Protokoll 2005

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PROTOKOLL

7. März 2005

der 28. ordentlichen und außerordentlichen Jahreshauptversammlung der Comunidad Costa Rica (CCR).

Veranstaltungsort: Casa del Vino, Urb. La Baranda, El Sauzal. Erster Aufruf: 13.30 Uhr
Zweiter Aufruf: 14.00 Uhr

Die Versammlung beginnt mit dem zweiten Aufruf um 14.00 Uhr.

Top 1. Begrüßung durch die Präsidentin.

Frau Ute Derichs, Präsidentin der Comunidad Costa Rica, begrüßt die anwesenden Eigentümer und den Übersetzer Herrn Marti sowie alle neuen Eigentümer.

Sie teilt mit, dass im letzten Jahr der Eigentümer des Apt. 39, Herr Jahns, verstorben ist und bittet um eine Schweigeminute zu seinem Gedenken.

Die Vorsitzende weist vor Beginn der Versammlung auf die Vorschriften zur Abhaltung von Versammlungen hin, vor allem auf Art. 4.2. der Regelung, laut der eine Wortmeldung nicht länger als 3 Minuten dauern darf.

Top 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit der Versammlung.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß Art. 15.2 des spanischen Wohnungseigentumsgesetzes die Eigentümer, die gegenüber der Eigentümergemeinschaft im Zahlungsrückstand sind, in der Versammlung kein Stimmrecht haben, mit Ausnahme bei jenen Beschlüssen, die der Einstimmigkeit bedürfen.

Zum Zeitpunkt der Versammlung sind die rückständigen Eigentümer folgende:

Apt. 29 – Apt. 59 – Apt. 86 – Apt. 89 –

Hardes
Herederos de Angel León Silvano Amador
Jorge Romero

– 1.359,29 € – 9.516,20 € – 245.15 € – 419,84 €

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Apt. 92 A – Sergio Díaz – 1.483,64 € Apt. 108 – Rosa Méndez – 421,15 €

Diese Eigentümer können an der Versammlung unter Beachtung der Vorschriften zur Abhaltung von Versammlungen teilnehmen, sie haben aber nur eingeschränktes Stimmrecht.

Als Wahlauszähler werden Herr Wambach und Frau Klemke vorgeschlagen und ernannt.

Anwesende oder vertretene Eigentümer beim zweiten Aufruf:

Anwesende oder vertretene Eigentümer: 116 Eigentümer Prozentsatz: 82’037 %

Somit ist die Versammlung beschlussfähig
Top 3. Verlesung und Genehmigung des Protokolls 2004.

Das Protokoll der Eigentümerversammlung 2004 wird nicht nochmals verlesen, da jeder Eigentümer eine Kopie desselben erhalten hat.

Herr Lindenmann, Eigentümer der Apartments 74A und 74B, beantragte, dass ein von ihm an die Verwaltung der Eigentümergemeinschaft gesandtes Schreiben dem Protokoll beigefügt werden sollte. Das Schreiben wurde als Anhang Nr. 1 dem Bericht der Präsidentin beigefügt.

Herr Schliebitz, Apt. 64, ist gegen das, was in diesem Schreiben geäußert wird.

Innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen wurden keine formellen Einsprüche eingereicht, so dass alle in der Eigentümerversammlung 2004 gefassten Beschlüsse für gültig befunden werden.

Es erfolgt die Abstimmung zur Annahme des Protokolls der Eigentümerversammlung 2004.

Dafür: 98 68,397 % Dagegen: 14 9,846 %

Apts.:6–34–35–47–48–57- 66–68–70–97–99- 100-106 Garage: 6

Enthaltungen: 4 3,794 % Apt.: 91B – Apt. 98

Garage: G. I-A – Local II

Ergebnis: das Protokoll der Eigentümerversammlung 2004 wird mehrheitlich angenommen.

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Top 4. Bericht der Präsidentin

Alle Eigentümer haben eine Kopie des Berichtes der Präsidentin erhalten. Die Eigentümer werden gebeten, Fragen hierzu an diesem Punkt der Tagesordnung zu stellen.

Protokollbedürftige Einzelheiten sind an dieser Stelle nicht zu erwähnen.

Top 5. Genehmigung der Haushaltsabrechnung 2004 und

  1. 5.1.  Entlastung des Präsidiums
  2. 5.2.  Entlastung der Verwaltung

Frau Derichs führt an, dass die Abstimmung in diesen Punkten sich auf ihre Arbeit bezieht und sie deshalb für diesen TOP 5 ihre Stimmvertretungen an Herrn Quitteck (App. 55) überträgt.

Die Kassenprüfer Frau Schliebitz, Herr Häberli und Herr Barroso haben die Konten vom Jahr 2004 überprüft.

Frau Schliebitz übernimmt in Vertretung der Kassenprüfer das Wort und erklärt, dass bei der Überprüfung der Konten sehr genau vorgegangen wurde, dass jeder einzelne Posten, jede Ausgabe und jede Einnahme, überprüft wurden, und sie sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die Buchführung für 2004 einwandfrei durchgeführt wurde.

Herr Yanes, Apt. 48, fragt, da die Einnahmen aus Quoten bei 145.000 € liegen sollten, jedoch nur 103.000 € eingezahlt wurden und 7.000 € als Gemeinschaftsschulden, wie diese Differenz zu erklären ist.

