hauses.

Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass die Eigner

Herr Paul Donnermann (App. 60) Mr. John Hardes (App. 28),
Herr Kurt Kossner (App. 17), Herr Sepp Kronbichler (App. 67)
Mrs. Pat Spriggs (App. 68) und
Frau Gerdi Stuhldreier (ehemalige Eignerin des App. 40) gestorben sind.

Bitte gedenken Sie der Toten!

Sehr geehrte Damen und Herren, bevor wir nun mit der Jahreshauptversammlung fortfahren, möchte ich Sie auf die dafür festgelegten Regeln in unserer Geschäftsordnung hinweisen. Bitte beachten Sie insbesondere die vorgegebenen Redezeiten!“

TOP 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit der Versammlung:

Schuldner sind nach Art. 15.2. des span. WEG nicht stimmberechtigt. Eine Ausnahme besteht bei Beschlüssen, die Einstimmigkeit erfordern!
Nach den Ermittlungen unserer Buchprüfer werden folgende Eigner als Schuldner geführt:

App. 59 App. 92a App. 97 App. 108 L. II

Herederos Angel León Sergio Diaz
Pedro Garcia
Rosa Méndez Frömmig

10.052,63 € 2.222,93 € 207,18 € 1.542,84 € 532,47 €

-2-

Herr Yanes hatte Vollmacht für Herrn Garcia vorgelegt, jedoch keine Stimmkarten mit Rücksicht auf die vorstehenden Feststellungen erhalten.

Schuldner können an der Versammlung selbstverständlich teilnehmen und sich auch an Diskussionen im Rahmen der Geschäftsordnung beteiligen – allerdings unter Einhaltung der verbindlichen Regeln -, insbesondere der Redezeit von maximal drei Minuten.

Frau Klemke und Herr Wambach werden zu Stimmenzählern gewählt.
Es wird festgestellt, dass an der Versammlung teilnehmen bzw. vertreten sind:

  1. 2.1.  Eigentümer in Person bzw. vertreten: 122 Eigner
  2. 2.2.  Eigentümer in Prozenten 84,113 %.

Ergebnis: Die ordentliche (und außerordentliche) Jahreshauptversammlung 2004 ist beschlussfähig

TOP 3. Verlesung und Genehmigung des Protokolls 2003:

Da alle Eigner eine Kopie des Protokolls 2003 erhalten haben, erübrigt sich eine Verlesung. Da es auch keine Einsprüche gab, kann somit festgestellt werden, dass alle Beschlüsse der Jahreshauptversammlung 2003 rechtsverbindlich sind.

Die Präsidentin bittet, unter Verzicht auf Verlesung, die Genehmigung des Protokolls 2003 zu beschließen:

dafür

App.: alle übrigen Garagen: alle übrigen

} 109 Stimmen = 76,010 %

dagegen

App.: Nr. 34, 35, 48, 54, 66, 68, 70, 86, 89, 99, 100, 106, 107.

Garagen: keine

} 13 Stimmen = 8,103 %

Enthaltungen

App.: keine Garagen: keine

} 0 Stimmen = 0 %

Ergebnis: Das Protokoll der ordentlichen und außerordentlichen Jahreshauptversammlung 2003 ist nach ausdrücklichem Verzicht auf Verlesung mehrheitlich bestätigt.

TOP 4. Bericht der Präsidentin:

-3-

Die Präsidentin erklärt, da alle Eigner eine Kopie ihres Berichtes erhalten hätten, sollten Fragen, die daraus resultieren, sachdienlicher Weise unter den Tagesordnungspunkten (TOP) 8, 9 oder 11 gestellt werden.

TOP 5. Genehmigung der Haushaltsabrechnung 2003: TOP 5.1. Entlastung des Präsidiums:

Da die Entlastung des Präsidiums die Arbeit der Präsidentin betrifft, überträgt sie ihre Vollmachten für diesen TOP an die Buchprüfer. Ebenso überträgt Herr Derichs seine Vollmachten an die Buchprüfer.

Die Buchprüfer berichten:

In Absprache mit Frau Michaela Schliebitz (App. 57) trägt Herr Hansjörg Häberli vor, dass in die gesamten Belege der Buchhaltung der CCR Einsicht genommen werden konnte, die Buchprüfer stichprobenweise vorgegangen seien und festgestellt hätten, dass die Buchführung korrekt erstellt, ordnungsgemäß und sauber geführt und zu keinerlei Beanstandung Anlass gegeben hätte. Im übrigen verwies er auf den vorgetragenen schriftlichen Bericht der Buchprüfer, der als Anlage I zu dieser Protokollniederschrift zur Information beigefügt ist.

Die Gelegenheit zur Rückfrage seitens der Eigentümer wurde wie folgt genutzt:

Der Vertreter des App. 89 brachte vor, dass Ausgaben 2003, die eigentlich erst durch Einnahmen aus 2004 gedeckt worden seien, nicht in die Haushaltsabrechnung 2003 gehören.

Herr Quitteck fragte, warum für das Jahr 2004 die Ansätze für Sozialversicherung und Steuer so hoch wären im Verhältnis zum Kostenvoranschlag 2003.

Die Sekretärin Ana, antwortete, man habe in 2003 feststellen müssen, dass der Ansatz nicht ausreichend hoch sei und deshalb vorsorglich für das Jahr 2004 einen angemessen höheren Betrag ausgewiesen.
Herr Yanes meint, die Arbeiten der Firma Tamara SL seien offensichtlich weniger umfangreich gewesen, sodass man auch mit der Sanierung schneller fertig gewesen wäre. Folge hätte sein müssen, dass dann auch die Schlussrechnung günstiger ausgefallen wäre.

Die Präsidentin antwortet dazu, dass aufgrund des Angebotes ein sehr detaillierter Vertrag mit Tamara SL abgeschlossen wäre, in dem ein Pauschalpreis ausgehandelt wurde.
Die Sekretärin Ana stellt heraus, dass die Sanierungsarbeiten über eine Dauer von drei Jahren vereinbart waren mit einem Fixpreis von insgesamt 228.000,- Euro. Die jeweiligen Teilzahlungen erfolgten nach Sanierungsabschnitten. Der jeweils vereinbarte Sicherungseinbehalt wurde nicht an Tamara SL ausgezahlt. Das letztlich die Gesamtsanierung zeitlich früher beendet werden konnte, war darauf zurückzuführen, dass einige Eigentümer auf Aufforderung vorzeitig deren Quote für das Jahr 2004 zur Verfügung gestellt haben (siehe

-4-

Bericht der Präsidentin zur Jahreshauptversammlung 2004). Durch die vorzeitige Quotenzahlung der angesprochenen Eigentümer konnte erreicht werden, dass weder ein Zwischenkredit noch das Festgeldkonto in Anspruch genommen werden mussten. Die Sekretärin Ana weist darauf hin, dass im Falle der Inanspruchnahme eines Bankkredites sämtliche Eigentümer mit den Kreditzinsen entsprechend ihrer Quote belastet worden wären.

Unter Leitung der Buchprüfer kommt es zur Beschlussfassung über die Themen:

TOP 5.1. Entlastung des Präsidiums:

dafür

App.: alle übrigen Garagen: alle übrigen

} 109 Stimmen = 76,010 %

dagegen

App.: Nr. 34, 35, 48, 54, 66, 68, 70, 86, 89, 99, 100, 106, 107.

Garagen: keine

} 13 Stimmen = 8,103 %

Enthaltungen

App.: keine Garagen: keine

} 0 Stimmen = 0 %

Ergebnis: Das Präsidium ist mehrheitlich entlastet.

TOP 5.2. Entlastung der Verwaltung:

dafür

App.: alle übrigen Garagen: alle übrigen

} 109 Stimmen = 76,010 %

dagegen

App.: Nr. 34, 35, 48, 54, 66, 68, 70, 86, 89, 99, 100, 106, 107.

Garagen: keine

} 13 Stimmen = 8,103 %

Enthaltungen

App.: keine Garagen: keine

} 0 Stimmen = 0 %

Ergebnis: Auch die Verwaltung ist mehrheitlich entlastet.

Zusätzlicher Antrag zur Tagesordnung:

Antrag:

Die Präsidentin regt an, da alle die Eigeneranträge für die diesjährige Eigentümerversammlung vorliegen haben, die Tagesordnung zu ändern und die Eigneranträge vor TOP 6 in folgender Reihenfolge zu behandeln:

9.15., 9.7., 9.17., 9.14., 9.8., 9.11., 9.13., 9.18.

Herr Karl Heinz Schliebitz meint zwar, so ginge das nicht. Die Beratung führt jedoch zu folgendem

-5-

Ergebnis:

dafür

App.: alle übrigen Garagen: alle übrigen

} 101 Stimmen = 69,976 %

dagegen

App.: Nr. 34, 35, 48, 50, 54, 55, 64, 66, 67, 68, 70, 86, 89, 99, 100, 101, 106, 107.

Garagen: Nr. 12

} 19 Stimmen = 12,953 %

Enthaltungen

App.: Nr. 23, 36 Garagen: keine

} 2 Stimmen = 1,184 %

Ergebnis: Der Antrag des Präsidiums zur Änderung der Tagesordnung ist mehrheitlich angenommen.

TOP 9.15. (Eignerantrag Barroso):

Nach der Anregung des vorgenannten Eigners sollte die Eigentümerversammlung über die Möglichkeit entscheiden, eine/einen Anwalt/in als Verwalter/in unter Vertrag zu nehmen.

Die Präsidentin weist darauf hin, dass der selbe Antrag im Vorjahr unter TOP 9.11. diskutiert und abgestimmt, aber nicht beschieden wurde.

