Protokoll
der 36. ordentlichen Jahreshauptversammlung der Eigentümergemeinschaft Costa Rica (CCR) am 02.März.2013.
TOP 1. Begrüßung durch den Präsidenten:
Die Versammlung beginnt mit dem zweiten Aufruf um 15:00 Uhr in der „Casa del Vino“, La Baranda, El Sauzal.
Der Präsident begrüßt alle Anwesenden zur ordentlichen Jahreshauptversammlung der CCR 2013 und die Übersetzerin Frau Heike Stark, die für die Eigner in der Versammlung übersetzen wird.
Der Präsident möchte ausdrücklich an dieser Stelle erwähnen, dass in der Geschäftsordnung nach § 4.2 die Redezeit zu ein und demselben Thema grundsätzlich auf drei Minuten beschränkt ist.
Das Protokoll führt Frau Annette Becker, Verwaltungssekretärin der CCR.
TOP 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit der Versammlung:
Der Präsident weist darauf hin, dass Schuldner nach Art. §15.2. des span. WEG nicht stimmberechtigt sind. Eine Ausnahme besteht bei Beschlüssen, die Einstimmigkeit erfordern.
Nach Bestätigung durch die Buchprüferin werden folgende Eigner als Schuldner geführt:
Apt. 24 Apt. 34 Apt. 41 Apt. 42 Apt. 59 Apt. 59 Apt. 75A Apt. 76B Apt. 83 Apt. 86 Apt. 92A Apt. 92B Apt. 95 Apt. 104 Apt. 106
Martín Padrino Melania Fernández Vera Jorge García Santos Francisco Wüstner Hans Christian Herederos de Angel Leon Herederos de Angel Leon
Rodríguez Chil Juana Müller Renate
Rodríguez Hernadez Carlos
Amador Expósito Silvano Díaz Molina Sergio
Perdomo Rodríguez Yolanda
Stietzel Viviane Martín Pérez Xiomara Luis Luis Carmen
3.644,91 € 53,50 € 518,65 € 98,50 € 3.746,76 € 4.186,05 € 85,25 € 85,25 € 294,53 €
311,76 € 102,12 € 412,13 € 105,63 € 285,57 €
29,88 €
Schuldner sind berechtigt, an der Versammlung aktiv teilzunehmen, aber auch sie müssen die Geschäftsordnung respektieren. Diese Eigner haben, soweit sie anwesend oder vertreten sind, keine Stimmkarten für die Versammlung erhalten.
Frau Schliebitz stellt fest, dass das Apt. 59 nach wie vor mit Altschulden aufgelistet ist, die nicht mehr eingefordert werden können, weshalb es sinnvoll sei, diese Schulden aus der
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Bilanz der CCR herauszunehmen. Darüber soll zu einem späteren Zeitpunkt abgestimmt werden.
Es wird festgestellt, dass an der Versammlung teilnehmen bzw. durch Vollmachten vertreten sind:
2.1. Eigentümer in Person bzw. vertreten: 58 Eigentümer 2.2. Anteilsquoten in Prozenten: 61,454 %.
Die ordentliche Jahreshauptversammlung 2013 ist beschlussfähig.
TOP 3. Verlesung und Genehmigung der Protokolle 2012:
Herr K.H. Schliebitz stellt einen Geschäftsführungsantrag zur Änderung der Tagesordnung, um seinen Antrag TOP. 7.7 gleichzeitig mit der Genehmigung des Protokolls 2012 abzuarbeiten. Nach kontroverser Diskussion, ob dies rechtlich zulässig sei, was abschliessend noch zu klären ist, lässt der Präsident den Antrag zu, um die Vertagung der Versammlung zu vermeiden.
Antrag:
Herr K.H. Schliebitz stellt den Geschäftsführungsantrag zur Änderung der Tagesordnung, um seinen Eignerantrag TOP 7.7 vor die Genehmigung des Protokolls zu stellen.
Es kommt zur Abstimmung.
Das Abstimmungsergebnis:
dafür | App. und Garagen: 19,(20,21,22,Gar.3,8,9A,11),26,31,40,46(Gar.13A/B), 60,63(L1E),74A/B,1,2(9B),45,81(L1F),82,91B, 37, Gar.14, 64 | } 39 Stimmen | = 43,101 % |
dagegen | App.und Garagen: 15,18,58(Gar.16),79,27,29,39,65(Gar.7), 94A/B, L1A(L2), 8,35(50),48,56(Gar.4),66,75B,90,99, L1B | } 19 Stimmen | = 18,353 % |
Enthaltungen | App. und Garagen: Keine | } 0 Stimmen | = 0,000 % |
Ergebnis: Der Antrag zur Änderung der Tagesordnung um den Eignerantrag TOP 7.7 vor die Genehmigung des Protokolls zu stellen, ist als Beschluss mehrheitlich angenommen.
Antrag: 7.7 Herr K.H.Schliebitz: TOP EXTRA Protokoll 2012: Textänderung zu verschiedene Anträge zur Baukommission.
Statt des ersten Satzes: Herr K.H.Schliebitz erklärt…., wären die folgenden Sätze korrekter: Zu Beginn der Diskussion über die 3 gestellten Anträge ist von Seiten des Präsidiums, trotz der erheblichen Anschuldigungen seitens der Antragsteller nicht vorgesehen, der Baukommision die Möglichkeit zu bieten, eine entsprechende Gegendarstellung abzugeben. Frau M. Schliebitz, Präsidentin in den Jahren 2008 bis 2010, sowie Herr K.H. Schliebitz, als Mitglied der Baukommission, können nur mit größter Mühe und mit der Unterstützung anderer anwesender Eigentümer gegenüber dem Präsidenten ein Rederecht erzwingen. Mit
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ihren Ausführungen zu den drei gestellten Anträgen widerlegen sie alle gegeüber der Baukommission unberechtigterweise erhoben Anschuldigungen und Unterstellungen bis hin zu Korruptiosverdächtigungen. Sie daher auch keinen Grund, die für die CCR wichtige Baukommission aus den vorgebrachten Gründen aufzulösen oder dieses Thema noch weitergehender in einer außerordentlichen Eigentümerversammlung aufzuarbeiten.
Es kommt zur Abstimmung über den Antrag TOP 7.7 von Herrn K.H. Schliebitz.