Es wird erklärt, dass viele Eigentümer ihre Gemeinschaftsquoten für 2004 bereits im Vorjahr eingezahlt haben, was in der Jahresabrechung von 2003 aufgeführt wurde.

Herr Yanes meint, dass diese Vorauszahlungen in diesem Jahr aufgeführt werden müssten und nicht im Vorjahr.

Herr Hübener, Local II, sagt, dass in der Eigentümergemeinschaft eine einfache Buchhaltung geführt wird, mit Ausgaben und Einnahmen, eine doppelte Buchführung sei hier nicht notwendig.

Herr Barroso erklärt, er habe sämtliche Einnahmen überprüft und alle seien korrekt verbucht worden. Man müsste die verschiedenen Einnahmen separat aufführen.

Herr Pohl, Apt. 76A beschwert sich über die hohen Wasserkosten der Eigentümergemeinschaften.

Es wird erklärt, dass der Verbrauch aller Apartments in den Wasserkosten inbegriffen ist, sowie außerdem die Bewässerung des Gartens, die Reinigung, und, vor allem, die Wasserkosten für die im vergangenen Jahr durchgeführte Fassadensanierung.

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Einige Eigentümer weisen auf die hohen Beträge im Posten der Ausgaben für die Eigentümerversammlung hin.

Es wird erwähnt, dass in der Vergangenheit beantragt wurde, dass in diesem Posten sämtliche Ausgaben aufgeführt werden sollten, die mit der Eigentümerversammlung zu tun haben, also auch Übersetzungen, Fotokopien, Post, Raummiete zur Veranstaltung der Versammlung, etc. Aus diesem Grund ist der Gesamtbetrag dieser Ausgaben so hoch.

Herr Häberli liest die aktuelle Schuldnerliste vor (siehe Top 2)

Anschließend wird über die Genehmigung der Haushaltsabrechnung 2004 sowie über die Entlastung des Präsidiums und der Verwaltung abgestimmt.

5.1.

Entlastung des Präsidiums

Dafür: 103 72,203 % Dagegen: 11 7,582 %

Apt.: 34 – 35 – 48 – 66 – 68 – 70 – 97 – 98 – 99 – 100 – 106

Enthaltungen: 2 2,252 % Garagen: G. I-A – Local II

Frau Schliebitz liest den Bericht der Kassenprüfer vor (Anlage Nr. 1)

5.2.

Entlastung der Verwaltung

Dafür: 103 72,203 % Dagegen: 11 7,582 %

Apt.: 34 – 35 – 48 – 66 – 68 – 70 – 97 – 98 – 99 – 100 – 106

Enthaltungen: 2 2,252 % Garagen: G. I-A – Local II

Ergebnis: Die Haushaltsabrechnung 2004 wird mehrheitlich angenommen und sowohl das Präsidium als auch die Verwaltung werden durch Mehrheitsbeschluss entlastet.

Frau Derichs sagt, es würde sie wundern, dass Herr Barroso in allen diesen Punkten eine Gegenstimme abgegeben hätte, obwohl er den Bericht der Kassenprüfer

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unterzeichnet hat, in dem die Genehmigung der Haushaltsabrechnung 2004 empfohlen wurde.

Herr Barroso antwortet darauf, dass zu einer Entlastung mehr gehört als nur die Buchhaltung. Er sei mit der Buchhaltung einverstanden aber nicht mit der Vorgehensweise und Abwicklung.

Top 6 Konstituierung eines Wahlausschusses

Herr Gerd Jung, Apt. 58, wir als Leiter des Wahlausschusses vorgeschlagen. Alle stimmen dafür.

Top 7 Wahl des Präsidiums
7.1 Wahl des Präsidenten/der Präsidentin

Frau Derichs legt ihren Vorschlag für die Verwaltung der Eigentümergemeinschaft vor.

Sie führt wörtlich aus:

„Bevor ich nun diesen Platz für den Wahlleiter räume, erlauben Sie mir bitte – ohne den Versuch einer Entscheidungsbeeinflussung! – meine Gedanken zu der anstehenden Wahl auszusprechen: Unsere CCR braucht einen starken, vielseitigen Präsidenten, der nach Möglichkeit gleichzeitig – unterstützt von unserer Sekretärin Ana – der Verwalter der Gemeinschaft sein sollte.

Niemand eignet sich – insoweit übereinstimmend mit der gesetzlichen Regelung – für diese Aufgabe besser als ein Eigner. Bei einem Eigner ist normalerweise davon auszugehen, dass er das Haus aus Eigeninteresse in Ordnung halten und nicht selbst zuviel Geld ausgeben will, damit er sich selbst nicht in vermeidbarer Weise belastet. Gleichzeitig sollte dieser Präsident/in bzw. Verwalter/in für alle ein Ansprechpartner sein und viel Zeit zur Verfügung haben. Dazu sollte er nach Möglichkeit verschiedene Sprachen beherrschen, zumindest spanisch, deutsch, englisch und entgeltlichen Aufwand (Kosten!) – dies weiß ich aus eigener Erfahrung – sollte er nach Möglichkeit auch nicht verursachen.

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Unter uns ist zumindest eine Person, die diese Punkte weitgehend erfüllen könnte – nämlich unser neuer Eigner: Herr Dirk Hübener.

