Protokoll 2009

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Protokoll

der 32. ordentlichen Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica (CCR) am 06.03.2009.
Erster Aufruf : 13.30 Uhr
Zweiter Aufruf : 14.00 Uhr

TOP 1. Begrüßung durch die Präsidentin:

Die Versammlung beginnt nach dem zweiten Aufruf um 14:20 Uhr im Kulturzentrum der Gemeindeverwaltung La Matanza „Fuente de Lomo“.

Die Präsidentin begrüßt alle Anwesenden zur ordentlichen Jahreshauptversammlung der CCR 2009 und Frau Heidi Vogel, die für diese Versammlung übersetzen wird. Ebenso werden alle neuen Eigner begrüßt, die von der Präsidentin gebeten werden, bis zum TOP 11 zu bleiben, weil Sie dann neben den Bestimmungen, die in der Geschäftsordnung und der Hausordnung der CCR festgehalten sind, am ehesten die Gepflogenheiten des Hause kennen lernen werden. Die Präsidentin möchte nochmals ausdrücklich an dieser Stelle erwähnen, dass in der Geschäftsordnung nach § 4.2, die Redezeit grundsätzlich auf drei Minuten beschränkt wird.

Herr Wambach, Eigner des Apt. 105, stellt sich als Stimmenzähler zur Verfügung. Das Protokoll führt Frau Annette Becker, stellvertretende Sekretärin der CCR.

TOP 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit der Versammlung:

Die Präsidentin weist darauf hin, dass Schuldner nach Art. 15.2. des spann. WEG nicht stimmberechtigt sind. Eine Ausnahme besteht bei Beschlüssen, die Einstimmigkeit erfordern.

Nach den Ermittlungen unserer Buchprüfer werden folgende Eigner als Schuldner geführt:

APT.24 MARTIN PADRINO MELANIA
APT.32 NEBREDA PATIÑO CESAR
APT.43 REGEN DE LORENZO JOEL
APT.56 TRUJILLO RGUEZ ALEXIS
APT.59 LEÓN RAMOS CANDELARIA Y LIDIA APT.75a RODRIGUEZ CHIL JUANA

APT.89 ROMERO SARRAUTTE JORGE APT.92a DÍAZ MOLINA SERGIO APT.95 STIEZEL
APT. 100 CANINO DÍAZ SUSANA

APT 104 MARTÍN PÉREZ XIOMARA G 4 TRUJILLO RGUEZ ALEXIS

1.990,09 € 602,46 € 1.004,28 €

110,16 € 13.051,67 € 31,50 € 365,86 €

960,58 € 141,03 € 180,00 €

1.157,38 € 10,54 €

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Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 06/03/2009

Schuldner sind berechtigt, an der Versammlung aktiv teilzunehmen, aber auch sie müssen die Geschäftsordnung respektieren. Diese Eigner haben, soweit sie anwesend oder vertreten sind, keine Stimmkarten für die Versammlung erhalten.

Es wird festgestellt, dass an der Versammlung teilnehmen bzw. durch Vollmachten vertreten sind:

Eigentümer in Person bzw. vertreten: 64 Eigentümer Eigentümer in Prozenten: 63,7940%.

Ergebnis: Die ordentliche Jahreshauptversammlung 2009 ist somit beschlussfähig. TOP 3. Verlesung und Genehmigung des Protokolls 2008:

Da alle Eigner eine Kopie des Protokolls 2008 erhalten haben, erübrigt sich eine Verlesung.
Die Präsidentin teilt mit, dass ein Einspruch von Frau Derichs fristgerecht eingegangen ist. Frau Ute Derichs macht auf einen Fehler bei der Auszählung der Stimmen zum TOP 8.4 aufmerksam. (Errichtung einer Zufahrtsperre auf den Parkplatz). Im Protokollbuch wurde das Abstimmungsergebnis folgendermaßen berichtigt:

Für eine Zufahrtsperre hat außer den im Protokoll erwähnten 10 Eignern auch der Eigner des Apto. 14 gestimmt, vertreten durch Frau Derichs. Damit vermindern sich die Gegenstimmen von 45 auf 44 Stimmen. An der Ablehnung mit Stimmenmehrheit ändert sich nichts.

Das Quorum wird nochmals bekannt gegeben und berichtigt von 64 Stimmen auf 65 Stimmen und von 63,794 % auf 64,620 %.

Die Präsidentin bittet, unter Verzicht auf Verlesung die Genehmigung des Protokolls 2008 zu beschließen:

Das Abstimmungsergebnis:

Ergebnis: Das Protokoll der ordentlichen Jahreshauptversammlung 2008 wird nach aus- drücklichem Verzicht auf Verlesung mit Stimmenmehrheit bestätigt. Somit kann festgestellt werden, dass alle Beschlüsse der Jahreshauptversammlung 2008 rechts- verbindlich sind.

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Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 06/03/2009

dafür

App.: alle übrigen Garagen: alle übrigen

} 56 Stimmen

= 57,683 %

dagegen

App.: keine Garagen: keine

} 0 Stimmen

= 0,000 %

Enthaltungen

App.: No. 8, 48,50,65, 66, 86, 90, 97,99, Garagen: keine

} 9 Stimmen

= 6,937 %

TOP 4. Bericht der Präsidentin:

Die Präsidentin sagt wörtlich:
„Meine Informationen haben Sie alle in Kopie erhalten. Ich möchte dem noch etwas hinzufügen: Unsere vorherige Präsidentin, Frau Consolación González Subiri, war im letzten Geschäftsjahr gezwungen, die Baumaßnahme eines Miteigentümers bei der Gemeindeverwaltung La Matanza anzuzeigen (Erweiterung der Wohnfläche des Appartements zu Lasten des Balkons). Eine Rückfrage dort ergab, dass der Fall noch in der Schwebe ist und die CCR entsprechend informiert wird.“

TOP 5. Entlastung von Präsidium und Verwaltung 2008:
TOP 5.1. Entlastung des Präsidiums:
Das Wort wird zunächst an die Buchprüfer, Frau Kutz und Herr Santiago Yanes, weitergegeben. Die Buchprüfer berichten wörtlich:

„Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß Beschluss der Ordentlichen Hauptversammlung der Comunidad Costa Rica vom 7. März 2008 haben wir die Jahresrechnung für 2008 geprüft.
Die Bank- und Kassenbelege haben wir in vollem Umfang kontrolliert.

