Protokoll 2014

Protokoll

der 37. ordentlichen Jahreshauptversammlung der Eigentümergemeinschaft Costa Rica (CCR) am 01.März.2014.

TOP 1. Begrüßung durch den Präsidenten:

Die Versammlung beginnt mit dem zweiten Aufruf um 15:30 Uhr in der „Casa del Vino“, La Baranda, El Sauzal.

Der Präsident begrüßt alle Anwesenden zur ordentlichen Jahreshauptversammlung der CCR 2014 und die Übersetzerin Frau Heike Stark, die für die Eigner in der Versammlung übersetzen wird.

Das Protokoll führt Frau Annette Becker, Verwaltungssekretärin der CCR.

TOP 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit der Versammlung:

Der Präsident weist darauf hin, dass Schuldner nach Art. §15.2. des span. WEG nicht stimmberechtigt sind. Eine Ausnahme besteht bei Beschlüssen, die Einstimmigkeit erfordern.

Nach Bestätigung durch die Buchprüferin werden folgende Eigner als Schuldner geführt:

Apt. 16 Apt. 24 Apt. 34 Apt. 41 Apt. 42 Apt. 59 Apt. 75A Apt. 80 Apt. 83 Apt. 86 Apt. 89 Apt. 92A Apt. 92B Apt. 104 Apt. 106 Apt. 107

Gar. 18

Fr.Martín Padrino Melania

57,52 € 3.644,91 € 248,61 € 242,19 € 98,50 € 3.686,96 € 85,26 € 103,21 € 275,62 € 99,83 € 5,45 € 87,12 € 862,42 € 302,38 € 141,97 € 59,74 €

17,38 €

Schuldner sind berechtigt, an der Versammlung aktiv teilzunehmen, aber auch sie müssen die Geschäftsordnung respektieren. Diese Eigner haben, soweit sie anwesend oder vertreten sind, keine Stimmkarten für die Versammlung erhalten.

Es wird festgestellt, dass an der Versammlung teilnehmen bzw. durch Vollmachten vertreten sind:

  1. 2.1.  Eigentümer in Person bzw. vertreten: 59 Eigentümer
  2. 2.2.  Anteilsquoten in Prozenten: 55,901 %.

Die ordentliche Jahreshauptversammlung 2014 ist beschlussfähig.

-1-

Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 01/03/2014

TOP 3. Verlesung und Genehmigung der Protokolle 2013:

a) Der Präsident bittet, unter Verzicht auf Verlesung die Genehmigung des Protokolls der ordentlichen Jahreshauptversammlung vom 2. März 2013 zu beschließen, da ihm keine Einwände gegen die Beschlüsse der Generalversammlung des Jahres 2013 bekannt seien.

Es kommt zur Abstimmung. Das Abstimmungsergebnis:

dafür

App. und Garagen:

1,2(G 9B),3,4/5(G 10),7,8,9/10(G.5), 12,13(G.17),18, 23,24,26,27,29,35(50),36,37,39(L1A),40,45,48,51, 55(G.12),56(G.4),57(G.6),58(G.16),60,62(L1D),63,64, 65(G.7),66,67,68,74A/B, 75B,76A,78,79, 81(G.L1F),84,85,90,91A,91B,93B,94A/B,95, 96(G.2B), 97,99,101,105,L.1B,L.1C,L2,G.14,G.19

} 59 Stimmen

=55,901 %

dagegen

App.und Garagen: Keine

} 0 Stimmen

= 0,000 %

Enthaltungen

App. und Garagen: Keine

} 0 Stimmen

= 0,000 %

Ergebnis: Das Protokoll der ordentlichen Jahreshauptversammlung 2013 wird nach ausdrücklichem Verzicht auf Verlesung einstimmig bestätigt. Somit wird festgestellt, dass alle Beschlüsse der Jahreshauptversammlung 2013 bestandskräftig sind.

b) Der Präsident bittet, unter Verzicht auf Verlesung die Genehmigung des Protokolls der ausserordentlichen Versammlung vom 15. Juni 2013 zu beschließen, da ihm keine Einwände gegen die Beschlüsse der ausserordentlichen Versammlung des Jahres 2013 bekannt seien.

Es kommt zur Abstimmung. Das Abstimmungsergebnis:

dafür

App. und Garagen:
1,2(G 9B),3,4/5(G 10),7,8,9/10(G.5), 12,13(G.17),18,

23,24,26,27,29,35(50),36,37,39(L.1A),40,45,48,51,55(G.12), 56(G.4),57(G.6),58(G.16),60,62(L1D),63,64,65(G.7), 66,67,68,74A/B, 75B,76A,78,79,81(G.L1F),84, 85,90,91A,91B,93B,94A/B,95,96(G.2B),97,99,101, 105,L.1B,L.1C,L2, G.14,G.19

} 59 Stimmen

= 55,901 %

dagegen

App.und Garagen: Keine

} 0 Stimmen

= 0,000 %

Enthaltungen

App. und Garagen: Keine

} 0 Stimmen

= 0,000 %

Ergebnis: Das Protokoll der ausserordentlichen Versammlung 2013 wird nach ausdrücklichem Verzicht auf Verlesung einstimmig bestätigt. Somit wird festgestellt, dass alle Beschlüsse der ausserordentlichen Versammlung 2013 bestandskräftig sind.

-2-

Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 01/03/2014

TOP 4. Bericht des Präsidenten:

Der Präsident schlägt vor, auf die Verlesung seines Berichts zu verzichten, da alle Eigner diesen erhalten hätten, und zum nächsten Tagesordnungspunkt überzugehen, wenn es keine Fragen mehr gebe.

Herr K.H. Schliebitz spricht verschiedene Themen an und erinnert unter anderem daran, dass geprüft werden sollte, auf welcher rechtlichen Grundlage die Gemeinde La Matanza die Ablesung eines einzigen Wasser-Hauptzählers ablehne. Der Präsident verweist zur Diskussion der Anliegen auf den Tagesordnungspunkt 11 (Verschiedenes). Er berichtet jedoch zum Thema Eingemeindung, dass die Übernahme der Wasserversorgung durch die Gemeinde bis Ende des Jahres 2014 bevorstehe, jedoch noch kein konkreter Termin oder schriftliche Vorgaben für die Verlegung der Wasserzähler ausserhalb der Wohnungen vorlägen.

TOP 5. Entlastung von Präsidium und Verwaltung 2013: Entlastung des Präsidiums:
Das Wort wird zunächst an den Buchprüfer gerichtet.

Der Buchprüfer, Herr Duwensee, erklärt, dass er in diesem Jahr die Buchprüfung mit Frau Erika Kutz durchgeführt hat, da Frau Schliebitz verhindert war. Anfangs habe es einige Schwierigkeiten bezüglich Transperenz der Bankkonten gegeben, was auf die Übernahme der Bank Caja Canarias durch die Bank Caixa und die daraus resultierenden Änderungen aller Kontonummern zurück- zuführen ist, was aber mit Unterstützung durch die Verwaltung geklärt werden konnte.

Herr Duwensee berichtet wörtlich:
„Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß Beschluss der Ordentlichen Hauptversammlung der Comunidad Costa Rica vom
2. März 2013 haben wir die Buchhaltung und die Jahresabrechnung für das Jahr 2013 geprüft.

Die Banken- und Kassenbelege haben wir in vollem Umfang kontrolliert. Die Jahresend- abrechnung haben wir stichprobenweise gegen die Buchhaltung geprüft. Die Übernahme der bisherigen Bank Caja Canarias durch die Bank Caixa im Verlauf des Jahres mit Wechsel aller Konten erschwerte naturgemäß auch die Buchprüfung.

