Protokoll der ausserordentlichen Versammlung 2009

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Begrüßung durch die Präsidentin:

Die Versammlung beginnt nach dem zweiten Aufruf um 17.40 Uhr im Museum „Casa del Vino La Baranda“, El Sauzal.

Frau Michaela Schliebitz, Präsidentin der CCR, begrüßt alle Anwesenden zur ausserordentlichen Versammlung der CCR 2009 und Frau Heidi Vogel, die für diese Versammlung übersetzen wird. Das Protokoll führt Frau Anette Becker, stellvertretende Sekretärin der CCR. Die Präsidentin weist darauf hin, dass die Tagesordnungspunkte behandelt werden, die in der Einladung aufgeführt sind und die der Dringlichkeit wegen nicht bis zur nächsten ordentlichen Eigentümerversammlung warten können.

TOP 1. Feststellung der Beschlussfähigkeit der Versammlung:

Die Präsidentin stellt fest, dass an der Versammlung teilnehmen bzw. durch Vollmachten vertreten sind:

Eigentümer in Person bzw. vertreten: 37 Eigentümer Eigentümeranteil in Prozenten: 35,156%.

Keiner der anwesenden oder vertretenen Eigentümer ist Schuldner im Sinne des Art. 15.2 des span. Wohnungseigentumsgesetzes und somit abstimmungsberechtigt.

Ergebnis: Die ausserordentliche Versammlung 2009 ist gemäß Art. 16.2.3 beschlussfähig. TOP 2. Genehmigung eines Aufschlags von 15% auf nicht bezahlte Umlagen

der Eigentümergemeinschaft:

Im Jahre 1995 wurde mehrheitlich ein Antrag angenommen, demzufolge alle im Verzug stehenden Eigentümer mit 2% Zinsen auf beschlossenen Umlagen belastet werden, und zwar ab dem auf den Zahlungstermin folgenden Monat (siehe Protokoll 1995, TOP. 9.4).

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Ausserordentliche Versammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 24/11/2009

Zu diesem Zeitpunkt waren die Eigner verpflichtet, ihre Quotenzahlung halbjährlich im Voraus zu leisten, die erste Hälfte im Januar und die zweite Hälfte im Juli des Jahres. Damit ergab dies für das gesamte Jahr einen maximalen Aufschlag von 24%.

Im Jahre 2007 kam es zu einem neuen Beschluss, in dem zusätzlich zum bestehenden System der Zahlung der Jahresumlage in zwei Raten den Eignern die Möglichkeit eingeräumt wurde, diese in zwölf Beträgen monatlich bis zum 5. eines Monats zu bezahlen (Protokoll 2007, TOP 8.8).

Da Eigner bei dieser Zahlungsweise nur noch den monatlichen Anteil schulden, werden die 2% Verzugszinsen jeweils auf die nicht bezahlte Monatsquote aufgeschlagen. Das Ergebnis ist, dass anstelle der Verzinsung der halben Quote für die erste Jahreshälfte und der gesamten Quote ab August nur Zinsen auf die jeweils unbezahlten Anteile berechnet werden können und damit in diesen Fällen nur eine höchstmögliche Verzinsung pro Jahr von ca. 15 % erzielt wird.

Durch dieses Missverhältnis befürchtet unser Rechtsanwalt, Herr Fernando Feigel nun, dass die Eigentümergemeinschaft bei einer Gerichtsentscheidung nicht die Gesamtforderung zu 100% zugesprochen bekommt und damit auch nicht die Erstattung aller Anwaltskosten. Diese Kosten gingen dann zu Lasten der Eigentümergemeinschaft.

Üblicherweise sanktionieren Eigentümergemeinschaften säumige Zahler nicht mittels Zinserhebung, sondern über einen Aufschlag von 15% auf nicht bezahlte Umlagen. Dieses Vorgehen soll in Zukunft auch von der CCR angewandt werden, um Rechtsunsicherheit zu vermeiden und Transparenz zu erreichen.

Antrag: Die Eigentümergemeinschaft beschließt, bei Eigentümern, die mit ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der CCR im Rückstand sind, einen Aufschlag von 15% auf nicht bezahlte Umlagen der CCR zu erheben.

Abstimmungsergebnis:

Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist einstimmig angenommen .

TOP 3. Einstellung von Frau Anette Becker und Frau Maria Jesús Rodríguez Hernández als Angestellte für das Büro der Eigentümergemeinschaft oder Beauftragung einer Verwaltungsgesellschaft.

