Begrüßung durch den Präsidenten:
Die Versammlung beginnt mit dem zweiten Aufruf um 19:45 Uhr im Haupteingang des Gebäudes der Eigentümergemeinschaft Costa Rica nach einer kurzen Fragerunde über die neue Fernsehanlage in Anwesenheit von Herrn Mario Woltmann der Firma Media-Service, während der dieser anbietet, die Verrohrung in den Laubengängen des Gebäudes ohne Berechnung des Mehraufwands zum Preis der Installationsarbeiten durchzuführen, wenn die Eigentümergemeinschaft das Material hierfür beschafft. Dies wird von allen Anwesenden begrüsst, denn es würde die Gesamtkosten erheblich reduzieren.
Der Präsident begrüßt dann alle Anwesenden zur außerordentlichen Generalversammlung der CCR 2015. Herr Dirk Hübener wird selbst die Versammlung übersetzen.
Das Protokoll führt Frau Annette Becker, Sekretärin der CCR.
Vor Aufnahme der Tagesordnung weist Herr Hübener auf einen Antrag zur Geschäftsordnung hin, den Frau Derichs schriftlich gestellt hat und in dem sie die Notwendigkeit der ausserordentlichen Versammlung in Frage stellt. Dieser Antrag sei nicht zu behandeln, weil die formgerechte Einberufung einer ausserordentlichen Versammlung durch den Präsidenten laut spanischem Wohnungs- eigentumsgesetz an sich zulässig ist, unabhängig von den zu behandelnden Themen.
TOP 1. Feststellung der Beschlussfähigkeit der Versammlung:
Der Präsident weist darauf hin, dass Schuldner nach Art. §15.2. des span. WEG nicht stimm- berechtigt sind. Eine Ausnahme besteht bei Beschlüssen, die Einstimmigkeit erfordern.
APT. 17 APT. 24 APT. 34 APT. 56 APT. 72 APT. 80 APT. 83 APT. 85 APT. 86 APT. 92A APT. 92B APT. 95 APT. 100 APT. 104 APT. 106 APT. 107 GAR. 18
Sra. Melania Martín Padrino
210.82 € 3.644,91 € 156,80 € 194,70 € 58,19 € 50,00 € 292,41 € 68,96 € 114,72 € 353,65 € 1.437,73 € 306,67 € 68,67 € 601,14 € 105,75 € 29,58 € 12,92 €
Schuldner sind berechtigt, an der Versammlung aktiv teilzunehmen, aber auch sie müssen die Geschäftsordnung respektieren. Diese Eigner haben, soweit sie anwesend oder vertreten sind, kein Stimmrecht.
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Außerordentliche Versammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 07/08/2015
Es wird festgestellt, dass an der Versammlung teilnehmen bzw. durch Vollmachten vertreten sind:
- 2.1. Eigentümer in Person bzw. vertreten: 35 Eigentümer
- 2.2. Anteilsquoten in Prozenten: 39,967 %.
Die ausserordentliche Versammlung 2015 ist beschlussfähig.
TOP 2. Finanzierung der TV-Anlage.
1. Finanzierung der TV-Anlage.
Antrag: Dass die auf der vergangenen Generalversammlung beschlossene Erneuerung der TV- Anlage im Gebäude gemäss den vorliegenden Kostenvoranschlägen aus den Investitionsmitteln des laufenden Haushaltsjahres, die wegen der Verschiebung der Malerarbeiten noch nicht verplant sind (20.590,– Euro), sowie durch Reduzierung der Reserven in Höhe des nicht gedeckten Restbetrages (14.105,56 Euro) finanziert wird.
Herr Hübener erinnert zur Begründung daran, dass er zur ordentlichen Hauptversammlung keine Mittel für die Fernsehanlage in den Haushaltsplan aufnehmen konnte, da es sich um einen Eignerantrag gehandelt habe. Nach Ablehnung des vom Präsidenten vorgeschlagenen Anstrich der rückwärtigen Fassade sei es nur logisch, die dafür im Haushalt vorgesehenen Mittel jetzt zur Finanzierung der Fernsehanlage einzusetzen. Nach Aussage des Rechtsanwalts der CCR müsse dies jedoch explizit beschlossen werden, weshalb die ausserordentliche Versammlung notwendig wurde, um das Projekt angesichts der prekären, bestehenden Anlage noch im Geschäftsjahr 2015 umzusetzen. Die Finanzierung des über den Investitionsetat 2015 hinausgehenden Rests habe er aus dem bestehenden Reservefonds vorgeschlagen, um eine Sonderumlage zu vermeiden, was den Eigentümern angesichts der Existenz dieses Fonds nur schwer vermittelbar gewesen wäre.
