TOP 1. Begrüßung durch den Präsidenten:
Die Versammlung beginnt mit dem zweiten Aufruf um 15:30 Uhr in der „Casa del Vino“, La Baranda, El Sauzal.
Der Präsident begrüßt alle Anwesenden zur ordentlichen Jahreshauptversammlung der CCR 2016 und die Übersetzerin Frau Heike Stark, die für die Eigner in der Versammlung übersetzen wird.
Das Protokoll führt Frau Annette Becker, Verwaltungssekretärin der CCR.
Der Präsident spricht Frau Heidi Baumann sein herzliches Beileid zum Tod ihres Ehemanns, Herrn Walter Baumann, aus.
TOP 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit der Versammlung:
Der Präsident weist darauf hin, dass Schuldner nach Art. §15.2. des span. WEG nicht stimmberechtigt sind. Eine Ausnahme besteht bei Beschlüssen, die Einstimmigkeit erfordern.
Nach Bestätigung durch die Buchprüfer werden folgende Eigner als Schuldner geführt:
Apt 11 93,76€
Apt. 17 96,67 €
Apt. 24 Fr. Martín Padrino Melania 3.644,91 €
Apt. 42 145,25 €
Apt. 49 80,50 €
Apt. 56 286,96 €
Apt. 59 2.383,40 €
Apt. 68 117,51 €
Apt. 72 329,14 €
Apt. 80 14,94 €
Apt. 83 24,82 €
Apt. 86 51,26 €
Apt. 87 63,94 €
Apt. 88 58,38 €
Apt. 89 112,62 €
Apt. 92A 714,23 €
Apt. 92B 1.784,75 €
Apt. 95 176,14 €
Apt. 103 105,60 €
Apt. 104 663,34 €
Apt. 107 44,76 €
Gar. 4 17,18€
Schuldner sind berechtigt, an der Versammlung aktiv teilzunehmen, aber auch sie müssen die Geschäftsordnung respektieren. Diese Eigner haben, soweit sie anwesend oder vertreten sind, keine Stimmkarten für die Versammlung erhalten.
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Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 05/03/2016
Es wird festgestellt, dass an der Versammlung teilnehmen bzw. durch Vollmachten vertreten sind:
2.1. Eigentümer in Person bzw. vertreten: 56 Eigentümer
2.2. Anteilsquoten in Prozenten: 61,175 %
Die ordentliche Jahreshauptversammlung 2016 ist beschlussfähig.
TOP 3. Verlesung und Genehmigung der Protokolle 2015:
Der Präsident bittet, unter Verzicht auf Verlesung die Genehmigung des Protokolls der ordentlichen Jahreshauptversammlung vom 7. März 2015 zu beschließen, da ihm keine Einwände gegen die Beschlüsse der Generalversammlung des Jahres 2015 bekannt seien.
Auf Bitten einiger Eigner zum Antrag TOP 6.6 (Legalisierung des Appartements 28) erklärt der Präsident, dass dieses Bestreben auf Anraten des Anwalts wegen unabsehbarer Konsequenzen nicht weiter verfolgt wurde.
Herr K. H. Schliebitz bittet um Klärung seines Antrages vom Jahre 2015 unter TOP 7.1.
Klärung:
Die von Herrn Schliebitz vorgeschlagene Gestaltungsmöglichkeit der Ost- und Nordfassade wurde 2015 von den Eignern in der Debatte abgelehnt. Befürwortet wurde aber das Anbringen der Hausnummer 49 auf der Nordfassade, worüber abgestimmt und was mit Mehrheitsbeschluss genehmigt wurde.
Es kommt zur Abstimmung über die Genehmigung des Protokolls vom 7. März 2015.
Das Abstimmungsergebnis:
dafür
App. und Garagen:
1,2(G 9B),3,4(/5,G 10),7,8,9(/10,G.5),12,13(G.17),23, 24, 27,29,30,35(50),36,37,38,39(L1A),40,45,48,51,55, 57(G.6),58(G.16),61,62(L1D),64,65(G.7), 66, 67(G.12), 73A/B, 74A/B,75B,76A,78(G.15),79,81(G.L1F),90, 91B 94A/B,96(G.2B),97,105, L1B,,L2,G.14i
} 48 Stimmen
= 49,139 %
dagegen
App.und Garagen: keine
} 0 Stimmen
= 0,000 %
Enthaltungen
App. und Garagen:
19(20/21/22,G.3,G.8,G.9a,G.11), 26,46(G.13a/b),47, 84,91A,93B,99(G.18)
} 8 Stimmen
= 12,036 %
Ergebnis: Das Protokoll der ordentlichen Jahreshauptversammlung 2015 wird nach ausdrücklichem Verzicht auf Verlesung mehrheitlich bestätigt. Somit wird festgestellt, dass alle Beschlüsse der Jahreshauptversammlung 2015 bestandskräftig sind.