Die Unterstützung durch die Damen der Verwaltung war vorbildlich. Wir stellen fest:

• Die Buchhaltung des Jahres 2013 wurde ordnungsgemäß und korrekt geführt.
• Die Einnahmen und Ausgaben 2013 stimmen mit der Buchhaltung und den Belegen überein und die Jahresabrechnung wurde – soweit geprüft – korrekt erstellt.

Wir empfehlen der Eigentümergemeinschaft die vorliegende Jahresendabrechnung für das Jahr 2013 zu genehmigen und Vorstand und Verwaltung zu entlasten.“

Herr Hübener bittet, nun zur Abstimmung über die Entlastung des Präsidiums und der Verwaltung überzugehen. Dem wird nachgekommen.

-3-

Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 01/03/2014

5.1 Entlastung des Präsidiums Das Abstimmungsergebnis:

dafür

App. und Garagen: Alle übrigen

} 45 Stimmen

=44,304 %

dagegen

App. und Garagen: keine

} 0 Stimmen

=0,000 %

Enthaltungen

App. und Garagen: 7,8,18,35(50),48,56(G.4),60,66,68,75B,85,90,97,99

} 14 Stimmen

=11,597 %

Ergebnis: Das Präsidium ist mehrheitlich entlastet. 5.2 Entlastung der Verwaltung

Das Abstimmungsergebnis:

dafür

App. und Garagen: Alle übrigen

} 57 Stimmen

=54,416 %

dagegen

App. und Garagen: keine

} 0 Stimmen

= 0,000 %

Enthaltungen

App. und Garagen: 45,91B

} 2 Stimmen

= 1,485 %

Ergebnis: Die Verwaltung ist mehrheitlich entlastet.

TOP 6. Anträge des Präsidenten:

TOP 6.1.1. Generelle Vertretungen in rechtlichen Angelegenheiten.

Es wird hiermit bestätigt, dass der Präsident mit sofortiger Wirkung bevollmächtigt wird, die Wohnungseigentümergemeinschaft CCR in allen anhängigen oder zukünftig durchzuführenden gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren persönlich oder durch einen Rechtsanwalt zu vertreten. Sei es in Gerichtsverfahren gegen die CCR oder Verhandlungen und Vereinbarungen mit der Gemeinde La Matanza, bezüglich der Eingemeindung der Wohnsiedlung Puntillo del Sol.

Das Abstimmungsergebnis:

dafür

App. und Garagen: Alle

} 59 Stimmen

= 55,901 %

dagegen

App. und Garagen: Keine

} 0 Stimmen

= 0,000 %

Enthaltungen

App. und Garagen: Keine

} 0 Stimmen

= 0,000 %

Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist als Beschluss einstimmig angenommen.

-4-

Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 01/03/2014

TOP 6.1.2. Vorgehen gegen zahlungsrückständige Eigner

Herr Hübener erklärt, dass das Appartement Nr. 92A, Eigentum von Herrn Díaz Molina, seine Schulden bei der Comunidad Ende Februar beglichen hat und somit die Einleitung gerichtlicher Schritte augenblicklich nicht notwendig sei.

Herr Yanes merkt in diesem Zusammenhang an, dass allein die Androhung juristischer Mittel säumige Eigentümer durchaus zu einer Zahlung bewegen kann.

Gemäss der auf dieser Generalversammlung angenommenen Bilanz wird festgestellt, dass das Appartement Nr. 92B im Eigentum von Frau Yolanda Perdomo Rodríguez die nachfolgend aufgeführten Beträge trotz mehrfacher Mahnungen durch die Verwaltung nicht bezahlt hat.

Es wird beschlossen, die Einforderung der gesamten Schulden des Appartements 92B auf dem Gerichtsweg zu verfolgen.

Die derzeitige Schuld beläuft sich auf 775,30 € und wird wie folgt aufgeschlüsselt:

1 Rechnung über 19,25 € für Quotenanteil Oktober 2012 mit dem Betrag von 19,25 €

TOTAL

19,25 €

2 Rechnungen über 43,56 € pro Monat für Quotenanteil von November und Dezember 2012 mit dem Betrag von 83,12 €

TOTAL

83,12 €

1 Rechnung über 5,58 € für 15% Versäumniszuschlag von Oktober 2012 mit dem Betrag von 5,58 €

TOTAL

5,58 €

2 Rechnungen über 6,33 € pro Monat für 15% Versäumniszuschlag für die Monate November und Dezember 2012 mit dem Betrag von 13,06 €

TOTAL

13,06 €

12 Rechnungen über 43,56 € pro Monat für Quotenanteil von Januar bis Dezember 2013 mit dem Betrag von 522,75 €

TOTAL

522,75 €

12 Rechnungen über 6,53 € pro Monat für 15% Versäumniszuschlag von Januar bis Dezember 2013 mit dem Betrag von 78,38 €

TOTAL

78,38 €

1 Rechnung über 15,00 € für Wasserrechnung 2013 mit dem Betrag von 15,00 €

TOTAL

15,00 €

1 Rechnung über 3,00 € für Mahngebühren für 1.Mahnschreiben für die fehlenden Quotenanteile 2013 mit dem Betrag von 3,00 €

TOTAL

3,00 €

1 Rechnung über 5,00 € für Mahngebühren für 2. Mahnschreiben für die fehlenden Quotenanteile 2013 mit dem Betrag von 5,00 €

TOTAL

5,00 €

Gesamtschuldenbetrag: Appartement 92B TOTAL 775,30 € Für den Zeitraum vom 01/01/2012 bis 31/12/2013

Diese Schuldenaufstellung wird genehmigt und der Eigentümerin durch die Verwaltung zugestellt. Der Präsident wird ermächtigt, gerichtliche Schritte mit Antrag auf präventive Pfändung einzuleiten und dazu ggfs. Anwälte und Prokuradoren zu bestellen, falls der Gesamtbetrag nicht in 15 Tagen bezahlt wird.

Antrag: Der Präsident wird bevollmächtigt, mit sofortiger Wirkung die gesamten Schulden (einschließlich der Anwaltskosten) der Eigentümerin des Apt. 92B, Frau Yolanda Perdomo Rodríguez, gegenüber der CCR auf dem Gerichtswege einzufordern.

-5-

Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 01/03/2014

Darüber kommt es zur Abstimmung

Das Abstimmungsergebnis

dafür

App. und Garagen: alle

} 59 Stimmen

=55,901 %

dagegen

App. und Garagen: Keine

} 0 Stimmen

= 0,000%

Enthaltungen

App. und Garagen: Keine

} 0 Stimmen

= 0,000 %

Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist als Beschluss einstimmig angenommen. TOP 6.2 Fassadenanstrich des Gebäudes.

Antrag:

Dass die CCR den Fassadenanstrich des gesamten Gebäudes gemäss den technischen Einzelheiten und Kosten eines der vorgelegten Kostenvoranschläge beschliesst, wobei Mehrfachwahl möglich ist und am Ende die prozentual meistgewählte Option als angenommen gilt. Die Finanzierung erfolgt durch Ausschöpfung des Investitionetats im laufenden Haushaltsjahr (siehe Haushaltsplan) und Reduzierung der Reserven in Höhe des Restbetrages.

Herr Hübener erklärt, es lägen drei Kostenvoranschäge vor, und zwei weitere seien vor der Versammlung noch durch Herrn Yanes eingegangen, welche er selbst aber noch nicht habe einsehen könne.

Nachdem festgestellt wurde, dass darüber hinaus die drei vorliegenden Kostenvoranschläge sich nicht nur im Preis stark unterscheiden, sondern auch noch Klärungsbedarf hinsichtlich des preiswertesten Angebots besteht, das der Verwaltung erst am Nachmittag vor der Versammlung zugänglich gemacht wurde, schlägt Herr Duwensee die Prüfung der Angebote und die Vergabe der Arbeiten durch eine Kommission vor, die aus dem Präsidium und einer oder zwei weiteren Personen gebildet werden soll. Herr K.H. Schliebitz und Herr Yanes werden vorgeschlagen.