Wir stellten fest:

  • Die Buchhaltung wurde ordnungsgemäß und korrekt geführt.
  • Die Bilanzwerte per 31. Dezember 2008 und die Einnahmen und Ausgaben 2008 stimmen mit der Buchhaltung und den Belegen überein, und die Jahresrechnung wurde korrekt erstellt.
  • Die verwendete Software ist nicht ideal, da sie nicht für Eigentümergemeinschaften geschrieben wurde.Wir empfehlen der Eigentümergemeinschaft, die vorliegende Jahresrechnung zu genehmigen und Präsidium und Verwaltung zu entlasten.“Herr Quitteck bittet um Klärung, worin die aufgeführte Reparatur der Solariumsbrüstung bestanden habe, da vor einigen Jahren die Brüstung doch erneuert worden sei.
    Frau Schliebitz erklärt, auf einigen Abschnitten hätten sich die Deckplatten der Brüstung gelöst und seien zunächst entfernt worden, um die Unfallgefahr abzuwenden. Herr Hübener fügt hinzu, dass die Platten extremen Witterungsverhältnissen und den Dehnungen des Gebäudes ausgesetzt seien und deshalb die Schäden aufgetreten seien. Man habe daraufhin die gesamte Brüstung geprüft und auf allen betroffenen Abschnitten die Platten abgenommen und mit entsprechenden Dehnungsfugen wieder angebracht.-3-
    Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 06/03/2009

Herr Quitteck fragt, ob die CCR nicht einen Garantieanspruch hätte geltend machen können. Die Präsidentin erwidert jedoch, dass die Erneuerung der Brüstung im Jahr 2001 durchgeführt worden sei und dementsprechend kein Anspruch mehr bestehe.

Herr Duwensee fragt, ob in Erwägung gezogen werde, die ungeeignete Buchhaltungssoftware für die Comunidad auszutauschen.

Die Präsidentin antwortet, dass sie das Thema bis August dieses Jahres zurückstellen möchte, um die Entscheidung von Ana (der ehemaligen Sekretärin) über ihre Rückkehr zur CCR abzuwarten. Denn erst nach diesem Datum könne man über die zukünftige Verwaltung entscheiden. Sie erklärt, dass die Erfassung zum Teil zweimal erfolgt, da die vorliegende Jahresabrechnung nach wie vor über Excel erstellt werden muss. Denn die Bilanz des Softwareprogramms berücksichtigt die gesamten Forderungen und nicht die tatsächlichen Zahlungseingänge und ist daher für eine in Buchhaltung nicht ausgebildete Person unverständlich.

Herr Yanes merkt an, dass man sich aus dem Internet spezielle, für Comunidades zugeschnittene Programme kostenfrei herunterladen könne.

Die Präsidentin erwidert, dass die Comunidad das Programm erst 2006 erworben habe und aus dem zuvor genannten Grund im Moment nicht austauschen wolle.

Frau Schliebitz bittet, doch nun zur Abstimmung zu kommen und übergibt ihre Stimmvertretungen für diese Abstimmung dem Vizepräsidenten, Herrn Dirk Hübener, da es zum Teil um ihre Arbeit geht.

Das Abstimmungsergebnis:

Ergebnis: Das Präsiduim ist mit Stimmenmehrheit entlastet. TOP 5.2. Entlastung der Verwaltung:

Das Abstimmungsergebnis:

Ergebnis: Die Verwaltung ist mit Stimmenmehrheit entlastet.

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Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 06/03/2009

dafür

App.: alle übrigen Garagen: alle übrigen

} 56 Stimmen

= 57,683 %

dagegen

App.: keine Garagen: keine

} 0 Stimmen

= 0,000 %

Enthaltungen

App.: No. 8, 48,50,65, 66, 86, 90, 97,99, Garagen: keine

} 9 Stimmen

= 6,937 %

dafür

App.: alle übrigen Garagen: alle übrigen

} 56 Stimmen

= 57,683 %

dagegen

App.: keine Garagen: keine

} 0 Stimmen

= 0,000 %

Enthaltungen

App.: No. . 8, 48,50,65, 66, 86, 90, 97,99 Garagen: keine

} 9 Stimmen

= 6,937 %

TOP 6. Konstituierung eines Wahlausschusses:

Die Präsidentin bittet nun um einen Kandidaten/in für das Amt des Wahlleiters. Frau Ute Derichs ist bereit, das Amt des Wahlleiters zu übernehmen. Dies wird von allen befürwortet.

Ergebnis: Frau Ute Derichs wird einstimmig zum Wahlleiter gewählt.

Frau Ute Derichs bedankt sich und möchte gerne wissen, wie die Eigner die verschiedenen Ämter zu wählen wünschen, offen oder in geheimer Wahl. Alle Eigner stimmen einer offenen Abstimmung durch Handzeichen zu.

Frau Ute Derichs leitet daraufhin zur Wahl der/des Präsidentin/en über.

TOP 7. Wahl des Präsidiums und der Baukommission: TOP 7.1. Wahl des Präsidenten:

Die Wahlleiterin bittet um Benennung von Kandidaten für das Amt der/des Präsidentin/en der CCR.

Es werden benannt:

Herr Santiago Yanes Frau Michaela Schliebitz

Es wird wie folgt abgestimmt:
Für Frau Michaela Schliebitz als Präsidentin:

lehnt die Kandidatur ab, nimmt die Kandidatur an.

dafür

App.: alle übrigen Garagen: alle übrigen

} 56 Stimmen

= 57,683 %

dagegen

App.: keine Garagen: keine

} 0 Stimmen

= 0,000 %

Enthaltungen

App.: No. 8, 48,50,65, 66, 86, 90, 97,99 Garagen: keine

} 9 Stimmen

= 6,937 %

Ergebnis: Frau Michaela Schliebitz wird mit Stimmenmehrheit als Präsidentin der CCR für ein Jahr gewählt.

Frau Michaela Schliebitz nimmt die Wahl an.

Zur Versammlung findet sich Frau Subiri González ein. Somit erhöht sich das Quorum von 64,620 % auf 66,219 % und die Stimmenanteile von 65 auf 66 Stimmen.