Der Präsident bittet, unter Verzicht auf Verlesung die Genehmigung des Protokolls vom 7. August 2015 zu beschließen, da ihm keine Einwände gegen die Beschlüsse der ausserordentlichen Versammlung bekannt seien.
Es kommt zur Abstimmung
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Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 05/03/2016
Das Abstimmungsergebnis:
dafür
App. und Garagen:
1,2(G 9B),3,4(/5,G 10),7,8,9(/10,G.5),12,13(G.17),23, 24, 27,29,30,35(50),36,37,38,39(L1A),40,45,48,51,55, 57(G.6),58(G.16),61,62(L1D),64,65(G.7), 66, 67(G.12), 73A/B, 74A/B,75B,76A,78(G.15),79,81(G.L1F),90, 91B 94A/B,96(G.2B),97,105, L1B,,L2,G.14i
} 48 Stimmen
= 49,139 %
dagegen
App.und Garagen: keine
} 0 Stimmen
= 0,000 %
Enthaltungen
App. und Garagen:
19(20/21/22,G.3,G.8,G.9a,G.11), 26,46(G.13a/b),47, 84,91A,93B,99(G.18)
} 8 Stimmen
= 12,036 %
Ergebnis: Das Protokoll der ausserordentlichen Jahreshauptversammlung 2015 wird nach aus- drücklichem Verzicht auf Verlesung mehrheitlich bestätigt. Somit wird festgestellt, dass alle Beschlüsse der ausserordentlichen Versammlung 2015 bestandskräftig sind.
TOP 4. Bericht des Präsidenten:
Der Präsident schlägt vor, auf die Verlesung seines Berichts zu verzichten, da alle Eigner diesen erhalten hätten, und zum nächsten Tagesordnungspunkt überzugehen, wenn es keine Fragen mehr gebe.
TOP 5. Entlastung von Präsidium und Verwaltung 2015:
Entlastung des Präsidiums:
Das Wort wird zunächst an den Buchprüfer gerichtet.
Die Buchprüferin, Frau Michaela Schliebitz, erklärt, dass sie in diesem Jahr die Buchprüfung mit Frau Erika Kutz durchgeführt habe.
Frau Michaela Schliebitz berichtet wörtlich:
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß Beschluss der Ordentlichen Hauptversammlung der Comunidad Costa Rica vom 7. März 2015 haben wir die Jahresrechnung für 2015 abschließend im Februar 2016 geprüft.
Wir kontrollierten die Bank- und Kassenbuchungen. Die Jahresendabrechnung stimmt mit der Buchhaltung überein. Belegt wurde das Vermögen durch die Kontrolle des Online-Bankverkehrs und die Kontrolle der Kasse.
Wir stellen fest:
Die Abschlusswerte per 31. Dezember 2015 und die Einnahmen und Ausgaben 2015 stimmen mit der Buchhaltung und den Belegen überein und die Jahresabrechnung wurde rechnerisch korrekt erstellt.
Die vorliegende Abrechnung für das Jahr 2015 stimmt mit der Buchhaltung überein und der Entlastung der Verwaltung und des Präsidiums steht nichts entgegen.
Frau Derichs erläutert, dass Sie gegen die Entlastung des Präsidiums stimmen werde,da die neue
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Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 05/03/2016
Fernsehanlage ihrer Meinung nach nicht notwendig gewesen sei und es dafür eines einstimmig gefassten Beschluss bedurft hätte, da es sich um eine Neuanlage gehandelt habe. Weiterhin hätte der Zeitpunkt für das Abstellen der alten Anlage festgelegt werden müssen, und eine ausserordentliche Versammlung sei nicht notwendig gewesen.
Herr Hübener entgegnet, dass es sich seiner Auffassung nach um die Erneuerung einer nicht erhaltenswerten Anlage und nicht um eine Neuinstallation gehandelt habe und dass der Parallelbetrieb der alten Anlage notwendig sei, um allen Bewohnern den Zugang zum Fernsehen während der Arbeiten zu erhalten.
Herr K. H. Schliebitz fragt nach, was es mit den 10.000 € in der Jahresbillanz zur Fassadenrenovierung auf sich habe.
Herr Hübener erklärt nach Rückfrage bei der Verwaltung, dass die 10.000 € im Jahre 2015 ursprünglich für die Fassade bestimmt waren. Da der entsprechende Antrag aber abgelehnt wurde, habe man dieses Geld als Anzahlung für die neue TV Anlage eingesetzt. Leider wurde versäumt, den tatsächlichen Verwendungszweck in der Abrechnung zu ändern.
Herr Hübener bittet nun, zur Abstimmung über die Entlastung des Präsidiums und der Verwaltung überzugehen. Dem wird nachgekommen.