Die Argumente, dass er vielleicht versuchen würde, alle Aufträge, die anfallen, lieber über die Firma TAMARA S.L. abzuwickeln, sind verständlich, auch mir bekannt, jedoch lässt sich das sicherlich im Rahmen halten, indem die Gemeinschaft beschließt, z. B. Aufträge über 2.000,00 EUR müssen mit einem entsprechenden Beirat oder der Baukommission, die bei uns im Hause gut funktioniert, abgesprochen werden, ausgenommen selbstverständlich möglicherweise Notreparaturen, die keinen Zeitaufschub dulden.

Herr Hübener sollte mit in die Diskussion einbezogen werden, zumal sein Mitgesellschafter, Herr Juan Luis, unser Haus bautechnisch aus der Geschichte so gut wie kein anderer kennt.

Herr Hübener könnte in Personalunion „VERWALTER-Präsident“, unterstützt von Ana, die sich zukünftig ausschließlich nur noch auf die CCR-WEG-Aufgaben beschränkt, werden.

Für Unentschlossene wäre – vorausgesetzt Herr Hübener ist damit einverstanden – denkbar:

Herr Hübener wird als Vizepräsident mit Verwaltungsvollmacht ausgestattet und ihm wird ein Präsident/in – mit Aufsichtsratsfunktion – zur Seite gestellt. Eine derartige Personalbesetzung könnte der Einarbeitung dienen und wäre ohnehin auf Dauer nur eines Jahres, also bis zum ersten Montag im März des Jahres 2006, beschränkt.

Aufgabe des Verwalter-Vizepräsidenten müsste dann allerdings auch sein, die üblichen bisher geleisteten Arbeiten, nämlich Protokollführung, Berichtabfassung, Einladung, Vorbereitung der Jahreshauptversammlung, Beschlussempfehlung und deren Begründung, in eigener Verantwortung, allerdings dann in Abstimmung mit dem Präsidenten (Aufsichtsratsvorsitzender!) zu fertigen und für die notwendigen Übersetzungen Sorge zu tragen.

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Die weitere Diskussion über das sich nunmehr anschließende Auswahlverfahren überlasse ich dem Wahlleiter!“

Es folgt eine Pause von 15 Minuten – die Versammlung wird um 16:00 Uhr wieder aufgenommen.

Frau Derichs überträgt ihre Stimmvertretungen für TOP 7 an Herrn Derichs.

Bevor mit den Abstimmungen begonnen wird, äußern die Eigentümer ihre Meinungen.

Herr Barroso, Apt. 70, findet es nicht korrekt, das jemand zum Präsidenten oder Verwalter der Eigentümergemeinschaft gewählt wird, der an dieser Eigentümergemeinschaft ein wirtschaftliches Interesse hat.

Herr Duwensee, G. I-B, bemerkt, dass im Fall von Herrn Hübener das Gesetz vorschreibt, dass der Präsident-Verwalter ein Eigentümer sein muss, und dass ein externer Verwalter seine berufliche Befähigung nachweisen muss.

Es wird erklärt, dass Herr Hübener seit letztem Jahr Eigentümer ist und insofern zum Präsidenten, Vizepräsidenten oder Verwalter gewählt werden kann.

Herr Ravelo, Apts. 34+35, findet auch, dass wenn von einer Firma, die Interesse an den Arbeiten am Gebäude hat, einer der Inhaber dieser Firma für ein Amt gewählt wird, man keine Kontrolle mehr hätte über die Arbeiten, die am Gebäude der Eigentümergemeinschaft durchgeführt werden.

Es wird erklärt, dass Ana nicht die Verwalterin sonder die Verwaltungssekretärin ist.

Frau Derichs führt an, dass für eine bessere Kontrolle der Bau- oder Reparaturarbeiten am Gebäude festgelegt werden sollte, dass für alle Arbeiten, die die 2.000 € übersteigen, der Präsident-Verwalter sich immer mit dem Verantwortlichen des technischen Ausschusses absprechen sollte und von diesem die Einwilligung erhalten sollte, um solche Ausgaben zu tätigen.

Herr Ravelo möchte wissen, welchen Betrag Herr Hübener für die Ausführung des Amtes verlangen würde, falls er gewählt würde.

Herr Schliebitz möchte weitere Vorschläge hören. Er möchte, dass die spanischen Eigentümer nicht immer nur Nein zu allem sagen, sondern weitere Vorschläge beibringen.

Herr Ravelo findet, man solle bei den Eigentümern nicht immer zwischen spanischen und nicht-spanischen Eigentümern unterscheiden. Er selbst wäre lediglich daran interessiert, Genaueres über den Vorschlag zu erfahren und die Kosten, die dieser verursacht.

Herr Hübener gibt an, kein Interesse am Amt des Präsidenten der Eigentümergemeinschaft zu haben. Er würde das Amt des Vizepräsidenten mit Verwalterfunktionen jedoch annehmen. Er möchte keine Vergütung für dieses Amt, da

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ja Ana der Eigentümergemeinschaft für alle verwaltungstechnischen Angelegenheiten zur Verfügung steht.

Herr Jung, Leiter des Wahlvorstandes, fragt nach Kandidaten für das Amt des Präsidenten.