Das Abstimmungsergebnis:
dafür | App. und Garagen: 3,13 (Gar.17), 9,10(Gar.5) ,55(Gar.12), 23,24,36 | } 23 Stimmen | = 20,812 % |
dagegen | App.und Garagen: 1,2(9B),45,81(L1F),82,91B, 8,35(50),48,56(Gar.4), 66,75B,90,99, 27,29,39,65(Gar.7), 94A/B, L1A(L2), 15,18,58(Gar.16),79,19(20,21,22,Gar.3,8,9A,11), 26,31,40,46(Gar.13A/B),60,63(L1E),74A/B, 4,5,(Gar.10) | } 33 Stimmen | = 39,472 % |
Enthaltungen | App. und Garagen: 62(L1D),L1B | } 2 Stimmen | = 1,170 % |
Ergebnis: Der Antrag von Herrn K.H. Schliebitz zum TOP 7.7 (Textänderung im Protokoll 2012) ist als Beschluss mehrheitlich abgelehnt.
Der Präsident bittet, unter Verzicht auf Verlesung die Genehmigung des Protokolls vom 3/3/2012 zu beschließen, da ihm keine Einwände gegen die Beschlüsse der Generalversammlung des Jahres 2012 bekannt seien.
Das Abstimmungsergebnis zu TOP 3. Verlesung und Genehmigung des Protokolls vom 3/3/ 2012:
dafür | App. und Garagen: Alle übrigen | } 46 Stimmen | = 52,281 % |
dagegen | App.und Garagen: | } 9 Stimmen | = 7,233 % |
Enthaltungen | App. und Garagen: 23,24,36 | } 3 Stimmen | = 1,940 % |
Ergebnis: Das Protokoll der ordentlichen Jahreshauptversammlung 2012 wird nach aus- drücklichem Verzicht auf Verlesung mehrheitlich bestätigt. Somit wird festgestellt, dass alle Beschlüsse der Jahreshauptversammlung 2012 bestandskräftig sind.
Auch Herr Uwe Schliebitz stellt einen Geschäftsführungsantrag auf Änderung der Tagesordnung: Er möchte den TOP 9 (Wahl des Präsidiums) auf TOP 5 vorverlegen, weil dies immer Gewohnheit in der CCR gewesen sei.
Der Präsident, Herr Hübener, weist darauf hin, dass er in seinem Bericht den Grund für die geänderte Reihenfolge der Tagesordnung erklärt habe. Wenn ein Präsidentschaftskandidat -3-
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mit einem betimmten Programm antrete, müsse er auch sicher sein, dass er für die Durchführung dieses Programms die Zustimmung der Mehrheit der Eigentümer findet. Die in dem den Grund für diese Änderung ausdrücklich erklärt hatte.
Herr Duwensee erklärt, die Eigentümergemeinschaft Bahamas handele traditionell in der Abfolge der Tagesordnung die Anträge des Präsidiums vor der Wahl desselben ab.
Wiederum kommt es zu Diskussionen über die rechtlichen Belange, und der Präsident lenkt wiederum ein, um eine Vertagung der Versammlung zu verhindern. Er erklärt aber, dass er über das Thema juristischen Rat einholen werde.
Antrag: Herr Uwe Schliebitz stellt den Geschäftsführungsantrag zur Tagesordnung, TOP 9 solle wieder an TOP 7 verlegt werden.
Darüber kommt es zur Abstimmung.
Das Abstimmungsergebnis:
dafür | App. und Garagen: 9,10(Gar.5) ,55(Gar.12), 67,87(88), 44,47,57(Gar.6), L1C, 37,Gar.14,64,76A, 78 (Gar.15),91A, 93B(Gar.2A), 96(GAR.2B),Gar.19,36,23,24,105 | } 21 Stimmen | = 18,578 % |
dagegen | App.und Garagen: Alle übrigen | } 36 Stimmen | = 41,918 % |
Enthaltungen | App. und Garagen: 62(L1D) | } 1 Stimmen | = 0,958 % |
Ergebnis: Der Antrag zur Tagesordnungsänderung TOP 9 auf TOP 7 vorzuverlegen, ist als Beschluss mehrheitlich abgelehnt.
Verlesung und Genehmigung des Protokolls der ausserordentlichen Versammlung 2012
Der Präsident bittet, unter Verzicht auf Verlesung die Genehmigung des Protokolls vom 2. Juni 2012 zu beschließen, da ihm keine Einwände gegen die Beschlüsse der ausserordentlichen Eigentümerversammlung 2012 bekannt seien.
Darüber kommt es zur Abstimmung
Das Abstimmungsergebnis:
dafür | App. und Garagen: Alle übrigen | } 43 Stimmen | = 49,089 % |
dagegen | App.und Garagen: | } 7 Stimmen | = 5,848 % |
Enthaltungen | App. und Garagen: | } 8 Stimmen | = 6,571 % |
Ergebnis: Das Protokoll der ausserordentlichen Eigentümerversammlung 2012 wird nach ausdrücklichem Verzicht auf Verlesung mehrheitlich bestätigt. Somit wird festgestellt, dass alle Beschlüsse der ausserordentlichen Eigentümerversammlung 2012 bestandskräftig sind.
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TOP 4. Bericht des Präsidenten:
Der Präsident schlägt vor, auf die Verlesung seines Berichts zu verzichten, da alle Eigner diesen erhalten hätten, und zum nächsten Tagesordnungspunkt überzugehen, wenn es keine Fragen mehr gebe.
Herr K.H. Schliebitz fragt, ob die elektronische Erfassung der Beschlüsse erfolgt sei. Der Präsident antwortet, dass die entsprechende Software in Arbeit sei.
Des weiteren erinnert Herr K.H. Schliebitz daran, dass geprüft werden sollte, auf welcher rechtlichen Grundlage die Gemeinde La Matanza die zwingende Ablesung der individuellen Wasserzähler im Gebäude Costa Rica vorschreibe und die Anmeldung eines einzigen Hauptzählers ablehne.
Der Präsident antwortet, dass die Übernahme der Wasserversorgung durch die Gemeinde zwar unmittelbar bevorstehe, jedoch noch kein konkreter Termin oder schriftliche Vorgaben vorlägen.
TOP 5. Entlastung von Präsidium und Verwaltung 2012: Entlastung des Präsidiums:
Das Wort wird zunächst an die Buchprüferin gerichtet.
Die Buchprüferin, Frau Michaela Schliebitz, berichtet wörtlich:
„Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß Beschluss der Ordentlichen Hauptversammlung der Comunidad Costa Rica vom
3. März 2012 habe ich, nachdem Herrn David Delgado als weiterer Buchprüfer ausgeschieden ist, die Jahresrechnung für 2012 abschließend im Februar 2013 geprüft.
Die Kontrolle der Bank- und Kassenbuchungen erfolgten in vollem Umfang.Belegt wurde das Vermögen durch die Vorlage der Banksalden und die Kontrolle der Kasse.
Ich stelle fest:
Die Erfassung der Einnahmen und Ausgaben wurden ordnungsgemäß ausgeführt.