In diesem Zusammenhang wurde in Erinnerung gebracht, dass das Verwaltungssystem CCR nicht willkürlich entstanden sei, sondern über Jahrzehnte von der Gemeinschaft durch Wahl entschieden wurde. Der Ausländeranteil der Eigner in unserem Haus ist immer noch die überwältigende Mehrheit, die bis dato die Art der Verwaltung mitbestimmt hat und entsprechend auch die Kosten übernommen hat. Das derzeitige System ist offenbar das, was die Mehrheit der Eigner CCR wünscht und einer sogenannten professionellen Verwaltung gegenüber vorzieht.

-6-

Herr Yanes weist darauf hin, dass in weiter zurückliegender Vergangenheit die ausländischen Eigner der CCR eine Unterschlagung einer professionellen Verwaltung hingenommen und nicht weiter verfolgt hätten.

Abstimmung:

dafür

App.: Nr. 34, 35, 48, 54, 66, 68, 70, 86, 89, 99, 100, 106, 107.

Garagen: keine

} 13 Stimmen = 8,103 %

dagegen

App.: alle übrigen Garagen: alle übrigen

} 109 Stimmen = 76,010 %

Enthaltungen

App.: keine Garagen: keine

} 0 Stimmen = 0 %

Ergebnis: Der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.

TOP 9.7. (Eignerantrag Barroso):

Nachgesucht ist durch den vorgenannten Eigentümer, dass die Eigentümerversammlung entscheiden soll, ob das Amt des Präsidenten einen rotierenden Charakter bekommt.

Die Präsidentin weist darauf hin, dass ein derartiges Rotationssystem im spanischen WEG nicht vorgesehen ist.

Klarstellend war im übrigen zu bemerken, dass die Begründung zum Antrag des Herrn Barroso seitens der Präsidentin nicht zu kommentieren ist.

Herr Schliebitz ( App. 64) meint, jeder Eigner müsse auch das Recht haben, seinen eigenen Antrag zu begründen, also zum Thema zu sprechen. Herr Barroso meint, generell würden die Anträge der spanischen Miteigentümer durch die Mehrheit „unterdrückt“; die Beschlussfassung über den Antrag hatte folgendes Ergebnis:

dafür

App.: Nr. 34, 35, 48, 54, 66, 68, 70, 86, 89, 99, 100, 101, 106, 107.

Garagen: keine

} 14 Stimmen = 8,948 %

dagegen

App.: alle übrigen Garagen: alle übrigen

} 107 Stimmen = 74,415 %

-7-

Enthaltungen

App.: Nr. 14 Garagen: keine

} 1 Stimme = 0,750 %

Ergebnis: Der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.

TOP 9.17. (Eignerantrag Barroso);

Antrag: „Für den Fall, dass das Finanzamt eine Geldstrafe über die Eigentümergemeinschaft verhängt, sollte der/die Präsident/in innerhalb dessen/deren Amtszeit die entsprechenden Fehler gemacht wurden, persönlich für

den Schaden aufkommen.“

Seitens der Präsidentin wird darauf hingewiesen, dass eine Versicherung für einen Präsidenten grundsätzlich nicht, ausgenommen beim englischen Lloyd, abzuschließen ist. Nur der Verwalter kann versichert werden (so die Auskunft der Versicherungsmaklerin Frau Ute Blank)

Im übrigen sei auch dieser Antrag bei der Jahreshauptversammlung 2003 unter TOP 9.16.bereits behandelt und mehrheitlich abgelehnt.

Herr Quitteck fragt, ob überhaupt eine Steuerstrafe des Finanzamtes zu erwarten sei. Der Vertreter des App. 89 meint, wenn Aufwandsentschädigungen gezahlt würden, müssten auch Steuern gezahlt werden. Sonst wäre mit einer „schweren“ Strafe zu rechnen. Herr Yanes meint, wenn hinsichtlich der Besteuerung der Aufwandsentschädigung nichts zu befürchten sei, könne eine Auskunft (Inspektion) des Finanzamtes sinnvoll sein.

Das Thema Doppelbesteuerung (DBA Spanien/Deutschland) ist überhaupt nicht angesprochen worden, zumal offensichtlich verkannt wird, dass die Einkommensteuer persönliche Steuer und nicht Steuerpflicht der Wohnungseigentümergemeinschaft ist.

Herr Pohl meint, es solle endlich der Tagesordnungspunkt abgestimmt werden und wenn jemand der Auffassung sei, es wäre etwas inkorrekt, könne er ja die Gemeinschaft anzeigen.

Die Abstimmung stellt sich wie folgt dar:

dafür

App.: Nr. 34, 35, 48, 54, 66, 68, 70, 86, 89, 99, 100, 106, 107.

Garagen: keine

} 13 Stimmen = 8,103 %

dagegen

App.: alle übrigen Garagen: alle übrigen

} 108 Stimmen = 75,260 %

-8-

Enthaltungen

App.: Nr. 14 Garagen: keine

} 1 Stimmen = 0,750 %

Ergebnis: Der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.

TOP 9.14. (Eignerantrag Barroso):

Der Miteigentümer Barroso regt an, dass die Kostenvoranschläge der CCR soweit wie möglich aufgeschlüsselt werden sollten, damit die Eigentümer diese in korrekter Weise einsehen und nachvollziehen können.

Seitens der Präsidentin wird darauf hingewiesen, dass der gleichlautende Antrag 2003 als TOP 9.7. bereits mehrheitlich abgelehnt wurde.

Eine weitere Beratung fand nicht statt.

dafür

App.: Nr. 23, 34, 35, 48, 54, 66, 68, 69, 70, 86, 89, 99, 100, 106, 107.

Garagen: keine

} 15 Stimmen = 9,533 %

dagegen

App.: alle übrigen Garagen: alle übrigen

} 105 Stimmen = 73,402 %

Enthaltungen

App.: Nr. 14, 36. Garagen: keine

} 2 Stimmen = 1,178 %

Ergebnis: Der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.

TOP 9.8. (Eignerantrag Barroso):

Herr Barroso bittet wie folgt zu bescheiden:

Antrag:

„Die Eigentümerversammlung soll über den korrekten Ablauf der Repräsentation entscheiden, vor allem wenn jemand einen mehrheitlichen Gebührenanteil bei den genannten Repräsentationen besitzt, und die Absicht verfolgt wird, sich Vergütungen zuzuerkennen oder zu erhalten.“

-9-

Die Präsidentin stellt fest, dass zu zahlende Aufwandsentschädigungen immer vor der Wahl bzw. vor Vergabe der Vollmachen bekannt waren. Im übrigen hätte sie ihre Vollmachten vor der Wahl des/der Präsident/in abgegeben und Untervollmacht erteilt, schon um dem Vorwurf vorzubeugen, sie hätte sich selber gewählt.

Der Vertreter von App.: Nr 89 fragt, warum der Text der Vollmachten für 2004 geändert worden sei.
Die Präsidentin antwortet, nur bei den spanischen Vollmachten sei irrtümlich der Zusatz „Untervollmacht“ nicht mit übersetzt worden, im übrigen sei in Ziffer 7.4. der Geschäftsordnung der CCR ausdrücklich klargestellt, das der Vertreter berechtigt sei, das ihm übertragene Stimmrecht weiter zu übertragen. Die Stimmrechtsübertragung ist dann ausdrücklich festzustellen.

Trotz der entsprechenden Hinweise behauptet Herr Yanes weiter, die Präsidentin habe die ihr übertragenen Vollmachten zu ihrem persönlichen Vorteil ausgenutzt.

Die Beschlussfassung hat folgendes Ergebnis:

dafür

App.: Nr. 34, 35, 48, 54, 66, 68, 70, 86, 89, 99, 100, 106, 107.

Garagen: keine

} 13 Stimmen = 8,103 %

dagegen

App.: alle übrigen Garagen: alle übrigen

} 109 Stimmen = 76,010 %

Enthaltungen

App.: keine Garagen: keine

} 0 Stimmen = 0 %

Ergebnis: Der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.

TOP 9.11. (Eignerantrag Barroso):

Nach den Vorstellungen des antragstellenden Miteigentümers soll die Eigentümerversammlung CCR über das Recht eines jeden Eigentümers entscheiden, selbst zu bestimmen, ob er Vergütungen zu bezahlen hat oder nicht.

Die Präsidentin weist darauf hin, dass die angeregte Beschlussfassung zu einem Chaos in der Verwaltung führen müsste.

Das Abstimmungsergebnis stellt sich wie folgt dar:

dafür

App.: Nr. 34, 35, 48, 54, 66, 68, 70, 86, 89, 99, 100, 106, 107.

Garagen: keine

} 13 Stimmen = 8,103 %

– 10 –

dagegen

App.: alle übrigen Garagen: alle übrigen

} 109 Stimmen = 76,010 %

Enthaltungen

App.: keine Garagen: keine

} 0 Stimmen = 0 %

Ergebnis: Der Beschluss ist mehrheitlich abgelehnt.

TOP 9.13. (Eignerantrag Barroso);
Der antragstellende Miteigentümer regt an, dass die Eigentümerversammlung über die

Prüfung der Buchführung der CCR der letzten fünf Jahre zu entscheiden habe.

Die Präsidentin stellt klar, wie in der Jahreshauptversammlung 2003 zu TOP 9.7. ausgeführt, dass die jeweilige Buchprüfung für die CCR durch Mehrheitsbeschluss vom 01.03.1993 durchzuführen sei. Zuvor wurden die Bücher der CCR professionell durch ein Buchhaltungsbüro geführt; dies wurde nicht zuletzt aus Kostengründen nicht länger gewünscht. Damals wurde festgelegt, dass jeweils zwei Buchprüfer jährlich zu wählen seien, von denen jeder nach heutiger Währung 120,- Euro Aufwandsentschädigung für den Arbeitseinsatz erhalte.

