Protokoll
der 38. ordentlichen Jahreshauptversammlung der Eigentümergemeinschaft Costa Rica (CCR) am 07. März 2015.
TOP 1. Begrüßung durch den Präsidenten:
Die Versammlung beginnt mit dem zweiten Aufruf um 15:00 Uhr in der „Casa del Vino“, La Baranda, El Sauzal.
Der Präsident begrüßt alle Anwesenden zur ordentlichen Jahreshauptversammlung der CCR 2015 und die Übersetzerin Frau Jennifer Lopez, die für die Eigner in der Versammlung übersetzen wird.
Das Protokoll führt Frau Annette Becker, Sekretärin der CCR.
Der Präsident spricht sein herzliches Beileid für die Familenangehörigen der verstorbenen Eigner Frau Stasch, Frau Brandl und Herr Kremin aus.
TOP 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit der Versammlung:
Der Präsident weist darauf hin, dass Schuldner nach Art. §15.2. des span. WEG nicht stimmberechtigt sind. Eine Ausnahme besteht bei Beschlüssen, die Einstimmigkeit erfordern.
Nach Bestätigung durch die Buchprüfer werden folgende Eigner als Schuldner geführt:
Apt. 17 Apt. 24 Apt. 32 Apt. 33 Apt. 42 Apt. 49 Apt. 51 Apt. 59 Apt. 66 Apt. 72 Apt. 80 Apt. 83 Apt. 92A Apt. 92B Apt. 100 Apt. 104 Apt. 106 Apt. 107 Gar. 18
Fr. Martín Padrino Melania
51,03 € 3.644,91 € 94,50 € 81,26 € 98,50 € 89,50 € 82,76 € 2.335,30 € 23,01 € 59,35 € 408,12 € 255,49 € 87,12 € 1.524,85 € 52,81 € 432,94 € 311,28 € 55,61 € 12,92 €
Schuldner sind berechtigt, an der Versammlung aktiv teilzunehmen, aber auch sie müssen die Geschäftsordnung respektieren. Diese Eigner haben, soweit sie anwesend oder vertreten sind, keine Stimmkarten für die Versammlung erhalten.
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Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 07/03/2015
Es wird festgestellt, dass an der Versammlung teilnehmen bzw. durch Vollmachten vertreten sind:
- 2.1. Eigentümer in Person bzw. vertreten: 54 Eigentümer
- 2.2. Anteilsquoten in Prozenten: 58,561 %
Die ordentliche Jahreshauptversammlung 2015 ist beschlussfähig.
TOP 3. Verlesung und Genehmigung der Protokolle 2014:
Der Präsident bittet, unter Verzicht auf Verlesung die Genehmigung des Protokolls der ordentlichen Jahreshauptversammlung vom 1. März 2014 zu beschließen, da ihm keine Einwände gegen die Beschlüsse der Generalversammlung des Jahres 2014 bekannt seien.
Es kommt zur Abstimmung. Das Abstimmungsergebnis:
dafür | App. und Garagen: 2(G 9B),3,4/5(G 10),6,7,8,9/10(G.5),12,13(G.17),18, 19/20/21/22(G.3,G.8,G.9a,G.11) ,23,24, 27,29,35(50), 36,37,38,39(L1A),40,41,45,48,55,56(G.4),57(G.6), 58(G.16),60,61,62(L1D),64,65(G.7),67(G.12), 73A/B, 74A/B,76A,78(G.15),79,81(G.L1F),84,90, 91A 91B,93B,94A/B,96(G.2B),97,99,105,L.1B,L.1C,L2,G.14 | } 54 Stimmen | = 58,561 % |
dagegen | App.und Garagen: Keine | } 0 Stimmen | = 0,000 % |
Enthaltungen | App. und Garagen: Keine | } 0 Stimmen | = 0,000 % |
Ergebnis: Das Protokoll der ordentlichen Jahreshauptversammlung 2014 wird nach ausdrücklichem Verzicht auf Verlesung einstimmig bestätigt. Somit wird festgestellt, dass alle Beschlüsse der Jahreshauptversammlung 2014 bestandskräftig sind.
TOP 4. Bericht des Präsidenten:
Der Präsident schlägt vor, auf die Verlesung seines Berichts zu verzichten, da alle Eigner diesen erhalten hätten, und zum nächsten Tagesordnungspunkt überzugehen, wenn es keine Fragen mehr gebe.
TOP 5. Entlastung von Präsidium und Verwaltung 2014:
Entlastung des Präsidiums:
Das Wort wird zunächst an den Buchprüfer gerichtet.
Die Buchprüferin, Frau Michaela Schliebitz, erklärt, dass sie in diesem Jahr die Buchprüfung mit Frau Erika Kutz durchgeführt habe.
Frau Michaela Schliebitz berichtet wörtlich:
Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 07/03/2015
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„Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß Beschluss der Ordentlichen Hauptversammlung der Comunidad Costa Rica vom
1. März 2014 haben wir die Jahresrechnung für 2014 abschließend im Februar 2015 geprüft.
Wir kontrollierten die Bank- und Kassenbuchungen. Die Jahresendabrechnung stimmt mit der Buchhaltung überein. Belegt wurde das Vermögen durch die Vorlage der Sparbücher, bzw. Kontrolle des Online-Bankverkehrs und die Kontrolle der Kasse.
Wir stellen fest:
Die Abschlusswerte per 31. Dezember 2014 und die Einnahmen und Ausgaben 2014 stimmen mit der Buchhaltung und den Belegen überein und die Jahresabrechnung wurde korrekt erstellt.
Wir empfehlen die Genehmigung der vorliegenden Abrechnung für das Jahr 2014 und den Vorstand und die Verwaltung zu entlasten.“
Herr Hübener bittet, nun zur Abstimmung über die Entlastung des Präsidiums und der Verwaltung überzugehen. Dem wird nachgekommen.
5.1 Entlastung des Präsidiums Das Abstimmungsergebnis:
dafür | App. und Garagen: 2(G 9B),3,4/5(G 10),6,7,8,9/10(G.5),12,13(G.17),18, 19/20/21/22(G.3,G.8,G.9a,G.11) ,23,24, 27,29,35(50), 36,37,38,39(L1A),40,41,45,48,55,56(G.4),57(G.6), 58(G.16),60,61,62(L1D),64,65(G.7),67(G.12), 73A/B, 74A/B,76A,78(G.15),79,81(G.L1F),84,90, 91A 91B,93B,94A/B,96(G.2B),97,99,105,L.1B,L.1C,L2,G.14 | } 45 Stimmen | = 50,725 % |
dagegen | App. und Garagen: 8,18,35/50,48,56(G.4),60,81(L1F),90,99 | } 9 Stimmen | = 7,836 % |
Enthaltungen | App. und Garagen: Keine | } 0 Stimmen | = 0,000 % |
Ergebnis: Das Präsidium ist mehrheitlich entlastet. 5.2 Entlastung der Verwaltung
Das Abstimmungsergebnis:
dafür | App. und Garagen: Alle | } 54 Stimmen | = 58,561 % |
dagegen | App. und Garagen: Keine | } 0 Stimmen | = 0,000 % |
Enthaltungen | App. und Garagen: Keine | } 0 Stimmen | = 0,000 % |
Ergebnis: Die Verwaltung ist einstimmig entlastet. -3-
Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 07/03/2015
TOP 6. Anträge des Präsidenten:
TOP 6.1.1. Generelle Vertretungen in rechtlichen Angelegenheiten.
Es wird hiermit bestätigt, dass der Präsident mit sofortiger Wirkung bevollmächtigt wird, die Wohnungseigentümergemeinschaft CCR in allen anhängigen oder zukünftig durchzuführenden gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren persönlich oder durch einen Rechtsanwalt zu vertreten. Sei es in Gerichtsverfahren gegen die CCR oder Verhandlungen und Vereinbarungen mit der Gemeinde La Matanza bezüglich der Eingemeindung der Wohnsiedlung Puntillo del Sol.
Das Abstimmungsergebnis:
Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist als Beschluss einstimmig angenommen. TOP 6.1.2. Vorgehen gegen zahlungsrückständige Eigner
Herr Hübener erklärt, dass das Appartement Nr. 92A, Eigentum von Herrn Díaz Molina, seine Schulden bei der Comunidad Ende Februar beglichen habe und somit die Einleitung gerichtlicher Schritte augenblicklich nicht notwendig sei.
Gemäss der auf dieser Generalversammlung angenommenen Bilanz wird festgestellt, dass das Appartement Nr. 92B im Eigentum von Frau Yolanda Perdomo Rodríguez die nachfolgend aufgeführten Beträge trotz mehrfacher Mahnungen durch die Verwaltung nicht bezahlt hat.
Es wird beschlossen, die Einforderung der gesamten Schulden des Appartements 92B auf dem Gerichtsweg zu verfolgen.
Die derzeitige Schuld beläuft sich auf 662,43 € und setzt sich wie folgt zusammen:
dafür | App. und Garagen: Alle | } 54 Stimmen | = 58,561% |
dagegen | App. und Garagen: Keine | } 0 Stimmen | = 0,000 % |
Enthaltungen | App. und Garagen: Keine | } 0 Stimmen | = 0,000 % |
1 Rechnung über 28,72 € für Bürofax von 2014 mit dem Betrag von 28,72 € | |
TOTAL | 28,72 € |
12 Rechnungen über 0,30 € pro Monat für 2% Versäumniszuschlag von Januar bis Dezember für 2014 Wasserrechnung mit dem Betrag von 3,60 € | |
TOTAL | 3,60 € |
12 Rechnung über 43,56 € pro Monat für Quotenanteile von Januar bis Dezember 2014 mit dem Betrag von 522,75 € | |
TOTAL | 522,75 € |
12 Rechnungen über 6,53 € pro Monat für 15% Versäumniszuschlag für die Monate Januar bis Dezember 2014 mit dem Betrag von 78,38 € | |
TOTAL | 78,38 € |
1 Rechnung über 15,00 € für Wasserverbrauch von Januar bis Dezember 2014 mit dem Betrag von 15,00 € | |
TOTAL | 15,00 € |
1 Rechnung über 3,00.-€. für Mahnungsgebühren für 1o Mahnungsschreiben für die fehlenden Quotenanteile 2014 mit dem Betrag von 3,00.-€ | |
TOTAL | 3,00 € |
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Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 07/03/2015
1 Rechnung über 5,00.-€. für Mahnungsgebühren für 2o Mahnungsschreiben für die fehlenden Quotenanteile 2014 mit dem Betrag von 5,00.-€ | |
TOTAL | 5,00 € |
1 Rechnung über 3,00.-€. für Mahnungsgebühren für 3o Mahnungsschreiben für die fehlenden Quotenanteile 2014 mit dem Betrag von 3,00.-€ | |
TOTAL | 3,00 € |
1 Rechnung über 3,00.-€. für Mahnungsgebühren für 4o Mahnungsschreiben für die fehlenden Quotenanteile 2014 mit dem Betrag von 3,00.-€ | |
TOTAL | 3,00 € |
Gesamtschuldenbetrag: Appartement 92B TOTAL 662,43 € Für den Zeitraum vom 01/01/2014 bis 31/12/2014
Gemäss der auf dieser Generalversammlung angenommenen Bilanz wird festgestellt, dass das Appartement Nr. 80 und die Garage 18 im Eigentum von Frau Yaiza Fernandez Reyes die nachfolgend aufgeführten Beträge trotz mehrfacher Mahnungen durch die Verwaltung nicht bezahlt hat.
Es wird beschlossen, die Einforderung der gesamten Schulden des Appartements 80 und Garage 18 auf dem Gerichtsweg zu verfolgen.
Die derzeitige Schuld beläuft sich auf 421,04 € und setzt sich wie folgt zusammen:
1 Rechnung über 51,52-€ für Quotenanteil Januar 2014 von Apt. 80, mit dem Betrag von 51,52 € | |
TOTAL | 51,52 € |
5 Rechnungen über 51,63 € pro Monat für Quotenanteil von Februrar bis Juni 2014 von Apt. 80 mit dem Betrag von 258,15 € | |
TOTAL | 258,15 € |
1 Rechnung über 7,70 € pro Monat für 15% Versäumniszuschlag für den Monat Januar von Apt. 80, mit dem Betrag von 7,70 € | |
TOTAL | 7,70 € |
5 Rechnungen über 7,75 € pro Monat für 15% Versäumniszuschlag für die Monate Februar bis Juni 2014 von Apt. 80, mit dem Betrag von 38,75 € | |
TOTAL | 38,75 € |
1 Rechnung über 49,00 € für Wasserrechnung 2014 von Apt. 80, mit dem Betrag von 49,00 € | |
TOTAL | 49,00 € |
1 Rechnung über 3,00.-€. für Mahnungsgebühren für 1o Mahnungsschreiben für die fehlenden Quotenanteile 2014 von Apt. 80, mit dem Betrag von 3,00.-€ | |
TOTAL | 3,00 € |
1 Rechnung über 2,12.-€. für Quotenanteil Monat Januar 2014, von Garage 18, mit dem Betrag von 2,12.-€ | |
TOTAL | 2,12 € |
6 Rechnungen über 1,30.-€. für 15% Versäumniszuschlag für die Monate Januar bis Juni 2014 für die fehlenden Quotenanteile 2014 von Garage 18, mit dem Betrag von 7,80.-€ | |
TOTAL | 7,80 € |
1 Rechnung über 3,00.-€. für Mahnungsgebühren für 1o Mahnungsschreiben für die fehlenden Quotenanteile 2014 von Garage 18, mit dem Betrag von 3,00.-€ | |
TOTAL | 3,00 € |
Gesamtschuldenbetrag: Appartement 80 und Garage 18 TOTAL 421,04 € Für den Zeitraum vom 01/01/2014 bis 31/12/2014
Diese Schuldenaufstellungen werden genehmigt und den Eigentümern durch die Verwaltung zugestellt. Der Präsident wird ermächtigt, gerichtliche Schritte mit Antrag auf präventive Pfändung einzuleiten und dazu ggfs. Anwälte und Prokuradoren zu bestellen, falls der Gesamtbetrag nicht in 15 Tagen bezahlt wird. – 5 –
Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 07/03/2015
Antrag: Der Präsident wird bevollmächtigt, mit sofortiger Wirkung die gesamten Schulden (einschließlich der Anwaltskosten) der Eigentümerin des Apt. 92B, Frau Yolanda Perdomo Rodriguez und der Eigentümerin des Apt. 80 und Garage 18, Frau Yaiza Fernandez Reyes, gegenüber der CCR auf dem Gerichtswege einzufordern.