Es kommt zu einer kurzen Diskussion über die Qualität der bestehenden Anlage, während der einige Anwesende anmerken, dass die Anlage seit der Erneuerung der Module zufriedenstellend arbeite, während andere, insbesondere die Nutzer des spanischen Fernsehens, die beschränkte Nutzbarkeit durch nicht empfangbare Kanäle und Unmöglichkeit der Einspeisung von Vía Digital bemängelten.
Herr Hübener bittet dann um Abstimmung über die die vorgeschlagene Finanzierung der Fernsehanlage.
Das Abstimmungsergebnis: 15
dafür | App. und Garagen: 1,3(13,GAR.17),7,8,14,27,29,30,39(L1A),48,51,55, 57(GAR.6),61,62(L1D),65(Gar.7),67(GAR.12), 74A/74B,79,84,96(G.2B),97,105,L2, | } 24 Stimmen | = 24,630 % |
dagegen | App. und Garagen: 2(Gar.9B),4(5,Gar.10), 19(20,21,22,Gar.3,Gar.8,Gar.9A,Gar.11), 26,31,36,45,46,47,91B | } 10 Stimmen | = 15,125 % |
Enthaltungen | App. und Garagen: L1B | } 1 Stimme | = 0,212 % |
Ergebnis: Der Antrag zur Finanzierung der Fernsehanlage ist als Beschluss mehrheitlich angenommen.
TOP 3. Haftpflicht bei Renovierungsmassnahmen.
Antrag: Dass die Eigentümer verpflichtet werden, zusätzlich zur Anzeige geplanter Renovierungsarbeiten in ihren Wohnungen die jeweils damit beauftragte Firma zu benennen und den Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung dieser Firma vorzulegen, um eventuelle Forderungen wegen Folgeschäden am Gemeinschaftseigentum gegenüber den Verursachern geltend machen zu können.
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Außerordtliche Versammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 07/08/2015
Herr Hübener führt zur Begründung aus, dass zu Anfang des Jahres durch einen Badezimmerumbau ein Wasserschaden in einer Garage verursacht wurde, den die Versicherung der CCR nun aufgrund des entfernten Schutts aus dem Installationsschacht nicht bezahle, weil eindeutig der Verursacher für die Regulierung verantwortlich sei. Da den Umbau aber keine Fachfirma durchgeführt hat, sei die CCR nun dabei, den Eigentümer zur Zahlung zu veranlassen, was sich schwierig gestalte. Zur Vermeidung derartiger Situationen habe er vorgeschlagen, das auch im Gebäude Punta Azul angewandte Verfahren in der CCR einzuführen.
Bei der anschliessenden Diskussion wird klargestellt, dass man einem Eigner nicht verbieten könne, selbst in seiner Wohnung tätig zu werden. Gleichzeitig sei aber kein Eigentümer gesetzlich zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung gezwungen. Somit könne der Antrag in der vorgeschlagenen Form nicht greifen.
Herr Duwensee regt an, statt der „Verpflichtung“ eine „dringende Empfehlung“ zur Vorlage der Versicherung zu beschliessen, um bei den Eigentümern das Bewusstsein für die Gefahr zu schärfen, obwohl diese letztendlich in jedem Fall für die Schäden haften, die von ihrem Eigentum ausgehen.
Herr Hübener bittet daraufhin zur Abstimmung über den geänderten Text:
„Dass es den Eigentümern dringend empfohlen wird, zusätzlich zur Anzeige geplanter Renovierungsarbeiten in ihren Wohnungen die jeweils damit beauftragte Firma zu benennen und den Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung dieser Firma vorzulegen, um eventuelle Forderungen wegen Folgeschäden am Gemeinschaftseigentum gegenüber den Verursachern geltend machen zu können.“
Darüber kommt es zur Abstimmung. Das Abstimmungsergebnis:
dafür | App. und Garagen: Alle anderen | } 25 Stimmen | = 24,842 % |
dagegen | App. und Garagen: 2(Gar.9B),4(5,Gar.10), 19(20,21,22,Gar.3,Gar.8,Gar.9A,Gar.11), 31,36,45,46, 47,91B | } 9 Stimmen | = 14,369 % |
Enthaltungen | App. und Garagen: 26 | } 1 Stimme | = 0,756 % |
Ergebnis: Der Antrag über die Empfehlung einer Haftpflichtversicherung bei Umbauarbeiten ist als Beschluss mehrheitlich angenommen.
TOP 4. Wünsche und Fragen der Eigentümer .
Ein Eigentümer schlägt vor, die Türöffnungen der Aufzuganlage im 3. Eingang mit Platten zu verblenden, wie dies bereits im 1. Eingang geschehen ist. Herr Hübener erklärt er werde je nach Finanzlage der CCR diesem Wunsch so bald wie möglich entsprechen.
Die Versammlung wird um 20:20 Uhr vom Präsidenten, Herrn Dirk Hübener, geschlossen.
Dirk Hübener – Präsident –
Annette Becker – Sekretärin –
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Außerordtliche Versammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 07/08/2015
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Außerordtliche Versammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 07/08/2015