2003 wurde der damalige Antrag TOP 9.7. „Aufschlüsselung der Kostenvoranschläge“, in dem es auch um die Einsparung der 120,- Euro pro Buchprüfer / pro Jahr ging, mehrheitlich abgelehnt.

Das Beratungsergebnis ergab:

dafür

App.: Nr. 34, 35, 48, 54, 66, 68, 70, 86, 89, 99, 100, 106, 107.

Garagen: keine

} 13 Stimmen = 8,103 %

dagegen

App.: alle übrigen Garagen: alle übrigen

} 109 Stimmen = 76,010 %

Enthaltungen

App.: keine Garagen: keine

} 0 Stimmen = 0 %

Ergebnis: Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

TOP 9.18. (Eignerantrag Barroso):

– 11 –

Der Antrag lautet wörtlich:

A n t r a g : „Die Rechnungsprüfer sollten spanische Eigentümer sein.“

Die Präsidentin kommentiert, dass es paradox sei, auf der einen Seite Rechnungsprüfer abzuschaffen, auf der anderen Seite nur spanische Eigner als qualifiziert anzunehmen. Es wurde angeregt, sich weiterhin an die demokratischen Regeln zu halten und die mehrheitliche Entscheidung der Eigentümer zu akzeptieren, gleichgültig welcher Nationalität die Buchprüfer seien.

Frau Raddatz meint, es sei gut, wenn die Buchprüfer Spanier seien.

Die Präsidentin weist nochmals daraufhin, dass in der Vergangenheit die Buchprüfer unabhängig von ihrer Nationalität gewählt worden seien.

Herr Barroso meint, wenn die Buchführung spanisch sei, wäre es das Korrekteste, wenn auch die Buchprüfer Spanier seien.

Der Buchprüfer, Herr Häberli argumentiert, dass Zahlen in allen Sprachen international seien und mit Rücksicht auf seine langjährige Buchprüfung er ausreichende Sprachkenntnisse hinsichtlich der in Rechnung gestellten Positionen habe.
Herr Duwensee meint, Herr Barroso könne sich ja als Buchprüfer – Kandidat zur Verfügung stellen.

Die Präsidentin fragt, warum der Antrag auf „spanische Rechnungsprüfer“ gestellt worden sei, wenn ohnehin eine professionelle Rechnungsprüfung in Auftrag gegeben werden sollte.
Herr Barroso antwortet, dass bereits bei Antragstellung davon ausgegangen sei, dass der Antrag abgelehnt würde.

Das Beratungsergebnis stellt sich wie folgt dar:

dafür

App.: Nr. 34, 35, 48, 54, 66, 68, 70, 86, 89, 99, 100, 106, 107.

Garagen: keine

} 13 Stimmen = 8,103 %

dagegen

App.: alle übrigen Garagen: alle übrigen

} 105 Stimmen = 73,307 %

Enthaltungen

App.: Nr. 23, 36, 69, 101. Garagen: keine

} 4 Stimmen = 2,703 %

Ergebnis: Der Beschluss ist mehrheitlich abgelehnt.

– 12 –

Die Präsidentin erklärt weiter, dass die CCR im Jahr 2004 mit einer Vielzahl von Anträgen belastet worden sei, die bereits im Vorjahr negativ beschieden worden sind und für 2004 keinerlei neue Begründung hätten. Um einen derartigen Arbeits,-Kosten- und Zeitaufwand für die Zukunft zu unterbinden, rege sie an, dass beschlossen würde:

„Die Wohnungseigentümergemeinschaft der CCR beschließt, dass nicht beschiedene oder abgelehnte Anträge der CCR bei einer unmittelbar wiederholten Vorlage zur Abstimmung im nächsten Jahr eine Unterstützung von mindestens 25 % der Eigentümeranteile der Anwesenden und/oder vertretenen Stimmen vorlegen müssen.“

Der Vertreter von App. Nr 89 meint, dieser Antrag stünde nicht auf der Tagesordnung und deshalb könne darüber nicht abgestimmt werden. Außerdem glaube er, dass der Vorschlag nicht gesetzeskonform sei. Herr Karl Heinz Schliebitz (App. 64) meint, alle Eigner hätten das Recht, Anträge zu präsentieren. Herr Quitteck stellt fest, dass die Begründung für einen gleichen Antrag sich von Jahr zu Jahr ändern könne. Da der vorstehende Beschlussantrag nicht in der Einladung zur Eigentümerversammlung 2004 vorgesehen war, stellt die Präsidentin die Entscheidung über den Antrag zurück.

TOP 6. Konstituierung eines Wahlausschusses:

Die Präsidentin weist darauf hin, dass sie Herrn Gerd Jung gebeten hat, das Amt des Wahlleiters zu übernehmen und sie ihm ihre Stimmen übertrage. Herr Derichs überträgt ebenfalls seine Stimmen entsprechend. Im Aufrufverfahren wurde geklärt, ob es Stimmen gegen die Position des Herrn Gerd Jung als Wahlleiter gäbe.

Keiner war gegen die Position des Herrn Gerd Jung als Wahlleiter.

Ergebnis: Herr Gerd Jung ist einstimmig als Wahlleiter bestimmt. Herr Gerd Jung nimmt die Wahl an.

Der Wahlleiter bittet um Benennung von Kandidaten für das Amt des Präsidenten der CCR. Es werden benannt:

Herr Alejandro Barroso – der erklärt, das Amt unentgeltlich anzunehmen,

Frau Ute Derichs – die die Kandidatur nur annimmt, wenn sie eine Aufwandsentschädigung von 7.500,- Euro/Jahr erhält, wie

bereits in dem vergangenen Jahr zur Verfügung gestellt, Herr Santiago Yanes – der erklärt, das Amt unentgeltlich anzunehmen,

Herr Silvano Amador – der erklärt, das Amt unentgeltlich anzunehmen, Herr Fernando Ravelo – der erklärt, das Amt unentgeltlich anzunehmen,

TOP 7. Wahl des Präsidiums:
TOP 7.1. Wahl des Präsidenten:
Es wird wie folgt abgestimmt:
Für Herrn Alejandro Barroso als Präsident:

– 13 –

dafür

App.: Nr. 34, 35, 48, 54, 66, 68, 70, 86, 89, 99, 100, 106, 107.

Garagen: keine

} 13 Stimmen = 8,103 %

dagegen

App.: alle übrigen Garagen: alle übrigen

} 109 Stimmen = 76,010 %

Enthaltungen

App.: keine Garagen: keine

} 0 Stimmen = 0 %

Für Frau Ute Derichs als Präsidentin:

dafür

App.: alle übrigen Garagen: alle übrigen

} 107 Stimmen = 74,415 %

dagegen

App.: Nr. 34, 35, 48, 54, 66, 68, 70, 86, 89, 99, 100, 106, 107.

Garagen: keine

} 13 Stimmen = 8,103 %

Enthaltungen

App.: Nr. 14, 101 Garagen: keine

} 2 Stimmen = 1,595 %

Für Herrn Santiago Yanes als Präsident:

dafür

App.: Nr. 34, 35, 48, 54, 66, 68, 70, 86, 89, 99, 100, 106, 107.

Garagen: keine

} 13 Stimmen = 8,103 %

dagegen

App.: alle übrigen Garagen: alle übrigen

} 109 Stimmen = 76,010 %

Enthaltungen

App.: keine Garagen: keine

} 0 Stimmen = 0 %

Für Herrn Silvano Amador als Präsident:

– 14 –

dafür

App.: Nr. 34, 35, 48, 54, 66, 68, 70, 86, 89, 99, 100, 106, 107.

Garagen: keine

} 13 Stimmen = 8,103 %

dagegen

App.: alle übrigen Garagen: alle übrigen

} 108 Stimmen = 75,798 %

Enthaltungen

App.: keine Garagen: Nr. 1b

} 1 Stimme = 0,212 %

Für Herrn Fernando Ravelo als Präsident:

dafür

App.: Nr. 34, 35, 48, 54, 66, 68, 70, 86, 89, 99, 100, 106, 107.

Garagen: keine

} 13 Stimmen = 8,103 %

dagegen

App.: alle übrigen Garagen: alle übrigen

} 108 Stimmen = 75,798 %

Enthaltungen

App.: keine Garagen: Nr. 1b

} 1 Stimme = 0,212 %

Ergebnis: Frau Ute Derichs ist als Präsidentin der CCR für das Jahr 2004 mehrheitlich wiedergewählt und zwar mit der eingangs ausdrücklich erwähnten Aufwandsentschädigung von 7.500,- EUR.

Frau Ute Derichs nimmt die Wahl an.

– 15 –

TOP 7.2. Wahl des Vizepräsidenten

Der Wahlleiter bittet um Vorschläge für das Amt des Vizepräsidenten. Als Kandidaten werden benannt:

Herr Siegfried Gutjahr, der nur unter der Bedingung akzeptiert, dass ihm wie im Vorjahr 600,- Euro Aufwandsentschädigung zur Verfügung gestellt werden,

Herr Santiago Yanes, der zur unentgeltlichen Tätigkeit bereit ist,

Alejandro Barroso, der ebenfalls zur unentgeltlichen Tätigkeit bereit ist,

Das Abstimmungsergebnis für Herrn Gutjahr stellt sich wie folgt dar:

dafür

App.: alle übrigen Garagen: alle übrigen

} 99 Stimmen = 70,469 %

dagegen

App.: Nr. 34, 35, 48, 54, 66, 68, 70, 80, 86, 89, 94 A, 94 B, 99, 100, 101, 106, 107.

Garagen: Nr. 18.

} 18 Stimmen = 10,601 %

Enthaltungen

App.: Nr. 23, 36, 67, 78. Garagen: Nr. 15.