Die Abschlusswerte per 31. Dezember 2012 und die Einnahmen und Ausgaben 2012 stimmen mit der Buchhaltung und den Belegen überein und die Jahresabrechnung wurde korrekt erstellt.“
Abschliessend merkt sie an, dass die nicht mehr vollstreckbaren Schulden des Apt. 59 in Höhe von 3.746,76 € im Jahr 2012 noch nicht auf das Anfang des Jahres eingerichtete Konto 650 gebucht worden seien (siehe Bericht der Buchprüfer vom 1.März 2012).
Einige Eigner haben bemerkt, dass in der deutschsprachigen Version des Kostenvoranschlags 2013 ein Übertragungsfehler unterlaufen ist: Dritte Zeile (Einnahmen), „Zinseinahmen“ soll heissen „andere Einnahmen“.
Auf eine Anfrage hin wird erklärt, dass bei den Einnahmen aus dem Wasser im Kostenvoranschlag diesmal nur 2.500 € eingetragen wurden, da die Buchhaltung davon ausgeht, dass bis Mitte des Jahres das Wassergeld über die Gemeinde abgerechnet wird.
Auch wird festgestellt, dass die Kosten für Generalversammlungen in 2012 bei weitem den im Kostenvoranschlag 2012 angesetzten Betrag überschritten hätten. Frau Maria Jesús Hernández Rodríguez erklärt, dass diese erheblichen Kosten teilweise durch die im Juni 2012 einberufene, zusätzliche Generalversammlung entstanden seien und darüber hinaus auch die Ordentliche Generalversammlung 2012 in ihrer zeitlichen Ausdehnung und Protokollumfang den normalen Rahmen gesprengt habe.
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Herr Hübener bittet, nun zur Abstimmung über die Entlastung des Präsidiums und der Verwaltung überzugehen. Dem wird nachgekommen.
5.1 Entlastung des Präsidiums Das Abstimmungsergebnis:
dafür | App. und Garagen: 1, 2(9B),45,81(L1F),82,91B, 3,13(Gar.17), 9,10(Gar.5), 55(Gar.12),23,24,36, 15,18,58(Gar.16),79, 19,(20,21,22,Gar.3,8,9A,11),26,31,40,46(Gar.13A/B),60, 63(L1E),74A/B, 8,35(50),48,56(Gar.4),66,75B,90, 27,29,39,65(Gar.7), 94A/B, L1A(L2), 78 (Gar.15),91A, 93B(Gar.2A), 96(GAR.2B),Gar.19, L1B, 62(L1D), 105, 4,5(Gar.10), 76A, 67,87(88), 44,47,57(GAR:6),L1C, 37, Gar.14, 64 | } 57 Stimmen | =60,609 % |
dagegen | App. und Garagen: Keine | } 0 Stimmen | =0,000 % |
Enthaltungen | App. und Garagen: 99 | } 1 Stimmen | =0,845 % |
Ergebnis: Das Präsidium ist mehrheitlich entlastet. 5.2 Entlastung der Verwaltung
Das Abstimmungsergebnis:
dafür | App. und Garagen: Alle übrigen | } 57 Stimmen | =60,609 % |
dagegen | App. und Garagen: keine | } 0 Stimmen | = 0,000 % |
Enthaltungen | App. und Garagen: 99 | } 1 Stimmen | = 0,845 % |
Ergebnis: Die Verwaltung ist mehrheitlich entlastet. TOP 6. Anträge des Präsidenten:
Das Appartement 59 steht in der Schuldnerliste mit einem separat ausgewiesenen Teilbetrag von 3.746,76 €, der nicht mehr eingeklagt werden kann, da in den Jahren 1996/1997 der Anwalt der CCR gewechselt hat und im Zuge der Übergabe der Verantwortlichkeiten eine Frist versäumt worden sei. Dadurch sei die Forderung jetzt nicht mehr vor Gericht zu bringen.
Es wird beschlossen, gemäss dem Vorschlag der Buchprüferin, Frau Michaela Schliebitz, diesen Teilbetrag komplett auszubuchen.
Darüber kommt es zur Abstimmung
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Das Abstimmungsergebnis:
dafür | App. und Garagen: 1, 2(9B),45,81(L1F),82,91B, 3,13(Gar.17), 9,10(Gar.5), 55(Gar.12),23,24,36, 15,18,58(Gar.16),79, 19,(20,21,22,Gar.3,8,9A,11),26,31,40,46(Gar.13A/B),60, 63(L1E),74A/B, 8,35(50),48,56(Gar.4),66,75B,90,99 27,29,39,65(Gar.7), 94A/B, L1A(L2), 78 (Gar.15),91A, 93B(Gar.2A), 96(GAR.2B),Gar.19, L1B, 62(L1D), 105, 4,5(Gar.10), 76A, 67,87(88), 44,47,57(GAR:6),L1C, 37, Gar.14, 64 | } 58 Stimmen | =61,454% |
dagegen | App. und Garagen: Keine | } 0 Stimmen | = 0,000 % |
Enthaltungen | App. und Garagen: Keine | } 0 Stimmen | = 0,000 % |
Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist als Beschluss einstimmig angenommen. Der Präsident leitet nun zum TOP 6.1.1 über.
TOP 6.1.1. Generelle Vertretungen in rechtlichen Angelegenheiten.
Es wird hiermit bestätigt, dass der Präsident mit sofortiger Wirkung bevollmächtigt wird, die Wohnungseigentümergemeinschaft CCR in allen anhängigen oder zukünftig durch- zuführenden gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren persönlich oder durch einen Rechtsanwalt zu vertreten. Sei es in Gerichtsverfahren gegen die CCR oder Verhandlungen und Vereinbarungen mit der Gemeinde La Matanza, bezüglich der Eingemeindung der Wohnsiedlung Puntillo del Sol.
Das Abstimmungsergebnis:
dafür | App. und Garagen: Alle | } 58 Stimmen | = 61,454 % |
dagegen | App. und Garagen: Keine | } 0 Stimmen | = 0,000 % |
Enthaltungen | App. und Garagen: Keine | } 0 Stimmen | = 0,000 % |
Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist als Beschluss einstimmig angenommen. TOP 6.1.2. Vorgehen gegen zahlungsrückständige Eigner
Der Präsident erklärt eingangs, dass im zurückliegenden Jahr erhebliche Anwaltskosten eingespart wurden da die Verwaltung sich erfolgreich bemüht habe, mit den säumigen Eignern über die aussergerichtliche Schuldentilgung aus dem Jahr 2011 zu verhandeln.
Gemäss der auf dieser Generalversammlung angenommenen Bilanz wird festgestellt, dass das Appartement Nr. 41, Eigentum von Herrn Francisco García Santos, die nachfolgend aufgeführten Beträge trotz mehrfacher Mahnungen durch die Verwaltung nicht bezahlt hat.