Darüber kommt es zur Abstimmung
Das Abstimmungsergebnis
dafür | App. und Garagen: Alle | } 54 Stimmen | = 58,561 % |
dagegen | App. und Garagen: Keine | } 0 Stimmen | = 0,000 % |
Enthaltungen | App. und Garagen: Keine | } 0 Stimmen | = 0,000 % |
Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist als Beschluss einstimmig angenommen. TOP 6.2 Register der Balkone mit Anstrichschäden.
Antrag:
Dass die CCR ein Register der Balkone mit Anstrichschäden an Brüstung und/oder Decke anlegt, um die betroffenen Eigentümer über die dringende Notwendigkeit zu informieren, dass die Böden und/oder Brüstungen ihres Eigentums abgedichtet werden müssen.
Der Präsident erläutert kurz, dass er die Ursachen für die kurz nach dem Anstrich des Gebäudes aufgetretenen Blasen in jedem Einzelfall untersuchen wolle und dazu eine Liste über die Lage der Schäden an jedem betroffenen Balkon anlegen wolle, was mit keinerlei Kosten für die Comunidad verbunden sei. Er bittet um die Übermittlung von Schadensmeldungen an das Verwaltungsbüro.
Einige Eigner ergänzen, dass der Ursprung der Schäden auch in der unsachgemässen Ausführung der Malerarbeiten liegen könnte und dass man die Firma daher mit einbeziehen solle, da die Comunidad eine Garantie von fünf Jahren bekommen hat.
Darüber kommt es zur Abstimmung.
Das Abstimmungsergebnis
dafür | App. und Garagen: Alle übrigen | } 53 Stimmen | = 57,811 % |
dagegen | App. und Garagen: 6 | } 1 Stimme | = 0,750 % |
Enthaltungen | App. und Garagen: keine | } 0 Stimmen | = 0,000 % |
Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist als Beschluss mehrheitlich angenommen.
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Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 07/03/2015
TOP 6.3 Fassadenanstrich des Gebäudes.
Antrag:
Dass die CCR den Anstrich der rückwärtigen (Ost-)fassade mit Brücken gemäss den technischen Einzelheiten und Kosten eines der vorgelegten Kostenvoranschläge nach Prüfung der Angebote und Vergabe der Arbeiten durch eine Kommission, die aus dem Präsidium und zwei weiteren Personen gebildet werden soll (Herr K.H. Schliebitz und Herr Yanes), beschliesst. Die Finanzierung erfolgt durch Ausschöpfung des Investitionetats im laufenden Haushaltsjahr (siehe Haushaltsplan) und gegebenenfalls Reduzierung der Reserven in Höhe des Restbetrages.
Herr Hübener erklärt, dass 3 Kostenanschläge aus dem vergangenen Jahr dafür vorliegen.
Einige Eigner wenden ein, dass man zunächst die Aufarbeitung der Schäden an der Frontseite durchführen und es von der Haltung der Firma gegenüber den möglichen Haftungsansprüchen abhängig machen solle, welche Firma man mit dem Anstrich der restlichen Flächen beauftrage. Daher solle der Anstrich der rückwärtigen Fassade um ein Jahr zurückgestellt werden. Dieses Argument findet allgemeine Zustimmung.
Es kommt es zur Abstimmung.
Das Abstimmungsergebnis
dafür | App. und Garagen: 2(G.9b),3, 13(G.17), 27,29,39(G.L1A),41, 61, 65(G.7),73A/B, 94A/B,L2 | } 12 Stimmen | = 14,161 % |
dagegen | App. und Garagen: Alle übrigen | } 42 Stimmen | = 44,400 % |
Enthaltungen | App. und Garagen: Keine | } 0 Stimmen | = 0,000 % |
Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist als Beschluss ist mehrheitlich abgelehnt.
Top 6.4 Verblendung der Decken der Laubengänge für Installationen.
Antrag:
Dass die CCR vor Anstrich der Ostfassade und Verkabelung neuer Antennenleitungen die Herstellung eines Installationskanals unter den Decken der Laubengänge zur Aufnahme von Stromzuleitungen, Telefon, Antenne sowie der möglichen Verlegung von Wasserleitungen bzw. zusätzlichen Installationen (Gegensprechanlage, Internet) beschliesst, um die Erneuerung der prekären Elektro-Zuleitungen zu ermöglichen und das Anbringen von provisorischen Kabelkanälen für die Antenne zu vermeiden. Die Finanzierung erfolgt durch Reduzierung der Reserven.
Herr Hübener erklärt, dass er die zwischenzeitlich ermittelten Kosten für die Realisierung einer zukunftsorientierten und grosszügig dimensionierten Verblendung für zu hoch einschätze und zieht deshalb seinen Antrag zurück.
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Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 07/03/2015
Top 6.5 Erneuerung der Abwasser-Fallrohre in 1 Strang des Gebäudes.
Antrag:
Dass die CCR die Ersetzung der gegewärtigen Abwasser-Fallrohre der Gemeinschaft in 1 mit den betroffenen Eigentümern festzulegenden Strang als Pilotprojekt zur Erkennung der Schwierigkeiten und Feststellung der Kosten beschliesst, um einen Plan zum kompletten Austausch der Rohre in verschiedenen Phasen zu erarbeiten. Die Finanzierung erfolgt durch Reduzierung der Reserven.
Verschiedene Eigner wenden ein, dass es kein Konzept für ein solches Projekt gebe, obwohl die Notwendigkeit der mittelfristigen Erneuerung der alten Eternitrohre allgemein anerkannt wird. Sie schlagen vor, in diesem Jahr verschiedene Firmen mit Lösungsvorschlägen und Kosten- schätzungen zu beauftragen und den Antrag im kommenden Jahr erneut zu diskutieren.
Der Präsident erklärt sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden und zieht auch diesen Antrag zurück.
Top 6.6. Legalisierung der Situation des Appt. 28 (Gemeinschaftsbüro).
Antrag:
Dass die CCR die Einleitung der gesetzlichen Schritte zur Eigentumsübertragung des Appartement 28 auf die Eigentümergemeinschaft einleitet, um die Situation des Büros zu legalisieren und die Horizontalteilung zu berichtigen.
Der Präsident erklärt, er habe den Antrag im Hinblick auf die Notwendigkeit gestellt, bei der Beantragung eines Wasserzählers für das Büro bei der Gemeinde im Laufe des Jahres einen Eigentumsnachweis beibringen zu müssen.
Darüber gibt es verschiedene Meinungen und Bedenken hinsichtlich der Kosten und der Änderung der Horizontalteilung, aber schliesslich einigt man sich darauf, den Prozess einzuleiten und bei einem kompetenten Rechtsberater die notwendigen Schritte, Fristen und Kosten in Erfahrung zu bringen. In jedem Fall werde die Umschreibung der Wohnung 28 auf die Comunidad in einem Jahr nicht zu bewerkstelligen sein.
Es kommt zur Abstimmung.
Das Abstimmungsergebnis
dafür | App. und Garagen: Alle übrigen | } 48 Stimmen | = 46,091 % |
dagegen | App. und Garagen: 6,40,74A/B | } 3 Stimmen | = 3,398 % |
Enthaltungen | App. und Garagen: 4,5(G.10),24,19/20/21/22(G.3,G.8,G.9a,G.11) | } 3 Stimmen | = 9,072 % |
Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist als Beschluss ist mehrheitlich angenommen.
Top 6.7. Überarbeitung der Hausordnung. Antrag:
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Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 07/03/2015
Dass die CCR den überarbeiteten Text der Hausordnung beschliesst, der 2008 zuletzt aktualisiert
wurde und an einigen Stellen überholt ist.
Herr Hübener stellt fest, dass alle Eigner die Auszüge der Hausordnung mit den geänderten oder ergänzten Absätzen erhalten haben, erläutert die Neuerungen und fragt, ob es zu den bekannten Ergänzungen noch Kommentare gebe.
Von einigen Eignern wird bei der Ergänzung des Artikels 4.10 (Wäscheleinen) beanstandet, dass die Uhrzeit für die Genehmigung der Wascheleinen angeben wurde. Es sei logischer, die Uhrzeiten durch die Wendungen „nach Einbruch der Dunkelheit“ bzw. „bei Tagesanbruch“ auszutauschen, da im Winter die Tage kürzer seien. Dies wird im Saal begrüsst.
Der Präsident regt an, die Abstimmung über die Änderungen der Hausordnung zusammen durchzuführen, wogegen keine Einwände bestehen.
Es kommt zur Abstimmung mit der beschriebenen Änderung.
Das Abstimmungsergebnis
dafür | App. und Garagen: Alle übrigen | } 51 Stimmen | = 51,040 % |
dagegen | App. und Garagen: 6 | } 1 Stimme | = 0,750% |
Enthaltungen | App. und Garagen: 19/20/21/22(G.3,G.8,G.9a,G.11), 41 | } 2 Stimmen | = 6,771% |
Ergebnis: Die neu ergänzte Hausordnung wird als Beschluss mehrheitlich angenommen.
TOP 7. Anträge der Eigner
7.1. Antrag von Herrn K.H. Schliebitz: Anstrich der Nordfassade
Die Eigentümergemeinschaft beschließt, dass im Rahmen des geplanten Anstrichs der Ostfassade (Barranco) der Anstrich der Nordfassade (Hofeinfahrt) nioch nachträglich ohne grossen finaziellen aufwand farblich gestaltet wird. Hierdurch könnte das erscheinungsbild der sehr wuchtig wirkenden Giebelwand erheblich verbessert werden. Beispiele einer möglichen Gestaltung sind diesem Antrag beigefügt. es sind jedoch auch andere Gestaltungen möglich. Die abschließende Gestaltung legt entweder die Eigentümerversammlung heute fest oder eine Eigentümergruppe, die von der Eigentümergemeinschaft zu benennen ist.
Herr K.H. Schliebitz stellt seine Gestaltungsvorschläge über den Projektor der Eigentümer- gemeinschaft vor und erinnert daran, dass er diese bereits im vergangenen Jahr vor Beginn der Anstricharbeiten eingebracht habe und die Malerfirma bereit gewesen sei, sie ohne Mehrkosten auszuführen.
Herr Hübener entgegnet, dass er eine solche Massnahme nicht allein habe entscheiden wollen und dass zum jetzigen Zeitpunkt die Arbeiten Geld kosten würden, da man die Hebebühne erneut beschaffen müsste.
Der Präsident schlägt aber vor, die Hausnummer „49“ des Gebäudes an die Nordfassade unter den
Schriftzug „Costa Rica“ zu malen, da diese nirgendwo angebracht sei, obwohl sie Bestandteil der
Adressen der Eigner sei. Dies wird allgemein befürwortet.
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Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 07/03/2015
Es kommt zur Abstimmung.
Das Abstimmungsergebnis:
dafür | App. und Garagen: Alle übrigen | } 46 Stimmen | = 47,896 % |
dagegen | App. und Garagen: 6,41,79,97 | } 4 Stimmen | = 3,209 % |
Enthaltungen | App. und Garagen: 19/20/21/22(G.3,G.8,G.9a,G.11), 64,L1B, G.14 | } 4 Stimmen | = 7,456 % |
Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist mehrheitlich angenommen. 7.2. Antrag von Herrn K.H. Schliebitz: Anstrich der Ostfassade.
Die Eigentümergemeinschaft beschließt, dass im Rahmen des geplanten Anstrichs der Ostfassade (Barranco) diese mit Hilfe historischer Pastellfarben (Bordeaux- Rot, Gelb, Grün) gestaltet wird. Hierdurch könnte das Erscheinungsbild des sehr klotzig wirkenden Gebäudes erheblich verbessert werden. Ein Beispiele einer möglichen Farbgestaltung ist diesem Antrag beigefügt. Mein Vorschlag wäre die Farben zwischen den Treppenhäuseren anzuordnen. Die abschließende Gestaltung legt entweder die Eigentümerversammlung heute fest oder eine Eigentümergruppe, die von der Eigentümergemeinschaft zu benennen ist.