5.1 Entlastung des Präsidiums Das Abstimmungsergebnis:
dafür
App. und Garagen:
1,2(G 9B),3,4(/5,G 10),7,8,9(/10,G.5),12,13(G.17),23, 24,
27,29,30,35(50),36,37,38,39(L1A),40,45,48,51,55, 57(G.6),58(G.16),61,62(L1D),64,65(G.7), 66, 67(G.12), 73A/B, 74A/B,75B,76A,78(G.15),79,81(G.L1F),90, 91B 94A/B,96(G.2B),97,105, L1B,,L2,G.14
} 48 Stimmen
= 49,139 %
dagegen
App. und Garagen:
19(20/21/22,G.3,G.8,G.9a,G.11), 26,46(G.13a/b),47, 84,91A,93B,99(G.18)
} 8 Stimmen
= 12,062 %
Enthaltungen
App. und Garagen: keine
} 0 Stimmen
= 0,000 %
Ergebnis: Das Präsidium ist mehrheitlich entlastet. 5.2 Entlastung der Verwaltung
Das Abstimmungsergebnis:
dafür
App. und Garagen:
1,2(G 9B),3,4(/5,G 10),7,8,9(/10,G.5),12,13(G.17),23, 24, 26,27,29,30,35(50),36,37,38,39(L1A),40,45,46(G.13A/B), 47,48,51,55,57(G.6),58(G.16),61,62(L1D),64,65(G.7), 66,
67(G.12),73A/B, 74A/B,75B,76A,78(G.15),79,81(G.L1F), 84, 90,91A, 91B,93B,94A/B,96(G.2B),97,99(G.18), 105,L1B,,L2,G.14, 19(20/21/22,G.3,G.8,G.9a,G.11)
} 56 Stimmen
= 61,175 %
dagegen
App. und Garagen: keine
} 0 Stimmen
= 0,000 %
Enthaltungen
App. und Garagen: keine
} 0 Stimmen
= 0,000 %
Ergebnis: Die Verwaltung ist einstimmig entlastet.
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Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 05/03/2016
TOP 6. Anträge des Präsidenten:
TOP 6.1.1. Generelle Vertretungen in rechtlichen Angelegenheiten.
Es wird hiermit bestätigt, dass der Präsident mit sofortiger Wirkung bevollmächtigt wird, die Wohnungseigentümergemeinschaft CCR in allen anhängigen oder zukünftig durchzuführenden gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren persönlich oder durch einen Rechtsanwalt zu vertreten. Sei es in Gerichtsverfahren gegen die CCR oder Verhandlungen und Vereinbarungen mit der Gemeinde La Matanza bezüglich der Eingemeindung der Wohnsiedlung Puntillo del Sol.
Das Abstimmungsergebnis:
dafür
App. und Garagen:
1,2(G 9B),3,4(/5,G 10),7,8,9(/10,G.5),12,13(G.17),23, 24, 26,27,29,30,35(50),36,37,38,39(L1A),40,45,46(G.13A/B), 47,48,51,55,57(G.6),58(G.16),61,62(L1D),64,65(G.7),66, 67(G.12),73A/B, 74A/B,75B,76A,78(G.15),79,81(G.L1F), 84, 90,91A, 91B,93B,94A/B,96(G.2B),97,99(G.18), 105,L1B,,L2,G.14, 19(20/21/22,G.3,G.8,G.9a,G.11)
} 56 Stimmen
= 61,175%
dagegen
App. und Garagen: Keine
} 0 Stimmen
= 0,000 %
Enthaltungen
App. und Garagen: Keine
} 0 Stimmen
= 0,000 %
Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist als Beschluss einstimmig angenommen. TOP 6.1.2. Vorgehen gegen zahlungsrückständige Eigner
Gemäss der auf dieser Generalversammlung angenommenen Bilanz wird festgestellt, dass das Appartement Nr. 92A im Eigentum von Herrn Sergio Díaz Molina die nachfolgend aufgeführten Be- träge trotz mehrfacher Mahnungen durch die Verwaltung nicht bezahlt hat.
Es wird beschlossen, die Einforderung der gesamten Schulden des Appartements 92A auf dem Gerichtsweg zu verfolgen.