Es werden folgende Kandidaten genannt:

Fernando Ravelo Dirk Hübener Alejandro Barroso Ute Derichs

Fleo Derichs Santiago Yanes Michaela Schliebitz

Die Kandidaten werden gefragt, ob sie die Kandidatur annehmen:

Fernando Ravelo: Nimmt die Kandidatur an
Dirk Hübener: Nimmt die Kandidatur nicht an
Alejandro Barroso: Nimmt die Kandidatur an
Ute Derichs: Nimmt bei einer Vergütung von 2.500 € und unter den zu Beginn dieses Punktes geäußerten Bedingungen an

Fleo Derichs: Nimmt die Kandidatur nicht an Santiago Yanes: Nimmt die Kandidatur an Michaela Schliebitz: Nimmt die Kandidatur nicht an

Kandidaten für das Amt des Präsidenten sind demnach:

Fernando Ravelo Alejandro Barroso Ute Derichs Santiago Yanes

Herr Duwensee merkt an, dass der Vorschlag von Frau Derichs bereits bekannt sei, aber die Vorschläge der übrigen Kandidaten nicht.

Herr Ravelo stellt sich als Präsidentschaftskandidat auf, mit Herrn Hübener als Verwalter und Ana als Sekretärin. Er möchte keine Vergütung für seine Arbeit.

Herr Barroso stellt sich als Präsident-Verwalter zur Verfügung, mit Ana als Sekretärin, denn da er das ganze Jahr über hier wohnt, kann er die Arbeiten besser kontrollieren. Er möchte als Vergütung für seine Arbeit 1 Euro.

Herr Yanes stellt sich als Präsidentschaftskandidat auf, mit Herrn Hübener als Verwalter und Ana als Sekretärin. Er sagt, er lebe das ganze Jahr über hier. Er möchte keine Vergütung für seine Arbeit.

Es folgt die Abstimmung zur Wahl des/der Präsident/in für das Haushaltsjahr 2005.

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7.1.1. Wahl von Herrn Fernando Ravelo zum Präsidenten

Dafür: 11 7,582 %
Apt.: 34 – 35 – 48 – 66 – 68 – 70 – 97 – 98 – 99 – 100 – 106

Dagegen: 105 74,455 % Enthaltungen: 0 0,000 %

7.1.2 Wahl von Herrn Alejandro Barroso zum Präsidenten

Dafür: 11 7,582 %
Apt.: 34 – 35 – 48 – 66 – 68 – 70 – 97 – 98 – 99 – 100 – 106

Dagegen: 105 74,455 % Enthaltungen: 0 0,000 %

7.1.3. Wahl von Frau Ute Derichs zur Präsidentin

Dafür: Dagegen:

105 74,455%
11 7,582 %

Apt.: 34 – 35 – 48 – 66 – 68 – 70 – 97 – 98 – 99 – 100 – 106 Enthaltungen: 0 0,000%

7.1.4. Wahl von Herrn Santiago Yanes zum Präsidenten

Dafür: 11 7,582 %
Apt.: 34 – 35 – 48 – 66 – 68 – 70 – 97 – 98 – 99 – 100 – 106

Dagegen: 105 74,455 % Enthaltungen: 0 0,000 %

Ergebnis: Frau Ute Derichs wurde zur Präsidentin der Eigentümergemeinschaft Costa Rica für das Jahr 2005 gewählt, und erhält als Vergütung für ihre Arbeit 2.500 Euro.

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Frau Derichs nimmt die Wahl unter der Bedingung an, dass der Vorschlag akzeptiert wird, Herrn Dirk Hübener als Vizepräsidenten/Verwalter zu wählen.

7.2 Wahl des Vizepräsidenten / Verwalters

Es wird nach Kandidaten für das Amt des Vizepräsidenten / Verwalters gefragt.

Dirk Hübener. Nimmt die Kandidatur an (ehrenamtlich) Alejandro Barroso: Nimmt die Kandidatur an (ehrenamtlich)

Es folgt die Wahl des Vizepräsidenten/Verwalters für das Haushaltsjahr 2005.

7.2.1 Wahl von Herrn Herr Hübener für das Amt des Vizepräsidenten / Verwalters

Dafür: Dagegen:

103 72,203 %
11 7,582 %

Apt.: 34 – 35 – 48 – 66 – 68 – 70 – 97 – 98 – 99 – 100 – 106

Enthaltungen: 2 2,252 % Garagen: G. I-A – Local II

7.2.2 Wahl von Herrn Alejandro Barroso für das Amt des Vizepräsidenten / Verwalters

Dafür: 11 7,582 %
Apt.: 34 – 35 – 48 – 66 – 68 – 70 – 97 – 98 – 99 – 100 – 106

Dagegen: 105 74,455 %

Enthaltungen: 0 0,000 %

Ergebnis: Herr Dirk Hübener wurde zum Vizepräsidenten/Verwalter der Comunidad Costa Rica für das Jahr 2005 gewählt.

Herr Hübener nimmt die Wahl an.

7.3 Wahl der Kassenprüfer:

Folgende Kandidaten werden für das Amt des Kassenprüfers vorgeschlagen:

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Frau Michaela Schliebitz – nimmt an Herr Hansjörg Häberli – nimmt an Herr Alejandro Barroso – nimmt an Herr Duwensee – nimmt an

Es wird berichtet, dass im Vorjahr ausnahmsweise 3 Kassenprüfer gewählt wurden, aber normalerweise werden nur 2 gewählt. Die Mehrheit der Eigentümer möchte, dass nur zwei Kassenprüfer gewählt werden, so dass die beiden Eigentümer mit den meisten Stimmen das Amt der Kassenprüfer übernehmen werden.