Obwohl der Präsidiumsantrag über den Fassadenanstrich abgelehnt wurde, bittet Herr K.H. Schliebitz trotzdem um Abstimmung über seinen Antrag, um zu klären, ob Interesse für eine Veränderung des Erscheinungsbildes bestehe. Es werden Argumente für und gegen die Verwendung verschiedener Farben an der Fassade ausgetauscht, und Herr Hübener bittet schliesslich um Abstimmung.
Es kommt zur Abstimmung.
Das Abstimmungsergebnis:
dafür | App. und Garagen: Alle übrigen | } 25 Stimmen | = 24,315 % |
dagegen | App. und Garagen: 2(G.9b),3, 6,13(G.17), 27,29,39(G.L1A),41,61,65(G.7),73A/B, 94A/B,L2,7,38,58(G.16),79,97, 8,18,35(50),48,56(G.4),60,81(G.L1F), 90,99 | } 27 Stimmen | = 28,051 % |
Enthaltungen | App. und Garagen: 19/20/21/22(G.3,G.8,G.9a,G.11), L1B | } 2 Stimmen | = 6,195 % |
Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.
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Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 07/03/2015
7.3 Antrag von Herrn S. Yanes: Verlegung der Wasserzähler und Absperrhähne auf die Flure
Begründung:
Der Hauptzähler der Comunidad wie auch der Absperrhahn für den Hauptzufluss sind für jeder- mann erreichbar.
Somit schlage ich der Eigentümergemeinschaft vor, eine nicht verlängerbare Frist von ein paar Monaten (z.B. drei Monate) einzuräumen, damit alle Eigner ihre Wasserzähler mit den dazu- gehörigen Absperrhähnen auf die Flure verlegen. Auch sollten Zeiten für das Abstellen des Wassers im Gebäude festgelegt werden, damit eine fortwährende Belästigung vermieden wird. Nach Ablauf der Frist wird die Absicherung des Hauptzählers und Hauptabsperrhahns wiederhergestellt, und das Wasser im ganzen Haus wird für Bauarbeiten oder private Schäden nur im Falle ausserordentlicher Dringlichkeit abgestellt.
Die Eigner bevollmächtigen die Comunidad für den Fall, dass diese ein Leck in irgendeiner Wohnung feststellt, das Glas ihres Wasserzählerkastens einzuschlagen, um den Absperrhahn zu schließen, es sei denn, dass dieser zu öffnen sei oder ein Schlüssel desselben bei dei Comunidad hinterlegt sei.
Es kommt zur Abstimmung.
Das Abstimmungsergebnis:
dafür | App. und Garagen: 2(G.9b),3,13(G.17), 27,29,39(G.L1A),61,65(G.7),73A/B, 94A/B, L2,7,38,58(G.16),79,97,8,18,35(50),48,56(G.4),60,81(G.L1F), 90,99 | } 25 Stimmen | = 32,496 % |
dagegen | App. und Garagen: Alle übrigen | } 22 Stimmen | = 19,521 % |
Enthaltungen | App. und Garagen: | } 7 Stimmen | = 6,544 % |
Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist mehrheitlich angenommen.
7.4 Antrag von Herrn S. Yanes: Änderung der Bürozeiten für die Eigner.
Begründung:
Um der Sekretärín des Büros, Frau Annette Becker, Zeit für Kontrollgänge im Gebäude einzuräumen und mögliche Verletzungen der Regeln des Zusammenlebens und der Hausordnung festzustellen.
Somit schlage ich der Eigentümerversammlung vor, der Änderung der Bürozeiten zuzustimmen, bei welcher die Öffnungszeit von 9:00 Uhr auf 10:00 Uhr gelegt wird, um die erste Stunde dem vorgeschlagenen Kontrollgang zu widmen. Falls mehr Zeit für die Verwaltungsarbeit benötigt wird, sollte die Öffnungszeit auf den Mittwoch erweitert werden, um so die Woche auszufüllen.
Herr Yanes zieht diesen Antrag vor jeglicher Diskussion zurück.
7.5 Antrag von Frau Derichs: Durchführung weiterer Fassadensanierung.
Die Wohnungseigentümergemeinschaft beschließt, die weitere Außensanierung des Gebäudes an der Strassenseite so lange zurückzustellen, bis die Ursachen der neuen Schäden an der Seeseite, z.B. App. 3 und andere, festgestellt sind und eine dauerhafte Sanierung gewährleistet werden kann.
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Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 07/03/2015
Begründung: Es kann nicht hingenommmen werden, dass die im Jahre 2014 durchgeführte Sanierungsarbeiten bereits im Januar 2015 Schäden aufweisen und ausgebessert werden müssen. Ein unabhängiger Bausachverständiger mit Fachkenntnissen für Außenputz, müsste beauftragt werden. Außerdem sollten, vor einer weiteren Sanierung, alle Wasseruhren nach draussen verlegt werden. Schäden, die durch eine Verlegung danach entstehen, müssen von den Ver-ursachern beseitigt und bezahlt werden.
Herr Hübener zieht den Antrag in Vertretung von Frau Derichs zurück, da sich der Inhalt durch die zuvor beschlossene Aufschiebung des Fassadenanstrichs und die ebenfalls beschlossene Frist zur Verlegung der Wasseruhren erledigt habe.
7.6 Antrag von Frau Derichs: Weiterer Betrieb der vorhandenen Fernsehanlage.
Die Eigentümergemeinschaft beschließt, die Entscheidung über eine Änderung der grundsätzlich funktionierenden Fernsehanlage für den Fernsehempfang zunächst zurückzustellen.
Begründung: Zunächst empfiehlt es sich, vorab festzustellen und in einer Liste zusammenzutragen, in welchen Apps. Störungen im TV-Empfang auftreten und welche Ursachen dies hat. Erst wenn eine derartige Liste vorliegt und der Grund der Störung im App. und/oder der vorhandenen Verkabelung ermittelt wurde, kann eine Entscheidung über eine kostenträchtige Änderung der TV- Verkabelung zu Lasten der CCR gefasst werden. Im Rahmen der –neuen- Beschlußfassung ist auch über die Verteilung der Kosten über eine entsprechende Veränderung zu entscheiden. Grundsätzlich muss der Empfang von TV-Kanälen für alle Eigner gewährleistet sein, d.h. , dass eine neue Anlage (egal in welchem Umfang) für alle Eigner zu gleichen Teilen umgelegt werden muss und nicht über Quoten-Umlage finanziert werden kann.
Jeder Eigner ist aufgefordert, evtl. Beeinträchtigungen an seinem TV-Anschluss schriftlich der WEG- Verwaltung vorzulegen. Wer sich nicht an der notwendigen Information zur Meinungsbildung beteiligt, hat keine besonderen Beanstandungen.
Störungen, die durch Wetterverhältnisse hervorgerufen werden, können auch bei einer neuen TV- Anlage nicht verhindert werden.
Herr Yanes stellt fest, dass dieser Antrag nicht rechtskonform sei, da die Verteilung der Kosten laut Wohnungseigentumsgesetz generell nur über die Quoten zulässig sei, und verliest den entsprechenden Artikel des Gesetzes (§ 9.e).
Somit wird dieser Antrag wegen rechtlicher Unvereinbarkeit zurückgewiesen.
7.7 Antrag von Frau Hannemann: Antrag zur Arbeitszeiten des WEG – Verwaltungsbüros
Die Wohnungseigentümergemeinschaft beschliesst, Überstunden des Sekretariats, seit mehreren Jahren mit 2 Personen besetzt, nur mit ausdrücklicher vorheriger schriftl. Zustimmung des Präsidenten und der beiden Vizepräsidenten, jeweils mit Daten und Zeitangaben zu honorieren. Gelegentlich unumgängliche Mehrarbeit, im Verhältnis zur regelmäßiger Büroarbeit, soll durch Kürzung der üblichen Bürozeiten ausgeglichen werden.
Die Begründung des Antrages versteht sich aus der Erfahrung Vergangenheit. Ana war alleine WEG-Sekretärin. Die wirschaftliche Lage erfordert auch, zugunsten der WEG-Eigner, Ein- sparungen im WEG- Wirtschaftsplan für die Zukunft durchzuführen.
Aufgrund der Strukturierung der Eigentümerschaft in den letzen Jahren, d.h. überwiegend Eigner, die der spanischen Sprache mächtig sind, kann eine vielzahl von auftretenden Problemen bereits telefonisch (zeitlich wesentl. verkürzt) bereinigt werden. desweiteren wird das Büro durch Über- weisungen der Quoten (durch Abbuchungsermächtigungen, Daueraufträgen, Bankeinzug) entlastet.
Um die Frage, ob eine Doppelbesetzung des Büros CCR noch weiter erforderlich ist, zunächst
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Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 07/03/2015
zurückzustellen, sollte im Interesse aller Beteiligten mit Wirkung ab Beschlussfassung des An- trages positiv beschieden werden.
Nachdem festgestellt wird, dass Überstunden nur durch die Generalversammlung einschliesslich Vorbereitung und Protokollerstellung anfallen, schlägt Frau M. Schliebitz vor, die Aushänge über Büroschliessungen wegen Überstunden zu archivieren, um einen Nachweis zu haben.
Eine Gegenzeichnung durch den jeweiligen Präsidenten wird als ausreichend erachtet. Es kommt zur Abstimmung
Das Abstimmungsergebnis:
dafür | App. und Garagen: 6,45,91B | } 3 Stimmen | = 2,235 % |
dagegen | App. und Garagen: Alle übrigen | } 41 Stimmen | = 43,682 % |
Enthaltungen | App. und Garagen: 19/20/21/22(G.3,G.8,G.9a,G.11),12,57(G.6),84,91A,93B,L1C, 64,105,G.14 | } 10 Stimmen | = 12,644 % |
Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.
7.8 Antrag von Herr Yanes Santiago: Installation einer Wasserentkalkungsanlage.
Begründung:
Das Wasser, über welches wir heute in der Comunidad verfügen, hat die Qualität, die es früher hatte, verloren.
Somit schlage ich der Eigentümerversammlung vor, eine Wasserreinigungsanlage zu installieren. Ich habe mich informiert, und die Firma SYLYS hat den besten Ruf. Diese Firma erledigt auch die Wartungsarbeit und liefert das nötige Material für den Betrieb.
Der vorgesehene Platz dafür wäre der stillgelegte Maschinenraum des Fahrstuhls am Hang, der erste links die Strasse hinunter, wobei die existierende, alte Maschinerie des ehemaligen Aufzugs entfernt wird.
Herr Yanes erklärt, dass diese Firma unser Wasser untersuchen und dann dafür ganz spezifisch eine Reinigungsanlage erstellen werde. Der Kostenpunkt sei um die 10.000 €.
Nach einer Diskussion über Vor- und Nachteile dieser Anlage zieht Herr Yanes seinen Antrag zurück.
7.9. Antrag von Herrn S. Yanes: Neue Fernsehinstallation.
Begründung:
Wie schon diskutiert wurde, ist die TV-Installation veraltet und verursacht ständige Probleme.
Somit schlage ich der Eigentümergemeinschaft vor, die komplette Erneuerung der TV-Installation zu beschliessen.
Herr Hübener erklärt, dass er die prinzipiell im vergangenen Jahr beschlossene Erneuerung der TV- Anlage aus rechtlichen Vorbehalten wegen der nicht vorgesehenen Anschlüsse der neuen Kabel in den Wohnungen sowie der Form der Beschlussfassung nicht ausgeführt habe und deshalb froh über den Antrag von Herrn Yanes sei.
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Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 07/03/2015
Es wird festgestellt, dass die bestehende Anlage trotz der erheblichen Mittel, die im vergangenen Jahr zur Erhaltung der Module ausgegeben wurden, nach der Frequenzumstellung der spanischen TDT-Programme Anfang des Jahres nicht mehr in der Lage sei, das kanarische Regionalprogramm in alle Wohnungen zu übertragen. Auf Anfrage von Herrn Hübener, wer Empfangsprobleme habe, hebt die Mehrzahl der anwesenden Eigner die Hand.
Herr Yanes legt einen Kostenvoranschlag für eine Anlage vor, die mit nur einem Kabel pro Stockwerk auskomme und somit die Verunstaltung der Laubengänge mit grossen Kabelkanälen vermeide. Der Preisunterschied zu der von Media-Service und Kubo vorberechneten SAT-Anlage sei dabei gering und die Firma habe gute Referenzen.
Herr Hübener führt aus, dass das Satellitensignal bei dieser Anlage in einer Kopfstation moduliert werden müsse und – anders als bei der bestehenden Anlage – als TDT-Signal in die TV-Geräte eingespeist werde. Dadurch seien keine Receiver mehr notwendig.
Herr Yanes stellt ausserdem fest, dass die neue Kopfstation zukünftig für die Umsetzung der anstehenden Veränderungen im Fernsehempfang vorbereitet sei.
Es wird über die Vor- & Nachteile beider Systeme diskutiert. Herr Hübener erklärt, dass die von Herrn Yanes eingebrachte Ein-Kabel-Anlage zwar ca. 2000 Euro teurer sei als die SAT-Anlage von Media-Service oder Kubo, dass aber bei letzerem Angebot noch keine Kabelkanäle enthalten seien, wodurch am Ende die SAT-Anlage teurer werde.
Herr Hübener bittet zunächst um Abstimmung über den Antrag von Herrn Yanes, ob die Eigentümer die Erneuerung der TV-Anlage mit Einspeisung in die Wohnungen über den abgehängten Decken bzw. auf Putz bis zu den Antennendosen wünschen.