Die derzeitige Schuld beläuft sich auf 627,11 € und setzt sich wie folgt zuzusammen:
12 Rechnungen über 43,56 € pro Monat für Quotenanteile von Januar bis Dezember für 2015 mit dem Betrag von 522,75 €
TOTAL
522,75 €
12 Rechnung über 6,53 € pro Monat für 15% Versäumniszuschlag für die Monate Januar bis Dezember 2015 mit dem Betrag von 78,36 €
TOTAL
78,36 €
1 Rechnung über 15,00 € für Wasserverbrauch von Januar bis Dezember 2015 mit dem Betrag von 15,00 €
TOTAL
15,00 €
1 Rechnung über 3,00.-€. für Mahnungsgebühren für 1o Mahnungsschreiben für die fehlenden Quotenanteile 2015 mit dem Betrag von 3,00.-€
TOTAL
3,00 €
1 Rechnung über 5,00.-€. für Mahnungsgebühren für 2o Mahnungsschreiben für die fehlenden Quotenanteile 2014 mit dem Betrag von 5,00.-€
TOTAL
5,00 €
1 Rechnung über 3,00.-€. für Mahnungsgebühren für 3o Mahnungsschreiben für die fehlenden Quotenanteile 2014 mit dem Betrag von 3,00.-€
TOTAL
3,00 €
Gesamtschuldenbetrag: Appartement 92A
Für den Zeitraum vom 01/01/2015 bis 31/12/2015
-5-
TOTAL 627,11 €
Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 05/03/2016
Gemäss der auf dieser Generalversammlung angenommenen Bilanz wird festgestellt, dass das Appartement Nr. 104 im Eigentum von Frau Xiomara Martín Pérez die nachfolgend aufgeführten Beträge trotz mehrfacher Mahnungen durch die Verwaltung nicht bezahlt hat.
Es wird beschlossen, die Einforderung der gesamten Schulden des Appartements 104 auf dem Gerichtsweg zu verfolgen.
Die derzeitige Schuld beläuft sich auf 610,53 € und setzt sich wie folgt zusammen:
9 Rechnungen über 52,81 € für Quotenanteil von April bis Dezember 2015 mit dem Betrag von 475,29€
TOTAL
475,29 €
12 Rechnungen über 7,92 € pro Monat für 15% Versäumniszuschlag für die Monate Januar bis Dezember 2015 mit dem Betrag von 95,04 €
TOTAL
95,04 €
1 Rechnung über 3,51 € pro Monat (Restbetrag)für Quotenanteil für den Monat März 2015 mit dem Betrag von 3,51 €
TOTAL
3,51 €
1 Rechnung über 25,69 € für Burofax für das Jahr 2015 mit dem Betrag von 25,69 €
TOTAL
25,69 €
1 Rechnung über 3,00.-€. für Mahnungsgebühren für 1o Mahnungsschreiben für die fehlenden Quotenanteile 2015 mit dem Betrag von 3,00.-€
TOTAL
3,00 €
1 Rechnung über 5,00.-€. für Mahnungsgebühren für 2o Mahnungsschreiben für die fehlenden Quotenanteile 2015 mit dem Betrag von 5,00.-€
TOTAL
5,00 €
1 Rechnung über 3,00.-€. für Mahnungsgebühren für 3o Mahnungsschreiben 2015 mit dem Betrag von 3,00.-€
TOTAL
3,00 €
Gesamtschuldenbetrag: Appartement 104 TOTAL 610,53 € Für den Zeitraum vom 01/01/2015 bis 31/12/2015
Diese Schuldenaufstellungen werden genehmigt und den Eigentümern durch die Verwaltung zugestellt. Der Präsident wird ermächtigt, gerichtliche Schritte mit Antrag auf präventive Pfändung einzuleiten und dazu ggfs. Anwälte und Prokuradoren zu bestellen, falls der Gesamtbetrag nicht in 15 Tagen bezahlt wird.
Antrag: Der Präsident wird bevollmächtigt, mit sofortiger Wirkung die gesamten Schulden (einschließlich der Anwaltskosten) des Eigentümer des Apt. 92A, Herr Sergio Díaz Molina und der Eigentümerin des Apt. 104, Frau Xiomara Martín Pérez, gegenüber der CCR auf dem Gerichtswege einzufordern.
Darüber kommt es zur Abstimmung
Das Abstimmungsergebnis
Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist als Beschluss einstimmig angenommen.
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dafür
App. und Garagen: Alle
} 56 Stimmen
= 61,175 %
dagegen
App. und Garagen: Keine
} 0 Stimmen
= 0,000 %
Enthaltungen
App. und Garagen: Keine
} 0 Stimmen
= 0,000 %
Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 05/03/2016
TOP 6.2 Innenverputz der Balkonbrüstungen mit Anstrichschäden.
Antrag:
Dass die Eigentümer mit Anstrichschäden an ihren Balkonbrüstungen verpflichtet werden, innerhalb eines Jahres die Keramikbeläge an den Innenbrüstungen Ihrer Balkone zu entfernen und den originalen Verputz samt Anstrich wiederherzustellen.
Es werden Bilder über den Tageslichtprojektor von den Maler- und Renovierungsarbeiten gezeigt. Der Präsident erläutert kurz, dass er nach dem Beschluss der Jahreshauptversammlung einen unabhängigen Bautechniker (Aparejador) beauftragt habe, die Ursache der Schäden an den Brüstungen zu untersuchen. Dieser kam zu dem Ergebnis, dass bei gekachelten Brüstungen das vielfach an der Oberseite eindringende Wasser nicht auf der Innenseite entweichen könne und sich daher den Weg nach aussen suche. Er habe dann festgestellt, dass alle Balkone, die Blasen aufweisen, auch von innen gekachelt sind, obgleich nicht alle innen gekachelten Brüstungen auch aussen beschädigt seien. Man habe an zwei Balkonen, deren Eigentümer einverstanden waren, die
Kacheln abgeschlagen, die Brüstungen innen verputzt und aussen nochmals gestrichen, um in diesem Jahr zu sehen, ob damit die Blasenbildung verhindert wird. Auffällig sei auch, dass die Balkone, die vorher schon in einem schlechten Zustand waren, nach den Malerarbeiten bald Blasen aufwiesen.