Es folgt die Abstimmung zur Wahl der Kassenprüfer für das Haushaltsjahr 2005.

7.3.1 Wahl von Frau Schliebitz zur Kassenprüferin

Dafür: Dagegen: Enthaltungen:

116

82,037 % 0,000 %

0,000 %

0 0

7.3.2 Wahl von Herrn Häberli zum Kassenprüfer

Dafür:

Dagegen:
Apt.: 23 – 36 – 50 – 69 – 91B – 93B – 96 Garagen: 2A – 2B

Enthaltungen: 1 0,750 % Apt.: 14

7.3.3

Wahl von Herrn Barroso zum Kassenprüfer

106 75,890 %

9 5,397 %

Dafür: 33 23,735 %

Apt.:9–10-14–23–34–35-36–37 –45–48–50–66–68– 69 –70–87–88–93B-94A-94B–96- 97–98–99–100–101–103 – 104
Garage: IA- LocalII-2A-2B–5

Dagegen: 83 58,302 % Enthaltungen: 0 0,000 %

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7.3.4 Wahl von Herrn Duwensee zum Kassenprüfer

Dafür: Dagegen:

Enthaltungen:

104

74,835 % 0,000 %

7,202 %

0

12

Apt.: 9 – 10 – 23 – 36 – 93B – 96 Garage: IA – IB – Local II – 2A – 2B – 5

Die Eigentümer mit den meisten Stimmen sind Frau Schliebitz und Herr Häberli, aber Herr Häberli nimmt die Wahl nicht an, und der nächste Eigentümer mit meisten Stimmen ist Herr Duwensee.

Ergebnis: Demnach sind Frau Schliebitz und Herr Duwensee als Kassenprüfer für das Haushaltsjahr 2005 gewählt. Die Kassenprüfer erhalten eine Vergütung von je 120 Euro für ihre Arbeit, gemäß Beschluss unter Top 9.7 der Versammlung von 1993.

Frau Derichs übernimmt an dieser Stelle wieder die Leitung der Versammlung, nachdem sie Herrn Jung für seinen Einsatz gedankt hat.

Herr Schliebitz möchte, bevor mit der Tagesordnung fortgeführt wird, wissen, wer im Ausschuss für Renovierungs- und Reparaturarbeiten ist und welche Funktionen dieser Ausschuss innehat.
Da für dieses Jahr keine größeren Renovierungsarbeiten vorgesehen sind, schlägt Frau Derichs vor, dass Herr Schliebitz, der sich in den letzten Jahren um die technische Inspektion des Gebäudes gekümmert hat, die Leitung des Ausschusses für Renovierungs- und Reparaturarbeiten übernimmt, und dass sich für Arbeiten, die die 2.000 € übersteigen, Herr Hübener mit Herrn Schliebitz und der Präsidentin absprechen muss, damit diese Arbeiten genehmigt. Die Mehrheit der Eigentümer ist mit diesem Vorschlag einverstanden.

Herr Barroso findet, dass die Arbeiten am Gebäude und Abrechnungen kontinuierlich überwacht werden müssen, und dass ein Eigentümer, der nur sporadisch auf der Insel ist, dies nicht übernehmen kann, denn es kann unter Umständen zu einer Anhäufung von kleineren Reparaturen kommen, die zusammen große Kosten ausmachen können.

Es wird erklärt, dass die Aufgabe des Verwalters die kontinuierliche Überwachung dieser Arbeiten sei, wobei es keine Rolle spielt, ob diese von der eigenen oder einer anderen Firma ausgeführt werden.

Herr Hübener versichert, dass sämtliche Renovierungs- und Reparaturarbeiten anhand von Fotos dokumentiert werden können und immer in Übereinstimmung mit dem Kostenvoranschlag ausgeführt werden.
Herr Schliebitz kann dann die ausgeführten Arbeiten überprüfen, wenn er kommt, und die Genehmigung der Arbeiten ergibt sich aus dem Konsens zwischen ihm und der Präsidentin.

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Top 8

Anträge des Präsidiums.

8.1. Antrag:

Generelle Vertretungen in rechtlichen Angelegenheiten

Die Wohnungseigentümerversammlung soll beschließen, dass der/die Präsident/in bevollmächtigt wird, die Wohnungseigentümergemeinschaft CCR in allen anhängigen oder zukünftig durchzuführenden gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren, gegen die Eigner der Apts. 59 und etwaiger neu notwendiger Verfahren, aufgrund der Feststellungen der Buchprüfung, zu vertreten.

Die Vertretungsberechtigung gilt auch für alle Verhandlungen und Absprachen im Zusammenhang mit der Eingemeindung Puntillo del Sol in die Ortsgemeinde La Matanza, falls die Eingemeindung von seiten La Matanzas, d. h. des Bürgermeisters von La Matanza, unterstützt von seinen Beschlussgremien, tatsächlich betrieben werden.