Der Vorschlag wird allgemein befürwortet, und die beiden genannten Herren erklären sich einverstanden, an dem Entscheidungsprozess mitzuwirken.

Die Finanzierung erfolgt gemäss Antragstext wie im Haushaltsplan vorgesehen (24.000 €) mit Freigabe und Entnahme des Differenzbetrages je nach den definitiven Kosten aus der Balkonreserve.

Zunächst wird jedoch geklärt, ob das Gebäude im Jahr 2014 komplett gestrichen werden soll, oder ob die Rückseite, wie der Präsident auf eine Frage von Herrn Blank hin anregt, im Hinblick auf die hohen Investitionskosten, die anstehenden Arbeiten zur Verlegung vieler Wasserzähler in die Fassade und die vermutliche Notwendigkeit der Verblendung der Decken der Laubengänge für ein Jahr zurückgestellt werden sollte. Die Balkon-Reserve müsste bei einem Teilanstrich unter Auslassung der rückwärtigen Fassade nur um maximal 20.000 € reduziert werden.

a. Es wird darüber abgestimmt, ob nur die Frontfassade mit den drei Eingängen, die beiden Seitenfassaden und die Dachterrasse des Gebäudes gestrichen und der Anstrich der rückwärtigen Fassade mit den drei Brücken zurückgestellt wird.

Darüber kommt es zur Abstimmung.

-6-

Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 01/03/2014

Das Abstimmungsergebnis

dafür

App. und Garagen: alle

} 59 Stimmen

= 55,901%

dagegen

App. und Garagen: keine

} 0 Stimmen

= 0,000 %

Enthaltungen

App. und Garagen: keine

} 0 Stimmen

= 0,000 %

Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist als Beschluss einstimmig angenommen.

b. Es wird darüber abgestimmt, ob auch die Rückseite des Gebäudes mit den drei Brücken im Jahr 2014 gestrichen werden soll, wobei die Finanzierung komplett aus den Reserven bestritten wird.

Darüber kommt es zur Abstimmung.

Das Abstimmungsergebnis:

dafür

App. und Garagen: 7,8,18,35(50),48,56(G.4),60,66,68,75B,85,90,97,99

} 14 Stimmen

= 11,597 %

dagegen

App. und Garagen: alle übrigen

} 45 Stimmen

= 44,304 %

Enthaltungen

App. und Garagen: keine

} 0 Stimmen

= 0,000 %

Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist als Beschluss mehrheitlich abgelehnt.

c. Die Entscheidung darüber, welcher der nun mehr fünf vorliegenden Kostenvoranschläge angenommen wird, fällt nach genauer Überprüfung und Abwägung der Angebote das neu zu wählende Präsidium mit Unterstützung von Herrn K.H. Schliebitz und Herrn Yanes.

Darüber kommt es zur Abstimmung.

Das Abstimmungsergebnis

dafür

App. und Garagen: alle übrigen

} 59Stimmen

= 55,901%

dagegen

App. und Garagen: keine

} 0 Stimmen

= 0,000%

Enthaltungen

App. und Garagen: keine

} 0 Stimmen

= 0,000 %

Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist als Beschluss einstimmig angenommen.

-7-

Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 01/03/2014

TOP 6.3 Erneuerung der Fernsehanlage im Gebäude bis zu Verteilern auf den 6 Stockwerken.

Antrag:

Dass die CCR die Ersetzung der störanfälligen Fernsehantennenanlage mit Kopfstation für Kabelfernsehen und der Verkabelung von Wohnung zu Wohnung durch eine neue, digitale Kopfstation zum Empfang der deutschen und schweizer Programme über Satellit sowie der spanischen Programme über TDT mit der Möglichkeit des Empfangs von Vía Digital (Pay TV)

beschliesst, die zusätzlich zur bestehenden Anlage installiert wird und aussen am Fahrstuhlschacht in einem Kabelkanal bis in die 6 Laubengänge verkabelt wird, wo abschliessbare Verteilerkästen den Anschluss jedes Appartements individuell und auf Kosten des jeweiligen Eigentümers möglich machen, während die bestehende Anlage solange eingeschaltet bleibt, wie es die technischen Komponenten ohne weitere Erneuerung von Modulen oder Reparatur von Kabeln erlauben. Aufgrund der durch den Fassadenanstrich gebundenen Investitionsmittel (siehe Antrag 1) erfolgt die Finanzierung des Projekts gemäss den technischen Einzelheiten und Kosten eines der vorgelegten Kostenvoranschläge durch eine ausserordentliche, auf 1 Jahr beschränkten Quotenerhöhung, einer Sonderumlage oder Reduzierung der Festgeldreserve, was von der Eigentümerversammlung in einer zweiten Abstimmung zu klären ist, soweit der Antrag grundsätzlich befürwortet wird. Die Abstimmung erfolgt für jeden der vorgelegten Kostenvoranschläge separat, wobei Mehrfachwahl möglich ist und am Ende die prozentual meistgewählte Option als angenommen gilt. Als Anmerkung noch abschliessend: Die Verkabelung in die einzelnen Wohnungen der interessierten Eigentümer wird zunächst provisorisch an der Decke der Gänge vorgenommen, bis die Notwendigkeit für weitere Neuinstallationen abschliessend geklärt ist und mittelfristig entsprechend dimensionierte Kabelkanäle bzw. Verblendungen an den Decken montiert werden können.

Frau Kristine Flach bittet zunächst darum, folgenden Text wörtlich ins Protokoll zu übernehmen, den sie zu Versammlungsbeginn bei der Verwaltung schriftlich eingereicht hat.

„Hierdurch lehne ich den Antrag mit folgenden Begründungen ab:

1.Formfehler: da die Angebote bei der Einladung den Eignern nicht vorlagen, kann hierüber nicht abgestimmt werden und ist anfechtbar.

2.Feststellung: es sollte festgestellt werden, in welchen Appartements, nach Änderung der Frequenzen, jetzt immer noch ein schlechter TV- Empfang besteht.

3.Erledigung: es sollten alle alten anstehenden Projekte- Balkonanstrich, Parkplatzbeleuchtung usw. erledigt werden.“

Herr Hübener erklärt zu seinem Antrag, die Fernsehanlage sei eine Kabelanlage mit vorsortierten Programmen in begrenzter Anzahl. Die Module kommen nach Jahren des Betriebs an die Grenze Ihrer Belastbarkeit und müssen nach und nach zum Preis von knapp 1.000 € pro Stück ausgetauscht werden. Die Verkabelung von Appartement zu Appartement ist problematisch und entspricht nicht mehr heutigen Vorschriften. Jeder Signalausfall in einer Wohnung ist mit einem grossen verwaltungstechnischen Aufwand verbunden, da die Eigner des betroffenen Strangs befragt werden müssen und um Zutritt für den Techniker in die Wohnungen gebeten werden muss, was nicht selten mehrfache Besuche zur Folge hat, bis der Fehler lokalisiert ist.

Herr K. H. Schliebitz erwidert, dass die Kopfstation der Fernsehanlage nicht veraltet, sondern auf dem neuesten, technischen Stand sei, dass es jedoch verschiedene Systeme gebe. Er betont, dass man die Module der bestehenden Anlage auch erneuern könne.

Herr Kutz, der die beiden Kostenvoranschläge verglichen hat, erklärt, er bevorzuge das zur Diskussion gestellte Modell des digitalen Direktempfangs der Satelliten, weil es einen Empfang sämtlicher Kanäle ohne Kodierung in zwischengeschalteten Modulen erlaube.
Vor allem sei es aber damit möglich, das Signal des spanischen Pay-TV Vía Digital zu senden, was die bestehende Anlage nicht leiste.