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Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 06/03/2009

TOP 7.2. Wahl des Vizepräsidenten

Die Wahlleiterin bittet um Vorschläge für das Amt des Vizepräsidenten. Als Kandidaten werden benannt:

Herr Karl-Heinz Schliebitz
Herr Santiago Yanes
Herr Dirk Hübener
Frau Ma Jesús Rodríguez Hernández Herr Quitteck

Frau Consolación González Subiri

Es wird wie folgt abgestimmt:
Für Herrn Dirk Hübener als Vizepräsident:

lehnt die Kandidatur ab lehnt die Kandidatur ab, nimmt die Kandidatur an, lehnt die Kandidatur ab, lehnt die Kandidatur ab, lehnt die Kandidatur ab,

dafür

App.: alle übrigen Garagen: alle übrigen

} 64 Stimmen

= 63,500 %

dagegen

App.: keine Garagen: keine

} 0 Stimmen

= 0,000 %

Enthaltungen

App.: No . 90 Garagen: G.1.A, Local 2

} 2 Stimmen

= 2,719 %

Ergebnis: Herr Dirk Hübener, ist als Vizepräsident für ein Jahr mit Stimmenmehrheit gewählt.

Herr Dirk Hübener nimmt die Wahl an.

Herr Hübener betont, dass er nicht viel Zeit habe und im Wesentlichen den Eingemeindungsprozess weiter verfolgen wolle. Er bittet daher um Unterstützung, wenn es um andere Bereiche wie etwa rechtliche Angelegenheiten gehe. Frau González Subiri erklärt sich bereit, in Einzelfällen persönliche Gespräche mit den Anwälten zu führen. Die regelmäßigen Kontakte und Nachfragen über einzelne Fälle solle jedoch die Verwaltung übernehmen. Das Präsidium und die Verwaltung begrüßen diesen Vorschlag.

TOP 7.3. Wahl der Baukommission

Die Wahlleiterin bittet um Vorschläge für Kandidaten der Baukommission.

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Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 06/03/2009

Als Kandidaten werden benannt:

Herr Karl-Heinz Schliebitz Herr Günter Pohl
Herr Baumann

nimmt die Kandidatur an, nimmt die Kandidatur an, nimmt die Kandidatur an.

Frau Derichs schlägt vor, diese drei Herren in einem Zug zu wählen.

Es wird wie folgt abgestimmt:
Für Herrn Karl-Heinz Schliebitz, Herrn Günter Pohl, Herrn Baumann in der Baukommission:

Ergebnis: Herr Karl-Heinz Schliebitz, Herr Günter Pohl und Herr Baumann sind als Baukommission für ein Jahr mit Stimmenmehrheit gewählt.

Herr Karl-Heinz Schliebitz, Herr Günter Pohl und Herr Baumann nehmen die Wahl an.

Herr Yanes möchte erklären, warum er sich enthalten habe: Die Baukommission habe seiner Meinung nach nicht viel erreicht. Nach wie vor seien verschiedene Punkte, die seit Jahren bekannt sind, ungelöst.

Frau Derichs erklärt, die Baukommission habe nur den Zweck, auf Mängel aufmerksam zu machen, die Entscheidungen müssten hingegen auf den Versammlungen getroffen werden.
Herr Yanes weist in diesem Sinne auf einen Beschluss aus dem Jahr 2001 hin, in dem die Eigner dazu verpflichtet wurden, ihr Eigentum in Stand zu halten. Andernfalls solle die Comunidad bei Instandhaltungsmaßnahmen in Vorlage treten und die Kosten später dem betreffenden Eigner in Rechnung stellen.

Frau Derichs weist darauf hin, dass dieser Beschluss zurückgestellt wurde, da der Comunidad die entsprechenden, finanziellen Mittel fehlten.

Die Präsidentin bittet um Fortführung der Versammlung gemäß Tagesordnung.

TOP 7.4. Wahl der Buchprüfer

Die Wahlleiterin bittet um Vorschläge für das Amt eines Buchprüfers.

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Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 06/03/2009

dafür

App.: alle übrigen Garagen: alle übrigen

} 57 Stimmen

= 59,282 %

dagegen

App.: keine Garagen: keine

} 0 Stimmen

= 0,000 %

Enthaltungen

App.: No 8, 48,50,65, 66, 86, 90, 97,99 Garagen: keine

} 9 Stimmen

= 6,937 %

Genannt werden:
Herr Heinz Duwensee

Herr Santiago Yanes Frau Erika Kutz

nimmt die Kandidatur an, lehnt die Kandidatur ab, nimmt die Kandidatur an,

Es wird wie folgt abgestimmt:
Für Frau Erika Kutz und Herrn Heinz Duwensee als Buchprüfer Das Wahlergebnis:

Ergebnis: Frau Erika Kutz und Herr Heinz Duwensee wurden als Buchprüfer für das Ge- schäftsjahr 2009 mit Stimmenmehrheit gewählt.

Frau Erika Kutz und Herr Heinz Duwensee nehmen die Wahl als Revisoren für das Ge- schäftsjahr 2009 bei einer Aufwandsentschädigung von 120,- Euro an.

TOP 8. Anträge des Präsidiums:

TOP 8.1.1. Generelle Vertretungen in rechtlichen Angelegenheiten.

Herr Yanes und Frau González Subiri weisen darauf hin, dass beim Vergleich des Antrags mit dem Wortlaut des nachfolgenden Textes unter 8.1.3. zur Eingemeindung inhaltliche Überschneidungen bestehen, was rechtlich bedenklich sei. Nach längerer Diskussion einigt man sich auf den Vorschlag von Herrn Hübener, den zweiten Teil des ursprünglichen Antragstextes mit Nennung der Eingemeindung zu streichen.

Der Antrag lautet demnach wie folgt:

„Der Präsident/in wird bevollmächtigt, die Wohnungseigentümergemeinschaft CCR in allen anhängigen oder zukünftig durchzuführenden gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren persönlich oder durch einen Rechtsanwalt zu vertreten.“
Alle sind damit einverstanden und so kommt es zur Abstimmung.