} 5 Stimmen = 3,043 %

Das Abstimmungsergebnis für Herrn Santiago Yanes stellt sich wie folgt dar:

dafür

App.: Nr. 34, 35, 48, 54, 66, 68, 70, 80, 86, 89, 93b, 94a, 94b, 99, 100, 104, 106, 107.

Garagen: Nr. 2a, 18.

} 20 Stimmen = 12,399 %

dagegen

App.: alle übrigen Garagen: alle übrigen

} 100 Stimmen = 70,350 %

Enthaltungen

App.: Nr. 74a, 74b. Garagen: keine

} 2 Stimmen = 1,364 %

Das Abstimmungsergebnis für Herrn Alejandro Barroso stellt sich wie folgt dar:

– 16 –

dafür

App.: Nr. 23, 34, 35, 36, 48, 54, 66, 68, 70, 77, 81, 83, 86, 89, 96, 99, 100, 106, 107.

Garagen: Nr. 1f, 2b.

} 21 Stimmen = 13,010 %

dagegen

App.: alle übrigen Garagen: alle übrigen

} 101 Stimmen = 71,103 %

Enthaltungen

App.: keine Garagen: keine

} 0 Stimmen = 0 %

Ergebnis: Herr Siegfried Gutjahr ist als Vizepräsident für das Geschäftsjahr 2004 mit einer Aufwandsentschädigung von 600,- Euro mehrheitlich gewählt.

Herr Siegfried Gutjahr nimmt die Wahl an.

TOP 7.3. Wahl der Buchprüfer

Der Wahlleiter bittet um Vorschläge für das Amt eines Buchprüfers. Genannt werden:

Herr Hansjörg Häberli, Frau Michaela Schliebitz, Herr Alejandro Barroso,

Die Kandidaten Häberli und Schliebitz sind bereit, die Tätigkeit gegen eine Aufwandsentschädigung von 120,- Euro pro Jahr zu übernehmen. Herr Barroso erklärt, dass er zu unentgeltlicher Buchprüfertätigkeit bereit sei.

Herr Häberli wird gefragt, ob hinsichtlich der Sprache Schwierigkeiten bei der Buchprüfung bestünden. Er weist daraufhin, das die Zahlen international seien und die Belege entsprechend problemlos und mit den vorhandenen Sprachkenntnissen bewältigt werden könnten.

Es wird darum gebeten, dass Herr Barroso sich hinsichtlich seiner Tätigkeit vorstellt. Er gibt an, Zeichner und Programmierer zu sein.

– 17 –

Auf Ergänzungsfragen gibt Herr Häberli an, ausgebildeter Buchhalter zu sein. Frau Schliebitz erklärt, sie sei Betriebswirtin mit Schwerpunkt Rechnungswesen.

Auf die Anregung des Wahlleiters, ob eine Gemeinschaftswahl vorgenommen werden könnte, werden keine Gegenerklärungen vorgebracht.

Das Wahlergebnis stellt sich wie folgt dar:

dafür

App.: alle übrigen Garagen: alle übrigen

} 120 Stimmen = 82,749 %

dagegen

App.: Nr. 74A, 74B. Garagen: keine

} 2 Stimmen = 1,364 %

Enthaltungen

App.: keine Garagen: keine

} 0 Stimmen = 0 %

Ergebnis: Herr Hansjörg Häberli, Frau Michaela Schliebitz und Herr Alejandro Barroso nehmen die Wahl als Revisoren für das Geschäftsjahr 2004 an, Herr Häberli und Frau Schliebitz mit einer Aufwandsentschädigung von 120,- Euro, Herr Barroso unentgeltlich.

Die wiedergewählte Präsidentin, Frau Ute Derichs übernimmt den Vorsitz, nachdem ihr und Herrn Derichs die Vollmachten von Herrn Gerd Jung zurück übertragen worden sind.

TOP 8. Anträge des Präsidiums:
TOP 8.1. Generelle Vertretung in rechtlichen Auseinandersetzungen:

Antrag:

Die Wohnungseigentümerversammlung beschließt, dass die Präsidentin bevollmächtigt wird, die Wohnungseigentümergemeinschaft CCR in allen anhängigen oder künftig durchzuführenden gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren gegen die Eigner der Apps 59 und 108 und etwaiger neuer notwendiger Verfahren aufgrund der Feststellung der Buchprüfung zu vertreten.

Die Vertretungberechtigung gilt auch für alle Verhandlungen und Absprachen im Zusammenhang mit der Eingemeindung Puntillo del Sol in die Ortsgemeinde La Matanza.

1. App.: Nr 59 2. App.: Nr 92a 3. App.: Nr 108

Herederos de Angel Leon Sergio Diaz
Rosa Mendez

10.052,63 € 2.222,93 € 1.542,84 €

Das Abstimmungsergebnis stellt sich wie folgt dar:

– 18 –

Unter Berücksichtigung des Berichtes der Buchprüfer sollen wegen Zahlungsrückstände die Apps bzw. Eigner verklagt werden:

dafür

App.: alle übrigen Garagen: alle übrigen

} 109 Stimmen = 76,010 %

dagegen

App.: Nr. 34, 35, 48, 54, 66, 68, 70, 86, 89, 99, 100, 106, 107

Garagen: keine

} 13 Stimmen = 8,103 %

Enthaltungen

App.: keine Garagen: keine

} 0 Stimmen = 0 %

Ergebnis: Der vorstehende Beschluss ist mehrheitlich angenommen.
Der neugewählte Buchprüfer, Herr Barroso, hat gegen die Einklagung der berechtigten

Forderungen gegen die Schuldner der CCR gestimmt.

TOP 8.2. Beschlussfassung zu Balkon und Balkonverglasungen:

Der entsprechende Beschlussvorschlag ist mit der Einladung vorgelegt.

Anlass zu diesem Antrag gab Herr Lindenmann, der bei der CCR Jahreshauptversammlung 2003 um eine Ausnahmebewilligung für seine Konstruktion der Balkonverglasung seiner Apps 74 A und 74 B gebeten hatte. Beraten werden sollte damit auch über die unzulässigen Balkonausbauten App.: Nr 108 sowie App.: Nr 70, die ebenfalls nicht beschlussgemäß ausgebaut wurden. Im Protokoll der Jahreshauptversammlung 2003 ist wörtlich aufgeführt:

„Der abschließende Beschluss über den Ausnahme – Antrag des Eigentümers Lindenmann vom 12.12.2002 wird erst behandelt, wenn ein statischer Nachweis der Balkonanlage Lindenmann (im zweiten Geschoss von

– 19 –

unten) bis zum 31.12.2003 zur Überzeugungsbildung der CCR vorgelegt wird.“

Herr Lindenmann hat diesen Auftrag insoweit erfüllt, als er Anfang Dezember 2003 ein Prüfprotokoll des Herrn Dipl. Ing. Grupe vorgelegt hat.

Herr Dipl. Ing. Grupe ist ein auf Teneriffa ansässiger technischer Leiter der Firma T.I.C.A. Seiner Meinung nach beeinträchtigt die Konstruktion der Balkonverglasung der Apps 74 A + 74 B nicht die Statik des Hauses bzw. der Balkonanlage. Wie aus der Begründung zum ursprünglichen Antrag zu ersehen, ist das Prüfprotokoll des Herrn Grupe an Herrn Dipl. Ing. Karl Heinz Schliebitz (App.: Nr. 64) weitergeleitet worden.

Herr Schliebitz hat zu diesem Thema zusätzlich Herrn Prof. Dr Ing. Strathmann gebeten, sein Untersuchungsergebnis vorzulegen.

Die deutschsprachigen Eigner haben das Gutachten des Herrn Prof. Dr Strathmann erhalten. Die spanischen Eigner haben das Gutachten des Herrn Marrero, erhalten.

Wenn beide Gutachten übersetzt sind, werden im Austausch die Eigner jeweils vollständig informiert. Die Gutachten sind als Anlage 2 diesem Protokoll beigefügt.

Die Gutachten Marrero und Prof Dr Strathmann sagen aus, dass die Balkone der ersten und zweiten Etage (von unten gesehen) unterfangen werden müssen! Der momentane Zustand ist gefährlich, darum kann erst nach einer Unterfangung der Balkone diskutiert werden, in wie weit eine Ausnahmegenehmigung beispielsweise für Herrn Lindenmann erteilt werden könnte oder ob ein neuer Beschluss über eventuelle Verglasungsmöglichkeiten vorgelegt und beschlossen werden muss. Momentan kann nicht einmal der alte Beschluss vom 02.03.1998 weiter gelten.

Herr Dipl. Ing. Karl Heinz Schliebitz (App.: Nr. 64) erhält Gelegenheit, die Problematik der Statik der CCR an Hand von Skizzen, die vergrößert vorgeführt werden, zu erläutern.

Nach dem sehr eingehenden und nachvollziehbarem Vortrag des Herrn Dipl. Ing. Karl Heinz Schliebitz bekommen die spanischen Eigentümer, Herr Yanes, Herr Barroso und Herr Ravelo Gelegenheit, ihre gegenteilige Meinung zu diskutieren.
Herr Yanes sagt, man solle den Architekten Martel konsultieren, der seinerzeit das Gebäude errichtet habe und von ihm die Antwort dazu erbitten, ob die Balkone durch Kosten der CCR (mit welchem Kostenaufwand?) unterfangen werden müssten und was als Kommunzone zu Lasten der CCR ginge und was durch private Ausbauten zu Lasten der einzelnen Wohnungseigentümer anzurechnen wäre.