Darüber kommte es zur Abstimmung
Das Abstimmungsergebnis:
dafür | App. und Garagen: Alle übrigen | } 38 Stimmen | = 39,365 % |
dagegen | App. und Garagen: 6,9/10(G.10),41,19/20/21/22(G.3,G.8,G.9a,G.11),105, 45,91B,37,76A,64,Gar.14 | } 11 Stimmen | = 14,711 % |
Enthaltungen | App. und Garagen: 4,5(G.10),23,24,36,L1B | } 5 Stimmen | = 4,485 % |
Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist mehrheitlich angenommen.
Angesichts des Ergebnisses fragt Herr Hübener nun, welches der beiden Systeme von den Eignern gewünscht wird: Wer stimmt für die direkte SAT-Anlage gemäss dem Angebot von „Media Service“ oder „Kubo“? Die Gegenstimmen bevorzugen dementsprechend das von Herrn Yanes eingebrachte Ein-Kabel-System mit Kopfstation der Firma „Instalaciones Satélite, S.L.“.
Darüber kommt es zur Abstimmung.
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Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 07/03/2015
Das Abstimmungsergebnis:
Dafür | App. und Garagen: Alle übrigen | } 30 Stimmen | = 34,461 % |
dagegen | App. und Garagen: 7,38,58(G.16),79,97,8,18,35/50,48,56(G.4),60,81(G.L1F), 90,99, 6,41, 45,91B | } 18 Stimmen | = 14,678 % |
Enthaltungen | App. und Garagen: 37,76A,64,L1B,Gar.14,19/20/21/22(G.3,G.8,G.9a,G.11), | } 6 Stimmen | = 9,422 % |
Ergebnis: Die Mehrheit der anwesenden und vertretenen Eigentümer entscheidet sich für die direkte Satelliten-Empfangsanlage.
7.10 Antrag von Herrn S. Yanes: Anbringung einer Schranke an der Einfahrt zum Parkplatz.
Begründung:
Ich habe gehört, dass die Gemeindeverwaltung die Eingemeindung genehmigt hat, und bevor dies stattfindet:
Deshalb schlage ich der Eigentümerversammlung vor, der Genehmigung zur Anbringung einer Schranke zur Zufahrt des Parkplatzes zuzustimmen, damit das Privateigentum nicht in Frage gestellt werden kann.
Frau M. Schliebitz legt der Eigentümerversammlung einen Plan des Grundbuchamtes vor, in dem das Parkgelände vor dem Haus nicht innerhalb des markierten Grundstücks der CCR liegt, und be- zweifelt die Legalität einer Schranke.
Andere Eigentümer haben Bedenken wegen des möglicherweise beschränkten Zugangs von Besuchern oder Krankenwagen.
Es folgt ein längerer Austausch der Vor- und Nachteile der Schranke. Über den Antrag kommt es zur Abstimmung.
Das Abstimmungsergebnis
Dafür | App. und Garagen: 41,62(G.L1D),96(G.2b),7,38,58(G.16), 79,8,18,35/50, 48,60,81(L1F), 90,99,L2,65(G.7) | } 17 Stimmen | = 16,929 % |
Dagegen | App. und Garagen: Alle übrigen | } 27 Stimmen | = 27,573 % |
Enthaltungen | 9/10(G.5),2(G.9b),3,13(G.17), 27,29,39(G.L1A),61, 73A/B, 94A/B | } 10 Stimmen | = 14,059 % |
Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.
7.11 Antrag von Herrn S. Yanes: Eingemeindung durch die Gemeindeverwaltung
Begründung:
Ich habe die Nachricht bekommen, dass das Rathaus die Eingemeindung genehmigt hat.
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Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 07/03/2015
Somit schlage ich der Eigentümerversammlung vor, alle Geldmittel der Comunidad in noch nicht erledigte Bauarbeiten und neue Vorschläge der Eigner zu investieren, um zu vermeiden, dass später Projekte und Genehmigungen bezahlt werden müssen, welche dann kostspieliger als die Arbeiten sein könnten.
Herr S. Yanes zieht diesen lezten Antrag zurück.
TOP 8. Konstituierung eines Wahlausschusses:
Der Präsident bittet nun um Vorschläge für das Amt des Wahlleiters. Es wird Herr Lindenmann vorgeschlagen, der bereit ist, das Amt des Wahlleiters zu übernehmen. Dies wird von allen Anwesenden befürwortet.
Ergebnis: Herr Lindenmann wird einstimmig zum Wahlleiter gewählt. TOP 9. Wahl des Präsidiums und der Buchprüfer :
Der Wahlleiter bittet um Benennung von Kandidaten für das Amt der/des Präsidentin/en der CCR. Es werden benannt:
Herr Dirk Hübener nimmt die Kandidatur an. Herr Lindenmann leitet daraufhin zur Wahl des Präsidenten über.
TOP 9.1. Wahl des Präsidenten:
Es wird wie folgt abgestimmt:
Für Herrn Dirk Hübener als Präsident: Das Abstimmungsergebnis
Dafür | App. und Garagen: Alle übrigen | } 42 Stimmen | = 48,401 % |
dagegen | App. und Garagen: 8,18,35/50,48,56(G.4),60,81(L1F),90,99 | } 9 Stimmen | = 7,836 % |
Enthaltungen | App. und Garagen: 29,79,L2 | } 3 Stimmen | = 2,324 % |
Ergebnis: Herr Dirk Hübener ist mehrheitlich als Präsident der CCR für das Jahr 2015/2016 ge- wählt.
TOP 9.2. Wahl des Vizepräsidenten
Herr Lindenmann bittet um Vorschläge für Kandidaten für das Amt des Vizepräsidenten. Herr Hübener erklärt, das die abwesende Frau Baumann bereit sei, erneut als Vizepräsidentin zu kandidieren.
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Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 07/03/2015
Es werden benannt:
Herr Uwe Schliebitz Frau Heidi Baumann
Herr Santiago Yanes
nimmt die Kandidatur an. nimmt die Kandidatur an.
lehnt die Kandidatur an.
In der Versammlung herrscht Konsens über die Benennung von zwei Vizepräsidenten.
Es wird der Vereinfachung halber vorgeschlagen, eine Sammelabstimmung für beide Kandidaten durchzuführen, was von den Eignern begrüsst wird.
Der Wahlleiter geht daraufhin zur Wahl der zwei Vizepräsidenten über.
Das Abstimmungsergebnis:
dafür | App. und Garagen: Alle übrigen | } 45 Stimmen | = 49,157 % |
dagegen | App. und Garagen: 8,18,35/50,48,56(G.4),60,81(L1F),90,99 | } 9 Stimmen | = 7,836 % |
Enthaltungen | App. und Garagen: 79, L2 | } 2 Stimmen | = 1,568 % |
Ergebnis: Frau Heidi Baumann und Herr Uwe Schliebitz sind mehrheitlich als Vizepräsidenten für das Jahr 2015/2016 gewählt.
Frau Heidi Baumann und Herr Uwe Schliebitz nehmen die Wahl an und sind somit für ein Jahr zu Vizepräsidenten ernannt.
TOP 9.3. Wahl der Buchprüfer
Der Wahlleiter bittet um Vorschläge für das Amt der Buchprüfer.
Die Versammlung ist sich nach den Erfahrungen des letzten Jahres einig, wieder drei Buchprüfer zu ernennen. Frau Kutz erklärt, sie stelle sich in diesem Jahr nur als Ersatzbuchprüferin zur Verfügung, falls eine der beiden anderen Presonen verhindert sein sollte.
Genannt werden wieder:
Herr Heinz Duwensee
Frau Michaela Schliebitz Frau Erika Kutz (als Ersatz)
nimmt die Kandidatur an, nimmt die Kandidatur an. nimmt die Kandidatur an.
Es wird in einer Sammelabstimmung wie folgt abgestimmt: für Frau Michaela Schliebitz, Frau Erika Kutz (Ersatz) und Herrn Heinz Duwensee als Buchprüfer.
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Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 07/03/2015
Das Abstimmungsergebnis:
dafür | App. und Garagen: Alle übrigen | } 52 Stimmen | = 56,993 %3 |
dagegen | App. und Garagen: Keine | } 0 Stimmen | = 0,000 % |
Enthaltungen | App. und Garagen: 79, L2 | } 2 Stimmen | = 1,568 % |
Ergebnis: Frau Michaela Schliebitz, Frau Kutz (Ersatz) und Herr Heinz Duwensee werden als Buch- prüfer für das Geschäftsjahr 2015 mehrheitlich gewählt.
Frau Michaela Schliebitz nimmt die Wahl als Revisorin für das Geschäftsjahr 2015 bei einer Aufwandsentschädigung von 120,- Euro an.
Herr Heinz Duwensee nimmt die Wahl als Revisor für das Geschäftsjahr 2015 bei einer Aufwandsentschädigung von 120,- Euro an.
Frau Erika Kutz nimmt die Wahl als Ersatz-Revisorin für das Geschäftsjahr 2015 bei einer Aufwandsentschädigung von 120,- Euro an (im Falle, dass einer der beiden genannten Gewählten die Buchprüfung nicht durchführen kann).
TOP 10. Genehmigung des Kostenvoranschlages 2015 mit Quotenschlüssel.
Wegen der wirtschaftlich schlechten Lage bleibt es dieses Jahr beim gleichen Quotenschlüssel wie 2014.
Es wird auf einen Übertragungsfehler in der deutschen Ausfertigung des Haushaltsplans hingewiesen: Der Betrag von 2400 € bei der Treppenhausbeleuchtung muss durch die Zahl „0“ ersetzt werden, da dieser Posten ab 2015 durch die Zusammenlegung des Zählers mit dem Strom für den Aufzug hinfällig wird.
Die Investitionsmittel für 2015 werden entsprechend den Abstimmungsergebnissen für die neue TV- Anlage anstelle des Anstrichs verwendet werden.
Es kommt zur Abstimmung
Das Abstimmungsergebnis:
dafür | App. und Garagen: Alle übrigen | } 53 Stimmen | = 52,578 % |
dagegen | App. und Garagen: Keine | } 0 Stimmen | = 0,000 % |
Enthaltungen | App. und Garagen: 19/20/21/22(G.3,G.8,G.9a,G.11), | } 1 Stimmen | = 5,983 % |
Ergebnis: Der Kostenvoranschlag ist mehrheitlich angenommen.
Damit ist festzustellen, dass der Kostenvoranschlag 2015 als Haushaltsplan 2015 in Höhe von 75.000,– Euro festgelegt ist. Die gesetzlich verlangte Reserve von 5% des Kostenvoranschlages ist
vorhanden.
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Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 07/03/2015
TOP 11. Verschiedenes.
Herr S. Yanes erwähnt, dass man durch eine neue Software die Funktionalität des Aufzugs verbessern könnte, da das bestehende System nur erlaubt, dass der Aufzug von den oberen Stockwerken direkt ins Erdgeschoss durchfährt, obwohl einige Eigner auf den Stockwerken dazwischen warten. Mit der neuen Software würde der Aufzug an jedem Stockwerk halten. Dies würde auch die Erneuerung der Knöpfe in den Gängen jeweils mit Auf- & Ab-Funktion bedeuten. Der Kostenaufwand würde ca. 1.100 € betragen. Diese Verbesserung wird von den anwesenden Eignern begrüsst und Herr Hübener wird gebeten, sie umzusetzen.
Herr K.H. Schliebitz erwähnt, dass man den Haupteingang mit einem Mosaik verschönern könnte, wie man dies auch in anderen Gebäuden sehen kann. Einige Eigner entgegnen, dass dies eventuell zu Vandalismus führen könnte, andere finden die Idee gut.
Herr Hübener spricht an, dass auf der Dachterrasse die rutschfeste Farbe zum Teil gerissen und zudem von Unbekannten grossflächig abgekratzt worden sei. Er weist aber darauf hin, dass dieser Umstand nicht die Dichtigkeit des Daches gefährde. Die Firma Machado habe der CCR Farbe zur Verfügung gestellt, und der Hausmeister, Herr Adenstedt, solle den Anstrich in den nächsten Wochen ausbessern, da sich die Garantie der Firma Machado auf die Dichtigkeit des Dachs beschränke.
Mitteilungen über Quoten werden mit diesem Protokoll verschickt. Es wird um pünktliche Zahlung gebeten, da die CCR ebenfalls monatliche Zahlungsverpflichtungen gegenüber Dritten hat. Bei Zahlungsverzug werden die im Eigentümergemeinschaftsbeschluss verabschiedeten Verzugs- zinsen in Höhe von 15% berechnet.
Die Bürozeiten im Appartement 28 bleiben weiterhin wie bekannt:
Dienstag, Donnerstag und Freitag vormittags von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr, sowie Montag nachmittags von 16:30 Uhr bis 20:00 Uhr.
Montags und dienstags ist das Büro von Frau Ma Jesús Hernández Rodríguez besetzt, donnerstags und freitags von Frau Annette Ma Becker.
Der Präsident legt den Termin für die nächste Ordentliche Eigentümerversammlung der CCR auf den ersten Samstag im März nächsten Jahres, den 05.03.2016, für den Nachmittag fest.
Die Versammlung wird um 18:50 Uhr vom Präsidenten, Herrn Dirk Hübener, geschlossen.