Einige Eigner wiederholen, dass der Ursprung der Schäden auch in der unsachgemässen Ausführung der Malerarbeiten liegen könnte und man die Garantiezeit beachten müsse.
Herr K.H. Schliebitz meint, dass man für die Balkone mit gekachelten Brüstungen eine spezielle, besonders dampfdurchlässige Farbe benutzen könnte und schlägt der Gemeinschaft vor, eine Probe an eine Firma in Deutschland zu schicken, die er vermitteln könne, und die die CCR beraten könne. Nach längerer Diskussion besteht Konsens darüber, dies unverzüglich in Angriff zu nehmen.
Die Eigentümergemeinschaft möchte alle Eigner in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass sie für die Fugen an den Kunststoffprofilen zwischen Oberseite und Wandkacheln verantwortlich und verpflichtet sind, die Silikonfugen alle zwei bis drei Jahre zu erneuern.
Der Präsident bittet nun, zur Abstimmung zu kommen. Über den Antragstext kommt es zur Abstimmung.
Das Abstimmungsergebnis
dafür
App. und Garagen: 27,29,39(G.L1A),65(G.7),73A/B, 94A/B,L2
} 7 Stimmen
= 8,895 %
dagegen
App. und Garagen: Alle anderen
} 49 Stimmen
= 52,280 %
Enthaltungen
App. und Garagen:
} 0 Stimmen
= 0,000 %
Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist als Beschluss mehrheitlich abgelehnt. TOP 6.3 Fassadensanierung rückwärtig (Phase I).
Antrag:
Dass die CCR die erste Phase der Sanierung der rückwärtigen (Ost-)fassade gemäss den technischen Einzelheiten und Kosten eines der vorliegenden Kostenvoranschläge nach Prüfung der Angebote und Vergabe der Arbeiten durch das Präsidium beschliesst. Die Finanzierung erfolgt
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Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 05/03/2016
durch Ausschöpfung des Investitionetats im laufenden Haushaltsjahr (siehe Haushaltsplan) und gegebenenfalls eine Sonderumlage in Höhe des Restbetrages.
Die erste Phase 2016 umfasst die obersten zwei Stockwerke, zusätzlich die Aufgänge zur Dachterrasse und die entsprechenden Brücken der rückwärtigen Zugänge auf beiden Stockwerken. Die vorgesehenen Massnahmen schliessen die Entfernung der Stahlhandläufe auf den Brüstungen der Gänge und Treppen einschl. der einbetonierten Füsse, die Herrichtung der Brüstungen zum Anstrich, die Erneuerung der Handläufe in Aluminium mit der Mindesthöhe von 110 cm über dem Boden, die Verblendung der beiden Türen des stillgelegten Fahrstuhls im Bereich der Studios, den Anstrich der Wand-, Decken- & Brüstungsflächen auf den beiden Stockwerken sowie der drei Fahrstuhlschächte komplett bis zum Erdgeschoss und die Erneuerung der Feuerlöscherkästen auf beiden Stockwerken ein.
Da die alten Handläufe alle drei Jahre gestrichen werden müssen und die Verankerung im Laufe der Jahre durch Rost die Brüstung zerstört hat, sowie auch die Höhe der bestehenden Brüstung nicht den Vorschriften entspricht, hat das Präsidium sich auf Vorschlag von Herrn Uwe Schliebitz für die Erneuerung der Handläufe in Aluminium entschieden und wegen der Mehrkosten die Sanierung der Ostfassade in 3 Phasen aufgeteilt.
Einige Eigentümer regen die Erneuerung der Handläufe in Edelstahl an. Herr Hübener stellt 3 Modelle für die neuen Handläufe vor, welche aus eloxiertem Aluminium bestehen und erheblich kostengünstiger als eine Konstruktion in Edelstahl wären. Die Kosten würden sich auf 25.000 € bis 30.000 € mit Aus- und Einbau der Handläufe und Anstrich für zwei Stockwerke belaufen.
Herr K.H Schliebitz schlägt vor, die Vertiefungen an den Aussenbrüstungen der Laubengänge farbig abzusetzen, um eine Auflockerung der starren Gebäudefront zu erreichen. Dies wird allgemein befürwortet.