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Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 06/03/2009

dafür

App.: alle übrigen Garagen: alle übrigen

} 65 Stimmen

= 65,752 %

dagegen

App.: keine Garagen: keine

} 0 Stimmen

= 0,000 %

Enthaltungen

App.: No. 90 Garagen: keine

} 1 Stimmen

= 0,467 %

Das Abstimmungsergebnis:

dafür

App.: alle Garagen: alle

} 66 Stimmen

= 66,219 %

dagegen

App.: keine Garagen: keine

} 0 Stimmen

= 0,000 %

Enthaltungen

App.: keine Garagen: keine

} 0 Stimmen

= 0,000 %

Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist einstimmig angenommen.

TOP 8.1.2. Vorgehen gegen zahlungsrückständige Eigner
Antrag: Der Präsident/in wird bevollmächtigt, die gesamten Schulden (einschließlich der

Anwaltskosten) folgender Eigentümer gegenüber der CCR auf dem Gerichtswege einzufordern.

Es wird beschlossen, die Rückforderung der gesamten Schulden des Appartements 59 auf dem Gerichtsweg einzufordern. Die Schuld beträgt am Stichtag 31. Dezember 2008 13.151,67 €.

Es wird beschlossen, die Rückforderung der gesamten Schulden des Appartements 24 auf dem Gerichtsweg einzufordern. Die Schuld beträgt am Stichtag 31. Dezember 2008 1.989,07 €.

Es wird beschlossen, die Rückforderung der gesamten Schulden des Appartements 32 auf dem Gerichtsweg einzufordern. Die Schuld beträgt am Stichtag 31. Dezember 2008 602,46 €.

Es wird beschlossen, die Rückforderung der gesamten Schulden des Appartements 43 auf dem Gerichtsweg einzufordern. Die Schuld beträgt am Stichtag 31. Dezember 2008 1.004,28 €.

Es wird beschlossen, die Rückforderung der gesamten Schulden des Appartements 89 auf dem Gerichtsweg einzufordern. Die Schuld beträgt am Stichtag 31. Dezember 2008 643,86 €.

Es wird beschlossen, die Rückforderung der gesamten Schulden des Appartements 92a auf dem Gerichtsweg einzufordern. Die Schuld beträgt am Stichtag 31. Dezember 2008 960,58 €.

Es wird beschlossen, die Rückforderung der gesamten Schulden des Appartements 104 auf dem Gerichtsweg einzufordern. Die Schuld beträgt am Stichtag 31. Dezember 2008 1.227,80 €.

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Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 06/03/2009

Abstimmungsergebnis:

dafür

App.: alle Garagen: alle

} 66 Stimmen

= 66,219 %

dagegen

App.: keine Garagen: keine

} 0Stimmen

= 0,000 %

Enthaltungen

App.: keine Garagen: keine

} 0 Stimmen

= 0,000 %

Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist einstimmig angenommen. TOP 8.1.3 Einleitung eines Eingemeindungsprozesses

Antrag: Die CCR beschließt, bei der Gemeindeverwaltung La Matanza in Übereinstimmung mit Gesprächen, die 2008 mit dem Gemeinderat für Stadtentwicklung und technischem Personal geführt wurden, die förmliche Einleitung eines Eingemeindungsprozesses zu beantragen. Die notwendigen Vermessungen und etwaigen Grundstücksübertragungen mit dem Ziel der nachfolgenden öffentlichrechtlichen Erschließung des Sektors Puntillo del Sol soll möglichst unverzüglich durchgeführt werden.

Das Präsidium CCR wird ermächtigt, die Verhandlungen bezüglich des Eingemeindungsverfahrens weiterzuführen und behält sich vor, in gehöriger Form einen Anwalt des Vertrauens zu beauftragen, der dann die Verhandlungen mit der Gemeinde bezüglich der Erschließungsfolgen fortführen kann.

Herr Hübener erklärt dazu, dass zur Fortführung des Eingemeindungsprozesses der formelle Antrag der Mehrheit der Eigentümer der Urbanisation bei der Gemeinde auf Eingemeindung der nächste Schritt sei. Parallel dazu müsse der Anwalt der Eigentümer in dieser Sache, Herr Felipe Campos, notariell bevollmächtigt werden, Verhandlungen mit den Verantwortlichen bei der Gemeindeverwaltung über die finanzielle Beteiligung der Eigentümer an der Erneuerung der Infrastruktur zu führen. Die Mehrheit der Eigentümer von Puntillo del Sol bestehe aus den Eignern der Gebäude Punta Azul, Costa Rica und Bahamas. Die beiden anderen Comunidades hätten bereits ähnliche Anträge auf ihren jeweiligen Generalversammlungen angenommen.

Herr Yanes regt an, den Antrag zu verschieben, bis man Näheres über die Kosten für die Eigentümer wisse.
Herr Duwensee erklärt, dass auf der Generalversammlung der Comunidad Bahamas einstimmig für den Antrag gestimmt wurde, weil man erst nach den anstehenden Verhandlungen aufgrund des vorliegenden Antrags die Kosten beziffern könne, die in Abhängigkeit von den gesamten Projektkosten, dem Anteil der Gemeinde und dem anzuwendenden Verteilungsschlüssel stehen werden. Längeres Hinauszögern des Antrags bringe also keinen Vorteil.

Herr Hübener stellt klar, dass der Rechtsanwalt nur eine Verhandlungsvollmacht bekomme, nicht aber vor neuerlicher Rücksprache mit seinen Klienten Vereinbarungen mit der Gemeindeverwaltung treffen darf. Zur Annahme des Verhandlungsergebnisses mit gleichzeitiger Hochrechnung der Kosten für die Eigner bedürfe es eines neuen Beschlusses.

Frau Kutz möchte wissen, welche Vor- und Nachteile die Eingemeindung für die einzelnen Eigner mit sich bringe. Herr Hübener erklärt die Eingemeindung als Notwendigkeit für die mittelfristige Bewohnbarkeit der Urbanisation.
Herr Duwensee listet als Vorteile die Verbesserung der Straßenbeleuchtung, der Straßen und

Gehwege und die Sicherung der Wasserversorgung auf. Der einzige Nachteil sei der finanzielle Beitrag, den jeder Eigner leisten müsse. Dafür werde jedoch in Zukunft die Gemeinde für die

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Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 06/03/2009

Erhaltung der Infrastruktur verantwortlich sein, und die Eigner bekommen endlich einen Gegenwert für die Zahlung der Grundsteuer.
Herr Hübener sagt, der Beitrag der Eigner an der Eingemeindung sei nicht als Kosten zu bezeichnen, sondern als Investition, denn jedes Einzeleigentum steige im Wert durch die bevorstehenden Erschließungsarbeiten und die Modernisierung der Urbanisation.