Es wird beschlossen, die Rückforderung der gesamten Schulden des Appartements 41 auf dem Gerichtsweg einzufordern.
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Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 02/03/2013
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Die derzeitige Schuld beläuft sich auf 420,15.- € und wird wie folgt aufgeschlüsselt:
5 Rechnung über 7,39-€ pro Monat für 15% Versäumniszuschlag der Monate Juli,September,Oktober,November und Dezember 2012 mit dem Betrag von 36,95.-€. | |
TOTAL | 36,95.-€ |
1 Rechnung über 7,74.-€ für 15% Versäumniszuschlag des Monats August 2012 mit dem Betrag von 7,74.-€ | |
TOTAL | 7,74.-€ |
1 Rechnung über 3,00.-€. für Mahnungsgebühren für 1o Mahnungsschreiben für die fehlenden Quotenanteile 2012 mit dem Betrag von 3,00.-€ | |
TOTAL | 3,00.-€ |
1 Rechnung über 5,00.-€. für Mahnungsgebühren für 2o Mahnungs-schreiben für die fehlenden Quotenanteile 2012 mit dem Betrag von 5,00.-€ | |
TOTAL | 5,00.-€ |
1 Rechnung über 67,75-€ für Wasserrechnung 2012 mit dem Betrag von 67,75.-€ | |
TOTAL | 67,75.-€ |
1 Rechnungen von 4,21.-€ für Restquotenanteil des Monats Juni 2012 mit dem Betrag von 4,21.-€ | |
TOTAL | 4,21.-€ |
6 Rechnungen von 49,25.-€ pro Monat für Quotenanteile Juli bis Dezember 2012 mit dem Betrag von 295,50-€ | |
TOTAL | 295,50-€ |
Gesamtschuldenbetrag: Appartemento 41 TOTAL 420,15-€ Für das Jahr vom 01/01/2012 bis 31/12/2012
Gemäss der auf dieser Generalversammlung angenommenen Bilanz wird festgestellt, dass das Appartement Nr. 92B Eigentum von Frau Yolanda Perdomo Rodríguez, die nachfolgend aufgeführten Beträge trotz mehrfacher Mahnungen durch die Verwaltung nicht bezahlt hat.
Es wird beschlossen, die Rückforderung der gesamten Schulden des Appartements 92B auf dem Gerichtsweg einzufordern.
Die derzeitige Schuld beläuft sich auf 325,01.- € und wird wie folgt aufgeschlüsselt:
1 Rechnung über 43,46-€ für Quotenanteil Dezember 2010 mit dem Betrag von 43,46-€ | |
TOTAL | 43,46-€ |
12 Rechnungen über 6,97-€ fü 15% Versäumniszuschlag von Januar bis Dezember 2010 mit dem Betrag von 83,64-€ | |
TOTAL | 83,64-€ |
1 Rechnung über 25,00.-€ für Verwaltungsaufwand aus dem Jahre 2010 mit dem Betrag von 25,00.-€ | |
TOTAL | 25,00-€ |
1 Rechnung von 15,00-€ für Wasserrechnung 2010 mit dem Betrag von 15,00-€ | |
TOTAL | 15,00-€ |
1 Rechnung von 37,15-€ für Quotenanteil von Oktober 2012 mit dem Betrag von 37,15-€ | |
TOTAL | 37,15-€ |
2 Rechnungen über 43,56-€ pro Monat für Quotenanteil November und Dezember 2012 mit dem Betrag von 87,12.-€ | |
TOTAL | 87,12-€ |
1 Rechnung über 15,00-€ für Wasserrechnung 2012 mit dem Betrag von 15,00-€ | |
TOTAL | 15,00-€ |
1 Rechnung über 5,58-€ für Versäumniszuschlag für den Monat Oktober 2012 mit dem Betrag von 5.58-€ | |
TOTAL | 5,58-€ |
2 Rechnungen über 6,33-€ pro Monat für 15% Versäumniszuschlag für die Monate Noviember und Dezember 2012 mit dem Betrag von 13,06-€ | |
TOTAL | 13,06-€ |
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Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 02/03/2013
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Gesamtschuldenbetrag: Appartement 92B TOTAL 325,01-€ Für das Jahr vom 01/01/2012 bis 31/12/2012
Diese Schuldenaufstellungen werden genehmigt und den Eigentümern durch die Verwaltung zugestellt. Der Präsident wird ermächtigt, gerichtliche Schritte mit Antrag auf präventive Pfändung einzuleiten und dazu ggfs. Anwälte und Prokuradoren zu bestellen, falls der Gesamtbetrag nicht in 15 Tagen bezahlt wird.
Antrag: Der Präsident wird bevollmächtigt, mit sofortiger Wirkung die gesamten Schulden (einschließlich der Anwaltskosten) des Eigentümers des Apt.41, Herrn Francisco García Santos, und der Eigentümerin des Apt. 92B, Frau Yolanda Perdomo Rodriguez, gegenüber der CCR auf dem Gerichtswege einzufordern.
Darüber kommt es zur Abstimmung
Das Abstimmungsergebnis
Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist als Beschluss einstimmig angenommen. TOP 6.2 Teilweise Freigabe der Balkonreserve.
Antrag: Dass die CCR die Freigabe von 50 % der zweckgebundenen Reserven zur Verwendung für allgemeine Investitionen in das Gebäude aufgrund der Dringlichkeit von Massnahmen beschliesst, deren Kosten das Investitionspotential der Gemeinschaft in diesem Jahr bei Beibehaltung der derzeitigen Umlage übersteigen würden.
Es kommt nochmals zur Diskussion über das 2012 vorgestellte Gutachten des Dr. Architekt Guigou, dessen Inhalt unterschiedlich interpretiert wird. Einige Eigner, unter Ihnen Herr Uwe Schliebitz, wiederholen, dass sie es für fahrlässig halten, die Untersuchung der Struktur der Balkone nicht weiterzuverfolgen, und dass es auch andere, vorherige Gutachten gebe, deren Schlussfolgerung nach die Balkone unterfangen werden müssten.
Andere Eigentümer, unter ihnen Herr Lindenmann, geben zu bedenken, dass das Gebäude bereits fünf Erdbeben schadenfrei überstanden habe und dass Herr Dr. Guigou, ein angesehener Architekt in Spanien sei, empfehle, unabhängig von der Balkonfrage das gesamte Gebäude in einen guten Zustand zu versetzen, da es auch an anderen Punkten Renovierungsbedarf gebe.