-8-

Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 01/03/2014

Zudem sei der Einbau der neuen Kopfstation über dem mittleren Aufzug wegen der besseren Signalverteilung beiderseits der vorgesehenen Verteilerkästen vorteilhafter als die Umstellung der bestehenden Anlage über dem ersten Eingang auf ein digitales Signal.

Über die Notwendigkeit einer neuen Verkabelung der Fernsehanlage an den Decken der Laubengänge direkt in die Appartement besteht aufgrund der bekannten Schwierigkeiten und hohen Wartungskosten weitreichende Übereinstimmung unter den Anwesenden.
Allerdings wird auch offenbar, dass die rechtliche Zulässigkeit der progressiven Reduzierung von Modulen der bestehenden Anlage je nach deren Lebensdauer geprüft werden muss, ebenso wie die vorgesehene Beschränkung der neuen Anlage auf je einen Verteilerpunkt pro Etage, was für die Eigentümer zur Folge hätte, dass sie die Verkabelung der neuen Anlage in ihre Wohnungen privat bezahlen müssten.

Herr Yanes, der zur Versammlung auch einen zusätzlichen Kostenvoranschlag zur Erneuerung der Fernsehanlage beigebracht hat, verlangt ausserdem, dass die neue Anlage aus den Reserven der Gemeinschaft finanziert werden müsse, bevor man über eine zusätzliche Belastung der Eigner durch Quotenerhöhung oder Umlage rede.

Zur Vergabe der Arbeiten wird von der Versammlung allgemein eine Kommission gewünscht, die im Falle der Annahme des Antrags die vorliegenden Angebote begutachten und die Entscheidung über die ausführende Firma treffen soll. Dieser Kommission soll das zu wählende Präsidium und – im Fall von Parität – Herr Kutz zusätzlich als Experte angehören.

Antrag:

Um unnötige Diskussionen zu vermeiden, wird zunächst darüber abgestimmt, ob die Eigen- tümergemeinschaft an der bestehenden Fernsehanlage festhalten möchte und keine neue Anlage installieren will.
Darüber kommt es zur Abstimmung.

Das Abstimmungsergebnis

dafür

App. und Garagen:

4,5(G.10),64,37,105,G.14,76A,91B,45,1,2(G9B),3, L1C,13(G17),26,L1B

} 15 Stimmen

= 13,742 %

dagegen

App. und Garagen: Alle übrigen

} 40 Stimmen

= 38,444 %

Enthaltungen

App. und Garagen: 9/10(G.5),23,24,36

} 4 Stimmen

= 3,715 %

Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist als Beschluss ist mehrheitlich abgelehnt. Frau Flach verlässt die Versammlung.

Damit ändert sich das Quorum auf 53,568% und 58 Eigentümer. Antrag:

a. die alte Fernsehanlage soll bestehen und erhalten bleiben und parallel dazu eine neue, digitale

Kopfstation im ehemaligen Maschinenraum des mittleren Aufzugs eingebaut werden, die vertikal

am Aufzugschacht in einem Kabelkanal bis in jedes der sechs Stockwerke verkabelt wird, wo Ver-

teiler eingerichtet werden, an die jede Wohnung angeschlossen werden könnte. Die Vergabe der

-9-

Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 01/03/2014

Arbeiten soll von einer Kommission vorbereitet und durchgeführt werden, die aus dem neuen Präsidium, Herrn Yanes und, im Fall von Parität, Herrn Kutz bestehen wird.

Es kommt zur Abstimmung.

Das Abstimmungsergebnis

dafür

App. und Garagen: Alle übrigen

} 42 Stimmen

=40,160 %

dagegen

App. und Garagen:

7,8,18,35(50),48,56(G.4),60,66,68,75B,85,90,97,99, 58(G.16)

} 15 Stimmen

=13,196 %

Enthaltungen

App. und Garagen: L1B

} 1 Stimmen

= 0,212 %

Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist als Beschluss ist mehrheitlich angenommen.

b. Als nächstes stellt sich die Frage der Finanzierung des Projekts, das nach vorliegendem Kostenvoranschlag mit Kosten von ca. 8.000 Euro verbunden sein wird. Da der Haushaltsplan ausgeschöpft ist, wird über die drei möglichen Modelle abgestimmt, wobei – vorbehaltlich der rechtlichen Zulässigkeit – die meistgewählte Option als angenommen gilt.

b.1. Durch ausserordentliche Quotenerhöhnung für ein Jahr Das Abstimmungsergebnis

dafür

App. und Garagen:

37,105,G14,64,9/10(G.5),81(LIF),84,91A,93A,76A, 62(L1D),96(L2B),51,78,27,29,39(L1A),65(G.7),94A/B, 95,63,57(G.6),G.19,1,2(G9B),3,26,13(G.17),L1C

} 29 Stimmen

=28,521 %

dagegen

App. und Garagen: Alle übrigen

} 26 Stimmen

=23,107 %

Enthaltungen

App. und Garagen: 23,24,36

} 3 Stimmen

= 1,940 %

b.2. Durch Sonderumlage Das Abstimmungsergebnis

dafür

App. und Garagen: Alle übrigen

} 39 Stimmen

= 31,982 %

dagegen

App. und Garagen:

7,8,18,35(50),48,56(G4),60,66,68,75B,85,90,97,99,79,101, 58(G.16),L2

} 18 Stimmen

= 19,811 %

Enthaltungen

App. und Garagen: 9/10(G.5)

– 10 –

} 1 Stimmen

= 1,775 %

Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 01/03/2014

b.3 Aus Reserven der Eigentümergemeinschaft. Das Abstimmungsergebnis

dafür

App. und Garagen:

55,(G.12),67,7,8,18,35(50),48,56(G.4),60,66,68,75B, 85,90,97,99,L2,79,101,74A/B,12,40

} 22 Stimmen

= 19,811 %

dagegen

App. und Garagen: Alle übrigen

} 36 Stimmen

= 33,757 %

Enthaltungen

App. und Garagen: keine

} 0 Stimmen

= 0,000 %

Ergebnis: Die drei Abstimmungen haben ergeben, dass die Versammlung mehrheitlich eine Finanzierung der Fernsehanlage über eine Sonderumlage wünscht (vorbehaltlich rechtlicher Unvereinbarkeit).

TOP 6.4 Vergütung des Verwaltungspersonals

Antrag:

Dass die CCR eine Erhöhung der Löhne von Frau Ma Jesús Rodriguez Hernandez und Frau Annette Becker um 3 % beschliesst, die seit dem Jahr 2007 unverändert sind und gemäss der Aussage unserer Gestoría nicht mehr den Tarifbestimmungen entsprechen, was die Anpassung schon aus Günden des Inflationsausgleich notwendig erscheinen lässt.

Es kommt zur Abstimmung.

Das Abstimmungsergebnis:

dafür

App. und Garagen: Alle übrigen

} 56 Stimmen

= 52,083 %

dagegen

App. und Garagen: Keine

} 0 Stimmen

= 0,000 %

Enthaltungen

App. und Garagen: 45,91B

} 2 Stimmen

= 1,485 %

Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist mehrheitlich angenommen. TOP 6.4 Überarbeitung der Hausordnung.

Antrag:

Dass die CCR die Durchführung einer Überarbeitung des Texts der Hausordnung beschliesst, der 1996 zuletzt aktualisiert wurde und an einigen Stellen überholt ist. Der geänderte und ggfs. erweiterte Text wird bei der nächsten Generalversammlung zur Abstimmung vorgelegt.

Frau Schliebitz berichtigt, dass unter Ihrer Präsidentschaft im Jahr 2008 die Hausordnung auf den neuesten Stand gebracht wurde und deswegen der Antrag nicht tatsachengemäss formuliert sei.