Die Präsidentin erklärt, dass sie im Jahre 1996, als die Unterfangung der vier großen Balkone der ersten Etage vorgenommen werde musste, bereits Herrn Martel konsultiert habe, der damals aussagte, alles sei in Ordnung, sich allerdings schon damals nicht bereit erklärte, seine Aussage schriftlich zu bestätigen.

Die Präsidentin stellt folgenden Beschlussantrag:

A n t r a g : „Die Wohnungseigentümergemeinschaft der CCR beschließt, dass der Beschluss vom 02.03.1998

– 20 –

bezüglich der Balkonausbauten sofort ausgesetzt wird, bis der Nachweis erbracht ist, dass die Statik der Balkonanlagen nach den gesetzlichen Bestimmungen gegeben ist.

Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Mitteilung der Präsidentin vom 08.01.2004 (Anlage 3) für alle Eigner bindend.“

Zur Begründung weist die Präsidentin auf das Gutachten des Herrn Architekten Marrero vom 19.02.2004 und auf das Gutachten des Herrn Prof. Dr Strathmann vom 04.02.2004 hin.

Nach korrektem statischem Nachweis der Balkonanlage der CCR muss dann ein erneuter Beschluss über die Balkonausbauten unterbreitet und diskutiert und abgestimmt werden.

Das Abstimmungsergebnis stellt sich wie folgt dar:

dafür

App.: alle übrigen Garagen: alle übrigen

} 106 Stimmen = 73,801 %

dagegen

App.: keine Garagen: keine

} 0 Stimmen = 0 %

Enthaltungen

App.: Nr. 34, 35, 48, 54, 66, 68, 70, 74a, 74b, 86, 89, 99, 100, 101, 106, 107.

Garagen: keine

} 16 Stimmen = 10,312 %

Ergebnis: Der vorstehende Beschluss ist mehrheitlich angenommen.
Herr Schliebitz (App.: Nr. 64) bittet nun, über den Antrag des Herrn Lindenmann aus dem

Vorjahr abzustimmen.

Herr Lindenmann stellt fest, dass er den Auflagen der CCR fristgemäß entsprochen habe und einen Nachweis durch ein Gutachten erbracht habe, dass die Balkonanlage nicht gefährdet sei. Den von ihm vorsorglich gestellten Antrag für das Jahr 2004 stelle er allerdings zunächst zurück. Wenn man aber von ihm verlange, dass er seine Anlage „zurückbaue“, dann müsse das über das Gericht geklärt werden.

Herr Pohl weist darauf hin, dass in dem Gutachten Grupe Hinweise zu finden seien, dass Herr Lindenmann nicht nur seinen Balkon belastet habe, sondern auch durch die Aufhängung der Glas-Falt-Wand den darüber liegenden Balkon mit in Anspruch genommen habe.

Herr Derichs weist darauf hin , dass über den Antrag des Herrn Schliebitz nach seiner Meinung zunächst nicht abgestimmt werden könne, weil eine Überzeugungsbildung der CCR zu Lasten der Balkonanlage Lindenmann zur Zeit nicht möglich wäre.

Eine förmliche Abstimmung wird insoweit nicht mehr weiter betrieben.

– 21 –

Da der Fernsehtechniker Ralf Leber, auf Einladung der Präsidentin, anwesend ist, wird hinterfragt, ob der TOP 8.7. vorgezogen werden könne.

Da alle Anwesenden und Vertretenen ihr Einverständnis erklären, wird die Tagesordnung insoweit geändert.

TOP 8.7. Erweiterung und Neugestaltung der TV – Anlage:

Zur Beratung steht der Beschlussvorschlag:
„Die Wohnungseigentümerversammlung der CCR

beschließt, eine auf Teneriffa ansässige TV – Firma mit der Neugestaltung der vorhandenen TV – Anlage auf digitales Fernsehen, welches auch die Erweiterung auf das spanische TV – Angebot einschließt, zu beauftragen und einen Wartungsvertrag abzuschließen.“

Die Präsidentin weist darauf hin, dass sie insoweit gleichzeitig die Eigneranträge 9.1., 9.2., 9.3. und 9.4. (siehe Anlagen zur heutigen Einladung!) mit beraten möchte.

Da auf ausdrückliches Befragen kein Widerspruch erklärt wird, gilt die Einbeziehung als beschlossen.

Die Präsidentin weist darauf hin, dass die Firma Leber auf Anforderung einen Kostenvoranschlag in Höhe von ca. 15.000,- Euro vorgelegt hat, der folgende Möglichkeiten bietet:

  1. Verbesserter Empfang der Kanäle, die unsere momentane Satelittenanlage leistet und zwar über die vorhandene Hausverkabelung,
  2. die Möglichkeit eines separaten Receivers für den Eigenanschluss (Sondereigentum des einzelnen Eigentümers!) ermöglicht einen Empfang von 45 digitalen Kanälen deutsch, englisch und spanisch (eine genaue Liste incl. zu empfangender Radiosender liegt im Büro vor) über die vorhandene Hausverkabelung.
  3. darüber hinaus ist die Einspeisung aller auf Teneriffa zu empfangenden terrestrischen spanischen Fernseh-Programme über die vorhandene Hausverkabelung möglich. Die logische Konsequenz davon ist, dass sowohl alle Balkonantennen sowie alle „neu installierten“ (nicht genehmigten!) Satellitenschüsseln abgebaut werden müssen, um den optischen Aspekt des Hauses wieder herzustellen, was im Interesse aller Eigener ist.

Herr Ralph Leber von der Firma Leber, der extra zur Befragung durch die Eigner zu technischen Details anwesend ist, bittet die Präsidentin darum, die ihm gegebene Chance ausnutzen zu können. Es entsteht eine Diskussion zwischen Herrn Leber und einigen Eignern. Herr Leber beantwortet alle Fragen offensichtlich zufriedenstellend und wird daraufhin von der Präsidentin mit Dank entlassen.

Da die Mehrheit der Eigner sich für eine Umgestaltung der TV-Anlage erklärt, fasst die Präsidentin zusammen, dass dann jeder Eigner mit einer „Extra Umlage“ von ca 130,00 Euro

– 22 –

belastet werden müsste. Da bekannt ist, dass diese Umlage nicht gesetzlich erzwungen werden kann, schlägt sie vor, zunächst 10.000,00 Euro aus dem laufenden Haushaltsplan zur Finanzierung heranzuziehen. Dieses Geld würde nach dem zweiten Quotenzahlungstermin im Juli zur Verfügung stehen, da man es bei dem Anschaffungspreis der neuen Briefkastenanlage einsparen konnte. Außerdem schlägt sie vor, dass den spanischen Eignern die seinerzeitige zur Zahlung ausgesetzte Summe von 16.000,00 Peseten (Protokoll vom 01.03.1999, TOP 9.7., Antrag des Herrn Pedro Garcia) nun erlassen werden solle, da die spanischen Eigner nun ihrerseits die angeschafften Balkonantennen ersatzlos abbauen müssen.

Der restliche Betrag von 5.000,00 Euro für die Umgestaltung sollte dann auf ALLE EIGNER in Höhe von ca. 45.00 Euro umgelegt werden.

Herr Yanes sagt, dass er weder an den festen Haushaltskosten noch an Extrakosten partizipieren werde. Wenn die Umgestaltung der TV-Anlage zu seiner Zufriedenheit funktioniere, würde er seine Balkonantenne abbauen, er sei aber nicht bereit, über weitere Kosten zu seinen Lasten zu diskutieren.

Frau Schliebitz (App.: Nr. 64) meldet sich zu Wort und spricht Herrn Yanes direkt an. Man habe in einer Reihe von Jahreshauptversammlungen über verschiedene Themen sich immer wieder bemüht, Kompromisse zu erzielen und sei ihm in vieler Hinsicht entgegengekommen. Leider habe er immer wieder seinerseits nur Sturheit gegenüber der Gemeinschaft gezeigt und man könne sich des Gefühls nicht erwehren, dass er absichtlich gegen alles, was die Wohnungseigentümergemeinschaft beschließen wolle, grundsätzlich sei.

Herr Barroso äußert, dass er die 45,00 Euro bereit sei zu zahlen, wenn die Kanäle über die Hausverkabelungen zu empfangen seien, jedoch nicht vorher.

Frau Derichs erwidert Herrn Barroso, dass sie sich auch durch den Antrag, der im Jahr 2003 von Herrn Barroso bezüglich der Hausantenne eingereicht war, aufgefordert gesehen habe, 2004 den Antrag auf Um- bzw. Neugestaltung der TV-Anlage als Präsidentin zur Abstimmung zu stellen. Dies könne jedoch nur geschehen, wenn dafür Geld vor Auftragserteilung zur Verfügung stehe.

Nach der Erklärung des Herrn Yanes wird festgestellt, dass sich die Extraumlage für die interessierten Eigentümer auf ca. 52,00 Euro erhöhen wird.

Daraufhin wird zur Abstimmung gestellt:

Antrag:

Ergebnis:

Die Wohnungseigentümerversammlung beschließt, 10.000,00 Euro für die Finanzierung der Umgestaltung der vorhandenen TV-Anlage durch die Firma Leber aus dem laufenden Haushalt zu entnehmen.

dafür

App.: alle übrigen Garagen: alle übrigen

} 103 Stimmen = 72,011 %

– 23 –

dagegen

App.: Nr. 34, 35, 48, 54, 66, 68, 69, 70, 76a, 86, 89, 93b, 99, 100, 103, 104, 106, 107

Garagen: Nr. 2a

} 19 Stimmen = 12,102 %

Enthaltungen

App.: keine Garagen: keine

} 0 Stimmen = 0 %

Ergebnis: Der vorstehend wiedergegebene Beschluss ist mehrheitlich angenommen.
Es wird betont, dass natürlich nach Umgestaltung der TV-Anlage alle Antennen und

zusätzlichen Satellitenschüsseln abgebaut werden müssen.
Anschließend werden die Eigner, die positiv abgestimmt haben, um Beschluß gebeten,

ob sie bereit sind, die restlichen Kosten von 5,000,00 Euro, (momentane – vorbehaltliche- Umlage 52,00 Euro pro App. bzw. Anschluss) zu übernehmen.