Auch sollten die Wasserabläufe zum Teil neu angebracht werden, da ihre Funktion augenblicklich nicht zufriedenstellend ist und es zu Pfützenbildung und Beschmutzungen der Fassade kommt.
Einige Eigner werfen ein, man solle zuerst das Problem mit den Blasen an den Brüstungen der Balkonfassade lösen, bevor man die rückwärtige Fassade angehe, um nicht möglicherweise neue Probleme zu schaffen.
Frau Derichs meint, man solle die Ostfassade komplett in einem Jahr sanieren, um Ver- schmutzungen an den fertiggestellten Etagen durch nachfolgende Arbeiten in der 2. oder 3. Phase zu verhindern.
Nach längerer Diskussion kommt es zur Abstimmung.
Das Abstimmungsergebnis
dafür
App. und Garagen:
27,29,39(G.L1A),51,65(G.7),73A/B,94A/B,L2,74A/B, 40,9(/10,G.5),38,55, 57(G.6),76A,79
} 16 Stimmen
= 19,639 %
dagegen
App. und Garagen: Alle anderen
} 38 Stimmen
= 39,390 %
Enthaltungen
App. und Garagen: 96(G.2B), 78(G.15)
} 2 Stimmen
= 2,146 %
Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist als Beschluss ist mehrheitlich abgelehnt.
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Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 05/03/2016
Top 6.4 Quotenerhöhung.
Antrag:
Dass die CCR eine Erhöhung der Beitragsquoten von 5 % zum Ausgleich des Kostenanstiegs in den ver-gangenen Jahren und zur Verbesserung der Möglichkeiten der Investition in Erhaltungs- & Reparatur-arbeiten der Gemeinschaft.
Es gibt keine Einwände von Seiten der Anwesenden.
Es kommt zur Abstimmung.
Das Abstimmungsergebnis
dafür
App. und Garagen: Alle übrigen
} 46 Stimmen
= 52,141 %
dagegen
App. und Garagen: 7,8,35(/50),48,58(G.16),66,75B,90,97,99(G.18)
} 10 Stimmen
= 9,034 %
Enthaltungen
App. und Garagen: keine
} 0 Stimmen
= 0,000 %
Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist als Beschluss mehrheitlich angenommen. TOP 7. Anträge der Eigner
7.1. Antrag von Herrn Gómez Burzaco : Anstrich der Garagentore in weisser Farbe
Wir legen einen Antrag auf Wunsch einiger Eigentümer und aus eigenem Interesse bezüglich der Möglichkeit vor, die Farbe der Garagentore auf weiss zu ändern. Der Antrag stützt sich auf die Tatsache, dass die Garagentore an den Seitenfassaden dieses Gebäudes bereits in weiss gehalten sind sowie die Harmonie der Farben des Gebäudes besser angepasst und berücksichtigt wird, indem der Kontrast zu den Gebäudefassaden geringer als beim gegenwärtig an der Hauptfassade bestehenden grau ist.
Der Vorschlag ist nicht, die Eigentümer jetzt zum Wechsel der gegenwärtigen Farbe auf weiss zu zwingen, sondern nach und nach, je nach Notwendigkeit des Anstrichs der Tore.
Als Eigentümer der Garagen wissen wir, dass diese Arbeit häufig anfällt, und in einigen Jahren könnten praktisch alle Tore weiss sein, wenn der Antrag angenommen wird.
Wir möchten klarstellen, dass wir uns durch höhere Gewalt dazu gezwungen sahen, unser Garagentor auszutauschen, und dass dieses in weiss eingebaut wurde, wie es original geliefert wird, dass wir aber zunächst im Sinn hatten, es in dem von der Comunidad vorgeschriebenen Grauton zu streichen. Als wir jedoch mit anderen Eigentümern darüber sprachen und diese die gleiche Meinung äusserten, entschlossen wir uns, den vorliegenden Antrag vorzulegen. Unabhängig davon werden wir tun, was die Versammlung entscheidet, wie wir bisher immer ihre Beschlüsse respektiert haben.
Herr Hübener vertritt Herrn Burzaco, da dieser nicht persönlich anwesend sein kann. In der Diskussion wird klar, dass beide Farben ihre Vor- & Nachteile haben.
Es kommt zur Abstimmung.
-9-
Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 05/03/2016
Das Abstimmungsergebnis:
dafür
App. und Garagen: Alle übrigen
} 38 Stimmen
= 37,552 %
dagegen
App. und Garagen: keine
} 0 Stimmen
= 0,000 %
Enthaltungen
App. und Garagen:
19(/20/21/22,G.3/8/9a/11), 26,46(G.13A/B), 84,91A,47, 93B,74A/B,40, 4(/5,G.10), 23,24,81(G.L1F),105,38, 9(/10,G.5),45,91B
} 18 Stimmen
= 23,623 %
Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist mehrheitlich angenommen. TOP 8. Konstituierung eines Wahlausschusses:
Der Präsident bittet nun um Vorschläge für das Amt des Wahlleiters. Es wird Frau Derichs vorgeschlagen, die bereit ist, das Amt des Wahlleiterin zu übernehmen. Dies wird von allen Anwesenden befürwortet.