Dirk Hübener – Präsident –
Annette Becker – Sekretärin –
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Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 07/03/2015
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Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 07/03/2015
COMUNIDAD COSTA RICA Urb. Puntillo del Sol
38370 LA MATANZA TENERIFE – ESPAÑA
Protokoll
der 38. ordentlichen Jahreshauptversammlung der Eigentümergemeinschaft Costa Rica (CCR) am 07. März 2015.
TOP 1. Begrüßung durch den Präsidenten:
Die Versammlung beginnt mit dem zweiten Aufruf um 15:00 Uhr in der „Casa del Vino“, La Baranda, El Sauzal.
Der Präsident begrüßt alle Anwesenden zur ordentlichen Jahreshauptversammlung der CCR 2015 und die Übersetzerin Frau Jennifer Lopez, die für die Eigner in der Versammlung übersetzen wird.
Das Protokoll führt Frau Annette Becker, Sekretärin der CCR.
Der Präsident spricht sein herzliches Beileid für die Familenangehörigen der verstorbenen Eigner Frau Stasch, Frau Brandl und Herr Kremin aus.
TOP 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit der Versammlung:
Der Präsident weist darauf hin, dass Schuldner nach Art. §15.2. des span. WEG nicht stimmberechtigt sind. Eine Ausnahme besteht bei Beschlüssen, die Einstimmigkeit erfordern.
Nach Bestätigung durch die Buchprüfer werden folgende Eigner als Schuldner geführt:
Apt. 17 Apt. 24 Apt. 32 Apt. 33 Apt. 42 Apt. 49 Apt. 51 Apt. 59 Apt. 66 Apt. 72 Apt. 80 Apt. 83 Apt. 92A Apt. 92B Apt. 100 Apt. 104 Apt. 106 Apt. 107 Gar. 18
Fr. Martín Padrino Melania
51,03 € 3.644,91 € 94,50 € 81,26 € 98,50 € 89,50 € 82,76 € 2.335,30 € 23,01 € 59,35 € 408,12 € 255,49 € 87,12 € 1.524,85 € 52,81 € 432,94 € 311,28 € 55,61 € 12,92 €
Schuldner sind berechtigt, an der Versammlung aktiv teilzunehmen, aber auch sie müssen die Geschäftsordnung respektieren. Diese Eigner haben, soweit sie anwesend oder vertreten sind, keine Stimmkarten für die Versammlung erhalten.
-1-
Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 07/03/2015
Es wird festgestellt, dass an der Versammlung teilnehmen bzw. durch Vollmachten vertreten sind:
- 2.1. Eigentümer in Person bzw. vertreten: 54 Eigentümer
- 2.2. Anteilsquoten in Prozenten: 58,561 %
Die ordentliche Jahreshauptversammlung 2015 ist beschlussfähig.
TOP 3. Verlesung und Genehmigung der Protokolle 2014:
Der Präsident bittet, unter Verzicht auf Verlesung die Genehmigung des Protokolls der ordentlichen Jahreshauptversammlung vom 1. März 2014 zu beschließen, da ihm keine Einwände gegen die Beschlüsse der Generalversammlung des Jahres 2014 bekannt seien.
Es kommt zur Abstimmung. Das Abstimmungsergebnis:
dafür | App. und Garagen: 2(G 9B),3,4/5(G 10),6,7,8,9/10(G.5),12,13(G.17),18, 19/20/21/22(G.3,G.8,G.9a,G.11) ,23,24, 27,29,35(50), 36,37,38,39(L1A),40,41,45,48,55,56(G.4),57(G.6), 58(G.16),60,61,62(L1D),64,65(G.7),67(G.12), 73A/B, 74A/B,76A,78(G.15),79,81(G.L1F),84,90, 91A 91B,93B,94A/B,96(G.2B),97,99,105,L.1B,L.1C,L2,G.14 | } 54 Stimmen | = 58,561 % |
dagegen | App.und Garagen: Keine | } 0 Stimmen | = 0,000 % |
Enthaltungen | App. und Garagen: Keine | } 0 Stimmen | = 0,000 % |
Ergebnis: Das Protokoll der ordentlichen Jahreshauptversammlung 2014 wird nach ausdrücklichem Verzicht auf Verlesung einstimmig bestätigt. Somit wird festgestellt, dass alle Beschlüsse der Jahreshauptversammlung 2014 bestandskräftig sind.
TOP 4. Bericht des Präsidenten:
Der Präsident schlägt vor, auf die Verlesung seines Berichts zu verzichten, da alle Eigner diesen erhalten hätten, und zum nächsten Tagesordnungspunkt überzugehen, wenn es keine Fragen mehr gebe.
TOP 5. Entlastung von Präsidium und Verwaltung 2014:
Entlastung des Präsidiums:
Das Wort wird zunächst an den Buchprüfer gerichtet.
Die Buchprüferin, Frau Michaela Schliebitz, erklärt, dass sie in diesem Jahr die Buchprüfung mit Frau Erika Kutz durchgeführt habe.
Frau Michaela Schliebitz berichtet wörtlich:
Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 07/03/2015
-2-
„Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß Beschluss der Ordentlichen Hauptversammlung der Comunidad Costa Rica vom
1. März 2014 haben wir die Jahresrechnung für 2014 abschließend im Februar 2015 geprüft.
Wir kontrollierten die Bank- und Kassenbuchungen. Die Jahresendabrechnung stimmt mit der Buchhaltung überein. Belegt wurde das Vermögen durch die Vorlage der Sparbücher, bzw. Kontrolle des Online-Bankverkehrs und die Kontrolle der Kasse.
Wir stellen fest:
Die Abschlusswerte per 31. Dezember 2014 und die Einnahmen und Ausgaben 2014 stimmen mit der Buchhaltung und den Belegen überein und die Jahresabrechnung wurde korrekt erstellt.
Wir empfehlen die Genehmigung der vorliegenden Abrechnung für das Jahr 2014 und den Vorstand und die Verwaltung zu entlasten.“
Herr Hübener bittet, nun zur Abstimmung über die Entlastung des Präsidiums und der Verwaltung überzugehen. Dem wird nachgekommen.
5.1 Entlastung des Präsidiums Das Abstimmungsergebnis:
dafür | App. und Garagen: 2(G 9B),3,4/5(G 10),6,7,8,9/10(G.5),12,13(G.17),18, 19/20/21/22(G.3,G.8,G.9a,G.11) ,23,24, 27,29,35(50), 36,37,38,39(L1A),40,41,45,48,55,56(G.4),57(G.6), 58(G.16),60,61,62(L1D),64,65(G.7),67(G.12), 73A/B, 74A/B,76A,78(G.15),79,81(G.L1F),84,90, 91A 91B,93B,94A/B,96(G.2B),97,99,105,L.1B,L.1C,L2,G.14 | } 45 Stimmen | = 50,725 % |
dagegen | App. und Garagen: 8,18,35/50,48,56(G.4),60,81(L1F),90,99 | } 9 Stimmen | = 7,836 % |
Enthaltungen | App. und Garagen: Keine | } 0 Stimmen | = 0,000 % |
Ergebnis: Das Präsidium ist mehrheitlich entlastet. 5.2 Entlastung der Verwaltung
Das Abstimmungsergebnis:
dafür | App. und Garagen: Alle | } 54 Stimmen | = 58,561 % |
dagegen | App. und Garagen: Keine | } 0 Stimmen | = 0,000 % |
Enthaltungen | App. und Garagen: Keine | } 0 Stimmen | = 0,000 % |
Ergebnis: Die Verwaltung ist einstimmig entlastet. -3-
Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 07/03/2015
TOP 6. Anträge des Präsidenten:
TOP 6.1.1. Generelle Vertretungen in rechtlichen Angelegenheiten.
Es wird hiermit bestätigt, dass der Präsident mit sofortiger Wirkung bevollmächtigt wird, die Wohnungseigentümergemeinschaft CCR in allen anhängigen oder zukünftig durchzuführenden gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren persönlich oder durch einen Rechtsanwalt zu vertreten. Sei es in Gerichtsverfahren gegen die CCR oder Verhandlungen und Vereinbarungen mit der Gemeinde La Matanza bezüglich der Eingemeindung der Wohnsiedlung Puntillo del Sol.
Das Abstimmungsergebnis:
Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist als Beschluss einstimmig angenommen. TOP 6.1.2. Vorgehen gegen zahlungsrückständige Eigner
Herr Hübener erklärt, dass das Appartement Nr. 92A, Eigentum von Herrn Díaz Molina, seine Schulden bei der Comunidad Ende Februar beglichen habe und somit die Einleitung gerichtlicher Schritte augenblicklich nicht notwendig sei.
Gemäss der auf dieser Generalversammlung angenommenen Bilanz wird festgestellt, dass das Appartement Nr. 92B im Eigentum von Frau Yolanda Perdomo Rodríguez die nachfolgend aufgeführten Beträge trotz mehrfacher Mahnungen durch die Verwaltung nicht bezahlt hat.
Es wird beschlossen, die Einforderung der gesamten Schulden des Appartements 92B auf dem Gerichtsweg zu verfolgen.
Die derzeitige Schuld beläuft sich auf 662,43 € und setzt sich wie folgt zusammen:
dafür | App. und Garagen: Alle | } 54 Stimmen | = 58,561% |
dagegen | App. und Garagen: Keine | } 0 Stimmen | = 0,000 % |
Enthaltungen | App. und Garagen: Keine | } 0 Stimmen | = 0,000 % |
1 Rechnung über 28,72 € für Bürofax von 2014 mit dem Betrag von 28,72 € | |
TOTAL | 28,72 € |
12 Rechnungen über 0,30 € pro Monat für 2% Versäumniszuschlag von Januar bis Dezember für 2014 Wasserrechnung mit dem Betrag von 3,60 € | |
TOTAL | 3,60 € |
12 Rechnung über 43,56 € pro Monat für Quotenanteile von Januar bis Dezember 2014 mit dem Betrag von 522,75 € | |
TOTAL | 522,75 € |
12 Rechnungen über 6,53 € pro Monat für 15% Versäumniszuschlag für die Monate Januar bis Dezember 2014 mit dem Betrag von 78,38 € | |
TOTAL | 78,38 € |
1 Rechnung über 15,00 € für Wasserverbrauch von Januar bis Dezember 2014 mit dem Betrag von 15,00 € | |
TOTAL | 15,00 € |
1 Rechnung über 3,00.-€. für Mahnungsgebühren für 1o Mahnungsschreiben für die fehlenden Quotenanteile 2014 mit dem Betrag von 3,00.-€ | |
TOTAL | 3,00 € |
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Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 07/03/2015
1 Rechnung über 5,00.-€. für Mahnungsgebühren für 2o Mahnungsschreiben für die fehlenden Quotenanteile 2014 mit dem Betrag von 5,00.-€ | |
TOTAL | 5,00 € |
1 Rechnung über 3,00.-€. für Mahnungsgebühren für 3o Mahnungsschreiben für die fehlenden Quotenanteile 2014 mit dem Betrag von 3,00.-€ | |
TOTAL | 3,00 € |
1 Rechnung über 3,00.-€. für Mahnungsgebühren für 4o Mahnungsschreiben für die fehlenden Quotenanteile 2014 mit dem Betrag von 3,00.-€ | |
TOTAL | 3,00 € |
Gesamtschuldenbetrag: Appartement 92B TOTAL 662,43 € Für den Zeitraum vom 01/01/2014 bis 31/12/2014
Gemäss der auf dieser Generalversammlung angenommenen Bilanz wird festgestellt, dass das Appartement Nr. 80 und die Garage 18 im Eigentum von Frau Yaiza Fernandez Reyes die nachfolgend aufgeführten Beträge trotz mehrfacher Mahnungen durch die Verwaltung nicht bezahlt hat.
Es wird beschlossen, die Einforderung der gesamten Schulden des Appartements 80 und Garage 18 auf dem Gerichtsweg zu verfolgen.
Die derzeitige Schuld beläuft sich auf 421,04 € und setzt sich wie folgt zusammen:
1 Rechnung über 51,52-€ für Quotenanteil Januar 2014 von Apt. 80, mit dem Betrag von 51,52 € | |
TOTAL | 51,52 € |
5 Rechnungen über 51,63 € pro Monat für Quotenanteil von Februrar bis Juni 2014 von Apt. 80 mit dem Betrag von 258,15 € | |
TOTAL | 258,15 € |
1 Rechnung über 7,70 € pro Monat für 15% Versäumniszuschlag für den Monat Januar von Apt. 80, mit dem Betrag von 7,70 € | |
TOTAL | 7,70 € |
5 Rechnungen über 7,75 € pro Monat für 15% Versäumniszuschlag für die Monate Februar bis Juni 2014 von Apt. 80, mit dem Betrag von 38,75 € | |
TOTAL | 38,75 € |
1 Rechnung über 49,00 € für Wasserrechnung 2014 von Apt. 80, mit dem Betrag von 49,00 € | |
TOTAL | 49,00 € |
1 Rechnung über 3,00.-€. für Mahnungsgebühren für 1o Mahnungsschreiben für die fehlenden Quotenanteile 2014 von Apt. 80, mit dem Betrag von 3,00.-€ | |
TOTAL | 3,00 € |
1 Rechnung über 2,12.-€. für Quotenanteil Monat Januar 2014, von Garage 18, mit dem Betrag von 2,12.-€ | |
TOTAL | 2,12 € |
6 Rechnungen über 1,30.-€. für 15% Versäumniszuschlag für die Monate Januar bis Juni 2014 für die fehlenden Quotenanteile 2014 von Garage 18, mit dem Betrag von 7,80.-€ | |
TOTAL | 7,80 € |
1 Rechnung über 3,00.-€. für Mahnungsgebühren für 1o Mahnungsschreiben für die fehlenden Quotenanteile 2014 von Garage 18, mit dem Betrag von 3,00.-€ | |
TOTAL | 3,00 € |
Gesamtschuldenbetrag: Appartement 80 und Garage 18 TOTAL 421,04 € Für den Zeitraum vom 01/01/2014 bis 31/12/2014
Diese Schuldenaufstellungen werden genehmigt und den Eigentümern durch die Verwaltung zugestellt. Der Präsident wird ermächtigt, gerichtliche Schritte mit Antrag auf präventive Pfändung einzuleiten und dazu ggfs. Anwälte und Prokuradoren zu bestellen, falls der Gesamtbetrag nicht in 15 Tagen bezahlt wird. – 5 –
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Antrag: Der Präsident wird bevollmächtigt, mit sofortiger Wirkung die gesamten Schulden (einschließlich der Anwaltskosten) der Eigentümerin des Apt. 92B, Frau Yolanda Perdomo Rodriguez und der Eigentümerin des Apt. 80 und Garage 18, Frau Yaiza Fernandez Reyes, gegenüber der CCR auf dem Gerichtswege einzufordern.