Frau Derichs fügt hinzu, wer Rechte habe, der habe auch Pflichten. Viele Bungalowbesitzer warteten darauf, dass es endlich weiter gehe.

Bevor es zur Abstimmung kommt, wird nochmals hervorgehoben, dass der Anwalt Felipe Campos nur berechtigt sei, Gespräche zu führen, aber keine Entscheidungen ohne Rücksprache mit den Eignern treffen könne.

Es kommt zur Abstimmung

Das Abstimmungsergebnis:

Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist einstimmig angenommen. TOP 8.2 Sicherungsmaßnahmen für den Barranco

Antrag: Durchführung weiterer Sicherungsmaßnahmen für den Barranco durch die Kombination von Untermauerungen von Felsvorsprüngen und die Anbringung von hochfestem Stahldrahtgewebe in besonders steilen Abschnitten.

Die Präsidentin erklärt, dass die bereits 2006 beschlossenen Arbeiten nicht weitergeführt worden seien. Aber auf Grund der starken Regenfälle dieses Winters 2008/09 sei es wichtig, diese fortzuführen.

Herr Yanes möchte noch einmal hervorheben, dass er keine Ausbesserung mit Stahldrahtgewebe haben möchte. Dazu erklärt Herr Hübener, dass es vorgesehen sei, für jede Zone die geeignetste Lösung zu finden, sei es Untermauerung oder durch das Spannen von geeigneten Stahlnetzen. Das bestehende Drahtgeflecht sei seinerzeit provisorisch angebracht worden und selbstverständlich keine Dauerlösung.

Das Abstimmungsergebnis:

Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist einstimmig angenommen. – 11 –

Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 06/03/2009

dafür

App.: alle Garagen: alle

} 66 Stimmen

= 66,219 %

dagegen

App.: keine Garagen: keine

} 0 Stimmen

= 0,000 %

Enthaltungen

App.: keine Garagen: keine

} 0 Stimmen

= 0,000 %

dafür

App.: alle Garagen: alle

} 66 Stimmen

= 66,219 %

dagegen

App.: keine Garagen: keine

} 0 Stimmen

= 0,000 %

Enthaltungen

App.: keine Garagen: keine

} 0 Stimmen

= 0.000 %

TOP 8.3 Erneuerung der Deckenkonstruktion des Haupteingangs

Antrag: Erneuerung der beschädigten Deckenkonstruktion des Haupteingangs als abgehängte Decke bestehend aus einzelnen Deckenplatten.

Die Präsidentin möchte nochmals betonen, dass eine Reparatur der bestehenden Konstruktion nicht möglich ist, da die seinerzeit verwendeten Platten nicht mehr zu beschaffen sind und deshalb die gesamte Deckenkonstruktion erneuert werden muss, wie es bereits im ersten Eingang geschehen ist.

Das Abstimmungsergebnis:

Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist einstimmig angenommen.

TOP 8.4. Fortführung der Balkonsanierung:

Antrag: Abschließende Bemessung der erforderlichen Stahlkonstruktion, Bemessung der Fundamente auf Basis der durchgeführten Bodenuntersuchungen sowie Erstellung der Bauantrags-Unterlagen für den 1. Bauabschnitt durch die Architektin Isabel González Monje Dominguez.

Herr Wambach möchte wissen, was die Bodenuntersuchungen ergeben haben.
Herr K.H. Schliebitz erklärt, dass gemäß Beschluss der Generalversammlung 2008 Bodenproben an verschiedenen Stellen entnommen worden seien, wobei man auf überwiegend felsigen Untergrund gestoßen sei. Der Statiker, der mit der Architektin Isabel González-Monje zusammenarbeitet, werde nun dieses Ergebnis in seine Fundament-Berechnungen einfließen lassen.
Herr Yanes meint, dass der Beschluss der vergangenen Generalversammlung sich auf „Bodenproben“ im Apt. 95 bezogen habe, die den Aufbau der Balkonkonstruktion klären sollten, falls es der Eigner erlaube. Herr Schliebitz antwortet, dass es sich dabei um ein Missverständnis handele, und dass laut Protokoll eindeutig die Proben an den geplanten Fundamenten durchgeführt werden sollten. Die Balkone mit Rissen seien schon unterstützt worden, und es bestehe keine Einsturzgefahr mehr. Herr Yanes erwidert, die unterstützende Eisenkonstruktion an diesen Balkonen habe keine Verbindung zu den Balkonunterseiten und könne demnach nichts ausrichten.
Frau Schliebitz weist darauf hin, dass sie noch einmal alle Eigner über den Sachverhalt in ihrem Schreiben zum Jahresbericht informiert hat. Neue Eigner können sich im Büro über die Gutachten von Anfang an informieren. Ihr ist klar, dass nicht alle Eigner für die Balkonunterstützung stimmen werden, aber es gebe eindeutig eine Mehrheit, die für die Anstrebung einer Lösung des Problems ist. Der Vertrag mit der Architektin sei als nächster Schritt notwendig, weil diese ohne schriftliche Betrauung mit dem Projekt keine Berechnungen und Anträge in Angriff nehmen wird

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Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 06/03/2009

dafür

App.: alle Garagen: alle

} 66 Stimmen

= 66,219 %

dagegen

App.: keine Garagen: keine

} 0Stimmen

= 0,000 %

Enthaltungen

App.: keine Garagen: keine

} 0 Stimmen

= 0.000 %

und uns nicht Einzelheiten für eine von ihr favorisierte, günstigere Lösung der Unterfangung übergeben will.
Herr Yanes macht auf die immens hohen Ausführungskosten im Kostenvoranschlag der Architektin von 300.000€ aufmerksam und bekräftigt erneut, dass dies nicht notwendig sei.

Frau Schliebitz wiederholt, dass die Rücklagen der letzten Jahre immer von einer Mehrheit beschlossen worden sei. Sie selbst sei Kauffrau genug, um diese Gelder nicht zu verschwenden. Es gehe zunächst nur darum, den Vertrag mit der Architektin zu unterzeichnen.
Frau Derichs schlägt eine Klärung darüber vor, welche Verpflichtungen dieser Vertrag mit sich bringe.