Diese Abstimmung ergibt:

dafür

App.: alle übrigen Garagen: alle übrigen

} 99 Stimmen = 69,321 %

dagegen

App.: Nr. 23, 36 Garagen: keine

} 2 Stimmen = 1,184 %

Enthaltungen

App.: Nr. 12, 26 Garagen: keine

} 2 Stimmen = 1,506 %

Ergebnis: Der vorstehende Beschluss ist mehrheitlich gefasst.
Die Präsidentin führt zurück zu TOP 8.3., nachdem sie ihrerseits auf die fortgeschrittene Zeit hingewiesen hatte und eine sachliche Diskussion erneut anmahnte. Zur Beschlussfassung steht an:

TOP 8.3. A n t r a g :

Beschlussfassung zu „Ausgleich von durch Einzelbeschluss beschiedener Aufwandsentschädigungen“;

Die Wohnungseigentümergemeinschaft beschließt, dass beschlussgemäß ge- nehmigte Aufwandsbeträge unter Berück-

– 24 –

sichtigung der jeweiligen CCR- Quoten verrechnet werden können.

Diese Art der Verrechnung ist in der Vergangenheit schon seit Jahren durchgeführt worden. Eine weitere Begründung erübrige sich.

Es kommt zur sofortigen Abstimmung ohne Diskussion

dafür

App.: alle übrigen Garagen: alle übrigen

} 109 Stimmen = 76,010 %

dagegen

App.: Nr. 34, 35, 48, 54, 66, 68, 70, 86, 89, 99, 100, 106, 107

Garagen: keine

} 13 Stimmen = 8,103 %

Enthaltungen

App.: keine Garagen: keine

} 0 Stimmen = 0 %

Ergebnis: Der Beschluss ist mehrheitlich gefasst.

TOP 8.4. Beschlussfassung zur Ergänzung der Geschäftsordnung der CCR vom 06.03.1995;

Antrag:

Die Wohnungseigentümergemeinschaft beschließt, dass § 5.1 der Geschäftsordnung, beschlossen am 06.03.1995, wie folgt

gefasst wird:

„5.1.

Anträge zur Tagesordnung sind mit Begründung schriftlich mindestens vier Wochen vor der Eigentümerversammlung dem/der Präsident/in zuzu-

stellen.

Der Antragsteller hat die Anträge und deren Begründung in der Eigentümerversammlung grundsätzlich persönlich vorzutragen. Eine Bescheidung über Anträge eines nicht anwesenden Eigners ist nur dann ausnahmsweise möglich, wenn eine schriftliche Bevollmächtigung des

antragstellenden Eigentümers vorliegt.

Wenn weder Antragsteller noch ein mit schriftlicher Bevollmächtigung ausgestatteter Vertreter in der Eigentümerversammlung sind, werden die fristgerecht

vorgelegten Anträge nicht behandelt.

– 25 –

Auch bei der Eigner-Antragsstellung und deren Begründung gilt § 4 der Geschäftsordnung

(Redeordnung).“

Da offensichtlich die Begründung ausreichend in der Einladung zur Eigentümerversammlung vorgetragen war, wird eine Diskussion nicht gewünscht, sondern sofort wie folgt abgestimmt:

dafür

App.: alle übrigen Garagen: alle übrigen

} 107 Stimmen = 74,908 %

dagegen

App.: Nr. 34, 35, 48, 54, 66, 68, 70, 86, 89, 99, 100, 106, 107

Garagen: keine

} 13 Stimmen = 8,103 %

Enthaltungen

App.: Nr. 36, 69 Garagen: keine

} 2 Stimmen = 1,102 %

Ergebnis: Der Beschluss ist mehrheitlich zustande gekommen,
der die Geschäftsordung der CCR in der Fassung vom 03.1995 teilweise neu fasst.

TOP 8.5. Beschlussfassung zur Ergänzung des § 7 der Geschäftsordnung der CCR vom 06.03.1995:

Antrag:

Die Wohnungseigentümerversammlung der CCR beschließt, dass § 7 der Geschäftsordnung vom 06.03.1995 wie folgt

ergänzt wird:

„7.8.

Der antragstellende Eigentümer, der zur Jahrehauptversammlung auf Kosten der CCR seine Anträge übersetzen ließ, diese aber nicht in der Jahreshauptversammlung selbst vertritt oder durch einen mit schriftlicher Vollmacht ausgestatteten vorbringen lässt, kann auf Antrag des Präsidiums mit den Kosten belastet werden, die durch Übersetzung des/der

Antrages/Anträge entstanden sind.

Insoweit muss ein Kostenübernahmebeschluss dann

ergehen.“

In der Diskussion bei 8.5. weist Herr Barroso darauf hin, dass der Vorschlag offensichtlich nicht demokratisch sei.

Mangels weiterer Diskussionsbeiträge wird abgestimmt.

– 26 –

dafür

App.: alle übrigen Garagen: alle übrigen

} 109 Stimmen = 76,010 %

dagegen

App.: Nr. 34, 35, 48, 54, 66, 68, 70, 86, 89, 99, 100, 106, 107

Garagen: keine

} 13 Stimmen = 8,103 %

Enthaltungen

App.: keine Garagen: keine

} 0 Stimmen = 0 %

Ergebnis: Der Beschluss, der die Geschäftsordnung der CCR in der Fassung vom 06.03.1995 ergänzt, ist mehrheitlich gefasst.

TOP 8.6. Beschlussfassung zur Korrektur der §§ 5.2. 10 und 12 der Hausordnung vom 04.03.1996:

Antrag:

Die Wohnungseigentümergesellschaft der CCR beschließt, die §§ 5.2., 10 und 12 der Hausordnung vom 04.03.1996 wie folgt

zu korrigieren:

„5.2.:

Die Flachdachflächen stehen nur den Eignern, deren Gästen oder Mietern als Liege- und Begegnungsflächen zur Verfügung, jedoch nicht für störende sportliche Aktivitäten wie z.B. Fußball, Handball spielen, Skating,

Rollschuh- und Fahrrad fahren etc“

10.:

Die Worte „-Balkonbrüstung braun“ werden ersatzlos

gestrichen.“

12.: Müllentsorgung

Der Hausmüll muss in die von der Gemeinde bereit gestellten Container entsorgt werden. Leerungen erfolgen drei mal wöchentlich. Sperrgut wird in jeder ersten Woche des Monats entsorgt und zwar Mittwoch,

Donnerstag oder Freitag.

Der Sperrmüll ist erst unmittelbar vor dem Entsorgungszeitpunkt neben die Müllcontainer zu

deponieren.

Wenn die Eigner die Sperrmüllentsorgungstermine nicht einhalten können, beispielsweise bei früherer Abreise, ist eine Zwischenlagerung mit dem/r Vizepräsidenten/in

bzw. mit der Verwaltung abzustimmen.“

Mangels Diskussion wird der Vorschlag sofort zur Abstimmung gestellt.

– 27 –

dafür

App.: alle übrigen Garagen: alle übrigen

} 109 Stimmen = 76,010 %

dagegen

App.: Nr. 34, 35, 48, 54, 66, 68, 70, 86, 89, 99, 100, 106, 107

Garagen: keine

} 13 Stimmen = 8,103 %

Enthaltungen

App.: keine Garagen: keine

} 0 Stimmen = 0 %

Ergebnis: Der Beschluss, der die Hausordnung der CCR in der Fassung vom 04.03.1986 korrigiert, ist mehrheitlich gefasst.

TOP 8.8. Beschlussfassung zur Öffnung der Lüftungsschächte

Antrag: Die Wohnungseigentümerversammlung der CCR beschließt zur besseren Funktion der Lüftungsschächte (Kaminwirkung), dass alle Luftschächte wie der „Musterschacht“ auf dem

Solarium zu öffnen sind.

Die Präsidentin erklärt, dass das Öffnen des Luftschachtes auf Wunsch des Herrn Yanes geschah, da in seinem Bad unzumutbare Gerüche seien. Herr Yanes hatte schon vorher eigenmächtig und ohne Benachrichtigung der Verwaltung die Dehnungsfuge, die sich neben App.: Nr 99 befindet, nach der Sanierung der Barranco-Seite entfernt.

Das Ergebnis der Lüftungsschachtöffnung scheint positiv zu sein, da es insoweit seitens des Herrn Yanes keine weiteren Beschwerden gab.

Herr Yanes behauptet, da man Herrn Gutjahr mit der Öffnung des Lüftungsschachtes auf dem Kamin des Flachdaches beauftragt habe um Kosten zu sparen, hätte dieser im Ergebnis mehr Kosten provoziert, da herunterfallende Steine die Rohre im Versorgungsschacht beschädigt hätten.

Die Präsidentin zieht daraufhin den Antrag zu TOP 8.8. zur Beschlussfassung zurück, um zunächst einen Kostenvoranschlag bei einer Firma für entsprechend anfallende Arbeiten einzuholen und ggf. dann erneut um Beschlussfassung zu bitten.

– 28 –

TOP 8.9. Beschlussfassung zur Neugestaltung der 3 Treppenhaustüren:

Antrag: Die Eigentümerversammlung der CCR beschließt, die 3 Treppenhaustüren in den Zugangsfluren durch Stahlkonstruktionen mit den notwendigen „Panik-Schließ-Vorrichtungen“ zu

erneuern.