Geltendmachung der ausstehenden Forderungen gegenüber der folgenden

Gerichtliche Eigentümer:

Apt. 29 – Apt. 59 – Apt. 86 – Apt. 89 – Apt. 92 A – Apt. 108 –

Hardes
Herederos de Angel León Silvano Amador
Jorge Romero
Sergio Díaz
Rosa Méndez

– 1.359,29 € – 9.516,20 € – 245.15 € – 419,84 € – 1.483,64 €

8.2. Antrag:

Öffnung der Lüftungsschächte

Die Wohnungseigentümerversammlung der CCR soll zur besseren Funktion der Lüftungsschächte (Kaminwirkung) beschließen , dass weitere Luftschächte wie der „Musterschacht“ –bei aktuellem Bedarf- auf dem Solarium zu öffnen sind.

Dafür: Dagegen:

105

74,455%
11 7,582 %

Apt.: 34 – 35 – 48 – 66 – 68 – 70 – 97 – 98 – 99 – 100 – 106 Enthaltungen: 0 0,000%

Ergebnis: Der Antrag wird mehrheitlich angenommen

421,15 €

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Da es sich bestätigt hat, dass der Probeschacht im Mittelbereich zu besseren Ergebnissen geführt hat, sollen alle anderen Lüftungsschächte entsprechend geöffnet werden.

Die Präsidentin hat die Firma Tamara um einen Kostenvoranschlag gebeten. Die Gesamtkosten für die Öffnung der 23 vorhandenen Lüftungsschächte betragen 2700 €. Bei Anbringen von drehbaren Gebläsen aus verzinktem Stahl erhöhen sich die Kosten um 750 €. Die Lüftungsschächte sollen aber nicht alle auf einmal geöffnet werden, sondern je nach Bedarf, wenn schlechte Gerüche in den Apartments auftreten.

Herr Barroso fragt, ob außer bei Tamara noch weitere Kostenvoranschläge eingeholt wurden.

Darauf wird geantwortet, dass im Augenblick nur dieser Kostenvoranschlag vorliegt, da nur um diesen einen gebeten wurde, um eine Referenz über die Kosten haben.

Über den Antrag wird abgestimmt:
Dafür: 105 74,455% Dagegen: 11 7,582 %

Apt.: 34 – 35 – 48 – 66 – 68 – 70 – 97 – 98 – 99 – 100 – 106 Enthaltungen: 0 0,000%

Ergebnis: Der Antrag wird mehrheitlich angenommen

Herr Barroso merkt an, dass er nicht gegen die Durchführung dieser Arbeiten gestimmt hat, sondern gegen die Vorgehensweise, da keine weiteren Kostenvoranschläge eingeholt wurden.

8.3. Neugestaltung des (mittleren) Haupttreppeneinganges (Hofseite). Antrag:

Die Wohnungseigentümerversammlung der CCR soll beschließen, die Türe des Treppenhauseinganges (Mitte) mit der notwendigen „Panik-Schließ- Vorrichtung“ zu erneuern.

Die Präsidentin berichtet, dass bei der Firma Tamara ein Kostenvoranschlag eingeholt wurde, der sich auf 1.045 € beläuft.

Es entsteht eine Diskussion über den Einbau dieser Tür, über die Sicherheitsmaßnahmen im Gebäude und über die Garantie, wenn der Einbau erfolgt ist.

Herr Barroso fragt, ob noch weitere Kostenvoranschläge vorliegen. Die Frage wird verneint.

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Es wird beschlossen, dass Herr Schliebitz sich um die Überwachung der Kosten und den Einbau der neuen Tür kümmern soll.

Über den Antrag wird abgestimmt:
Dafür: 98 69,742 % Dagegen: 18 12,295 %

Apt.:9–10-23-34–35–48–50-66–68–70–91A–91B- 97– 98 – 99 – 100 – 106
Garage: G. 5

Enthaltungen: 0 0,000%

Ergebnis: Der Antrag wird mehrheitlich angenommen

8.4. Wiederholung eines oder mehrerer abgelehnter Anträge des Vorjahres

Antrag:

Die Wohnungseigentümergemeinschaft der CCR soll beschließen, dass nicht beschiedene oder abgelehnte Eigneranträge der CCR bei einer unmittelbar wiederholten Vorlage im Folgejahr zur Abstimmung eine Unterstützung von mindestens 25 % der Eigentümeranteile der Anwesenden und/oder vertretenen Stimmen vorliegen müssen.

Herr Barroso bittet alle Eigentümer, gegen diesen Antrag zu stimmen, da er ihn diskriminierend findet, weil er vor allem gegen die kanarischen Eigentümer gerichtet ist, denn diese stellen nicht 25 % der Eigner des Gebäudes dar.

Die Präsidentin merkt an, dass man nicht nach Nationalitäten unterscheiden kann, denn es handelt sich um einen allgemeinen Antrag, der für alle Eigentümer gilt.

Über den Antrag wird abgestimmt:
Dafür: 99 69,724 % Dagegen: 13 9,152 %

Apt.: 23 – 34 – 35 – 48 – 64 – 66 – 68 – 70 – 97 – 98 – 99 – 100 – 106

Enthaltungen: 4 3,161 % Apt.: 91B

Garage: IA – IB – Local II

Ergebnis: Der Antrag wird mehrheitlich angenommen

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Herr Barroso findet, dass mit diesem Antrag versucht wird, die kanarischen Eigentümer zu diskriminieren und beschließt daraufhin, die Versammlung um 18:00 Uhr zu verlassen.

Der Übersetzer, Herr Martí, verlässt die Versammlung um 18:20 Uhr, da keine spanischen Eigentümer mehr anwesend sind und keine Übersetzung mehr erforderlich ist.