Herr Hübener erklärt, es handele sich um den Auftrag zur Erstellung eines Projekts. Ob dieses Projekt auch umgesetzt werde oder in welchem Umfang, stehe noch nicht zur Debatte. Dementsprechend seien auch die Zahlungen an die Architektin für die Baubetreuung noch nicht vorgesehen. Wenn man jedoch Baukosten ermitteln wolle, müsse man als Grundlage für Ausschreibungen ein Projekt mit entsprechenden Massenermittlungen in Händen halten.

Frau Derichs möchte wissen, wie teuer das Projekt werde und wie die CCR vertraglich damit gebunden sei. Herr Hübener erinnert an den Kostenvoranschlag der Architektin aus 2008. Die Architektin habe zugesichert, dass die Projektkosten an den Wert des noch in Abhängigkeit von der Festlegung der definitiven Lösung stehenden Bauvolumens gekoppelt werden. Frau González Subiri bezweifelt, dass nach Eintragung eines bestimmten Volumens in den Vertrag nachträglich ein Nachlass zustande kommen werde.

Herr K.H. Schliebitz wiederholt, dass das Problem der Balkone von vielen Statikern und Architektenfirmen bestätigt worden sei. Man solle daher nun mit dem ersten Bauabschnitt der Unterfangung der ersten Etagen beginnen. Die Architektin sei nicht bereit, diesen Bauabschnitt ohne Vertrag zu beginnen.

Frau Subiri González meint, das Gesamtprojekt falle erheblich günstiger aus, als wenn man das Projekt in verschiedene Teilprojekte splittet.
Herr Yanes meint, bei den Projektkosten könne man von 7 bis 8 % des Bauvolumens nach Ausschreibung plus IGIG ausgehen.

Das Abstimmungsergebnis:

Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist mit Stimmenmehrheit angenommen.

Frau Derichs merkt an, dass diese Kosten im Kostenvoranschlag nicht ausgewiesen seien.
Frau Schliebitz erklärt, dass 6.000 € im Kostenvoranschlag enthalten seien, und dieser Betrag für die Vorauszahlung an die Architektin ausreiche. Die Fertigstellung des Projekts dauere einige Zeit, und die Zahlung werde nach Fortschritt gesplittet.

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Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 06/03/2009

dafür

App.: alle übrigen Garagen: alle übrigen

} 56 Stimmen

= 57,683 %

dagegen

App.: No 8, 48,50,65, 66, 86, 90, 99 Garagen: keine

} 8 Stimmen

= 6,092 %

Enthaltungen

App.: No 58, 97 Garagen: 16

} 2 Stimmen

= 2,444 %

TOP 8.5 Ausbau der TV-Anlage

TOP 8.5.1 Spanisches Fernsehen

Antrag: Ergänzung der spanischen TV-Anlage durch weitere Empfangsmodule in der vorhandenen Kopfstation zum vollständigen Empfang des digitalen terrestrischen Fernsehens (TDT).
TOP 8.5.2 Schweizer Fernsehen

Antrag: Ergänzung der vorhandenen TV-Kopfstation durch eine neue Empfangsanlage (Spiegel, LNB, Modul,Kabel) zum Empfang von drei Schweizer Programmen (SF1,SF2,SF Info).

Es kommt zur Abstimmung über Top 8.5.1 und Top 8.5.2 Abstimmungsergebnis:

Ergebnis: Der Antrag ist einstimmig angenommen.

TOP 8.6 Erstellen von erforderlichen Revisionsschächten in der Abwasser- Hauptleitung

Antrag: Erstellen von neuen, beziehungsweise Freilegen von vorhandenen Revisionsschächten an den Einmündungsstellen der einzelnen Hausleitungen in die Abwasserhauptleitung. Bei der Errichtung des Gebäudes wurden Revisionsschächte zum Teil eingespart oder im Zuge der Asphaltierung des Hofes und der Stellplätze überbaut.

Darüber kommt es zur Abstimmung. Abstimmungsergebnis:

Ergebnis: Der Antrag ist einstimmig angenommen.

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Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 06/03/2009

dafür

App.: alle Garagen: alle

} 66 Stimmen

= 66,219 %

dagegen

App.: keine Garagen: keine

} 0 Stimmen

= 0,000 %

Enthaltungen

App.: keine Garagen: keine

} 0 Stimmen

= 0.000 %

dafür

App.: alle Garagen: alle

} 66 Stimmen

= 66,219 %

dagegen

App.: keine Garagen: keine

} 0 Stimmen

= 0,000 %

Enthaltungen

App.: keine Garagen: keine

} 0 Stimmen

= 0.000 %

TOP 8.7 Maßnahmen zur besseren Entlüftung der Abluftschächte
Antrag: Installation von weiteren Dachwindventilatoren zur besseren Entlüftung der

Lüftungsschächte.

Herr Yanes meint, dass der Abzug wahrscheinlich nicht funktioniert, weil die Garagenfronten hermetisch geschlossen seien. Er schlägt vor, über den Toren Lüftungsgitter einzubauen, durch die Luft eindringen könne, die wiederum durch die Schächte nach oben abziehen werde.
Nach Meinung von Herrn Schliebitz besitzen die Garagen genügend Luftdurchlässigkeit.

Das Abstimmungsergebnis:

Ergebnis: Der Antrag ist mit Stimmenmehrheit angenommen. TOP 9. Anträge der Eigner

Frau Schliebitz erklärt, es seien sechs Anträge von Eignern eingegangen, und ein Siebter sei nach Ablauf der Frist nachgereicht worden.

Gegen 17.25 Uhr gibt Herr Yanes seine Wählerstimmen ab. Auf Rückfrage der Protokollführerin, Frau Becker, bestätigt Herr Yanes, dass er keine Vertretung durch anwesende Eigner für seine Stimmen wünscht. Damit vermindert sich das Quorum von 66,219 % auf 60,594 %, von 66 Stimmen auf 59 Stimmen.

TOP 9.1. Antrag von Herrn Lindenmann:

A n t r a g: Die Geschäftsleitung der Comunidad Costa Rica wird beauftragt bis zur nächsten Jahresversammlung 2010, abzuklären:

1. Welche Möglichkeiten bestehen zur Erstellung eines Wasserreservoirs für das Gebäude Costa Rica (Wassertank für Vorrat-Wasser)

2. Den Weg aufzuzeigen, wie eine Realisierung möglich wäre mit einer approximativen Kostenschätzung.

Herr Quitteck fragt, ob dieser Antrag nicht zu früh sei, da wir uns gerade in Verhandlungen über die Eingemeindung befinden.
Herr K.H. Schliebitz fragt Herrn Hübener, ob eine Comunidad einen Anspruch auf ein Wasserreservoir habe.