Darüber kommt es zur Abstimmung
Das Abstimmungsergebnis
dafür | App. und Garagen: Alle | } 54 Stimmen | = 58,561 % |
dagegen | App. und Garagen: Keine | } 0 Stimmen | = 0,000 % |
Enthaltungen | App. und Garagen: Keine | } 0 Stimmen | = 0,000 % |
Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist als Beschluss einstimmig angenommen. TOP 6.2 Register der Balkone mit Anstrichschäden.
Antrag:
Dass die CCR ein Register der Balkone mit Anstrichschäden an Brüstung und/oder Decke anlegt, um die betroffenen Eigentümer über die dringende Notwendigkeit zu informieren, dass die Böden und/oder Brüstungen ihres Eigentums abgedichtet werden müssen.
Der Präsident erläutert kurz, dass er die Ursachen für die kurz nach dem Anstrich des Gebäudes aufgetretenen Blasen in jedem Einzelfall untersuchen wolle und dazu eine Liste über die Lage der Schäden an jedem betroffenen Balkon anlegen wolle, was mit keinerlei Kosten für die Comunidad verbunden sei. Er bittet um die Übermittlung von Schadensmeldungen an das Verwaltungsbüro.
Einige Eigner ergänzen, dass der Ursprung der Schäden auch in der unsachgemässen Ausführung der Malerarbeiten liegen könnte und dass man die Firma daher mit einbeziehen solle, da die Comunidad eine Garantie von fünf Jahren bekommen hat.
Darüber kommt es zur Abstimmung.
Das Abstimmungsergebnis
dafür | App. und Garagen: Alle übrigen | } 53 Stimmen | = 57,811 % |
dagegen | App. und Garagen: 6 | } 1 Stimme | = 0,750 % |
Enthaltungen | App. und Garagen: keine | } 0 Stimmen | = 0,000 % |
Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist als Beschluss mehrheitlich angenommen.
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TOP 6.3 Fassadenanstrich des Gebäudes.
Antrag:
Dass die CCR den Anstrich der rückwärtigen (Ost-)fassade mit Brücken gemäss den technischen Einzelheiten und Kosten eines der vorgelegten Kostenvoranschläge nach Prüfung der Angebote und Vergabe der Arbeiten durch eine Kommission, die aus dem Präsidium und zwei weiteren Personen gebildet werden soll (Herr K.H. Schliebitz und Herr Yanes), beschliesst. Die Finanzierung erfolgt durch Ausschöpfung des Investitionetats im laufenden Haushaltsjahr (siehe Haushaltsplan) und gegebenenfalls Reduzierung der Reserven in Höhe des Restbetrages.
Herr Hübener erklärt, dass 3 Kostenanschläge aus dem vergangenen Jahr dafür vorliegen.
Einige Eigner wenden ein, dass man zunächst die Aufarbeitung der Schäden an der Frontseite durchführen und es von der Haltung der Firma gegenüber den möglichen Haftungsansprüchen abhängig machen solle, welche Firma man mit dem Anstrich der restlichen Flächen beauftrage. Daher solle der Anstrich der rückwärtigen Fassade um ein Jahr zurückgestellt werden. Dieses Argument findet allgemeine Zustimmung.
Es kommt es zur Abstimmung.
Das Abstimmungsergebnis
dafür | App. und Garagen: 2(G.9b),3, 13(G.17), 27,29,39(G.L1A),41, 61, 65(G.7),73A/B, 94A/B,L2 | } 12 Stimmen | = 14,161 % |
dagegen | App. und Garagen: Alle übrigen | } 42 Stimmen | = 44,400 % |
Enthaltungen | App. und Garagen: Keine | } 0 Stimmen | = 0,000 % |
Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist als Beschluss ist mehrheitlich abgelehnt.
Top 6.4 Verblendung der Decken der Laubengänge für Installationen.
Antrag:
Dass die CCR vor Anstrich der Ostfassade und Verkabelung neuer Antennenleitungen die Herstellung eines Installationskanals unter den Decken der Laubengänge zur Aufnahme von Stromzuleitungen, Telefon, Antenne sowie der möglichen Verlegung von Wasserleitungen bzw. zusätzlichen Installationen (Gegensprechanlage, Internet) beschliesst, um die Erneuerung der prekären Elektro-Zuleitungen zu ermöglichen und das Anbringen von provisorischen Kabelkanälen für die Antenne zu vermeiden. Die Finanzierung erfolgt durch Reduzierung der Reserven.
Herr Hübener erklärt, dass er die zwischenzeitlich ermittelten Kosten für die Realisierung einer zukunftsorientierten und grosszügig dimensionierten Verblendung für zu hoch einschätze und zieht deshalb seinen Antrag zurück.
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Top 6.5 Erneuerung der Abwasser-Fallrohre in 1 Strang des Gebäudes.
Antrag:
Dass die CCR die Ersetzung der gegewärtigen Abwasser-Fallrohre der Gemeinschaft in 1 mit den betroffenen Eigentümern festzulegenden Strang als Pilotprojekt zur Erkennung der Schwierigkeiten und Feststellung der Kosten beschliesst, um einen Plan zum kompletten Austausch der Rohre in verschiedenen Phasen zu erarbeiten. Die Finanzierung erfolgt durch Reduzierung der Reserven.
Verschiedene Eigner wenden ein, dass es kein Konzept für ein solches Projekt gebe, obwohl die Notwendigkeit der mittelfristigen Erneuerung der alten Eternitrohre allgemein anerkannt wird. Sie schlagen vor, in diesem Jahr verschiedene Firmen mit Lösungsvorschlägen und Kosten- schätzungen zu beauftragen und den Antrag im kommenden Jahr erneut zu diskutieren.
Der Präsident erklärt sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden und zieht auch diesen Antrag zurück.
Top 6.6. Legalisierung der Situation des Appt. 28 (Gemeinschaftsbüro).
Antrag:
Dass die CCR die Einleitung der gesetzlichen Schritte zur Eigentumsübertragung des Appartement 28 auf die Eigentümergemeinschaft einleitet, um die Situation des Büros zu legalisieren und die Horizontalteilung zu berichtigen.
Der Präsident erklärt, er habe den Antrag im Hinblick auf die Notwendigkeit gestellt, bei der Beantragung eines Wasserzählers für das Büro bei der Gemeinde im Laufe des Jahres einen Eigentumsnachweis beibringen zu müssen.
Darüber gibt es verschiedene Meinungen und Bedenken hinsichtlich der Kosten und der Änderung der Horizontalteilung, aber schliesslich einigt man sich darauf, den Prozess einzuleiten und bei einem kompetenten Rechtsberater die notwendigen Schritte, Fristen und Kosten in Erfahrung zu bringen. In jedem Fall werde die Umschreibung der Wohnung 28 auf die Comunidad in einem Jahr nicht zu bewerkstelligen sein.
Es kommt zur Abstimmung.
Das Abstimmungsergebnis
dafür | App. und Garagen: Alle übrigen | } 48 Stimmen | = 46,091 % |
dagegen | App. und Garagen: 6,40,74A/B | } 3 Stimmen | = 3,398 % |
Enthaltungen | App. und Garagen: 4,5(G.10),24,19/20/21/22(G.3,G.8,G.9a,G.11) | } 3 Stimmen | = 9,072 % |
Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist als Beschluss ist mehrheitlich angenommen.
Top 6.7. Überarbeitung der Hausordnung. Antrag:
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Dass die CCR den überarbeiteten Text der Hausordnung beschliesst, der 2008 zuletzt aktualisiert
wurde und an einigen Stellen überholt ist.
Herr Hübener stellt fest, dass alle Eigner die Auszüge der Hausordnung mit den geänderten oder ergänzten Absätzen erhalten haben, erläutert die Neuerungen und fragt, ob es zu den bekannten Ergänzungen noch Kommentare gebe.
Von einigen Eignern wird bei der Ergänzung des Artikels 4.10 (Wäscheleinen) beanstandet, dass die Uhrzeit für die Genehmigung der Wascheleinen angeben wurde. Es sei logischer, die Uhrzeiten durch die Wendungen „nach Einbruch der Dunkelheit“ bzw. „bei Tagesanbruch“ auszutauschen, da im Winter die Tage kürzer seien. Dies wird im Saal begrüsst.
Der Präsident regt an, die Abstimmung über die Änderungen der Hausordnung zusammen durchzuführen, wogegen keine Einwände bestehen.
Es kommt zur Abstimmung mit der beschriebenen Änderung.
Das Abstimmungsergebnis
dafür | App. und Garagen: Alle übrigen | } 51 Stimmen | = 51,040 % |
dagegen | App. und Garagen: 6 | } 1 Stimme | = 0,750% |
Enthaltungen | App. und Garagen: 19/20/21/22(G.3,G.8,G.9a,G.11), 41 | } 2 Stimmen | = 6,771% |
Ergebnis: Die neu ergänzte Hausordnung wird als Beschluss mehrheitlich angenommen.
TOP 7. Anträge der Eigner
7.1. Antrag von Herrn K.H. Schliebitz: Anstrich der Nordfassade
Die Eigentümergemeinschaft beschließt, dass im Rahmen des geplanten Anstrichs der Ostfassade (Barranco) der Anstrich der Nordfassade (Hofeinfahrt) nioch nachträglich ohne grossen finaziellen aufwand farblich gestaltet wird. Hierdurch könnte das erscheinungsbild der sehr wuchtig wirkenden Giebelwand erheblich verbessert werden. Beispiele einer möglichen Gestaltung sind diesem Antrag beigefügt. es sind jedoch auch andere Gestaltungen möglich. Die abschließende Gestaltung legt entweder die Eigentümerversammlung heute fest oder eine Eigentümergruppe, die von der Eigentümergemeinschaft zu benennen ist.
Herr K.H. Schliebitz stellt seine Gestaltungsvorschläge über den Projektor der Eigentümer- gemeinschaft vor und erinnert daran, dass er diese bereits im vergangenen Jahr vor Beginn der Anstricharbeiten eingebracht habe und die Malerfirma bereit gewesen sei, sie ohne Mehrkosten auszuführen.
Herr Hübener entgegnet, dass er eine solche Massnahme nicht allein habe entscheiden wollen und dass zum jetzigen Zeitpunkt die Arbeiten Geld kosten würden, da man die Hebebühne erneut beschaffen müsste.
Der Präsident schlägt aber vor, die Hausnummer „49“ des Gebäudes an die Nordfassade unter den
Schriftzug „Costa Rica“ zu malen, da diese nirgendwo angebracht sei, obwohl sie Bestandteil der
Adressen der Eigner sei. Dies wird allgemein befürwortet.
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Es kommt zur Abstimmung.
Das Abstimmungsergebnis:
dafür | App. und Garagen: Alle übrigen | } 46 Stimmen | = 47,896 % |
dagegen | App. und Garagen: 6,41,79,97 | } 4 Stimmen | = 3,209 % |
Enthaltungen | App. und Garagen: 19/20/21/22(G.3,G.8,G.9a,G.11), 64,L1B, G.14 | } 4 Stimmen | = 7,456 % |
Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist mehrheitlich angenommen. 7.2. Antrag von Herrn K.H. Schliebitz: Anstrich der Ostfassade.
Die Eigentümergemeinschaft beschließt, dass im Rahmen des geplanten Anstrichs der Ostfassade (Barranco) diese mit Hilfe historischer Pastellfarben (Bordeaux- Rot, Gelb, Grün) gestaltet wird. Hierdurch könnte das Erscheinungsbild des sehr klotzig wirkenden Gebäudes erheblich verbessert werden. Ein Beispiele einer möglichen Farbgestaltung ist diesem Antrag beigefügt. Mein Vorschlag wäre die Farben zwischen den Treppenhäuseren anzuordnen. Die abschließende Gestaltung legt entweder die Eigentümerversammlung heute fest oder eine Eigentümergruppe, die von der Eigentümergemeinschaft zu benennen ist.