8.5 Antrag zur Wiederherstellung von Privateigentum (Grundlage 05.03.2001)

Antrag:

Die Eigentümergemeinschaft soll noch einmal und zeitlich beschränkt für 2005/2006 die Rückstellung des Beschlusses zur Wiederherstellung des Sondereigentums vom 5.03.2001 beschließen, denn im folgenden Haushaltsjahr wird die CCR nicht über genügend finanzielle Mittel verfügen, um Vorausleistungen für Sondereigentümer zu tätigen, die jetzt wieder, wie schon in der Vergangenheit, mit den Instandhaltungsarbeiten am Privateigentum, das von außen sichtbar ist, im Rückstand sind.

Über den Antrag wird abgestimmt: Dafür: 116

82,037 % 0,000 %

0,000 %

Dagegen: Enthaltungen:

0 0

Ergebnis: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

Bevor zum nächsten Punkt übergegangen wird, berichtet die Präsidentin, dass sie sich im Zusammenhang mit Antrag 9.19 der Hauptversammlung vom letzten Jahr (mit welchem Herr Yanes die Beauftragung eines Überwachungsdienstes zusammen mit allen anderen Eigentümergemeinschaften von Puntillo del Sol beantragte) mit den Präsidenten der Eigentümergemeinschaften Punta Azul und Bahamas in Verbindung gesetzt hat, und alle darin übereinstimmten, dieses Thema zurückzustellen, solange die Bauarbeiten von Viktor in der Urbanisation nicht fertig gestellt sind.

Top 9

9.1. Antrag:

Anträge der Eigner.
Antrag von Herrn Weiske.

Vermietung von Parkplätzen (früher von Alimar), maximal 15 Plätze, 15 € monatlich pro Parkplatz, Vorauszahlung für das ganze Jahr und keinerlei Haftung von Seiten der CCR.

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Dafür: 113

Ergebnis: Der Antrag wird mehrheitlich angenommen.

Bezüglich der übrigen von den Eigentümern eingebrachten Anträge bittet Herr Lindenmann, da die Eigentümer, welche die Anträge gestellt haben, weder anwesend noch vertreten sind, dass auf diese die in der letzten Versammlung gefassten Beschlüsse angewandt werden, und zwar:

Dagegen:
Apt.: 12 – 40 – 41

79,215 % 2,822 %

0,000 %

3 Enthaltungen: 0

Und der Beschluss:

Antrag 8.4.:

Punkt 5.1. der Regelung zur Abhaltung von Versammlungen.

Die Anträge zur Tagesordnung müssen mit den entsprechenden Begründungen schriftlich an den/die Präsident/in mindestens vier Wochen vor der Versammlung gerichtet werden.

Die Person, die den Antrag stellt, muss in jedem Fall ihren Vorschlag mit der entsprechenden Begründung persönlich in der Versammlung einbringen. Ein Beschluss über Vorschläge eines Eigentümers, der nicht auf der Versammlung anwesend ist, kann nur gefasst werden, wenn eine schriftliche Genehmigung eines Vertreters des Eigentümers, der den Antrag gestellt hat, vorliegt.

Wenn weder der Antragsteller noch ein Vertreter desselben mit einer schriftlichen Genehmigung anwesend sind, werden die Vorschläge weder diskutiert noch einer Abstimmung unterzogen, selbst wenn sie innerhalb der Frist eingereicht wurden.

Auch für das Vorbringen eines Antrages durch einen Eigentümer und dessen Begründung gilt Art. 4 der Regelung zur Abhaltung von Versammlungen (Recht auf Wortmeldung)

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Antrag 8.5

Punkt 7.8. der Regelung zur Abhaltung der Versammlungen:

Der Eigentümer, der einen oder mehrere Anträge einbringt, welche auf Kosten der CCR für die Jahreshauptversammlung übersetzt werden, und der dann aber auf der Versammlung weder anwesend noch mit schriftlicher Genehmigung vertreten ist, dem können auf Ersuchen des Präsidiums die durch die Übersetzung des Vorschlages / der Vorschläge entstandenen Kosten auferlegt werden.

Für diese Maßnahme muss ein Beschluss über die Kostenauferlegung vorliegen.

Die Anwendung dieser Beschlüsse aus im Vorjahr abgehaltenen Versammlung werden der Abstimmung unterzogen

Dafür: 116 Dagegen: Enthaltungen:

0 0

82,037 % 0,000 %

0,000 %

Ergebnis: Die Anwendung dieser Beschlüsse wird einstimmig angenommen. Top 10 Genehmigung des Kostenvoranschlages 2005 mit Quotenschlüssel.

Die Präsidentin merkt an, dass alle den Kostenvoranschlag für dieses Haushaltsjahr erhalten haben und möchte dem nur hinzufügen, dass die gesetzliche Mindestreserve von 5 % bereits mit dem Betrag gedeckt werden konnte, den die CCR auf dem Guthabenkonto hat.

Die im Kostenvoranschlag vorgesehene Rücklage für die Befestigung der Balkone basiert auf dem vom Architekten Herrn Marrero eingebrachten Angebot zur Ausführung und Leitung dieser Arbeiten an den Balkonen. Das bedeutet nicht, dass diese Arbeiten noch in diesem Haushaltsjahr durchgeführt werden, sondern, dass eine Rücklage für die zukünftige Durchführung dieser Arbeiten gebildet werden kann. Doch wenn die Eigentümer dies wünschen, kann diese Rücklage auch für andere Arbeiten verwendet werden.