Ergebnis: Frau Derichs wird einstimmig zum Wahlleiterin gewählt. TOP 9. Wahl des Präsidiums und der Buchprüfer :
Die Wahlleiterin bittet um Benennung von Kandidaten für das Amt der/des Präsidentin/en der CCR. Es werden benannt:
Herr Dirk Hübener
Frau Derichs leitet daraufhin zur Wahl des Präsidenten über.
TOP 9.1. Wahl des Präsidenten:
Es wird wie folgt abgestimmt:
Für Herrn Dirk Hübener als Präsident: Das Abstimmungsergebnis
nimmt die Kandidatur an.
Dafür
App. und Garagen: Alle übrigen
} 54 Stimmen
= 59,574 %
dagegen
App. und Garagen: 97
} 1 Stimme
= 0,845 %
Enthaltungen
App. und Garagen: 29
} 1 Stimme
= 0,756 %
Ergebnis: Herr Dirk Hübener ist mehrheitlich als Präsident der CCR für das Jahr 2016/2017 ge- wählt.
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Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 05/03/2016
TOP 9.2. Wahl des Vizepräsidenten
Frau Derichs bittet um Vorschläge für Kandidaten für das Amt des Vizepräsidenten. Es werden benannt:
Herr Uwe Schliebitz Frau Heidi Baumann
Herr Günther Blank
nimmt die Kandidatur an. nimmt die Kandidatur an.
lehnt die Kandidatur ab.
Es wird der Vereinfachung halber vorgeschlagen, eine Sammelabstimmung für beide Kandidaten durchzuführen, was von den Eignern begrüsst wird.
Die Wahlleiterin geht daraufhin zur Wahl der zwei Vizepräsidenten über.
Das Abstimmungsergebnis:
dafür
App. und Garagen: Alle übrigen
} 54 Stimmen
= 59,690 %
dagegen
App. und Garagen: keine
} 0 Stimmen
= 0,000 %
Enthaltungen
App. und Garagen: 45,91B
} 2 Stimmen
= 1,485 %
Ergebnis: Frau Heidi Baumann und Herr Uwe Schliebitz sind mehrheitlich als Vizepräsidenten für das Jahr 2016/2017 gewählt.
Frau Heidi Baumann und Herr Uwe Schliebitz nehmen die Wahl an und sind somit für ein Jahr zu Vizepräsidenten ernannt.
TOP 9.3. Wahl der Buchprüfer
Die Wahlleiterin bittet um Vorschläge für das Amt der Buchprüfer.
Die Versammlung ist sich nach den Erfahrungen des letzten Jahres einig, wieder drei Buchprüfer zu ernennen. Frau Schliebitz erklärt, sie stelle sich in diesem Jahr nur als Ersatzbuchprüferin zur Verfügung, falls eine der beiden anderen Personen verhindert sein sollte.
Genannt werden wieder:
Herr Heinz Duwensee
Frau Michaela Schliebitz (als Ersatz) Frau Erika Kutz
nimmt die Kandidatur an, nimmt die Kandidatur an. nimmt die Kandidatur an.
Es wird in einer Sammelabstimmung wie folgt abgestimmt: für Frau Michaela Schliebitz(Ersatz), Frau Erika Kutz und Herrn Heinz Duwensee als Buchprüfer.
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Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 05/03/2016
Das Abstimmungsergebnis:
dafür
App. und Garagen: Alle übrigen
} 56 Stimmen
= 61,175 %3
dagegen
App. und Garagen: keine
} 0 Stimmen
= 0,000 %
Enthaltungen
App. und Garagen: keine
} 0 Stimmen
= 0,000 %
Ergebnis: Frau Michaela Schliebitz ( Ersatz), Frau Kutz und Herr Heinz Duwensee werden als Buch- prüfer für das Geschäftsjahr 2016 einstimmig gewählt.
Frau Michaela Schliebitz nimmt die Wahl als Ersatz-Revisorin (im Falle, dass einer der beiden genannten Gewählten die Buchprüfung nicht durchführen kann), für das Geschäftsjahr 2016 bei einer Aufwandsentschädigung von 120,- Euro an.
Herr Heinz Duwensee nimmt die Wahl als Revisor für das Geschäftsjahr 2016 bei einer Aufwandsentschädigung von 120,- Euro an.
Frau Erika Kutz nimmt die Wahl als Ersatz für das Geschäftsjahr 2016 bei einer Auf- wandsentschädigung von 120,- Euro an.
TOP 10. Genehmigung des Kostenvoranschlages 2016 mit Quotenschlüssel.
Es wird über den Kostenvoranschlag in Höhe von 78.750 € mit neuem Quotenschlüssel für das Jahr 2016 abgestimmt.