Der Präsident bedauert den Irrtum und zieht den Antrag zurück.

TOP 7. Anträge der Eigner
7.1. Antrag von Herrn S. Yanes: Verfügbarkeit der verbliebenen Reserven zur allgemeinen

– 11 –

Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 01/03/2014

Sanierung des Gebäudes.

Begründung: Unser Gebäude zeigt sich in keinem guten Zustand, es benötigt einen Neuanstrich sowie die Erneuerung der Laternen mit Neuverkabelung derselben. Jedesmal wenn es etwas regnet, fallen diese aus. Es gibt einen Beschluss darüber, die Arbeiten sind aber nicht ausgeführt worden.

Somit schlage ich der Eigentümerversammlung vor, die Freigabe des Reservefonds zu beschliessen und das Geld dazu zu verwenden, dem Gebäude ein besseres Erscheinungsbild zu geben.

Herr Yanes rechnet der Versammlung vor, dass die verschiedenen Festgeldanlagen der Gemeinschaft ausreichen würden, um das gesamte Gebäude anzustreichen und zusätzlich eine komplette, digitale Fernsehanlage bis in alle Wohnungen hinein zu installieren. Er ist der Auffassung, dass alle Reserven für die Sanierung und Modernisierung des Gebäudes freigegeben werden sollten, ohne dass dies bedeute, das gesamte Geld im laufenden Jahr auszugeben. Es sei rechtlich unzulässig, grosse Beträge über Jahre festzulegen, da möglicherweise diejenigen Eigentümer, die die Mittel durch ihre Quoten angespart hätten, nicht in den Genuss der Investition derselben kämen.

Dagegen wird argumentiert, dass die Gemeinschaft eine Reserve für dringende Ausgaben benötige, was den Eigentümern im Notfall Sonderumlagen in erheblicher Höhe erspare.

Es kommt zur Abstimmung.

Das Abstimmungsergebnis:

dafür

App. und Garagen:

7,8,18,35(50),48,56(G.4),60,66,68,75B,85,90,97,99,79, 58(G.16),101

} 17 Stimmen

= 14,867 %

dagegen

App. und Garagen: Alle übrigen

} 41 Stimmen

= 38,701 %

Enthaltungen

App. und Garagen: keine

} 0 Stimmen

= 0,000 %

Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.

7.2. Antrag von Herrn S. Yanes: Verantwortung bei Beschädigung des Anstrichs der Balkonbrüstung.

Begründung: Als das Gebäude das letzte Mal saniert wurde, wurde beschlossen, dass die Eigentümer ihre Balkone zu isolieren hätten, um Schäden zu vermeiden. Jetzt wurde aufgrund der offensichtlichen Beschädigung offenbar, dass einige dies versäumt haben.

Somit schlage ich der Eigentümerversammlung vor zu beschliessen, welche Massnahmen vor dem erneuten Anstrich getroffen werden sollen, um das zu verhindern, was beim letzten Mal passiert ist, nämlich die vorzeitige Beschädigung einiger Brüstungen.

Herr Duwensee und Herr K.H. Schliebitz erklären auf Anfrage, wie in Deutschland mit Eigentümern verfahren wird, die ihr Sondereigentum nicht in dem Masse instandhalten, wie es die Erhaltung des Gemeinschaftseigentums verlangt. Dort erwirke man per Gericht, dass beispielsweise Sperr- oder Isolierschichten erneuert werden.

Herr Hübener stellt fest, dass die Eigentümer,- 12 -deren Balkone im Verlauf der Arbeiten im Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 01/03/2014

vergangenen Sommer auf der Unterseite Risse durch Feuchtigkeit im Beton aufwiesen, von der Verwaltung aufgefordert worden seien, Abhilfe zu schaffen. Man könne jedoch niemand zwingen und auch keine Reparaturarbeiten auf Rechnung der Eigentümer durchführen lassen, ohne dass es dazu ein Gerichtsurteil gebe.

Herr Yanes besteht auf einer gerichtlichen Klärung. Die Versammlung einigt sich darauf, die Eigentümer des besonders beschädigten Balkon der Wohnungen Nr. 92A und Nr.92B anzuzeigen, um einen Präzedenzfall zu erwirken, falls der Antrag angenommen wird.

Es kommt zur Abstimmung.

Das Abstimmungsergebnis:

dafür

App. und Garagen: 7,8,18,35(50),48,56(G.4),60,66,68,75B,85,90,97,99,67,76A,

27,29,65(G.7),94A/B,39(L1A),L2,79,101,58(G.16),L1B,81(LIF) 84,91A,93A,55(G.12),96(L2B)

} 32 Stimmen

= 29,986 %

dagegen

App. und Garagen: 74A/B,40,12,51,78,91B,45

} 7 Stimmen

= 6,371 %

Enthaltungen

App. und Garagen:

1,2(G.9B),3,13(G.17),26,L1C,9/10(G.5),23,24,36,62(L1D) G.19,95,63,57(G.6),64,37,105,G.14

} 19 Stimmen

= 17,211 %

Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist mehrheitlich angenommen.
7.3 Antrag von Herrn S. Yanes: Ausführung der anhänigen Beschlüsse

Begründung: Auf einer der vergangenen Jahreshauptversammlungen wurde die Erneuerung der Parkplatzlaternen sowie die Verbesserung der elektrischen Zuleitungen beschlossen.

Somit bitte ich die Eigentümerversammlung, die Ausführung der Arbeiten zu realisieren und gleichzeitig eine elektrische Zuleitung für eine mögliche Parkplatzschranke im Eingangsbereich zu verlegen.

Herr Hübener erklärt, er habe mit der Ausführung des Beschluss zur Erneuerung der Hoflaternen abgewartet, da er andere Vorhaben für wichtiger erachtet habe und die Möglichkeit bestehe, dass die Gemeinde La Matanza im Zuge der Eingemeindung und Erneuerung der Strassenbeleuchtung auch die Laternen auf dem Parkplatz der CCR zur Verfügung stellen könnte, analog zum Zaun am Trafohaus.

Dagegen wird argumentiert, man könne durch die Beantragung der neuen Laternen bei der Gemeinde den Status des Privat-Parkplatz vor dem Gebäude verlieren, was keineswegs wünschensnwert wäre.

Allgemein wird die Sanierung der Hoflaternen nach den häufigen Ausfällen in diesem, feuchten Winter befürwortet. Eine Abstimmung ist überflüssig, da der Beschluss darüber bereits besteht.

Es kommt zur Abstimmung darüber, ob bei Erneuerung der Hoflateren auch gleichzeitig eine elektrische Zuleitung für eine mögliche Schranke an der Einfahrt zum Parkplatz verlegt werden soll, ohne dass es um die Schranke selbst geht.

Es kommt zur Abstimmung.

– 13 –

Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 01/03/2014

Das Abstimmungsergebnis:

dafür

App. und Garagen: Alle übrigen

} 22 Stimmen

= 27,084 %

dagegen

App. und Garagen: 74a/b,40,12,51,78,91b,45,76A,84,91A,93A

} 11 Stimmen

= 9,273 %

Enthaltungen

App. und Garagen:

27,29,65(G.7),94A/B,39(L1A),L2,1,2(G.9B),3,13(G.17),26,L1C, 9/10(G.5),23,24,36,L1B,G.19,95,63,57(G.6),64,37,105,G.14

} 25 Stimmen

= 17,211 %

Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist mehrheitlich angenommen.
7.4 Antrag von Herrn S. Yanes: Nichteinhaltung des Beschlußes über die Erhaltung der

Fenstergitter zum Laubengang hin.