Der Präsident bittet nun, darüber abzustimmen.
dafür | App. und Garagen: alle | } 58 Stimmen | = 61,454 % |
dagegen | App. und Garagen: Keine } | } 0Stimmen | = 0,000% |
Enthaltungen kei | App. und Garagen: n Keine } | } 0Stimmen | = 0,000 % |
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Das Abstimmungsergebnis
dafür | App. und Garagen: | } 44 Stimmen | = 48,462% |
dagegen | App. und Garagen: 9,10(Gar.5) ,55(Gar.12), 67,87(88),76A,105,37, Gar.14,44,47,57(Gar.6),L1C, 64 | } 13 Stimmen | = 12,564% |
Enthaltungen | App. und Garagen: 36 } | } 1Stimme | = 0,428 % |
Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist als Beschluss mehrheitlich angenommen. TOP 6.3 Sanierung der Dachterrasse
Antrag:
Dass die CCR die Abdichtung und Sanierung der Dachterrasse wegen der bestehenden Undichtigkeiten im Randbereich und der aufgrund der Beschaffenheit der alten Isolierschicht unmöglichen Teilreparatur des Daches mit Vorgehensweise gemäss Variante A) oder B) beschliesst.
Variante A) Das Präsidium wird aus 3 Kostenvoranschlägen gemäss dem einheitlichen Ausschreibungstext das für die CCR vorteilhafteste Angebot wählen und der entsprechenden Fachfirma je nach Verfügbarkeit von Mitteln den Zuschlag für die Teilsanierung der Dachterrasse im Jahr 2013 erteilen, nämlich etwa die halbe Fläche, die von Wasserdurchtritt betroffen ist (Summe der Flächen über den grossen Wohnungen und über den Studios) mit der Möglichkeit, die Arbeit in der nahen Zukunft zu vervollständigen.
Variante B) Das Präsidium wird die Firma Impermeabilizaciones Machado, S.L., beauftragen, gemäss des gültigen Kostenvoranschlags eine Isolierschicht des Poliurea-Systems in Farbe nach Wahl (rot oder grau) auf der gesamten Dachterrasse aufzubringen.
In jedem Fall muss die Dichtigkeit des Daches von der ausführenden Firma für 10 Jahre garantiert werden. Die Kosten für die beschriebenen Arbeiten werden aus der Festgeld- Reserve bestritten, da die Sanierung der Dachterrasse augenblicklich gegenüber der Balkonabstützung als prioritär anzusehen ist.
Der Präsident zeigt den Eignern Fotos von Dächern, die mit dem System Poliurea abgedichtet sind und wiederholt seinen Standpunkt, dass er aufgrund der komplizierten Anwendung des Materials und der mangelhaften Ästhetik des fertigen Produkts nicht bereit sei, für diese Sanierungsmassnahme die Verantwortung zu übernehmen. Er zweifele jedoch nicht an der Dichtigkeit der vorgeschlagenen Dachhaut.
Nach intensiver Diskussion über die technischen Aspekte bei den vorgeschlagenen Varianten und der Feststellung, dass bei einer konventionellen Sanierung des Daches die Finanzierung des 2. Bauabschnitts nicht gesichert sei, tendieren die Eigentümer aufgrund der geringeren Kosten zur Variante B.
Es kommt zur Abstimmung über die Variante A.
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Das Abstimmungsergebnis
dafür | App. und Garagen: 27,29,39,65(Gar.7), 94A/B, L1A(L2), 18,58(Gar.16), 79, 8,35(50),48,56(Gar.4),66,75B,90,99, 93B(Gar.2A) | } 18 Stimmen | = 18,457 % |
dagegen | App. und Garagen: Alle übrigen | } 39 Stimmen | = 42,315 % |
Enthaltungen | App. und Garagen: 76A | } 1 Stimme | = 0,682 % |
Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist als Beschluss ist mehrheitlich abgelehnt. Es kommt zur Abstimmung über die Variante B.
Das Abstimmungsergebnis
dafür | App. und Garagen: Alle übrigen | } 32 Stimmen | = 36,467 % |
dagegen | App. und Garagen: 8,35(50),48,56(Gar.4),66,75B,90,99, 18,58(Gar.16), 79,27,29,39,65(Gar.7),94A/B, L1A(L2), 93B(Gar.2A), 37, Gar.14,64,76A | } 22 Stimmen | = 21,684 % |
Enthaltungen | App. und Garagen: 44,47,57(Gar.6), L1C | } 4 Stimmen | = 3,303 % |
Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist als Beschluss ist mehrheitlich angenommen. TOP 6.4 Sanierung der Fassaden des Gebäudes und Anstrich, 1. Phase
Antrag:
Dass die CCR wegen der in verschiedenenen Wohnungen aufgetretenen Wasserschäden die Versiegelung der bestehenden Risse und die Sanierung des Verputz der 4 Fassaden beschliesst. Angesichts der Tatsache, dass die Arbeiten wegen des unmöglichen Zugangs zu vielen betroffenen Zonen nicht vorzuberechnen sind, wird das Präsidium die Arbeit der Vorbereitung der Fassaden für den neuen Anstrich aufgrund der Seriösität, Fachwissen und Erfahrung im Gebäude an die Firma Obras y Servicios Tamara S.L. übergeben, durchzuführen in Regiestunden mit Berechnung der gearbeiteten Stunden zum Preis von 19,–€/Arbeitsstunde plus verwendete Materialien bei Gegenzeichnung der Arbeitszettel durch ein noch zu benennendes Mitglied der Eigentümergemeinschaft.
Parallel dazu wird die CCR ihrem Hausmeister, Stefan Adenstedt, die ersten Anstricharbeiten an geeigneten Wand- & Deckenflächen der rückwärtigen Fassade übertragen, durchzuführen in Regiestunden mit Berechnung der gearbeiteten Mehrstunden zum Preis von 12,–€/Arbeitsstunde plus verwendete Materialien bei Gegenzeichnung der Arbeitszettel durch ein noch zu benennendes Mitglied der Eigentümergemeinschaft.
Der Maximalbetrag, der während des Geschäftsjahrs 2013 in die beschriebenen Arbeiten investiert wird, ist 24.000,– € gemäss dem im Kostenvoranschlag der CCR zugewiesenen Betrag.
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Es kommt zu einer Debatte:
Es wird gefragt, warum nicht drei Kostenvoranschläge eingeholt worden seien, worauf der Präsident erwidert, dass die Sanierung der Balkonfassade unmöglich vorzuberechnen sei, weil man erst aus nächster Nähe bzw. bei Berührung der schadhaften Stellen das Ausmass der Schäden erkenne.
Des weiteren wird eine Garantie gefordert. Der Präsident antwortet, dass bei den problematischen, beschädigten Fassaden zum Meer und zu beiden beiden Querseiten hin für 2013 noch kein Anstrich geplant sei. Für den im Jahr 2014 vorgesehenen Anstrich werde man verschiedene Angebote einholen und auch eine Garantie anfordern.