Die Präsidentin schlägt vor, da der Kostenvoranschlag 2004 keine Position für eine entsprechende Reparatur/Erneuerung vorsieht, zunächst nur Kostenvoranschläge einzuholen und dann 2005 darüber zu beraten und zu beschließen. Ein Betrag könnte vorsorglich im nächsten Jahreshaushalt einbezogen werden.

Es kommt zur Abstimmung:

dafür

App.: alle übrigen Garagen: alle übrigen

} 108 Stimmen = 75,336 %

dagegen

App.: Nr. 34, 35, 48, 54, 66, 68, 70, 86, 89, 99, 100, 106, 107

Garagen: keine

} 13 Stimmen = 8,103 %

Enthaltungen

App.: Nr. 69 Garagen: keine

} 1 Stimme = 0,674 %

Ergebnis: Der Beschluss ist mehrheitlich gefasst.

TOP 8.10. Sondereigentums-Sanierungsbeschluss (Grundlage 05.03.2001):

Antrag:

Die Wohnungseigentümerversammlung CCR beschließt, dass der unangefochtene Sondereigentums-Sanierungsbeschluss der Eigentümerversammlung vom 05.03.2001 erneut, zunächst wieder befristet auf das Geschäftsjahr 2004/2005, ausgesetzt wird, da die CCR für Vorausleistungen zu Lasten der Sondereigentümer, die mit deren Unterhaltungsarbeiten am außen erkennbaren Sondereigentum nach wie vor in Verzug sind, im kommenden Geschäftsjahr keine Mittel zur Verfügung hat.

– 29 –

Die Präsidentin erklärt, dass die Verwaltung mangels finanzieller Mittel nicht in der Lage sei, den Beschluss vom 05.03.2001 zu realisieren. Es wird darum über den vorgelegten Beschlussentwurf unmittelbar abgestimmt:

dafür

App.: alle übrigen Garagen: alle übrigen

} 109 Stimmen = 76,010 %

dagegen

App.: Nr. 34, 35, 48, 54, 66, 68, 86, 89, 99, 100, 106, 107

Garagen: keine

} 12 Stimmen = 7,651 %

Enthaltungen

App.: Nr. 70 Garagen: keine

} 1 Stimme = 0,452 %

Ergebnis: Der Beschluss ist mehrheitlich gefasst.

Im Anschluss an den Tagesordnungspunkt 8, Anträge des Präsidiums, macht die Präsidentin die Mitteilung:

„Im Vorjahr wurde von Herrn Barroso unter TOP 9.10. beantragt: „Austausch der Laternen durch solarbetriebene“.

Am 18.11.2003 hat Ana im Internet eine Liste der Projekte gefunden, die durch Subventionen gefördert werden. Eine telefonische Anfrage am 10.12.2003 bei der Direccion General de Industria y Energia ergab leider, dass wir, die CCR, keine Subventionen erhalten werden.

Wir haben daraufhin – da keine finanziellen Mittel vorhanden sind – diesen Antrag weiter zurückgestellt.“

Herr Barroso meinte daraufhin, man könne Solarzellen aufstellen und den Strom an Dritte verkaufen.

TOP 9. Anträge der Eigner: TOP 9.6. (Eignerantrag Barroso): A n t r a g :

„Die Eigentümergemeinschaft soll über den Kauf eines Computers, von spezieller Software zur Verwaltung von Eigentümergemeinschaften und eine Anschließung an das Internet entscheiden.“

– 30 –

Die Präsidentin unterstützt diesen Antrag und berichtet, dass Ana einen Kostenvoranschlag vorliegen habe, demnach ein neuer PC inklusive einem Buchhaltungsprogramm für Hausverwaltungen für ca. 1000,00 Euro angeboten wird.

Es kommt zu folgender Abstimmung:

dafür

App.: alle übrigen Garagen: alle übrigen

} 120 Stimmen = 82,675 %

dagegen

App.: Nr. 76a Garagen: keine

} 1 Stimme = 0,682 %

Enthaltungen

App.: Nr. 26 Garagen: keine

} 1 Stimme = 0,756 %

Ergebnis: Der Beschluss über die Anschaffung eines Computers und Software für Hausverwaltung ist mehrheitlich gefasst.

Antrag 9.9. (Eignerantrag Barroso):

A n t r a g : „Die Eigentümerversammlung soll darüber entscheiden, ob die Zahlung von Handwerks- arbeiten mittels Bescheinigungen abgewickelt

wird.“

Die Präsidentin stellt die Frage an Herrn Barroso, wie dieser denn glaubt, wie die CCR bzw. das Büro der CCR Aufträge erteilt?
Wenn er wolle, könne er im Büro die diversen schriftlichen Auftragserteilungen, z.B. der Firma Tamara SL, einsehen.

Herr Yanes meint, man solle bei Fertigstellung von Teilarbeiten Zertifikate ausstellen, um zu dokumentieren, welche speziellen Arbeiten zu welchem Preis ausgeführt wurden und was man dafür bezahlt habe.

Es wird über den Antrag abgestimmt.

dagegen

App.: alle übrigen Garagen: alle übrigen

} 109 Stimmen = 76,010 %

Enthaltungen

App.: keine Garagen: keine

} 0 Stimmen = 0 %

Ergebnis: Der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.

TOP 9.10. (Eignerantrag Barroso): Antrag:

„Die Eigentümerversammlung soll über die Entlassung des derzeitigen TAB entscheiden.“

– 31 –

dafür

App.: Nr. 34, 35, 48, 54, 66, 68, 70, 86, 89, 99, 100, 106, 107

Garagen: keine

} 13 Stimmen = 8,103 %

Herr Barroso zieht diesen Antrag zurück, da er inzwischen Kenntnis von dem Brief des Herrn Gutjahr an die Präsidentin hat, in dem Herr Gutjahr mitteilt, dass er den Posten eines TAB für CCR nicht annehmen will.

Herr Barroso will wissen, wer die Stunden, die Herr Gutjahr auf Stundenbasis von 10,00 Euro für die CCR gearbeitet hat, kontrolliert habe.

Die Präsidentin erklärt, dass Herr Gutjahr im Jahr 2003 mehrheitlich zum Vizepräsidenten der CCR gewählt wurde und folglich das Vertrauen zumindest der Mehrheit der Eigner hinter sich hatte. Arbeiten, die Herr Gutjahr für die CCR ausgeführt hat, sind in Absprache mit der Präsidentin erfolgt. Kontrolliert habe die Stunden keiner, da davon auszugehen sei, dass sowohl der Vizepräsident, der darüber hinaus auch noch Miteigentümer der CCR sei, die Gemeinschaft, in der er lebe, nicht betrügen wolle, sondern eher zu wenig als zu viel Stunden in Rechnung gestellt habe. Im übrigen bedauert die Präsidentin, dass Herr Gutjahr leider grundsätzlich nicht mehr bereit ist, selbst kleinere Aufträge für die CCR auszuführen.

– 32 –

TOP 9.12. (Eignerantrag Barroso):
A n t r a g : „Die Eigentümerversammlung soll über die

Einstellung eines Gärtners entscheiden.“

Die Präsidentin meint, dass man über diesen Antrag nicht abstimmen müsse – da die Einstellung eines Gärtners sowieso zur Notwendigkeit geworden ist, nachdem Herr Gutjahr die entsprechenden Arbeiten nicht mehr ausführen wird.

Allerdings wird Herr Barroso befragt, zu welchem konkreten Betrag er denn glaubt, einen professionellen Gärtner einstellen zu können.

Herr Barroso antwortet, er habe mehrere Unternehmen befragt und die Kosten lägen zwischen 10,00 bis 15,00 Euro pro Stunde.

Herr Yanes weist darauf hin, dass eine Absprache mit der Gemeinde sinnvoll sein könne, die Behinderte beschäftige bzw. vermittle, die dann die Gartenarbeit durchführen könnten.

Die Präsidentin weist darauf hin, dass ein Angebot schon im vergangenen Jahr vorlag, welches sich auf 384,00 Euro/Monat (2 x 4 Std. pro Woche) = 4.608,00 Euro/Jahr belief.

Herr Schliebitz (App.: Nr. 64) betont, dass ein Antrag vorliegt und dieser abgestimmt werden muss.

Abstimmung:

dafür

App.: alle übrigen Garagen: alle übrigen

} 121 Stimmen = 83,439 %

dagegen

App.: keine Garagen: keine

} 0 Stimmen = 0 %

Enthaltungen

App.: Nr. 69 Garagen: keine

} 1 Stimme = 0,674 %

Ergebnis: Der Beschluss; einen Gärtner für die CCR einzustellen, ist mehrheitlich gefasst.

TOP 9.16. (Eignerantrag Barroso): Antrag:

„Der Verwaltungsvorstand sollte auf dem Finanzamt Informationen einholen, da die zu den Vergütungen zugehörigen Retentionen einzuzahlen sind, die von der Eigentümergemeinschaft entrichtet werden müssen.“

dagegen

App.: Nr.
Garagen: alle übrigen

} 109 Stimmen = 76,010 %

Enthaltungen

App.: keine Garagen: keine

} 0 Stimmen = 0 %

Ergebnis: Der Antrag ist zum wiederholten Male mehrheitlich abgelehnt.

TOP 9.19. (Eignerantrag Yanes):

Herr Yanes wünscht folgenden Antrag beschieden zu bekommen:

– 33 –

Die Präsidentin erinnert, dass auch dieser Antrag schon in der Jahreshauptversammlung 2003 unter TOP 9.15. gestellt und nicht beschieden worden war.