– 15 –
Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 06/03/2009

dafür

App.: alle übrigen Garagen: alle übrigen

} 58 Stimmen

= 60,127 %

dagegen

App.: No 8, 48,50,65, 66, 86, 99 Garagen: keine

} 7 Stimmen

= 5,625 %

Enthaltungen

App.: No. 90 Garagen: keine

} 1 Stimmen

= 0,467 %

Herr Hübener erklärt, dass man ein Reservoir bauen könne, aber damit keinen Anspruch auf mehr Wasser habe. Frau González Subiri möchte erwähnen, dass ein Trinkwassertank mit erheblichen Kosten wie Tankabnahme durch die Gesundheitsbehörden, regelmäßige Wasseruntersuchungen, etc. verbunden sei.

Frau Schliebitz schlägt Herrn Lindenmann vor, den Antrag zurückzustellen, bis die Comunidad Näheres über die Eingemeindung wisse.
Herr Lindenmann ist damit einverstanden, aber möchte nochmals auf die Dringlichkeit hinweisen, da es in den 8 Jahren vor der Übernahme der Wasserversorgung durch die Firma Tamara 1990 zu erheblichem Wassermangel gekommen war.

Somit wird der Antrag von Herrn Lindenmann mit seinem Einverständnis zurückgestellt.

TOP 9.2 Antrag der Eigner: Frau Flach, Frau Brandl, Frau Baumeister, im Auftrag für Herr Schultze das Ehepaar Riemann und für Frau Gindl der Herr Datzberger.

Antrag: Wir Eigentümer in der 6. Etage beantragen die Installation eines Taubenschutzes auf der Mauer des Daches, wie sie bereits im 1. Bereich des Hauses besteht.
Frau Schliebitz meint, es solle eine effiziente Lösung gefunden werden, die Tauben abzuhalten und auch die Bausubstanz nicht zu beschädigen. Herr Baumann erklärt, dass man eine Lösung gefunden habe, die die Tauben zum Großteil abschrecke und die Brüstung nicht beschädige, da die verwendeten Dübel mit Silikon versiegelt worden seien. Herr Schliebitz regt an, abgewinkelte Halter etwa aus Edelstahl an der Innenseite der Brüstung zu anzudübeln und das Drahtgeflecht an diesen zu befestigen, um die Oberseite der Brüstung nicht zu beschädigen.

Frau Schliebitz regt an, alle Möglichkeiten zu untersuchen. Die Installation eines Taubenschutzes sollte die Brüstung nicht beschädigen sowie ökonomisch, ästhetisch und effizient sein.
Danach kommt es im Einverständnis mit den Antragstellern zu einer geringfügigen Änderung des Antrags.

Der Antrag lautet: Wir Eigentümer der Wohnungen in der sechsten Etage beantragen die Installation eines Taubensschutzes auf der Mauer des Daches.

Das Abstimmungsergebnis

Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist mit Stimmenmehrheit angenommen.

Gegen 17.35 Uhr verlässt Frau Ana Maria Lorenzo Rodríguez (als Vertretung des Apt. 39) die Versammlung. Damit vermindert sich das Quorum von 60,594 % auf 59,310 %, von 59 Stimmen auf 58 Stimmen.

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Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 06/03/2009

dafür

App.: alle übrigen Garagen: alle übrigen

} 57 Stimmen

= 59.282 %

dagegen

App.: keine Garagen: keine

} 0 Stimmen

= 0,000 %

Enthaltungen

App.: No. 90, 97 Garagen: keine

} 2 Stimmen

= 1,312 %

TOP 9.3 bis TOP 9.6 Anträge von Herr Santiago Yanes

Frau Schliebitz stellt fest, dass Herr Yanes zwar noch anwesend ist, aber durch die Rückgabe seiner Stimmkarten nicht mehr an der Versammlung teilnimmt. Dementsprechend gilt gemäß § 5.1 der Geschäftsordnung:

-Wenn weder der Antragsteller noch ein mit schriftlicher Bevollmächtigung ausgestatteter Vertreter in der Eigentümerversammlung ist, werden die fristgerecht vorgelegten Anträge nicht behandelt.-

Herr Yanes fragt, ob denn die Eigner des Antrags für das Anbringen eines Taubenschutzes anwesend seien.
Frau Schliebitz bestätigt ihm, dass diese Antragsteller anwesend, bzw. vertreten sind.

TOP 10. Genehmigung des Kostenvoranschlages 2009 mit Quoten- Schlüssel:

Frau Subiri González möchte wissen, ob die Gehälter der Angestellten gestiegen seien. Frau Schliebitz erklärt, dies sei nicht der Fall, sondern sie habe die Brutto-Gehälter und die von der CCR zu zahlenden Sozialbeiträge zugrunde gelegt, da das die Personalkosten sind, die der Gemeinschaft entstehen.

Nachfolgend äußert Frau González Subiri ihre Bedenken über die technische Untersuchung der Feuerlöscher, die bevorstehe und vermutlich mit höheren Kosten verbunden sei als im Kostenvoranschlag ausgewiesen. Frau Becker antwortet, die Wartungsfirma habe ihr mitgeteilt, dass die Hauptuntersuchung mit „timbrado“ im Oktober dieses Jahres fällig sei. Da die Kosten vermutlich nicht mit dem Betrag im Kostenvoranschlag abgedeckt werden, macht Frau González Subiri den Vorschlag, bei der Wartungsfirma vor Herbst ein Angebot einzuholen. Sollte dieser über den veranschlagten 400,-€ liegen, könne man weitere Angebote bei anderen Firmen beantragen. Dieser Vorschlag wird angenommen.

Es wird über den vorgelegten Kostenvoranschlag 2009 abgestimmt. Das Abstimmungsergebnis:

Ergebnis: Der Haushaltsplan ist Stimmenmehrheit angenommen.
Damit ist festzustellen, dass der Kostenvoranschlag 2009 als Haushaltsplan 2009 in Höhe von

85.000,– Euro mit Stimmenmehrheit beschlossen ist.