Herr Lindenmann findet, dass die Befestigung der Balkone unnötig ist und dass sich Panik über etwas verbreitet hat, das eigentlich keine Gefahr birgt. Er meint, die Balkone müssten nicht abgestützt werden, denn er hat die Marken an den Rissen am Balkon des Apt 95 beobachtet und festgestellt, dass sich die Risse im Laufe des Jahres nicht vergrößert haben. Seiner Meinung nach sollte dieser Betrag von 30.000 € aus dem Haushaltsplan gestrichen werden.

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Die Präsidentin erinnert daran, dass dieser Balkon das ganze Jahr über abgestützt gewesen war.

Herr Schliebitz sagt, das Problem sei effektiv vorhanden und man müsste eine Lösung dafür finden.
Es entsteht eine Diskussion unter den Eigentümern über das Balkonproblem.

Bezüglich der Gartenpflege wird um Informationen über die mit der Pflege beauftragte Firma gebeten.
Die Firma Laborsord befasst sich mit der Gartenpflege und beschäftigt Personen mit Seh- oder Hörbehinderungen. In der Regel kommen sie einmal wöchentlich zur Gartenpflege, und immer wenn eine besondere Aktion nötig ist (das Beschneiden der Bäume z.B.), kommt eine ganze Gruppe. Die monatlichen Kosten hierfür belaufen sich auf 265 €.

Es wird beantragt, mehr Blumen zu pflanzen. Hierfür soll ein Kostenvoranschlag eingeholt werden und wenn genügend Geld vorhanden ist, wird diese Arbeit in Auftrag gegeben.

Es wird nach der Gehaltserhöhung der Sekretärin gefragt. Hierzu wird erklärt, dass das Gehalt der Sekretärin normalerweise alle zwei Jahre erhöht wird, und zwar entsprechend der Preissteigerungen.

Einige Eigentümer äußern ihre Unzufriedenheit bezüglich der Reinigung des Gebäudes. Sie behaupten, das Gebäude würde nicht korrekt gereinigt. Hierzu wird erklärt, dass das Wetter in den letzten Monaten sehr schlecht war, und dies zusammen mit den Bauarbeiten von Víctor hat dazu geführt, dass das Gebäude nicht einwandfrei sauber gehalten werden kann. Dennoch werden der Reinigungsfrau die Beschwerden der Eigentümer übermittelt.

Der Kostenvoranschlag mit 100.000 € für 2005 wird der Abstimmung unterzogen.

Dafür: 112

Dagegen:
Apt.: 74A – 74B

Enthaltungen: 2 Apt.: 50 – 69

79,211 % 1,364 %

1,462 %

2

Ergebnis: Der Betrag von 100.000 € als Kostenvoranschlag für 2005 wird mehrheitlich angenommen.

Top 11. Verschiedenes.

Die Präsidentin möchte vor Beendigung der Versammlung noch einige Punkte erwähnen.

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Sie bittet um Beachtung und Befolgung der Hausordnung. Sie bittet die Eigentümer, ihren Gästen und Nutzern ihrer Wohnungen eine Kopie der Hausordnung zu überreichen.
Grundsätzlich sollen keine Gegenstände durch die Toilette entsorgt werden. Das gilt für solche Sachen, die die Leitungen in Sonder- wie im Gemeinschaftseigentum verstopfen können, wie Tücher, Kleidung, Hygieneartikel, etc. Die Eigentümergemeinschaft muss die Kosten für Ausgaben aufgrund von Rohrverstopfungen, die im Sondereigentum anfallen, den Sondereigentümern anlasten. Deshalb wird ein Eigentümer, dem die Verursachung eines solchen Schadens nachgewiesen werden kann, in jedem Fall insoweit haftbar gemacht werden und ist zahlungspflichtig für Reparatur- und Folgekosten.

Die Eigentümer werden in diesem Jahr neuerlich daran erinnert, nur die “blauen” Absperrhähne (blaue Signatur auf den Schraubköpfen!) zu benutzen.

Auch in diesem Jahr wird zusammen mit dem Versammlungsprotokoll die Quotenmitteilung für dieses Haushaltsjahr versandt. Es wird um pünktliche Bezahlung der Quoten gebeten. Bei Zahlungsverzug werden die im Eigentümergemeinschaftsbeschluss verabschiedeten Verzugszinsen berechnet.

Die Eigentümer werden gebeten, die Mitteilungen und Protokolle der Eigentümergemeinschaft zu lesen, um über deren Funktionieren besser informiert zu sein.

Es wird daran erinnert, dass laut Hausordnung das Anbringen von Verkaufs- oder Reklameschildern an der Gebäudefassade verboten ist. Hierfür stellt die Eigentümergemeinschaft eine Anzeigentafel zur Verfügung.

Als Termin für die nächste ordentliche und außerordentliche Jahreshauptversammlung der Eigentümer der CCR wird der

6. März 2006

vorgeschlagen. Alle sind damit einverstanden.

Da keine weiteren Themen mehr zu diskutieren sind, wird die Versammlung um 20:00 Uhr geschlossen.

Ute Derichs Dirk Hubener Ana Martín González Präsidentin Vizepräsident-Verwalter Verwaltungssekretärin

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