Ausserdem wird angeregt, mit dem Anstrich auf den Laubengängen der rückwärtigen Fassade zu warten, bis alle Wasseruhren in die Fassade verlegt seien. Die Firma, die die Balkone streichen wird, solle auch die rückwärtige Fassade übernehmen. Der Präsident erklärt hierzu, dass die rückwärtige Fassade grosse Flächen enthalte, die ohne Gerüste renoviert werden könnten und sich in einem Zustand befinden, der keine Spezialfarbe notwendig mache. Herr Adenstedt habe beim Anstrich der grünen Handläufe bewiesen, dass er einfache Malerarbeiten durchaus preisgünstig und qualitativ befriedigend durchführen kann, auch unter Einbeziehung von regulären Hausmeisterstunden. Auf die Frage, was man mit 24.000,– € erreichen könne, antwortet der Präsident, dass er davon ausgehe, die gesamten Fassaden des Gebäudes zum Antrich vorbereiten zu können.
Es kommt zur Abstimmung.
Das Abstimmungsergebnis:
dafür | App. und Garagen: Alle übrigen | } 50 Stimmen | = 54,924 % |
dagegen | App. und Garagen: 44,47,57(Gar.6), L1C, 37,Gar.14,64 | } 7 Stimmen | = 5,848 % |
Enthaltungen | App. und Garagen: 76A | } 1 Stimme | = 0,682 % |
Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist mehrheitlich angenommen. TOP 7. Anträge der Eigner
7.1. Antrag von Herrn K:H: Schliebitz, Weitere Untersuchungen der sicherheits- relevanten Gebäudestruktur durch Radar, Ultraschall-Echo.
Antrag: Die Eigentümergemeinschaft beschließt, dass aufgrund der Ergebnisse/Schluss- folgerungen des Gutachtens vom 26.3.2012 des Architekten Guigou (Seite 10,11,12 bzw. 11,12,13) weitergehende Untersuchungen der sicherheitsrelevanten Gebäudestruktur erforderlich sind, und zwar unter anderem durch zerstörungsfreie Maßnahmen wie Radar, Ultraschall-Echo, usw., um mehrüber den tatsächlichen Zustand wichtiger Gebäudeteile zu erfahren. Nur so lassen sich entsprechende Maßnahmen zur Erhaltung des Gebäudes abschließend festlegen.
Begründung: Zitate aus dem Gutachten des Architekten Guigou. „ Die zu geringe Stärke von 24cm…bildet eine Struktur mit geringer Steife, sowohl für die Deckenspannweite (7m), als auch für die Auskragungsspannweite (3,59).“ „Die Verformung“… ander Spitze der Auskragung…“sind derzeit zwar stabilisiert, jedoch ergeben die hier beigefügten theoretischen überprüfungen u. Die Inspektion vor Ort, dass ihr Ausmaß derart ist, dass noch nicht einmal die in den Jahren der Erstellung des Projekts und der Bauausführung dienen
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können. …Aus diesem Grunde kann eien Striktur mit solchen Planungsmängeln nicht nur bezüglich der Auskragung, sondern auch hinsichtlich der Decken nicht als sicher betrachtet werden…Demnach wäre eine tiefergehendere Inspektion des Gebäudezustandes vonnöten…“
Ein Meinungsaustausch bestätigt auch in dieser Frage, dass ein Teil der Eigentümer für die weitere Untersuchung der Balkonstruktur ist, während andere Eigner nicht bereit sind, noch weitere Mittel in diese Untersuchungen zu investieren.
Es kommt zur Abstimmung.
Das Abstimmungsergebnis:
dafür | App. und Garagen: 9,10(Gar.5) ,55(Gar.12), 67,87(88),L1B,37,Gar.14,64, 44,47,57(Gar.6), L1C, 23,24,62(L1D),76A,105 | } 17 Stimmen | = 15,246 % |
dagegen | App. und Garagen: Alle übrigen | } 38 Stimmen | = 43,546 % |
Enthaltungen | App. und Garagen: 3,13(Gar.17),36 | } 3 Stimmen | = 2,662 % |
Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.
7.2. Antrag von Herrn K:H: Schliebitz: Zustimmung des Präsidiums bei Umbauarbeiten
in den Wohnungen.
Antrag:Die Eigentümergemeinschaft beschließt, dass bei umfangreichen Umbauarbeiten in der eigenen Wohnung (z.B.Deckendurchbrüche, Verändern von Zwischenwänden, Unterzügen, Stützen) vor der Ausführung der Bauarbeiten eine Zustimmung von der CCR- Präsidium einzuholen ist.
Begründung: Siehe Begründung des 1. Antrags.
Es wird von Seiten einiger Eigner festgestellt, dass der Antrag nach spanischem Recht unzulässig ist, da eine solche Verfügung nur das zuständige Bauamt erteilen kann. Da es zu keiner Einigung kommt, wird Herr K.H. Schliebitz darum gebeten, seinen Antrag aufzuschieben, bis die legalen Frage geklärt ist.
Herr K.H. Schliebitz ist damit einverstanden, und somit kommt dieser Antrag nicht zur Abstimmung.
7.3 Antrag von Herrn K.H. Schliebitz: Beseitigung der Wasserschäden der Garage 19 sowie zweiter und dritter Eingang und im Bereich des Daches.
Antrag: Die Eigentümergemeinschaft beschließt, dass umgehend die Wasserschäden im Bereich des Leitungsschachtes der Garage 19, erster und zweiter Eingang sowie des Daches von einer kompetenten Fachfirma beseitigt werden. Im Bereich des Daches, jedoch ohne das gesamte Dach (ca. 1000qm) zu erneuern.
Begründung: Wenn die Beseitigung dieser Schäden noch länger verzögert werden, können tragende Bauteile (z.B. Stahlträger) in Mitleidenschaft gezogen werden (siehe auch hierzu das Gutachten vom 26.3.2012 des Architekten Guigou).
Es besteht allgemeiner Konsens darüber, Wasserschäden umgehend zu reparieren.
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Über den Antrag kommt es zur Abstimmung.
Das Abstimmungsergebnis
Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist einstimmig angenommen.
7.4 Antrag von Frau Derichs: Sanierung sämtlicher Risse der Aussenfassade /
Korridorseite des Gemeinschaftseigentums der CCR.
Antrag: Die Eigentümerversammlung der CCR beschließt, sämtliche Risse der Aussenfassade des Gemeinschaftseigentums der CCR, insbesondere auf der Korridorseite des Hauses, festzustellen und unverzüglich sach-und fachgerecht sanieren zu lassen.