Obwohl der Präsidiumsantrag über den Fassadenanstrich abgelehnt wurde, bittet Herr K.H. Schliebitz trotzdem um Abstimmung über seinen Antrag, um zu klären, ob Interesse für eine Veränderung des Erscheinungsbildes bestehe. Es werden Argumente für und gegen die Verwendung verschiedener Farben an der Fassade ausgetauscht, und Herr Hübener bittet schliesslich um Abstimmung.
Es kommt zur Abstimmung.
Das Abstimmungsergebnis:
dafür | App. und Garagen: Alle übrigen | } 25 Stimmen | = 24,315 % |
dagegen | App. und Garagen: 2(G.9b),3, 6,13(G.17), 27,29,39(G.L1A),41,61,65(G.7),73A/B, 94A/B,L2,7,38,58(G.16),79,97, 8,18,35(50),48,56(G.4),60,81(G.L1F), 90,99 | } 27 Stimmen | = 28,051 % |
Enthaltungen | App. und Garagen: 19/20/21/22(G.3,G.8,G.9a,G.11), L1B | } 2 Stimmen | = 6,195 % |
Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.
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7.3 Antrag von Herrn S. Yanes: Verlegung der Wasserzähler und Absperrhähne auf die Flure
Begründung:
Der Hauptzähler der Comunidad wie auch der Absperrhahn für den Hauptzufluss sind für jeder- mann erreichbar.
Somit schlage ich der Eigentümergemeinschaft vor, eine nicht verlängerbare Frist von ein paar Monaten (z.B. drei Monate) einzuräumen, damit alle Eigner ihre Wasserzähler mit den dazu- gehörigen Absperrhähnen auf die Flure verlegen. Auch sollten Zeiten für das Abstellen des Wassers im Gebäude festgelegt werden, damit eine fortwährende Belästigung vermieden wird. Nach Ablauf der Frist wird die Absicherung des Hauptzählers und Hauptabsperrhahns wiederhergestellt, und das Wasser im ganzen Haus wird für Bauarbeiten oder private Schäden nur im Falle ausserordentlicher Dringlichkeit abgestellt.
Die Eigner bevollmächtigen die Comunidad für den Fall, dass diese ein Leck in irgendeiner Wohnung feststellt, das Glas ihres Wasserzählerkastens einzuschlagen, um den Absperrhahn zu schließen, es sei denn, dass dieser zu öffnen sei oder ein Schlüssel desselben bei dei Comunidad hinterlegt sei.
Es kommt zur Abstimmung.
Das Abstimmungsergebnis:
dafür | App. und Garagen: 2(G.9b),3,13(G.17), 27,29,39(G.L1A),61,65(G.7),73A/B, 94A/B, L2,7,38,58(G.16),79,97,8,18,35(50),48,56(G.4),60,81(G.L1F), 90,99 | } 25 Stimmen | = 32,496 % |
dagegen | App. und Garagen: Alle übrigen | } 22 Stimmen | = 19,521 % |
Enthaltungen | App. und Garagen: | } 7 Stimmen | = 6,544 % |
Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist mehrheitlich angenommen.
7.4 Antrag von Herrn S. Yanes: Änderung der Bürozeiten für die Eigner.
Begründung:
Um der Sekretärín des Büros, Frau Annette Becker, Zeit für Kontrollgänge im Gebäude einzuräumen und mögliche Verletzungen der Regeln des Zusammenlebens und der Hausordnung festzustellen.
Somit schlage ich der Eigentümerversammlung vor, der Änderung der Bürozeiten zuzustimmen, bei welcher die Öffnungszeit von 9:00 Uhr auf 10:00 Uhr gelegt wird, um die erste Stunde dem vorgeschlagenen Kontrollgang zu widmen. Falls mehr Zeit für die Verwaltungsarbeit benötigt wird, sollte die Öffnungszeit auf den Mittwoch erweitert werden, um so die Woche auszufüllen.
Herr Yanes zieht diesen Antrag vor jeglicher Diskussion zurück.
7.5 Antrag von Frau Derichs: Durchführung weiterer Fassadensanierung.
Die Wohnungseigentümergemeinschaft beschließt, die weitere Außensanierung des Gebäudes an der Strassenseite so lange zurückzustellen, bis die Ursachen der neuen Schäden an der Seeseite, z.B. App. 3 und andere, festgestellt sind und eine dauerhafte Sanierung gewährleistet werden kann.
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Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 07/03/2015
Begründung: Es kann nicht hingenommmen werden, dass die im Jahre 2014 durchgeführte Sanierungsarbeiten bereits im Januar 2015 Schäden aufweisen und ausgebessert werden müssen. Ein unabhängiger Bausachverständiger mit Fachkenntnissen für Außenputz, müsste beauftragt werden. Außerdem sollten, vor einer weiteren Sanierung, alle Wasseruhren nach draussen verlegt werden. Schäden, die durch eine Verlegung danach entstehen, müssen von den Ver-ursachern beseitigt und bezahlt werden.
Herr Hübener zieht den Antrag in Vertretung von Frau Derichs zurück, da sich der Inhalt durch die zuvor beschlossene Aufschiebung des Fassadenanstrichs und die ebenfalls beschlossene Frist zur Verlegung der Wasseruhren erledigt habe.
7.6 Antrag von Frau Derichs: Weiterer Betrieb der vorhandenen Fernsehanlage.
Die Eigentümergemeinschaft beschließt, die Entscheidung über eine Änderung der grundsätzlich funktionierenden Fernsehanlage für den Fernsehempfang zunächst zurückzustellen.
Begründung: Zunächst empfiehlt es sich, vorab festzustellen und in einer Liste zusammenzutragen, in welchen Apps. Störungen im TV-Empfang auftreten und welche Ursachen dies hat. Erst wenn eine derartige Liste vorliegt und der Grund der Störung im App. und/oder der vorhandenen Verkabelung ermittelt wurde, kann eine Entscheidung über eine kostenträchtige Änderung der TV- Verkabelung zu Lasten der CCR gefasst werden. Im Rahmen der –neuen- Beschlußfassung ist auch über die Verteilung der Kosten über eine entsprechende Veränderung zu entscheiden. Grundsätzlich muss der Empfang von TV-Kanälen für alle Eigner gewährleistet sein, d.h. , dass eine neue Anlage (egal in welchem Umfang) für alle Eigner zu gleichen Teilen umgelegt werden muss und nicht über Quoten-Umlage finanziert werden kann.
Jeder Eigner ist aufgefordert, evtl. Beeinträchtigungen an seinem TV-Anschluss schriftlich der WEG- Verwaltung vorzulegen. Wer sich nicht an der notwendigen Information zur Meinungsbildung beteiligt, hat keine besonderen Beanstandungen.
Störungen, die durch Wetterverhältnisse hervorgerufen werden, können auch bei einer neuen TV- Anlage nicht verhindert werden.
Herr Yanes stellt fest, dass dieser Antrag nicht rechtskonform sei, da die Verteilung der Kosten laut Wohnungseigentumsgesetz generell nur über die Quoten zulässig sei, und verliest den entsprechenden Artikel des Gesetzes (§ 9.e).
Somit wird dieser Antrag wegen rechtlicher Unvereinbarkeit zurückgewiesen.
7.7 Antrag von Frau Hannemann: Antrag zur Arbeitszeiten des WEG – Verwaltungsbüros
Die Wohnungseigentümergemeinschaft beschliesst, Überstunden des Sekretariats, seit mehreren Jahren mit 2 Personen besetzt, nur mit ausdrücklicher vorheriger schriftl. Zustimmung des Präsidenten und der beiden Vizepräsidenten, jeweils mit Daten und Zeitangaben zu honorieren. Gelegentlich unumgängliche Mehrarbeit, im Verhältnis zur regelmäßiger Büroarbeit, soll durch Kürzung der üblichen Bürozeiten ausgeglichen werden.
Die Begründung des Antrages versteht sich aus der Erfahrung Vergangenheit. Ana war alleine WEG-Sekretärin. Die wirschaftliche Lage erfordert auch, zugunsten der WEG-Eigner, Ein- sparungen im WEG- Wirtschaftsplan für die Zukunft durchzuführen.
Aufgrund der Strukturierung der Eigentümerschaft in den letzen Jahren, d.h. überwiegend Eigner, die der spanischen Sprache mächtig sind, kann eine vielzahl von auftretenden Problemen bereits telefonisch (zeitlich wesentl. verkürzt) bereinigt werden. desweiteren wird das Büro durch Über- weisungen der Quoten (durch Abbuchungsermächtigungen, Daueraufträgen, Bankeinzug) entlastet.
Um die Frage, ob eine Doppelbesetzung des Büros CCR noch weiter erforderlich ist, zunächst
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zurückzustellen, sollte im Interesse aller Beteiligten mit Wirkung ab Beschlussfassung des An- trages positiv beschieden werden.
Nachdem festgestellt wird, dass Überstunden nur durch die Generalversammlung einschliesslich Vorbereitung und Protokollerstellung anfallen, schlägt Frau M. Schliebitz vor, die Aushänge über Büroschliessungen wegen Überstunden zu archivieren, um einen Nachweis zu haben.
Eine Gegenzeichnung durch den jeweiligen Präsidenten wird als ausreichend erachtet. Es kommt zur Abstimmung
Das Abstimmungsergebnis:
dafür | App. und Garagen: 6,45,91B | } 3 Stimmen | = 2,235 % |
dagegen | App. und Garagen: Alle übrigen | } 41 Stimmen | = 43,682 % |
Enthaltungen | App. und Garagen: 19/20/21/22(G.3,G.8,G.9a,G.11),12,57(G.6),84,91A,93B,L1C, 64,105,G.14 | } 10 Stimmen | = 12,644 % |
Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.
7.8 Antrag von Herr Yanes Santiago: Installation einer Wasserentkalkungsanlage.
Begründung:
Das Wasser, über welches wir heute in der Comunidad verfügen, hat die Qualität, die es früher hatte, verloren.
Somit schlage ich der Eigentümerversammlung vor, eine Wasserreinigungsanlage zu installieren. Ich habe mich informiert, und die Firma SYLYS hat den besten Ruf. Diese Firma erledigt auch die Wartungsarbeit und liefert das nötige Material für den Betrieb.
Der vorgesehene Platz dafür wäre der stillgelegte Maschinenraum des Fahrstuhls am Hang, der erste links die Strasse hinunter, wobei die existierende, alte Maschinerie des ehemaligen Aufzugs entfernt wird.
Herr Yanes erklärt, dass diese Firma unser Wasser untersuchen und dann dafür ganz spezifisch eine Reinigungsanlage erstellen werde. Der Kostenpunkt sei um die 10.000 €.
Nach einer Diskussion über Vor- und Nachteile dieser Anlage zieht Herr Yanes seinen Antrag zurück.
7.9. Antrag von Herrn S. Yanes: Neue Fernsehinstallation.
Begründung:
Wie schon diskutiert wurde, ist die TV-Installation veraltet und verursacht ständige Probleme.
Somit schlage ich der Eigentümergemeinschaft vor, die komplette Erneuerung der TV-Installation zu beschliessen.
Herr Hübener erklärt, dass er die prinzipiell im vergangenen Jahr beschlossene Erneuerung der TV- Anlage aus rechtlichen Vorbehalten wegen der nicht vorgesehenen Anschlüsse der neuen Kabel in den Wohnungen sowie der Form der Beschlussfassung nicht ausgeführt habe und deshalb froh über den Antrag von Herrn Yanes sei.
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Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 07/03/2015
Es wird festgestellt, dass die bestehende Anlage trotz der erheblichen Mittel, die im vergangenen Jahr zur Erhaltung der Module ausgegeben wurden, nach der Frequenzumstellung der spanischen TDT-Programme Anfang des Jahres nicht mehr in der Lage sei, das kanarische Regionalprogramm in alle Wohnungen zu übertragen. Auf Anfrage von Herrn Hübener, wer Empfangsprobleme habe, hebt die Mehrzahl der anwesenden Eigner die Hand.
Herr Yanes legt einen Kostenvoranschlag für eine Anlage vor, die mit nur einem Kabel pro Stockwerk auskomme und somit die Verunstaltung der Laubengänge mit grossen Kabelkanälen vermeide. Der Preisunterschied zu der von Media-Service und Kubo vorberechneten SAT-Anlage sei dabei gering und die Firma habe gute Referenzen.
Herr Hübener führt aus, dass das Satellitensignal bei dieser Anlage in einer Kopfstation moduliert werden müsse und – anders als bei der bestehenden Anlage – als TDT-Signal in die TV-Geräte eingespeist werde. Dadurch seien keine Receiver mehr notwendig.
Herr Yanes stellt ausserdem fest, dass die neue Kopfstation zukünftig für die Umsetzung der anstehenden Veränderungen im Fernsehempfang vorbereitet sei.
Es wird über die Vor- & Nachteile beider Systeme diskutiert. Herr Hübener erklärt, dass die von Herrn Yanes eingebrachte Ein-Kabel-Anlage zwar ca. 2000 Euro teurer sei als die SAT-Anlage von Media-Service oder Kubo, dass aber bei letzerem Angebot noch keine Kabelkanäle enthalten seien, wodurch am Ende die SAT-Anlage teurer werde.
Herr Hübener bittet zunächst um Abstimmung über den Antrag von Herrn Yanes, ob die Eigentümer die Erneuerung der TV-Anlage mit Einspeisung in die Wohnungen über den abgehängten Decken bzw. auf Putz bis zu den Antennendosen wünschen.