Frau Schliebitz erläutert, dass bei der letzten Eigentümerversammlung im März 2009 in Erwägung gezogen wurde, Informationen über eine externe Verwaltung einzuholen und eine ausserordentliche Versammlung für die Handhabung der zukünftigen Verwaltung einzuberufen, falls Frau Ana Martín González ihre Arbeitsstelle im Juli 2009 nicht wieder antreten würde. Inzwischen hat Frau Ana Martín González gekündigt. Die Entscheidung über eine Einstellung von Frau Anette Becker kann nicht bis zur nächsten Eigentümerversammlung im März 2010 zurückgestellt werden, da alle rechtlichen

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Ausserordentliche Versammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 24/11/2009

dafür

App.: alle übrigen Garagen: alle übrigen

} 37 Stimmen

= 35,156 %

dagegen

App.: keine Garagen: keine

} 0 Stimmen

= 0,000 %

Enthaltungen

App.: keine Garagen: keine

} 0 Stimmen

= 0,000 %

Möglichkeiten für befristete Arbeitsverträge ab Januar 2010 ausgeschöpft sind und sie dementsprechend in der Zeit bis März 2010 illegal beschäftigt wäre.

Zur Auslotung der Möglichkeit eines Wechsels zu einer externen, zweisprachigen Verwaltung sind zwei bereits 2008 eingeholte Angebote aktualisiert worden. Die Firma „Tenerife Consult“ hat im Moment keine Kapazitäten frei. Das zweite Angebot sei von „Taoro Consultores“, die 726,– € pro Monat (6,– € pro Apt. und 1,80 € pro Garage ) berechnen. Damit ist nur das Minimum an Verwaltung abgedeckt. Die Büropräsenz wird extra in Rechnung gestellt. Die rechnerische Abwicklung erfolgt nur über den Bankverkehr.

Andere, allerdings nur spanisch sprechenden Verwaltungsgesellschaften, berechnen pro Wohneinheit und Monat 10,– € bis 12,– € inkl. wöchentlicher Hausreinigung, jedoch wiederum ohne Bürobesetzung. Die Kosten entsprechen circa dem, was die CCR zur Zeit für Verwaltung und Reinigung bezahlt.

Herr Hübener ergänzt, dass die Berechnung des Wasserverbrauchs der Eigner im Falle einer Auslagerung der Verwaltung zu weiteren Extrakosten führt und regt deshalb an, die bestehende Form der Verwaltung zumindest so lange beizubehalten bis die Gemeinde La Matanza die Urbanisation Puntillo del Sol übernommen habe.

Herr Delgado Quintero beschwert sich darüber, dass mit der Einladung keine genaueren Zahlenangaben über die Kosten einer Verwaltungsgesellschaft und der im Moment bestehenden Hausverwaltung verschickt worden seien und auch nicht in der Einladung erwähnt sei, dass es sich bei dem Arbeitsvertrag für Frau Becker um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit entsprechenden Abfindungsansprüchen handele. Auch das Verlesen der Schuldnerliste unter TOP 1 sei versäumt worden.

Herr Hübener gibt Herrn Delgado in diesem Punkt recht und bittet um Entschuldigung. Die Schuldnerliste wird ihm zur Einsicht übergeben.

Herr Delgado möchte im Protokollbuch festgehalten wissen, dass er gegen die Fortführung der bestehenden Hausverwaltung stimmt, weil er sich für den seiner Ansicht nach weitreichenden Beschluss nicht ausreichend informiert sieht und mit der Gegenstimme seinen Unwillen kundtun möchte.

Antrag: Festanstellung von Frau Anette Becker und die Beibehaltung des Vertrages von Frau Maria Jesús Rodríguez Hernández als Angestellte für das Büro der Eigentümergemeinschaft Costa Rica.

Abstimmungsergebnis:

Ergebnis: Der vorstehende Antrag ist mit Stimmenmehrheit angenommen .

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Ausserordentliche Versammlung der Gemeinschaft Costa Rica am 24/11/2009

dafür

App.: alle übrigen Garagen: alle übrigen

} 35 Stimmen

= 33,536 %

dagegen

App.: 90 Garagen: keine

} 1 Stimmen

= 0,467 %

Enthaltungen

App.: No 87, 88 Garagen: keine

} 1 Stimmen

= 1,153 %

TOP 4. Wünsche und Fragen:

Herr Quitteck fragt, ob das spanische Fernsehen entsprechend den deutschen Programmen auch auf digitalen Empfang umgestellt werde. Herr Uwe Schliebitz erklärt, dass ab April 2010 das gesamte, spanische, analoge Fernsehen abgeschaltet werde. Dies solle sogar Ende Dezember 2009 in La Matanza, El Sauzal und Tacoronte durchgeführt werden.

Herr K.H. Schliebitz erklärt, dass die Eigentümergemeinschaft bereits jetzt schon digitale Programme empfangen könne, allerdings nur eingeschränkt. Zum Empfang sämtlicher digitalen Progranmme werde die Fernsehanlage der Eigentümergemeinschaft im Dezember erweitert. Auch die Schweizer Programme werden im gleichen Zuge installiert.

Die Versammlung wird um 18:50 Uhr von der Präsidentin, Frau Michaela Schliebitz, geschlossen.

Michaela Schliebitz Dirk Hübener Annette Becker

– Präsidentin –

– Vizepräsident – – Sekretärin (stellvertretend)-