Der Präsident glaubt, dass dieser Antrag sich durch die vorgesehene Fassadensanierung erledigt habe. Herr Lindenmann, der Frau Derichs in dieser Versammlung vertritt, stimmt zu und nimmt den Antrag zurück.
7.5 Antrag von Frau Flach: Sanierung der Dachterrasse.
Antrag: Hierdurch stelle ich erneut den Antrag die Sanierung der Dachterrasse zu
beschließen.
Begründung: Bereits im Oktober 2010 habe ich Herrn Hübener von den Durchfeuchtungsschäden an meiner Bnalkondecke mündlich und am 21.03.2011 auch schriftlich (mit Fotos) in Kenntnis gesetzt. Bei starken Regenfällen im letzten Jahr haben sich die Schäden sehr ausgeweitet, und weiterer Putz fällt von der Decke. Dies ist auch im Laubengang, in Höhe des App.8 der Fall.
Der Präsident fragt Frau Flach, ob Sie Ihren Antrag nach den Ergebnissen der Abstimmungen über die Anträge des Präsidiums als erledigt betrachtet. Frau Flach stimmt dem zu.
Es wird jedoch daran erinnert, dass die Firma Machado zunächst ein Basisangebot abgegeben hatte, auf welches sich der angenommene Antrag des Präsidenten unter TOP 6.3 B bezog. Gemäss diesem Angebot würde das Dach mit einer Polirea-Schicht überzogen, ohne dass die unzureichende Gefällesituation mit erheblicher Pfützenbildung und entsprechender Gewichtsbelastung repariert werden würde.
Der Präsident erklärt, die Firma Impermeabilizaciones Machado habe ein zusätzliches Angebot für die Ausformung von fünf Ablaufkanälen mit Einpassung von PVC-Gittern als Abdeckung zur Ableitung des Wassers aus den Pfützen in die bestehenden Abflüsse erstellt. Dieser Mehraufwand würde ca. 8.500 € bedeuten.
Die Versammlung erachtet eine separate Abstimmung über die Annahme dieses zusätzlichen Angebots als notwendig. Es wird entsprechend darüber abgestimmt, ob die Firma Machado zusätzlich zum Grundangebot der Dachisolierung mit Poliurea mit der Ableitung des auf dem Dach nicht abfliessenden Wassers im Sinne des beschriebenen Angebots beauftragt werden soll.
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dafür | App. und Garagen: Alle | } 58 Stimmen | = 61,454 % |
dagegen | App. und Garagen: keine | } 0 Stimmen | = 0,000 % |
Enthaltungen | App. und Garagen: keine | } 0 Stimmen | = 0,000 % |
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Darüber kommt es zur Abstimmung.
Das Abstimmungsergebnis
dafür | App. und Garagen: 8,35(50),48,56(Gar.4),66,75B,90,99,15,18, 58(Gar.16),79,27,29,39,65(Gar.7),94A/B,L1A(L2),78 (Gar.15), | } 25 Stimmen | =23,385 % |
dagegen | App. und Garagen: Alle übrigen | } 32 Stimmen | =37,366 % |
Enthaltungen | App. und Garagen: 105 | } 1 Stimmen | = 0,703 % |
Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.
7.8 Antrag von Frau Schliebitz Michaela:Entlastung der Balkone durch Entfernen aller
zusätzlich belastenden Elemente.
Antrag: Die Eigentümergemeinschaft beschließt, dass mindestens auf den Etagen eins bis vier alle baulichen Veränderungen, wie z.B. nach außen versetzte Tür-und Fensteranlagen und Mauern an den ursprünglichen Standort zurückversetzt werden. Ebenfalls dürfen keine schweren Geräte, z.B. Waschmaschinen auf den Balkonen/Wandschränken aufgestellt werden.
Begründung: in den vorliegenden Gutachten des Bausachverständigen Dr. Carlos Guigou vom März 2012 wird ausdrücklich darauf himgewiesen, dass die Balkone nicht durch zusätzliche Elemente belastet werden dürfen. „…und Veränderungen im Belastungssystem zu vermeiden (durch zusätzliche Belastungen wie neue Bodenbeläge, Außenwände, etc.)“ sh. S. 12.
Der Präsident erklärt, dass dieser Antrag nicht fristgerecht eingereicht worden sei und somit darüber nicht abgestimmt werden könne. Ausserdem sei dieser Antrag inhaltlich identisch mit einem seit 2004 bestehenden Beschluss der damaligen Präsidentin Frau Derichs unter Antrag 8.2 Balkonausbauten und Anlage 2 vom 8/01/2004. Die Verwaltung werde diesem Sachverhalt nochmals Nachdruck verleiten, indem sie allen Eignern erneut das entsprechende Schreiben zustellt.
TOP 8. Konstituierung eines Wahlausschusses:
Der Präsident bittet nun Herrn Lindenmann, das Amt des Wahlleiters zu übernehmen. Herr Lindenmann ist dazu bereit, was von allen befürwortet wird.
Ergebnis: Herr Lindenmann wird einstimmig zum Wahlleiter gewählt.
Herr Lindenmann fragt, wie die Eigner die verschiedenen Ämter zu wählen wünschen, offen oder in geheimer Wahl. Alle Eigner stimmen einer offenen Abstimmung mit Handzeichen zu.
TOP 9. Wahl des Präsidiums, und der Buchprüfer :
Der Wahlleiter bittet um Benennung von Kandidaten für das Amt der/des Präsidentin/en der CCR.
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Es werden benannt:
Herr Dirk Hübener nimmt die Kandidatur an.
Herr Lindenmann leitet daraufhin zur Wahl des Präsidenten über.
TOP 9.1. Wahl des Präsidenten:
Es wird wie folgt abgestimmt:
Für Herrn Dirk Hübener als Präsident :
Das Abstimmungsergebnis:
Ergebnis: Herr Dirk Hübener ist mehrheitlich als Präsident der CCR für das Jahr 2013/ 2014 gewählt.
TOP 9.2. Wahl des Vizepräsidenten
In der Versammlung herrscht Konsens über die erneute Benennung von zwei Vizepräsidenten.
Herr Lindenmann bittet um Vorschläge für Kandidaten für das Amt des Vizepräsidenten. Es werden benannt:
dafür | App. und Garagen: Alle übrigen | } 57 Stimmen | = 60,698% |
dagegen | App. und Garagen: keine | } 0 Stimmen | = 0,000 % |
Enthaltungen | App. und Garagen: 29 | } 1 Stimme | = 0,756 % |
Herr K.H. Schliebitz Herr Uwe Schliebitz Frau Heidi Baumann
lehnt die Kandidatur ab. nimmt die Kandidatur an. nimmt die Kandidatur an.