Darüber kommte es zur Abstimmung
Das Abstimmungsergebnis:
dafür | App. und Garagen: Alle übrigen | } 38 Stimmen | = 39,365 % |
dagegen | App. und Garagen: 6,9/10(G.10),41,19/20/21/22(G.3,G.8,G.9a,G.11),105, 45,91B,37,76A,64,Gar.14 | } 11 Stimmen | = 14,711 % |
Enthaltungen | App. und Garagen: 4,5(G.10),23,24,36,L1B | } 5 Stimmen | = 4,485 % |
Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist mehrheitlich angenommen.
Angesichts des Ergebnisses fragt Herr Hübener nun, welches der beiden Systeme von den Eignern gewünscht wird: Wer stimmt für die direkte SAT-Anlage gemäss dem Angebot von „Media Service“ oder „Kubo“? Die Gegenstimmen bevorzugen dementsprechend das von Herrn Yanes eingebrachte Ein-Kabel-System mit Kopfstation der Firma „Instalaciones Satélite, S.L.“.
Darüber kommt es zur Abstimmung.
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Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 07/03/2015
Das Abstimmungsergebnis:
Dafür | App. und Garagen: Alle übrigen | } 30 Stimmen | = 34,461 % |
dagegen | App. und Garagen: 7,38,58(G.16),79,97,8,18,35/50,48,56(G.4),60,81(G.L1F), 90,99, 6,41, 45,91B | } 18 Stimmen | = 14,678 % |
Enthaltungen | App. und Garagen: 37,76A,64,L1B,Gar.14,19/20/21/22(G.3,G.8,G.9a,G.11), | } 6 Stimmen | = 9,422 % |
Ergebnis: Die Mehrheit der anwesenden und vertretenen Eigentümer entscheidet sich für die direkte Satelliten-Empfangsanlage.
7.10 Antrag von Herrn S. Yanes: Anbringung einer Schranke an der Einfahrt zum Parkplatz.
Begründung:
Ich habe gehört, dass die Gemeindeverwaltung die Eingemeindung genehmigt hat, und bevor dies stattfindet:
Deshalb schlage ich der Eigentümerversammlung vor, der Genehmigung zur Anbringung einer Schranke zur Zufahrt des Parkplatzes zuzustimmen, damit das Privateigentum nicht in Frage gestellt werden kann.
Frau M. Schliebitz legt der Eigentümerversammlung einen Plan des Grundbuchamtes vor, in dem das Parkgelände vor dem Haus nicht innerhalb des markierten Grundstücks der CCR liegt, und be- zweifelt die Legalität einer Schranke.
Andere Eigentümer haben Bedenken wegen des möglicherweise beschränkten Zugangs von Besuchern oder Krankenwagen.
Es folgt ein längerer Austausch der Vor- und Nachteile der Schranke. Über den Antrag kommt es zur Abstimmung.
Das Abstimmungsergebnis
Dafür | App. und Garagen: 41,62(G.L1D),96(G.2b),7,38,58(G.16), 79,8,18,35/50, 48,60,81(L1F), 90,99,L2,65(G.7) | } 17 Stimmen | = 16,929 % |
Dagegen | App. und Garagen: Alle übrigen | } 27 Stimmen | = 27,573 % |
Enthaltungen | 9/10(G.5),2(G.9b),3,13(G.17), 27,29,39(G.L1A),61, 73A/B, 94A/B | } 10 Stimmen | = 14,059 % |
Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.
7.11 Antrag von Herrn S. Yanes: Eingemeindung durch die Gemeindeverwaltung
Begründung:
Ich habe die Nachricht bekommen, dass das Rathaus die Eingemeindung genehmigt hat.
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Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 07/03/2015
Somit schlage ich der Eigentümerversammlung vor, alle Geldmittel der Comunidad in noch nicht erledigte Bauarbeiten und neue Vorschläge der Eigner zu investieren, um zu vermeiden, dass später Projekte und Genehmigungen bezahlt werden müssen, welche dann kostspieliger als die Arbeiten sein könnten.
Herr S. Yanes zieht diesen lezten Antrag zurück.
TOP 8. Konstituierung eines Wahlausschusses:
Der Präsident bittet nun um Vorschläge für das Amt des Wahlleiters. Es wird Herr Lindenmann vorgeschlagen, der bereit ist, das Amt des Wahlleiters zu übernehmen. Dies wird von allen Anwesenden befürwortet.
Ergebnis: Herr Lindenmann wird einstimmig zum Wahlleiter gewählt. TOP 9. Wahl des Präsidiums und der Buchprüfer :
Der Wahlleiter bittet um Benennung von Kandidaten für das Amt der/des Präsidentin/en der CCR. Es werden benannt:
Herr Dirk Hübener nimmt die Kandidatur an. Herr Lindenmann leitet daraufhin zur Wahl des Präsidenten über.
TOP 9.1. Wahl des Präsidenten:
Es wird wie folgt abgestimmt:
Für Herrn Dirk Hübener als Präsident: Das Abstimmungsergebnis
Dafür | App. und Garagen: Alle übrigen | } 42 Stimmen | = 48,401 % |
dagegen | App. und Garagen: 8,18,35/50,48,56(G.4),60,81(L1F),90,99 | } 9 Stimmen | = 7,836 % |
Enthaltungen | App. und Garagen: 29,79,L2 | } 3 Stimmen | = 2,324 % |
Ergebnis: Herr Dirk Hübener ist mehrheitlich als Präsident der CCR für das Jahr 2015/2016 ge- wählt.
TOP 9.2. Wahl des Vizepräsidenten
Herr Lindenmann bittet um Vorschläge für Kandidaten für das Amt des Vizepräsidenten. Herr Hübener erklärt, das die abwesende Frau Baumann bereit sei, erneut als Vizepräsidentin zu kandidieren.
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Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 07/03/2015
Es werden benannt:
Herr Uwe Schliebitz Frau Heidi Baumann
Herr Santiago Yanes
nimmt die Kandidatur an. nimmt die Kandidatur an.
lehnt die Kandidatur an.
In der Versammlung herrscht Konsens über die Benennung von zwei Vizepräsidenten.
Es wird der Vereinfachung halber vorgeschlagen, eine Sammelabstimmung für beide Kandidaten durchzuführen, was von den Eignern begrüsst wird.
Der Wahlleiter geht daraufhin zur Wahl der zwei Vizepräsidenten über.
Das Abstimmungsergebnis:
dafür | App. und Garagen: Alle übrigen | } 45 Stimmen | = 49,157 % |
dagegen | App. und Garagen: 8,18,35/50,48,56(G.4),60,81(L1F),90,99 | } 9 Stimmen | = 7,836 % |
Enthaltungen | App. und Garagen: 79, L2 | } 2 Stimmen | = 1,568 % |
Ergebnis: Frau Heidi Baumann und Herr Uwe Schliebitz sind mehrheitlich als Vizepräsidenten für das Jahr 2015/2016 gewählt.
Frau Heidi Baumann und Herr Uwe Schliebitz nehmen die Wahl an und sind somit für ein Jahr zu Vizepräsidenten ernannt.
TOP 9.3. Wahl der Buchprüfer
Der Wahlleiter bittet um Vorschläge für das Amt der Buchprüfer.
Die Versammlung ist sich nach den Erfahrungen des letzten Jahres einig, wieder drei Buchprüfer zu ernennen. Frau Kutz erklärt, sie stelle sich in diesem Jahr nur als Ersatzbuchprüferin zur Verfügung, falls eine der beiden anderen Presonen verhindert sein sollte.
Genannt werden wieder:
Herr Heinz Duwensee
Frau Michaela Schliebitz Frau Erika Kutz (als Ersatz)
nimmt die Kandidatur an, nimmt die Kandidatur an. nimmt die Kandidatur an.
Es wird in einer Sammelabstimmung wie folgt abgestimmt: für Frau Michaela Schliebitz, Frau Erika Kutz (Ersatz) und Herrn Heinz Duwensee als Buchprüfer.
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Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 07/03/2015
Das Abstimmungsergebnis:
dafür | App. und Garagen: Alle übrigen | } 52 Stimmen | = 56,993 %3 |
dagegen | App. und Garagen: Keine | } 0 Stimmen | = 0,000 % |
Enthaltungen | App. und Garagen: 79, L2 | } 2 Stimmen | = 1,568 % |
Ergebnis: Frau Michaela Schliebitz, Frau Kutz (Ersatz) und Herr Heinz Duwensee werden als Buch- prüfer für das Geschäftsjahr 2015 mehrheitlich gewählt.
Frau Michaela Schliebitz nimmt die Wahl als Revisorin für das Geschäftsjahr 2015 bei einer Aufwandsentschädigung von 120,- Euro an.
Herr Heinz Duwensee nimmt die Wahl als Revisor für das Geschäftsjahr 2015 bei einer Aufwandsentschädigung von 120,- Euro an.
Frau Erika Kutz nimmt die Wahl als Ersatz-Revisorin für das Geschäftsjahr 2015 bei einer Aufwandsentschädigung von 120,- Euro an (im Falle, dass einer der beiden genannten Gewählten die Buchprüfung nicht durchführen kann).
TOP 10. Genehmigung des Kostenvoranschlages 2015 mit Quotenschlüssel.
Wegen der wirtschaftlich schlechten Lage bleibt es dieses Jahr beim gleichen Quotenschlüssel wie 2014.
Es wird auf einen Übertragungsfehler in der deutschen Ausfertigung des Haushaltsplans hingewiesen: Der Betrag von 2400 € bei der Treppenhausbeleuchtung muss durch die Zahl „0“ ersetzt werden, da dieser Posten ab 2015 durch die Zusammenlegung des Zählers mit dem Strom für den Aufzug hinfällig wird.
Die Investitionsmittel für 2015 werden entsprechend den Abstimmungsergebnissen für die neue TV- Anlage anstelle des Anstrichs verwendet werden.
Es kommt zur Abstimmung
Das Abstimmungsergebnis:
dafür | App. und Garagen: Alle übrigen | } 53 Stimmen | = 52,578 % |
dagegen | App. und Garagen: Keine | } 0 Stimmen | = 0,000 % |
Enthaltungen | App. und Garagen: 19/20/21/22(G.3,G.8,G.9a,G.11), | } 1 Stimmen | = 5,983 % |
Ergebnis: Der Kostenvoranschlag ist mehrheitlich angenommen.
Damit ist festzustellen, dass der Kostenvoranschlag 2015 als Haushaltsplan 2015 in Höhe von 75.000,– Euro festgelegt ist. Die gesetzlich verlangte Reserve von 5% des Kostenvoranschlages ist
vorhanden.
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Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 07/03/2015
TOP 11. Verschiedenes.
Herr S. Yanes erwähnt, dass man durch eine neue Software die Funktionalität des Aufzugs verbessern könnte, da das bestehende System nur erlaubt, dass der Aufzug von den oberen Stockwerken direkt ins Erdgeschoss durchfährt, obwohl einige Eigner auf den Stockwerken dazwischen warten. Mit der neuen Software würde der Aufzug an jedem Stockwerk halten. Dies würde auch die Erneuerung der Knöpfe in den Gängen jeweils mit Auf- & Ab-Funktion bedeuten. Der Kostenaufwand würde ca. 1.100 € betragen. Diese Verbesserung wird von den anwesenden Eignern begrüsst und Herr Hübener wird gebeten, sie umzusetzen.
Herr K.H. Schliebitz erwähnt, dass man den Haupteingang mit einem Mosaik verschönern könnte, wie man dies auch in anderen Gebäuden sehen kann. Einige Eigner entgegnen, dass dies eventuell zu Vandalismus führen könnte, andere finden die Idee gut.
Herr Hübener spricht an, dass auf der Dachterrasse die rutschfeste Farbe zum Teil gerissen und zudem von Unbekannten grossflächig abgekratzt worden sei. Er weist aber darauf hin, dass dieser Umstand nicht die Dichtigkeit des Daches gefährde. Die Firma Machado habe der CCR Farbe zur Verfügung gestellt, und der Hausmeister, Herr Adenstedt, solle den Anstrich in den nächsten Wochen ausbessern, da sich die Garantie der Firma Machado auf die Dichtigkeit des Dachs beschränke.
Mitteilungen über Quoten werden mit diesem Protokoll verschickt. Es wird um pünktliche Zahlung gebeten, da die CCR ebenfalls monatliche Zahlungsverpflichtungen gegenüber Dritten hat. Bei Zahlungsverzug werden die im Eigentümergemeinschaftsbeschluss verabschiedeten Verzugs- zinsen in Höhe von 15% berechnet.
Die Bürozeiten im Appartement 28 bleiben weiterhin wie bekannt:
Dienstag, Donnerstag und Freitag vormittags von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr, sowie Montag nachmittags von 16:30 Uhr bis 20:00 Uhr.
Montags und dienstags ist das Büro von Frau Ma Jesús Hernández Rodríguez besetzt, donnerstags und freitags von Frau Annette Ma Becker.
Der Präsident legt den Termin für die nächste Ordentliche Eigentümerversammlung der CCR auf den ersten Samstag im März nächsten Jahres, den 05.03.2016, für den Nachmittag fest.
Die Versammlung wird um 18:50 Uhr vom Präsidenten, Herrn Dirk Hübener, geschlossen.
Dirk Hübener – Präsident –
Annette Becker – Sekretärin –
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Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 07/03/2015
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Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 07/03/2015