Begründung: Man braucht nur einmal eine Runde über den Laubengang zu gehen, um den Zustand einiger der Gitter zu sehen, die zum Teil ziemlich bis sehr beschädigt sind, was eine klare Missachtung des Beschlusses darstellt.

Somit schlage ich der Versammlung vor zu beschliessen, dass eine Mahnung mit Erhaltsbestätigung (etwa per Bürofax) und Kosten zu Lasten des Eigentümers verschickt werden soll, die darauf hinweist, dass im Falle unzureichender Erhaltung die Gitter auf Kosten des Eigentümers von der Firma gestrichen werden, die auch mit dem Hausanstrich beauftragt wird.

Herr Hübener verliest die Antwort des Anwalts der Comunidad Costa Rica, Herrn Juan Pedro Sánchez, auf die Anfrage der Verwaltung zum Antrag. Der Anwalt warnt vor der Vergabe von Reparaturarbeiten zu Lasten der Eigentümer ohne einen bestehenden Richterspruch (siehe auch vorstehenden Antrag 7.2.). Die Eigentümer können sonst nicht zur Kostenübernahme gezwungen werden.

Die Verwaltung, erklärt sich bereit, die Eigentümer vernachlässigter Gittertüren und Fenstergitter zu erfassen und per Bürofax zu den entsprechenden Sanierungsmassnahmen aufzufordern, um eine entsprechende, spätere Klage vor Gericht vorzubereiten.

Herr Yanes ist mit einer derartigen Einschränkung seines Antragstextes einverstanden. Darüber kommt es zur Abstimmung.

Das Abstimmungsergebnis:

dafür

App. und Garagen: alle

} 58 Stimmen

= 53,568 %

dagegen

App. und Garagen: keine

} 0 Stimmen

= 0,000 %

Enthaltungen

App. und Garagen: keine

} 0 Stimmen

= 0,000 %

Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist einstimmig angenommen.

– 14 –

Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 01/03/2014

7.5 Antrag von Herrn S. Yanes: Beeinträchtigung der Ästhetik des Hauses wegen von auf den Terrassen aufgehängter Wäsche.

Begründung: Zum Wäschetrocknen werden Leinen und Wäscheständer benutzt, die vom Parkplatz und von der Straße am Gebäude Punta Azul aus sichtbar sind, was das Erscheinungsbild des Hauses negativ beeinträchtigt.

Somit schlage ich der Versammlung vor, die Verpflichtung zum Gebrauch von klappbaren Wäscheständern auf dem Balkon zu beschliessen, die nicht zu sehen wären.

Frau Quitteck gibt zu bedenken, dass dieses Verbot zum Gebrauch eines Wäschtrockners führen könnte, welcher dann mit entsprechender Mehrbelastung auf dem Balkon aufgestellt wird.

Herr Lindenmann bemängelt, dass grosse Wäschestücke auf einem Klappständer schlecht trocknen.

Nach dem Vorschlag, das Trocknen der Wäsche auf den Leinen nur über die Nacht zu erlauben, endet die Diskussion.

Darüber kommt es zur Abstimmung

Das Abstimmungsergebnis:

dafür

App. und Garagen:

7,8,18,35(50),48,56(G.4)60,66,68,75B,85,90,97,99,79,58(G.16), 51,78,L1B,

}19 Stimmen

= 15,722 %

dagegen

App. und Garagen: Alle übrigen

}14 Stimmen

= 13,778%

Enthaltungen

App. und Garagen:

1,2(G9B),3,13(G.17),26,L1C,G.19,95,63,57(G.6),37,105,G.14, 64,27,29,65(G.7),94A/B,39(L1A),L2,23,24,36,62(L1D),96(G.2B)

} 25 Stimmen

= 24,068 %

Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist mehrheitlich angenommen. 7.6 Antrag von Herrn S. Yanes: Hunde im Haus.

Begründung: Es besteht schon ein Beschluß über die Hunde im Haus und die einzuhaltenden Regeln, die nicht respektiert werden. Aber nun kommen noch Hundehalter dazu, deren Tiere fast

den ganzen Tag über allein gelassen werden, den diese dann bellend verbringen, wenn ihnen danach zumute ist. Oder die Hunde sind bellend in der Wohnung eingesperrt, ohne dass jemand sie davon abhält.

Somit schlage ich der Versammlung vor zu beschliessen, welche Massnahmen zu treffen sind, damit dies nicht eintritt und das normales Zusammenleben der Bewohner nicht gestört wird.

Es besteht Einigkeit über die Brisanz des Problems. Nach kurzer Diskussion kommt man überein, dem verantwortlichen Eigner nach entsprechenden Mahnungen ein kostenpflichtiges Bürofax zustellen zu lassen. Sollte auch dies keinen Erfolg bringen, komme abschliessend nach individueller Abwägung eine Anzeige bei der Polizei oder bei der Tierschutzbehörde bzw. die Einschaltung des Rechtsanwalts in Frage.

Darüber kommt es zur Abstimmung

– 15 –

Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 01/03/2014

Das Abstimmungsergebnis:

dafür

App. und Garagen: Alle übrigen

} 58 Stimmen

= 53,568 %

dagegen

App. und Garagen: keine

} 0 Stimmen

= 0,000 %

Enthaltungen

App. und Garagen: keine

} 0 Stimmen

= 0,000 %

Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist einstimmig angenommen.
7.7 Antrag von Herrn S. Yanes: Säuberung der Büsche am Steilhang des Barrancos.

Begründung: Am Steilhang des Barrancos sind die Büsche und Kletterpflanzen sehr groß, die Wurzeln werden immer stärker und spalten die Felsen, und es besteht Steinschlaggefahr. Deswegen halte ich ein Zurückschneiden dieser für sinnvoll.

Somit schlage ich der Versammlung vor zu beschliessen, dass diese Arbeit des Zurückschneidens von unserem Gartenpersonal gemäss einem Kostenvoranschlag über 2000,00 € übernommen werden soll.

Einige Eigner erwähnen, dass gerade das Wurzelwerk der Büsche einen guten Schutz gegen die Steinschlaggefahr bedeute, da die Wurzeln der Erde Halt geben.

Der Nutzen der beantragten Massnahme wird allgemein bezweifelt. Es kommt zur Abstimmung
Das Abstimmungsergebnis:

dafür

App. und Garagen: 7,8,18,35(50),48,56(G.4),60,66,68,75B,85,90,97,99,79,101

} 16 Stimmen

= 13,268 %

dagegen

App. und Garagen: Alle übrigen

} 42 Stimmen

= 40,300 %

Enthaltungen

App. und Garagen: keine

} 0 Stimmen

= 0,000 %

Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.
Der Präsident meint, dass man dennoch erwägen könnte, stark überhängende Büsche

zurückzuschneiden, falls diese in die Nähe der Laubengänge wucherten.

7.8 Antrag von Frau Kristine Flach: Öffnen der Abzugsschächte über meinen Appartements 4 und 5.

Antrag: Hierdurch stelle ich den widerholten Antrag die Abzugsschächte über meinen Appartements 4 und 5 zu öffnen, damit endlich die Geruchsbelästigung aufhört. Eine entsprechende Abdeckung der neuen Dachhaut muss gewährleistet werden.

Da Frau Flach nicht mehr anwesend ist und Sie auch niemandem Ihren Antrag hinterlassen hat, kann über diesen nicht abgestimmt werden.

– 16 –

Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 01/03/2014

Es wird aber festgestellt, dass bereits ein Beschluß aus dem Jahre 2012 besteht und auch im letzten Jahr wieder rotierende Abzüge angebracht wurden. Wenn es noch Geruchsbelästigungen in irgendeinem Appartement gebe, solle der Eigner dies bitte im Büro der CCR melden.