Es kommt zur Abstimmung
Das Abstimmungsergebnis:
dafür
App. und Garagen: Alle übrigen
} 46 Stimmen
= 52,141 %
dagegen
App. und Garagen: 7,8,35(/50),48,58(G.16),66,75B,90,97,99(G.18)
} 10 Stimmen
= 9,034 %
Enthaltungen
App. und Garagen: keine
} 0 Stimmen
= 0,000 %
Ergebnis: Der Kostenvoranschlag ist mehrheitlich angenommen.
Damit ist festzustellen, dass der Kostenvoranschlag 2016 als Haushaltsplan 2016 in Höhe von 78.750,– Euro festgelegt ist. Die gesetzlich verlangte Reserve von 5% des Kostenvoranschlages ist vorhanden.
TOP 11. Verschiedenes.
Der Präsident bittet alle noch nicht an die neue TV–Anlage angeschlossenen Eigner, dies zeitnah zu beantragen, da der Fernsehtechniker bis Ende Mai die Kabelkanäle schliessen werde und es danach für die noch fehlenden Eigner zu einem Mehraufwand kommen werde. Ab Sommer müsse die Installation in den noch ausstehenden Wohnungen vollständig von den jeweiligen Eignern
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Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 05/03/2016
bezahlt werden, denn die CCR werde dann die Endabrechnung mit der Firma Media-Service vornehmen müssen.
Frau Michaela Schliebitz bedauert, dass das Wasser durch die derzeitigen Bauarbeiten stark verschmutzt sei und häufig abgestellt werde. Der Präsident erklärt, dass das Unternehmen, das mit der Verlegung der neuen Hauptwasserleitung beschäftigt sei, augenblicklich die Anschlüsse an die alte Installation vornehme und zur Installation der Sperrventile jedes Mal eine Unterbrechung der Versorgung verursache.
Frau Schliebitz ergänzt, dass das Wasser derzeitig einen Härtegrad von 27 aufweise und sehr kalkhaltig sei. Sie bittet alle Eigner, dies zu bedenken und die entsprechenden Wartungen ihrer Haushaltsgeräte durchzuführen. Von der Gemeinde La Matanza sei versprochen worden, die Wasserqualität zu verbessern.
Auf die Frage nach den Kosten für die Eingemeindung wird erklärt, dass nach Angaben der Gemeinde La Matanza für die Eigner keine Kosten anfallen werden, da die Kosten zu 90% von der kanarischen Regierung finanziert werden und die restlichen 10% die Gemeinde La Matanza bezahlen wird. Dies wirkt sich nur in der Grundsteuer aus, welche letztes Jahr schon erhöht wurde.
An verschieden Balkonen sind nach wie vor Fernsehantennen angebracht. Wir möchten alle Eigner bitten, diese schnellstmöglich zu entfernen. Auch die alte Parabolantenne am Aufzugsschacht der Studios muss entfernt werden, da diese rostet und nicht benötigt wird.
Frau Derichs informiert, dass die ehemalige Verwalterin Ana Martín sich selbständig machen möchte und gerne wieder für Eigentümergemeinschaft Costa Rica arbeiten würde. Der Gemeinschaft würden dadurch weniger Kosten anfallen, da Sozialversicherung und Urlaubsgeld wegfallen. Andererseits würde sich gemäss ihrem Angebot die Büropräsenz auf 2 Tage reduzieren.
In diesem Zusammenhang wird angeregt, Überstunden und Urlaubsantrag von Maria Jesús Hernández und Annette Becker auch von den Vizepräsidenten abzeichnen zu lassen, und nicht nur vom Präsidenten, wie bisher gehandhabt.
Mitteilungen über Quoten werden mit diesem Protokoll verschickt. Es wird um pünktliche Zahlung gebeten, da die CCR ebenfalls monatliche Zahlungsverpflichtungen gegenüber Dritten hat. Bei Zahlungsverzug werden die im Eigentümergemeinschaftsbeschluss verabschiedeten Verzugszinsen in Höhe von 15% berechnet.
Die Bürozeiten im Appartement 28 bleiben weiterhin wie bekannt:
Dienstag, Donnerstag und Freitag vormittags von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr, sowie Montag nachmittags von 16:30 Uhr bis 20:00 Uhr.
Montags und dienstags ist das Büro von Frau Ma Jesús Hernández Rodríguez besetzt, donnerstags und freitags von Frau Annette Ma Becker.
Der Präsident legt den Termin für die nächste Ordentliche Eigentümerversammlung der CCR auf den ersten Samstag im März nächsten Jahres, den 04.03.2017, für den Nachmittag fest.
Die Versammlung wird um 18:45 Uhr vom Präsidenten, Herrn Dirk Hübener, geschlossen.
Dirk Hübener – Präsident –
Annette Becker – Sekretärin –
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Jahreshauptversammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 05/03/2016