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Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 06/03/2009

Dafür

App.: alle übrigen Garagen: alle übrigen

} 57 Stimmen

= 58,843 %

Dagegen

App.: No. 90 Garagen: keine

} 1 Stimmen

= 0,467 %

Enthaltungen

App.: keine Garagen: keine

} 0 Stimmen

= 0,000 %

TOP 11. Verschiedenes:

Frau Raddatz beschwert sich über den Fernsehempfang, da die Qualität der Bild- & Tonübertragung sehr unregelmäßig ist. Frau Schliebitz erklärt dazu, dass dieses Problem ungewöhnlich sei, aber Verwaltung und Präsidium zusammen eine Lösung suchen werden.
Herr Schliebitz erläutert dazu, das Empfangssignal an der Kopfstation sei normal. Der Strang im Bereich von Frau Raddatz solle baldmöglichst von einem Techniker durchgeprüft werden. Dazu werde es allerdings nötig sein, in den einzelnen Wohnungen die Signalqualität zu messen.

Frau Derichs meint, dass der Putzdienst unzureichend sei und dringend intensiver gereinigt werden solle.

Herr Baumann und Frau Kroiss bemängeln, dass die Schuldnerliste immer länger wird und die Verhandlungen mit Appartement 59 zu lange dauern.
Frau González Subiri, die sich im Jahr ihrer Präsidentschaft mit diesem Thema intensiv beschäftigt hat, erklärt, dass dies ein besonders schwieriger Fall sei. Erst einmal musste festgestellt werden, wer genau die Eigentümer waren. Eine Miteigentümerin wollte ihr Miteigentum jedoch nicht akzeptieren. Das Gericht hat nun 2008 festgelegt, dass sie doch Miteignerin ist. In diesem Jahr 2009 solle es nun zum Urteil kommen: Bezahlung aller Schulden oder Versteigerung des Eigentums.

Frau Schliebitz verspricht, alle säumigen Eigner, über deren Verfolgung eingangs abgestimmt wurde, auf dem schnellsten Gerichtswege zu belangen. Sie betont, dass im Falle eines Verkaufs der neue Eigner lt. Gesetz für die Schulden des Vorjahres und des laufenden Jahres bis zum Monat des Kaufs haftet.

Frau Quitteck beklagt sich über Scheckgebühren, die ihr berechnet werden. Frau Schliebitz erklärt, dass die BBVA der Comunidad für eingezahlte Schecks Gebühren berechne, die die CCR an die Eigner im Hinblick auf die Gleichbehandlung aller Eigner weiterberechnen müsse. Frau Ma Jesús Hernández Rodríguez, unsere Buchhalterin, fügt hinzu, dass die BBVA für Schecks der gleichen Bank zurzeit 0,92 € berechnet. Einzahlungen von Schecks anderer Institute kosten zurzeit 2,11 €; diese Kosten könnten eventuell gleich in die ausgestellte Summe eingerechnet werden.

Herr K.H. Schliebitz weist auf einige Punkte hin:

  • –  Auf dem Hofgelände sollte bitte zur Erhöhung der allgemeinen Verkehrssicherheit aufdem Hof langsamer gefahren werden.
  • –  Die Möglichkeit der Mülltrennung sollte genutzt und die Kartons und Wasserkanisterzerdrückt werden, damit sie weniger Platz im Container einnehmen.
  • –  Nach Regenfällen sollte jeder Eigner zur Reduzierung der Rutschgefahr vor seinemEingang den Flur umgehend aufwischen, um Pfützenbildung zu vermeiden.
  • –  Das Protokoll der Objektbegehung der Baukommission und die Infos für Handwerker und Eigentümer liegen zum Mitnehmen auf dem Tisch aus. Diese können aber auch jederzeitim Büro abgeholt werden.
    Abschließend dankt Herr Schliebitz Herrn Harry Fuss für die hervorragende tontechnische Betreuung während der Versammlung.Frau Schliebitz möchte einige Schlussbemerkungen machen:
    Ana muss uns bis zum Ende ihres Mutterschaftsurlaubes im Juli schriftlich mitteilen, dass sie ihre Arbeit wieder aufnimmt. Tut sie dieses nicht, müssen wir sie bei der Sozialversicherung- 18 –
    Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 06/03/2009

abmelden. Bisher wissen wir nicht, welche Entscheidung Ana treffen wird. Dadurch könnte die Notwendigkeit der Einberufung einer außerordentlichen Versammlung im August mit dem Tagesordnungspunkt Neugestaltung der Verwaltung bestehen.

Ganz herzlich bedankt sich die Präsidentin bei den Eignern, die bei anstehenden Kleinarbeiten im Hause geholfen haben. Sie wendet sich insbesondere auch an die spanischen Eigner mit der Bitte, auch bei kleinen Reparaturen zu helfen, damit man für solche Arbeiten keine Firmen beauftragen müsse, was immer Kosten verursache.

Die Bürozeiten sind wie folgt: Dienstag, Donnerstag vormittags von 10.30 Uhr bis 13.00 Uhr und Freitagvormittag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr sowie Montag nachmittags von 16.30 Uhr bis 19.30 Uhr (Appartement 28).
Dienstags und donnerstags ist das Büro von Frau Annette Becker besetzt, montags und freitags von Frau Ma Jesús Hernández Rodríguez.

Mitteilungen über Quoten werden mit diesem Protokoll verschickt. Es wird um pünktliche Zahlung gebeten, da die CCR ebenfalls monatliche Zahlungsverpflichtungen gegenüber Dritten hat.
Die Eigner werden gebeten, sich an die beschlossenen, vorgegebenen Zahlungstermine zu halten, insbesondere auch im eigenen Interesse, um Verzugszinsen zu umgehen.

Die Präsidentin legt den Termin für die nächste Ordentliche Eigentümerversammlung der CCR auf den ersten Freitag im März, den 05.03.2010, um 13:30 Uhr fest.

Die Versammlung wird um 18:35 Uhr von der Präsidentin, Frau Michaela Schliebitz, geschlossen.

Michaela Schliebitz Dirk Hübener Annette Becker
– Präsidentin – – Vizepräsident – – Sekretärin (stellvertretend)-

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Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 06/03/2009

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Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 06/03/2009