7.9. Antrag von Herrn K.H. Schliebitz: Zustimmung des Präsidiums bei Umbauarbeiten in den Wohnungen.

Antrag: Die Eigentümergemeinschaft beschließt, dass bei umfangreichen Umbauarbeiten in der eigenen Wohnung (z.B.Deckendurchbrüche, Verändern von Zwischenwänden, Unterzügen, Stützen) vor der Ausführung der Bauarbeiten eine Zustimmung von der CCR- Präsidium einzuholen ist.

Begründung: Zitate aus dem Gutachten des Architekten Guigou. „ Die zu geringe Stärke von 24cm…bildet eine Struktur mit geringer Steife, sowohl für die Deckenspannweite …., als auch für die Auskragungsspannweite ….“ „Die Verformung“… ander Spitze der Auskragung…“sind derzeit zwar stabilisiert, jedoch ergeben die hier beigefügten theoretischen Überprüfungen u. die Inspektion vor Ort, dass ihr Ausmaß derart ist, dass noch nicht einmal die in den Jahren der Erstellung des Projekts und der Bauausführung geltenden, weit weniger strengen Vorschriften diesbezüglich als Rechtfertigung dienen können. …Aus diesem Grunde kann eine Struktur mit solchen Planungsmängeln nicht nur bezüglich der Auskragung, sondern auch hinsichtlich der Decken nicht als sicher betrachtet werden…Demnach wäre eine tiefergehendere Inspektion des Gebäudezustandes vonnöten…“

Herr Hübener antwortet darauf mit einem Schreiben des Anwalts der CCR, Herrn Sánchez, welcher diesbezüglich von der Verwaltung um seine Meinung gebeten wurde, nachdem dieser Antrag im letzten Jahr von Herrn K.H. Schliebitz wegen der Zweifel an der Rechtmässigkeit zurückgestellt worden war.

Herr Sánchez verweist in seinem Kommentar auf den Artikel 7.1 des Wohnungseigentumsgesetz, demzufolge die Eigentümer Bauarbeiten zwar anzukündigen haben, aber nicht die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft benötigen, soweit das Gemeinschaftseigentum durch die geplanten Arbeiten nicht beeinträchtigt wird (etwa bei Änderungen an der Fassade).

Herr Hübener erinnert an die schon bestehende Vorgabe, neuen Eigentümern das Merkblatt über Normen und Gefahren bei Umbauten auszuhändigen, stellt aber fest, dass solche Umbauten in der Praxis selten angemeldet werden.

Herr K.H. Schliebitz betont die Notwendigkeit der Information der Eigentümer vor Beginn der Arbeiten, z.B. zur Vermeidung von Schäden an Leitungen und Fahrzeugen durch herabstürzende Trümmer in den Installationsschächten.

Es wird vorgeschlagen, den Aushang über die Vorschrift zur Mitteilung einer Umbauarbeit und die Vorgaben der CCR dauerhaft am schwarzen Brett auszuhängen.

Herr K.H. Schliebitz besteht auf eine Abstimmung über seinen Antrag, obwohl die Rechtmässigkeit des Textes nach Ansicht von Herrn Hübener zweifelhaft ist. Zur Abkürzung des Verfahrens lässt der Präsident die Abstimmung zu.

Es kommt zur Abstimmung.

– 17 –

Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 01/03/2014

Das Abstimmungsergebnis:

dafür

App. und Garagen: 37,105,G.14,64,G.19,95,63,57(G.6)

} 8 Stimmen

= 6,756 %

dagegen

App. und Garagen: Alle übrigen

} 46 Stimmen

= 42,350 %

Enthaltungen

App. und Garagen: 67,96(G.2B),62(L1D),55(G12)

} 4 Stimmen

= 4,462 %

Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.
7.10 Antrag von Frau Michaela und Herrn Uwe Schliebitz: Entlastung der Balkone durch

Entfernen/Rückbau aller zusätzlich belastenden Elemente.

Antrag: Die Eigentümergemeinschaft beschließt, dass mindestens auf den Etagen eins bis vier alle baulichen Veränderungen, wie z.B. nach außen versetzte Tür-und Fensteranlagen und Mauern an den ursprünglichen Standort zurückversetzt werden. Ebenfalls dürfen keine schweren Geräte, z.B. Waschmaschinen auf den Balkonen/Wandschränken aufgestellt werden.

Begründung: in den vorliegenden Gutachten des Bausachverständigen Dr. Carlos Guigou vom März 2012 wird ausdrücklich darauf himgewiesen, dass die Balkone nicht durch zusätzliche Elemente belastet werden dürfen. „…und Veränderungen im Belastungssystem zu vermeiden (durch zusätzliche Belastungen wie neue Bodenbeläge, Außenwände, etc.)“ sh. S. 12.

Herr Lindenmann gibt zu bedenken, dass dieser Antrag nicht nur die Türen und Fenster beinhaltet, die zurückversetzt werden sollen, sondern auch nachträglich eingebaute Schränke in den Nischen der ehemaligen Blumenkästen sowie Kacheln an der Balkonbrüstung und anderes. Der Antrag sei von erheblicher Tragweite und werde im Falle der Annahme grossen Unfrieden im Haus stiften und zu vielen Gerichtsverfahren führen.

Über den Antrag kommt es zur Abstimmung.

Das Abstimmungsergebnis

Dafür

App. und Garagen: 55(G.12),37,105,G.14,64,G.19,95,63,57(G.6)

} 9 Stimmen

= 8,345 %

Dagegen

App. und Garagen: Alle übrigen

} 40 Stimmen

= 38,557 %

Enthaltungen

81(L1F),L1B,23,24,36,96(G.2B),62(L1D),91B,45

} 9 Stimmen

= 6,666 %

Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.

Es wird allerdings festgestellt, dass laut einschlägigen Beschlüssen aus der Vergangenheit seit Jahren keine zusätzlichen Umbauten auf den Balkonen mehr zulässig sind, die zu einer Mehrbelastung derselben führen.

TOP 8. Konstituierung eines Wahlausschusses:

Der Präsident bittet nun um Vorschläge für das Amt des Wahlleiters. Herr Lindenmann schlägt Herrn Yanes vor, der bereit ist, das Amt des Wahlleiters zu übernehmen. Dies wird von allen – 18 –

Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 01/03/2014

Anwesenden befürwortet.
Ergebnis: Herr Yanes wird einstimmig zum Wahlleiter gewählt.

TOP 9. Wahl des Präsidiums und der Buchprüfer :

Der Wahlleiter bittet um Benennung von Kandidaten für das Amt der/des Präsidentin/en der CCR. Es werden benannt:

Herr Dirk Hübener nimmt die Kandidatur an. Herr Lindenmann leitet daraufhin zur Wahl des Präsidenten über.

TOP 9.1. Wahl des Präsidenten:

Es wird wie folgt abgestimmt:
Für Herrn Dirk Hübener als Präsident : Das Abstimmungsergebnis

Dafür

App. und Garagen: Alle übrigen

} 53 Stimmen

= 49,304%

dagegen

App. und Garagen: Keine

} 0 Stimmen

= 0,000 %

Enthaltungen

App. und Garagen: 29,57(G.6),63,95,G.19

} 5 Stimmen

= 4,264 %

Ergebnis: Herr Dirk Hübener ist mehrheitlich als Präsident der CCR für das Jahr 2014/2015 ge- wählt.

TOP 9.2. Wahl des Vizepräsidenten

Herr Yanes bittet um Vorschläge für Kandidaten für das Amt des Vizepräsidenten. Es werden benannt:

Herr Uwe Schliebitz Frau Heidi Baumann

Herr Santiago Yanes

nimmt die Kandidatur an. nimmt die Kandidatur an.

nimmt die Kandidatur an.