Es wird vorgeschlagen, dass jeder Eigner zur Erleichterung des Wahlprozess für jeden einzelnen Kandidaten stimmen solle, was begrüsst wird.
Der Wahlleiter geht daraufhin zur Wahl der Vizepräsidenten über.
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Für Frau Heidi Baumann als Vizepräsidentin:
Das Abstimmungsergebnis
dafür | App. und Garagen: Alle übrigen | } 39 Stimmen | = 44,996 % |
dagegen | App. und Garagen: 37,Gar.14 | } 2 Stimmen | = 1,731 % |
Enthaltungen | App. und Garagen: 15,18,58(Gar.16),79,8,35(50),48,56(Gar.4),66,75B, 90,99,64,44,47,57(Gar.6),L1C | } 17 Stimmen | = 14,727 % |
Für Herrn Uwe Schliebitz als Vizepräsident:
Das Abstimmungsergebnis
dafür | App. und Garagen: Alle übrigen | } 46 Stimmen | = 50,844 % |
dagegen | App. und Garagen: Keine | } 0 Stimmen | = 0,000 % |
Enthaltungen | App. und Garagen: 8,35(50),48,56(Gar.4),66,75B,90,99,15,18, 58(Gar.16),79 | } 12 Stimmen | = 10,610 % |
Ergebnis: Frau Heidi Baumann und Herr Uwe Schliebitz sind mehrheitlich als Vize- präsidenten für das Jahr 2013/2014 gewählt.
Frau Heidi Baumann und Herr Uwe Schliebitz nehmen die Wahl an und sind somit für ein Jahr zu Vizepräsidenten ernannt.
TOP 9.3. Wahl der Buchprüfer
Der Wahlleiter bittet um Vorschläge für das Amt der Buchprüfer.
Da für das letzte Jahr der Buchprüfer Herr David Delgado ausgefallen war und dadurch Frau M. Schliebitz alleine die Buchprüfung durchführen musste, soll für dieses Jahr ein dritter Buchprüfer ernannt werden, der im Notfall einspringen könnte.
Genannt werden:
Herr Heinz Duwensee
Frau Erika Kutz (als Ersatz)
Frau Michaela Schliebitz Frau Theresia Kroiss
nimmt die Kandidatur an, nimmt die Kandidatur an.
nimmt die Kandidatur an. lehnt die Kandidatur ab.
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Es wird wie folgt abgestimmt für Frau Michaela Schliebitz, Frau Erika Kutz (Ersatz) und Herrn Heinz Duwensee als Buchprüfer
Das Abstimmungsergebnis:
dafür | App. und Garagen: Alle übrigen | } 45 Stimmen | =50,632 % |
dagegen | App. und Garagen: keine | } 0 Stimmen | = 0,000 % |
Enthaltungen | App. und Garagen: | } 13 Stimme | =10,822 % |
Ergebnis: Frau Michaela Schliebitz, Frau Kutz (Ersatz) und Herr Heinz Duwensee werden als Buchprüfer für das Geschäftsjahr 2013 mehrheitlich gewählt.
Frau Michaela Schliebitz nimmt die Wahl als Revisorin für das Geschäftsjahr 2013 bei einer Aufwandsentschädigung von 120,- Euro an.
Herr Heinz Duwensee nimmt die Wahl als Revisor für das Geschäftsjahr 2013 bei einer Aufwandsentschädigung von 120,- Euro an.
Frau Erika Kutz nimmt die Wahl als Ersatz-Revisorin für das Geschäftsjahr 2013 (im Falle, dass einer der beiden genannten Kandidaten für die Buchprüfung behindert sein sollte) bei einer Aufwandsentschädigung von 120,- Euro an.
Herr Lindenmann bedankt sich bei allen Eignern, die sich für die Ämter der Gemeinschaft zur Verfügung gestellt haben.
Ebenso dankt er dem Präsidium und der Verwaltung für ihre Arbeit im Jahre 2012 und wünscht ihnen eine gute Zusammenarbeit für das kommende Geschäftsjahr 2013.
TOP 10 Genehmigung des Kostenvoranschlages 2013 mit Quotenschlüssel.
Wegen der wirtschaftlich schlechten Lage und der vermutlich ansteigenden Zahl der Schuldner bleibt es dieses Jahr beim gleichen Quotenschlüssel wie 2012.
Es kommt zur Abstimmung Das Abstimmungsergebnis:
dafür | App. und Garagen: Alle übrigen | } 50 Stimmen | = 54,321 % |
dagegen | App. und Garagen: Keine | } 0 Stimmen | = 0,000 % |
Enthaltungen | App. und Garagen: 8,35(50),48,56(Gar.4),66,75B,90,99, | } 8 Stimmen | = 7,133 % |
Ergebnis: Der vorstehende Beschluß ist einstimmig angenommen.
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Damit ist festzustellen, dass der Kostenvoranschlag 2013 als Haushaltsplan 2013 in Höhe von 75.000,– Euro festgelegt ist. Die gesetzlich verlangte Reserve von 5% des Kostenvoranschlages ist vorhanden.
TOP 11 Verschiedenes
Frau Brigitta Raddatz möchte im Protokoll festgehalten wissen, dass Sie sich über eine grössere Anteilnahme der spanischen Eigner freuen würde, die in dieser Versammlung nur zu einem geringen Anteil durch Frau María Rodríguez Hernández, Herrn Santiago Yanes, und Herrn Dirk Hübener vertreten sind.
Herr K.H. Schliebitz meint, man solle über Fallrohre an der Hauptfassade für die Entwässerung der Balkone nachdenken.
TOP 11. Verschiedenes:
- Mitteilungen über Quoten werden mit diesem Protokoll verschickt. Es wird um pünktliche Zahlung gebeten, da die CCR ebenfalls monatliche Zahlungs- verpflichtungen gegenüber Dritten hat. Bei Zahlungsverzug werden die im Eigen- tümergemeinschaftsbeschluss verabschiedeten Verzugszinsen in Höhe von 15% berechnen.
- Die Bürozeiten im Appartement 28 bleiben weiterhin wie bekannt:
Dienstag, Donnerstag und Freitag vormittags von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr, sowie Montag nachmittags von 16.30 Uhr bis 20.00 Uhr.
Montags und dienstags ist das Büro von Frau Ma Jesús Hernández Rodríguez besetzt, donnerstags und freitags von Frau Annette Ma Becker.
Der Präsident legt den Termin für die nächste Ordentliche Eigentümerversammlung der CCR auf den ersten Samstag im März nächsten Jahres, den 01.03.2014, für den Nachmittag fest.
Die Versammlung wird um 19:50 Uhr vom Präsidenten, Herrn Dirk Hübener, geschlossen.
Dirk Hübener – Präsident –
Annette Becker
– Verwaltungssekretärin –
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