Sie weist auf das Protokoll der Jahreshauptversammlung vom 03.03.2003 hin, in dem in der deutschen Fassung auf Seite 30 wörtlich ausgeführt ist:

„Nach Diskussion wird festgestellt, dass alle Anwesenden und vertretenen Eigner eine Beschlussfassung zu diesem Punkt nicht wünschen.“

Der Antrag war abgelehnt. Eine Bescheidung des Antrages ist nicht nur zurückgestellt worden.

Herr Barroso fordert, man soll beim Finanzamt feststellen, ob man von den Aufwandsentschädigungszahlungen Geld einbehalten soll.

Die Präsidentin erwidert, dass durch die Zahlung von Aufwandsentschädigungen kein Dienstleistungsvertrag zwischen der CCR und Aufwandsentschädigungs-Empfängern entstehe, also nicht ein Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Sollte dies gewünscht werden, so müssten ordentliche Anstellungsverträge abgeschlossen und dann entsprechend Gehälter plus Sozialabgaben gezahlt werden.

Daraufhin wird über den vorstehenden Antrag abermals abgestimmt:

dafür

App.: Nr. 34, 35, 48, 54, 66, 68, 70, 86, 89, 99, 100, 106, 107

Garagen: keine

} 13 Stimmen = 8,103 %

A n t r a g :

„Gemeinsame Anstellung eines beeidigten Wächters für die Siedlung durch alle Eigentümergemeinschaften.“

– 34 –

Die Präsidentin schlägt vor, dass man auch die Bungalow-Eigner dazu einbeziehen sollte. Weiter berichtet sie, dass die Gemeinschaften Bahamas, Punta Azul und CCR; vertreten durch die jeweiligen Präsidenten, beschlossen hätten, erst einmal verbindliche Angebote über die Kosten einer Überwachung einzuholen. Dann könnte nach Vorlage der Angebote über den vorstehenden Antrag ggf. im nächsten Jahr beschieden werden.

Herr Yanes zeigt sich dazu bereit, seinen Antrag im nächsten Jahr, nach Vorlage von zu erwartenden Kosten, erneut zur Abstimmung vorzulegen.

TOP 10. Genehmigung des Kostenvoranschlages 2004 mit Quotenschlüssel:

Die Präsidentin weist darauf hin, dass der gesetzlich vorgesehene 5%ige Rücklagebetrag, bezogen auf den jeweiligen Kostenvoranschlag, durch das Festgeldkonto der CCR gedeckt sei. Daraufhin schlägt sie sofortige Abstimmung vor.

Herr Schliebitz (App.: Nr. 64) meint, so ginge das nicht, er wolle wissen, wofür die Position 75.000,00 Euro (7.Phase Sanierungsplan) stünde.

Die Präsidentin stellt fest, dass der überwiegende Anteil davon noch an die Firma Tamara SL zu zahlen wäre, da die Sanierungsarbeiten, die sich auf 228.000,00 Euro beliefen, auf drei Jahre aufgeteilt worden sind. Ergänzend wird konkretisiert:

  • –  ca. 10.000,00 Euro für die Briefkastenanlage ;
  • –  ca. 5.000,00 Euro für eine weitere Barrancoabsicherung (deren Notwendigkeit bei derAbnahme der Sanierungsarbeiten an der Balkonseite im Dezember 2003 festgestelltworden sei),
  • –  10.000,00 Euro für die unter TOP 8.7. beschlossene Neugestaltung der vorhandenenTV-Anlage
  • –  Rest für notwendige Sonderaufträge der Firma Tamara SL, während derSanierungsarbeiten

Es wird über den Kostenvoranschlag 2004; der sich auf 145.000,00 Euro beläuft, wie folgt abgestimmt:

dafür

App.: alle übrigen Garagen: alle übrigen

} 108 Stimmen = 75,336 %

dagegen

App.: Nr. 34, 35, 48, 54, 66, 68, 70, 86, 89, 99, 100, 106, 107

Garagen: keine

} 13 Stimmen = 8,103 %

– 35 –

Enthaltungen

App.: Nr. 69 Garagen: keine

} 1 Stimme = 0,674 %

Ergebnis: Der Kostenvoranschlag 2004 ist als Haushaltsplan 2004 in Höhe von 145.000,00 Euro mehrheitlich beschlossen.

TOP 11. Verschiedenes:

Die Präsidentin führt aus, dass bei eigentlich selbstverständlicher Rücksichtnahme untereinander viele Probleme im Hause der CCR gar nicht erst aufkommen würden und sie nicht jedes Jahr aufs neue Mahnungen aufzählen möchte.

Dies betreffe auch in diesem Jahr:

Ruhestörender Lärm, abgestellte Gegenstände auf dem Korridoren, ausgefahrene Markisen (insbesondere in Sturmzeiten!), parkende Autos auf den gelb-markierten Zonen (dazu gab es einen Vorschlag des Herrn Quitteck an die Verwaltung, dass man einfach Polder aufstellen solle!). Wenn insoweit keine Rücksichtnahme realisiert werden könne, müsse zukünftig zu Lasten der jeweiligen Störer durchgegriffen werden.

Weiter ist die Präsidentin persönlich darauf angesprochen worden, den Eigner Garcia aufzufordern, die Kühlung seines LKW’s nicht in der Mittagszeit laufen zu lassen, sachdienlicher Weise den Wagen dort zu parken, wo er am wenigsten stört (Seite in Richtung Bahamas!). In diesem Zusammenhang ist schlechthin anzuregen, dass alle LKW’s und größere Fahrzeuge auf der ehemals „Alimar“-Parkfläche parken sollten, damit wechselseitig Rücksicht auf Balkon- und Fensteranlagen genommen werden könne.

Aus diesem Grund ist auch die Anfrage einiger „Punta-Azul-Eigner“, dort gegen ein Entgeld parken zu können, abgelehnt worden.

Des weiteren ist ein Antrag des Herrn Borkes aus dem Bahamas an die Verwaltung der CCR geleitet worden, dass Hundehalter den Kot ihrer Tiere entsorgen sollten. Dies möge nach seiner Auffassung eventuell durch Beschilderung erreicht werden!

Das Beispiel „Wasserspende für Autowäsche“, ursprünglich von Herrn Quitteck eingeführt, ist zwischenzeitlich von einigen Eignern aufgegriffen und weiter praktiziert worden. – Insoweit ganz herzlichen Dank dafür!

Es wäre schön, wenn besonders die ständigen Bewohner und Autowäscher im Hause dem Vorbild der Anderen ebenso folgen würden!
Bitte deponieren sie keine Gegenstände auf dem Dach; unsere Hausversicherung kommt für dadurch verursachte Schäden nicht auf!

„Der Scherzbold“, der ständig an App.: Nr. 28 das Bürozeitenschild entfernt und meistens die Heftzwecken einsteckt, wird auf diesem Wege gebeten, dies nicht nur zu unterlassen, sondern auch zur Kenntnis zunehmen, dass notfalls das Büro gerne bereit ist, ihm ein Päckchen Heftzwecken zur Verfügung zu stellen.

– 36 –

Grundsätzlich muss gebeten werden, auf die Hausordnung zu beachten und diese auch Mietern und / oder Gästen zur Befolgung zu überlassen, damit alle sich entsprechend verhalten können.

Beschlüsse und Mitteilungen müssen gelesen und beachtet werden, keiner kann sich darauf berufen, dass nach spanischem Recht über die Briefkastenanlage zugestellte Unterlagen von ihm nicht zur Kenntnis genommen worden sind. Notfalls müssen diejenigen, die dauerhaft vermieten, sicherstellen, dass die Eignereingänge in den Briefkastenfächern unserer neuen Briefkastenanlage von Mietern oder Besuchern unverzüglich an die Eigner weitergeleitet werden.

Auch in diesem Jahr werden mit dem Protokoll die Umlagekosten der einzelnen Apps. mitgeteilt.

Bitte halten Sie sich an die beschlossenen vorgegebenen Zahlungstermine insbesondere auch im eigenen Interesse, um Verzugszins-Nachforderungen zu umgehen!

Auch die Ermahnung für die blauen Wasser- Hauptanschlüsse in den einzelnen Eigentumswohnungen muss ständig in Erinnerung gebracht werden. Nur die blauen Wasseranschlüsse dürfen aufgedreht werden!

Die Präsidentin bittet um weitere Anregungen.

Her Yanes bemerkt, dass die Präsidentin die Regeln nicht befolge; er habe morgens um 07:30 Uhr einen Wasserguss, der von Ihrem App. kam, abbekommen.

Die Präsidentin antwortet spontan, dass es ihr leid täte, wenn Herr Yanes nass geworden sei. Der Wasserguss, von dem er sprach, sei aber mit Sicherheit nicht von ihrem App. gekommen, denn um 07:30 Uhr pflege sie nicht ihren Balkon zu putzen!

Herr Schliebitz meint, dass man für die Reinigung der Seitenfenster auf den Balkonen keine Wasserbürste benutzen solle!

Die Präsidentin legt, der bisherigen ständigen Übung entsprechend, die Eigentümerversammlung am 1. Montag im März eines jeden Jahres stattfinden zu lassen, den nächsten (ordentlichen!) Jahreshauptversammlungstermin auf

Montag, den 07.03.2005

fest.

Dann will die Präsidentin die Versammlung schließen, aber Herr Schliebitz (App.: Nr. 64) besteht auf einer Antwort auf seine Frage, ob es jetzt immer so gehen könnte, dass jeder machen könne, was er wolle, ohne dagegen vorzugehen.

– 37 –

Frau Derichs erklärt dazu, dass sie als Präsidentin nur ausführendes Organ von Mehrheitsbeschlüssen der Gemeinschaft sei.

Die Versammlung wird um 21:20 Uhr von der Präsidentin, Frau Ute Derichs, geschlossen.

______________________________ Ana Martín González

– Sekretärin –

_____________________________ Ute Derichs

– Präsidentin –