In der Versammlung herrscht Konsens über die Benennung von drei Vizepräsidenten. Zunächst wird vorgeschlagen, dass jeder Eigner in Einzelabstimmungen für jeden einzelnen

Kandidaten stimmen solle, was begrüsst wird. Schliesslich wird jedoch eine Sammelabstimmung für einfacher erachtet, da es nur drei Kandidaten für die drei Posten gibt.

– 19 –

Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 01/03/2014

Der Wahlleiter geht daraufhin zur Wahl der drei Vizepräsidenten über.

Das Abstimmungsergebnis:

dafür

App. und Garagen: Alle

} 58 Stimmen

= 53,568 %

dagegen

App. und Garagen: keine

} 0 Stimmen

= 0,000 %

Enthaltungen

App. und Garagen: keine

} 0 Stimmen

= 0,000 %

Ergebnis: Frau Heidi Baumann ,Herr Uwe Schliebitz und Herr Santiago Yanes sind einstimmig als Vizepräsidenten für das Jahr 2014/2015 gewählt.

Frau Heidi Baumann, Herr Uwe Schliebitz und Herr Santiago Yanes nehmen die Wahl an und sind somit für ein Jahr zu Vizepräsidenten ernannt.

TOP 9.3. Wahl der Buchprüfer

Der Wahlleiter bittet um Vorschläge für das Amt der Buchprüfer.

Die Versammlung ist sich nach den Erfahrungen des letzten Jahres einig, wieder drei Buchprüfer zu ernennen. Herr Duwensee erklärt, er stelle sich als in diesem Jahr nur als Ersatzmann zur Verfügung, falls eine der beiden Damen ausfallen sollte.

Genannt werden wieder:
Herr Heinz Duwensee (als Ersatz)

Frau Erika Kutz

Frau Michaela Schliebitz

nimmt die Kandidatur an, nimmt die Kandidatur an.

nimmt die Kandidatur an.

Es wird in einer Sammelabstimmung wie folgt abgestimmt für Frau Michaela Schliebitz, Frau Erika Kutz und Herrn Heinz Duwensee (Ersatz) als Buchprüfer.

Das Abstimmungsergebnis:

dafür

App. und Garagen: Alle

} 58 Stimmen

= 53,568 %3

dagegen

App. und Garagen: keine

} 0 Stimmen

= 0,000 %

Enthaltungen

App. und Garagen: keine

} 0 Stimmen

= 0,000 %

Ergebnis: Frau Michaela Schliebitz, Frau Kutz und Herr Heinz Duwensee (Ersatz) werden als Buch- prüfer für das Geschäftsjahr 2014 einstimmig gewählt.

Frau Michaela Schliebitz nimmt die Wahl als Revisorin für das Geschäftsjahr 2014 bei einer Aufwandsentschädigung von 120,- Euro an.

– 20 –

Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 01/03/2014

Frau Erika Kutz nimmt die Wahl als Revisorin für das Geschäftsjahr 2014 bei einer Aufwandsentschädigung von 120,- Euro an.
Herr Heinz Duwensee nimmt die Wahl als Ersatz-Revisor für das Geschäftsjahr 2014 bei einer Aufwandsentschädigung von 120,- Euro an (im Falle, dass einer der beiden genannten Kandidatinnen für die Buchprüfung verhindert sein sollte).

TOP 10. Genehmigung des Kostenvoranschlages 2014 mit Quotenschlüssel.

Wegen der wirtschaftlich schlechten Lage und der vermutlich ansteigenden Zahl der Schuldner bleibt es dieses Jahr beim gleichen Quotenschlüssel wie 2013.

Es kommt zur Abstimmung

Das Abstimmungsergebnis:

dafür

App. und Garagen: Alle übrigen

} 50 Stimmen

= 54,321 %

dagegen

App. und Garagen: Keine

} 0 Stimmen

= 0,000 %

Enthaltungen

App. und Garagen: 8,35(50),48,56(Gar.4),66,75B,90,99,

} 8 Stimmen

= 7,133 %

Ergebnis: Der vorstehende Beschluß ist mehrheitlich angenommen.

Damit ist festzustellen, dass der Kostenvoranschlag 2014 als Haushaltsplan 2014 in Höhe von 75.000,– Euro festgelegt ist. Die gesetzlich verlangte Reserve von 5% des Kostenvoranschlages ist vorhanden.

Frau Michaela Schliebitz fragt, warum im Kostenplan wieder die volle Summe für Wasser auftaucht, nachdem im letzten Jahr nur ein Teilbetrag eingesetzt war.
Der Präsident antwortet, dies sei geschehen, weil die Übernahme der Wasserversorgung durch die Gemeinde sich seinen Informationen zufolge noch bis Ende 2014 verzögern werde.

TOP 11. Verschiedenes.

Herr Blank bittet die Verwaltung, nach der Eingemeindung der Urb. Puntillo del Sol die Frist für die Verlegung der Wasseruhren in die Aussenwand der Wohnungen möglichst bis Herbst 2015 verlängern zu lassen, da viele Eigner erst wieder im Herbst auf Teneriffa anwesend sein werden. Herr Hübener wiederholt, dass es bislang keine Frist gebe und erklärt, die Gemeinde sei sich bewusst über die Tatsache, dass viele Eigner sich den Sommer über nicht auf Teneriffa aufhielten. Er ist sich sicher, dass die Zähler nicht vor dem Früjahr 2015 verlegt werden müssen.

Herr K.H. Schliebitz wiederholt die Anfrage aus einer der vergangenen Versammlungen, auf welcher rechtlichen Grundlage die Gemeinde die Verlegung der Zähler in die Aussenwand der Wohnungen fordere. Herr Hübener verspricht, bei der Gemeinde nachzufragen.

Frau Maria Jesús Hernández möchte alle Eigner darauf hinweisen, auf keinen Fall Personen Zutritt zu ihren Wohnungen zu gewähren, die sich unangemeldet als Techniker von Endesa, Disa oder sonstigen Versorgungsunternehmen ausgeben, da es sich um Betrüger handelt. Im letzten Monat

habe es einige Fälle im Haus gegeben, in denen Eigentümer von derartigen Besuchern zur Zahlung

– 21 –

Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 01/03/2014

überhöhter Rechnungen gezwungen wurden.

Der Präsident erwähnt, dass Herr Harry Strasser gern das WLAN-Netz der CCR für alle Eigentümer im ehemaligen Maschinenraum des Aufzugs zugänglich machen möchte. Man könne ein Datenkabel in den Raum leiten und dort einen Router aufstellen. Herr Hübener bittet interessierte Personen, sich bei der Verwaltung zu melden, um das Interesse an diesem Projekt auszuloten.

Mitteilungen über Quoten werden mit diesem Protokoll verschickt. Es wird um pünktliche Zahlung gebeten, da die CCR ebenfalls monatliche Zahlungsverpflichtungen gegenüber Dritten hat. Bei Zahlungsverzug werden die im Eigentümergemeinschaftsbeschluss verabschiedeten Verzugszinsen in Höhe von 15% berechnet.

Die Bürozeiten im Appartement 28 bleiben weiterhin wie bekannt:
Dienstag, Donnerstag und Freitag vormittags von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr, sowie Montag nachmittags von 16:30 Uhr bis 20:00 Uhr.
Montags und dienstags ist das Büro von Frau Ma Jesús Hernández Rodríguez besetzt, donnerstags und freitags von Frau Annette Ma Becker.

Der Präsident legt den Termin für die nächste Ordentliche Eigentümerversammlung der CCR auf den ersten Samstag im März nächsten Jahres, den 07.03.2015, für den Nachmittag fest.

Die Versammlung wird um 20:50 Uhr vom Präsidenten, Herrn Dirk Hübener, geschlossen.

Dirk Hübener – Präsident –

Annette Becker
– Verwaltungssekretärin –

– 22 –

Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 01/03/2014